Sitzung 27. Oktober 2009

Drucksache Nr. 9/09

209. Sitzung des Planungsausschusses, 27.10.2009

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 1b)
Regionalplanfortschreibung Kapitel B IV Wirtschaft und Dienstleistungen 2.8 Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen Einleitung des Anhörverfahrens

Anlagen:

Karte Bodenschätze (wird in der Sitzung am 27.10.2009 nachgereicht)

  

I. VORTRAG 

Festlegungen des Regionalplans zu Vorbehalts- und Vorranggebieten für Bodenschätze (Lehm und Ton, Kies und Sand, Bentonit) enthält das Kapitel B IV Wirtschaft und Dienstleistungen 2.8. Bei der Überarbeitung des Kapitels im Jahre 2007 (Dritte Verordnung zur Änderung des Regionalplans) die am 01.01.2008 verbindlich wurde, war der Teil Bodenschätze ausgeklammert worden. Denn entsprechende fachliche Stellungnahmen des geologischen Dienstes im Landesamt für Umwelt lagen noch nicht vor.

Die jeweiligen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete werden in der Regionalplankarte Siedlung und Versorgung Bodenschätze Tektur 2 Kies und Sand und Tektur 3 Lehm und Ton dargestellt. Der Regionalplan enthält darüber hinaus eine Reihe von Vorschriften für die Nachfolgenutzung nach der Ausbeutung der Bodenschätze. Er verzichtet darauf, großräumige Abbaugebiete von Bodenschätzen an anderen Stellen der Region München auszuschließen, sondern will die neuen großflächigen Abbaugebiete auf die entsprechenden Vorranggebiete hinlenken.

Vorbehaltsgebiete bezeichnen Gebiete, in denen bestimmten raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beizumessen ist.

Vorranggebiete bezeichnen Gebiete, die für bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vorgesehen sind und andere raumbedeutsame Nutzungen in diesem Gebiet ausschließen, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen nicht vereinbar sind (ROG des Bundes, § 8 Abs. 7 Satz 1 Ziff. 1 und 2).

1. Vorschläge für die Fortschreibung der Abbaugebiete in der Region München hat vor allem der Industrieverband Steine und Erden gemacht. Darüber hinaus liegen von einer Reihe von Mitgliedern des Regionalen Planungsverbands München Anträge zur Fortschreibung einzelner Gebiete vor:

  • Gemeinde Denklingen, Lkr. Landsberg a. Lech: Kiesvorranggebiet 700 streichen
     
  • Stadt Fürstenfeldbruck, Lkr. Fürstenfeldbruck: Konzentration der Vorrangflächen für Kiesabbau gemäß der 57. Flächennutzungsplanänderung der Stadt; Streichung bzw. Änderung der Vorranggebiete 601 und 602.
     
  • Gemeinde Forstern, Lkr. Erding: Kiesvorbehaltsgebiet 43 reduzieren.
     
  • Stadt Landsberg a. Lech, Lkr. Landsberg a. Lech: Kiesvorranggebiet 703 ändern.
     
  • Gemeinde Mauern, Lkr. Freising: Kiesvorranggebiet 509 streichen.

2. Nachdem die letzte Überarbeitung des Kapitels Bodenschätze vor ca. 8 Jahren stattgefunden hat, ist eine Fortschreibung von Vorbehalts- und Vorranggebieten für Bodenschätze für die wirtschaftliche Entwicklung der Region, insbesondere der Bautätigkeit, erforderlich. Zwar ist derzeit aufgrund der Wirtschaftskrise die Bautätigkeit stark zurückgegangen. Aufgabe der Regionalplanung ist es aber, eine langfristig tragfähige Versorgung mit Bodenschätzen in der Region sicherzustellen.

3. Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands München schlägt aufgrund der großen Zahl und flächendeckenden Verteilung entsprechender Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ein zweistufiges Anhörverfahren vor. Im jetzt einzuleitenden frühzeitigen Beteiligungsverfahren sollen neben den fachlichen Stellungnahmen und Wünschen der Privatwirtschaft auch die kommunalen Stellungnahmen eingeholt werden. Diese frühe Beteiligung dient auch der Erstellung eines Umweltberichts und dem entsprechenden Scopingverfahren.

Auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen und der Vorarbeiten des geologischen Dienstes wird anschließend der Entwurf für die zweite Anhörung, an der wiederum alle Mitglieder des Regionalen Planungsverbands beteiligt werden, erstellt. Gegenstand der jetzigen frühzeitigen Anhörung ist die Arbeitskarte Bodenschätze mit Stand Oktober 2009, die in der Sitzung am 27.10.2009 vorgelegt wird.

Vorteil und Zweck der jetzigen frühzeitigen Beteiligung ist auch, dass die entsprechenden fachlichen Interessen/wirtschaftlichen Interessen auch zu einem frühen Zeitpunkt mit den Planungen der Gemeinden abgeglichen werden können, wie sie z. B. in kommunalen Konzentrationsflächen für den Abbau von Bodenschätzen zum Tragen kommen. Im Kollisionsfall kommunaler Interessen mit fachlichen und wirtschaftlichen Interessen ist es Aufgabe des Regionalen Planungsverbands, die teilräumlich ausgewogene Versorgung mit Bodenschätzen sicherzustellen, soweit dies aufgrund der geologischen Situation möglich ist.

 

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München schreibt das Kapitel Bodenschätze des Regionalplans, B IV 2.8 fort.

  3. Der Geschäftsführer wird beauftragt, eine frühzeitige Anhörung der Mitglieder des Regionalen Planungsverbands München und Träger öffentlicher Belange einzuleiten (gleichzeitig Scopingverfahren). Anhörungsgegenstand ist der in Anlage beiliegende Entwurf der Karte.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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