Sitzung 02. März 2010

Beschlüsse

der 211. Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands München am 02.03.2010

TOP 1
Zukunft der Landes- und Regionalplanung

 

Beschluss:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss beschließt die folgende Resolution und empfiehlt sie auch der Verbandsversammlung im Juni 2010 zu beschließen:
    „Regionalplanung und Regionalentwicklung muss in kommunalen Händen bleiben. Der Regionale Planungsverband München muss gestärkt werden. Zu den Überlegungen der Staatsregierung, die Regionalplanung und Regionalen Planungsverbände erneut einer Reform zu unterziehen, erklärt der Regionale Planungsverband München: 
     
    1. Angesichts der Herausforderungen für eine nachhaltige Entwicklung in der Region München ist eine gemeinsam regional abgestimmte und kommunal getragene Planung unerlässlich. Das betrifft vor allem die Themen, die sich überörtlich und über Landkreisgrenzen hinweg auswirken:    
  • Eine abgestimmte Siedlungs- und Freiraumentwicklung, die die Herausforderungen eines wärmer werdenden Klimas berücksichtigt.
  • Eine Verkehrsentwicklung sowohl im motorisierten Individualverkehr wie auch im öffentlichen Personennahverkehr, die mit den Siedlungsstrukturen abgestimmt ist (der Verkehr wird in der Region München sehr stark zunehmen).
  • Regional abgestimmte Vorschläge zur Ansiedlung großflächigen Einzelhandels (der Regionale Planungsverband München hat bereits 2004 ein regionales Einzelhandelskonzept erarbeiten lassen).
  • Die langfristige Sicherung des Trinkwassers und von Abbaumöglichkeiten für Bodenschätze, um Lebensqualität und Wirtschaftskraft zu erhalten.
  • Regenerative Energien müssen forciert ausgebaut werden (z. B. Photovoltaik). 
     
    Diese Themen sind auch vor dem Hintergrund weiter zunehmender Einwohner und Arbeitsplätze und zunehmender Verflechtung aller Räume in der Region München besonders drängend. Ohne regional abgestimmte Entwicklung und Konzepte würde die Region München im internationalen Wettbewerb zurückfallen und könnte ihre herausragende wirtschaftliche Bedeutung für den gesamten Freistaat Bayern nicht mehr so erfüllen wie jetzt. 
      
    2. Eine Abschaffung des Regionalen Planungsverbands München kommt nicht in Frage. Die Regionalplanung muss in kommunalen Händen bleiben. Eine völlige Verstaatlichung, sei es in der Landesplanung oder in staatlichen Fachplanungen, verstößt gegen den Grundsatz der Subsidiarität. Mehr Staat statt weniger Staat wäre die Folge, ebenso mehr Bürokratie. Kommunale Träger der Regionalplanung müssen die Gemeinden und Städte mit ihrer verbürgten kommunalen Planungshoheit zusammen mit den Landkreisen sein. Keine einzelne kommunale Ebene darf die anderen Ebenen dominieren. 
      
    3. Der gesellschaftliche Wandel erfordert mehr Regionalität. Der Regionale Planungsverband München steht einer Diskussion über die derzeitigen Strukturen der Landes- und Regionalplanung aufgeschlossen gegenüber. Die Regionalen Planungsverbände benötigen, um Lebensqualität und Wirtschaftskraft in ihrer Region zu fördern, mehr Abweichungsmöglichkeiten vom landesweiten Entwicklungsprogramm. 
      
    4. Die Reform des Regionalen Planungsverbands München und seiner Arbeit soll auf der Grundlage der Bedenken und Anregungen aus der Planungsausschusssitzung vom 02.03.2010 in einer gesonderten Sitzung noch 2010 erörtert werden."
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimme.


TOP 2 
Arbeitsprogramm 2010

 

  1. Im Vordergrund der Verbandsarbeit des Regionalen Planungsverbands und der Geschäftsstelle im Jahr 2010 steht die Reform der Landes- und Regionalplanung. Dabei soll zum einen das Landesentwicklungsprogramm, zum anderen das Bayerische Landesplanungsgesetz völlig neu erarbeitet werden. Der Regionale Planungsverband München bringt sich in beide Verfahren ein, arbeitet derzeit auch schon im Arbeitskreis zum LEP-Einzelhandelsziel im Wirtschaftsministerium mit. Erste Eckpunkte einer Reform sollen noch im April dem Ministerrat zugeleitet werden. 
     
    Damit zusammenhängend ist eine intensive Öffentlichkeitsarbeit erforderlich, um die Notwendigkeit der kommunal verfassten Regionalen Planungsverbände sachlich darzustellen und bei den Entscheidungsträgern bekannt zu machen (s. a. Drucksache 01/10 zum heutigen TOP 1). 
     
  2. Zum Thema Regionalplan-Fortschreibung gilt ein großes Arbeitspaket der Fortschreibungen im Zusammenhang mit den fachlichen Grundlagen des Landschaftsentwicklungskonzepts der Region München. Dazu sollen die Kapitel B I Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen, B II Siedlungswesen, B III 5 Festlegung und Entwicklung von Erholungsräumen neu gefaßt bzw. überarbeitet und ergänzt werden. Das Anhörverfahren wird in Kürze eingeleitet – noch im Jahr 2010 soll der Planungsausschuss beschließen und die Verbindlicherklärung bei der Regierung von Oberbayern beantragt werden.
     
    Das Kapitel B IV 2.8 Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen befindet sich derzeit in der vorgezogenen Beteiligung aller Mitglieder des Regionalen Planungsverbands und einiger Behörden zur Erarbeitung des Umweltberichts. Vor der Sommerpause soll dem Planungsausschuss ein Entwurf zur Anhörung, der ein abgestimmtes regionales Konzept enthält, vorgelegt werden. Im Herbst könnte das Teilkapitel beschlossen und die Verbindlicherklärung beantragt werden.
     
    Schon lange sind die beiden Ziele des Regionalplans B V Z 5.2 und 5.3 zweiter Halbsatz von der Verbandsversammlung beschlossen (09.12.2003). Sie wurden von der Verbindlicherklärung zunächst zurückgestellt, weil das Wirtschaftsministerium damals der Auffassung war, dass diese Ziele nicht mit dem LEP vereinbar seien. Nachdem inzwischen das LEP auch entsprechend geändert und klargestellt wurde, darf einer Verbindlicherklärung nichts mehr im Wege stehen (vgl. Drucksache Nr. 04/10).
  3. An laufenden Arbeiten ist die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit, dabei vor allem die Präsentation des Regionalen Planungsverbands München im Internet zu nennen. Sie soll benutzerfreundlich weiterentwickelt werden.
     
    Noch vor der Sommerpause soll ein von der Geschäftsstelle zu erarbeitender Bericht zur Lage der Region vorgelegt werden.
     
  4. Der Regionale Planungsverband München nimmt mit dem Geschäftsführer und dem Regionsbeauftragten an einigen regional bedeutsamen Arbeitskreisen teil. Sie bieten Gelegenheit, regionale Ziele in andere Planungen und Projekte einzubringen. Darüber hinaus können dabei wichtige Impulse für die weitere regionale Zusammenarbeit gewonnen werden.
     
  5. Auf der Grundlage der Diskussion im Planungsausschuss am 02.03.2010 soll auch die zukünftige Struktur des Regionalen Planungsverbands und seine Arbeitsweise erörtert und, wo nötig und möglich, geändert werden.
     

BESCHLUSS:

Das Arbeitsprogramm wird gebilligt.

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimme.  


TOP 3 
Mitwirkung des Regionalen Planungsverbands München bei der Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung hier: Gashochdruckleitung Burghausen - Finsing

 

BESCHLUSS:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Regionale Planungsverband München stimmt dem Bau einer neuen Gashochdruckleitung Burghausen – Finsing in der Region zwischen Sankt Wolfgang und Finsing auf der Vorzugsvariante zu. Die Variante „Isen-Nord" wird abgelehnt.
     
    Die Feintrassierung soll mit den betroffenen Kommunen und ihren Entwicklungsplanungen abgestimmt werden.
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimme.


TOP 4
Wiederaufgreifen Verbindlicherklärung der Ziele
RP 14 B V Z 5.2 und Z 5.3, 2. Halbsatz

vertagt. 


Niederschrift (PDF)

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