Sitzung 04. Mai 2010

Drucksache Nr. 5/10

212. Sitzung des Planungsausschusses, 04.05.2010

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 1 
Reform der Landes- und Regionalplanung
Sachstand

Anlagen:

Schreiben des Verbandsvorsitzenden, OB Christian Ude, an den bayerischen Ministerpräsidenten, Horst Seehofer, vom 15.03.2010
Schreiben des bayerischen Ministerpräsidenten, Horst Seehofer, vom 22.03.2010
Antwortschreiben des Vorsitzenden, OB Christian Ude, an den bayerischen Ministerpräsidenten vom 15.04.2010

  

I. VORTRAG

1. Der Planungsausschuss hat sich am 02.03.2010 ausführlich mit den Überlegungen des Freistaats Bayern zur Überprüfung der Landes- und Regionalplanung befasst und eine Resolution beschlossen, die er auch der Verbandsversammlung im Juni 2010 empfiehlt (vgl. Drucksache Nr. 01/10).

Aus der Grundlage dieser Diskussion hat sich der Vorsitzende des Regionalen Planungsverbands München, OB Christian Ude, erneut an den bayerischen Ministerpräsidenten, Horst Seehofer, gewandt mit der Bitte, im Reformprozess die Haltung des Regionalen Planungsverbands München zu unterstützen (Anlage 1).

Der Ministerpräsident hat am 22.03.2010 geantwortet (siehe Anlage 2). Neben den allgemeinen Aussagen zur vollständigen Überprüfung der bisherigen landesplanerischen Regelungen und Strukturen mit dem Ziel, sie auf absolut notwendige und fundiert begründete Inhalte zu beschränken, sind vor allem zwei Punkte der Antwort hervorzuheben:

  • Der Ministerpräsident geht explizit auf die Vorgaben zur Zulässigkeit von Einzelhandelsgroßprojekten ein und betont, dass hier eine deutliche Liberalisierung notwendig sei.
     
  • Er betont die Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auch bei der Prüfung der gesamten Regionalplanung hinsichtlich ihrer Notwendigkeit, Aufgaben und Inhalte sowie Trägerschaft und Organisation.

2. Wie bereits in der letzten Planungsausschusssitzung berichtet, haben sich fast alle Institutionen und Personen in der Umfrage des Wirtschaftsministeriums zur Notwendigkeit der Regionalplanung grundsätzlich für eine kommunal verfasste Regionalplanung ausgesprochen. Der Regionale Planungsverband München geht davon aus, dass diese insgesamt sehr positiven Stellungnahmen auch den Inhalt der Eckpunkte bestimmen, die der Ministerrat demnächst zum Thema Landesplanung und Regionalplanung verabschieden will (vgl. Schreiben des Verbandsvorsitzenden, OB Christian Ude, an den bayerischen Ministerpräsidenten, Horst Seehofer, vom 15.04.2010, Anlage 3).

3. Auch die Diskussion über die Vorgaben zur Zulässigkeit von Einzelhandelsgroßprojekten, die der Ministerpräsident in seinem Antwortschreiben an den Vorsitzenden angesprochen hat, wird im Wirtschaftsministerium geführt. Die von Frau Staatssekretärin Hessel geleitete Arbeitsgruppe im Ministerium, an der auch der Geschäftsführer teilgenommen hat, hat inzwischen ihre Arbeit beendet. Allerdings ist sie – wie zu erwarten war – nicht zu ganz einheitlichen Ergebnissen gekommen. Dennoch ist man sich in einigen Punkten einig geworden, hat in anderen Bereich die Entscheidungsnotwendigkeiten herausgearbeitet. Im übrigen ist es dann Sache des Ministeriums, die Beratungen auszuwerten und für die zukünftige Formulierung des LEP-Ziels Vorschläge zu erarbeiten.

Folgende Themenbereiche standen im Vordergrund:

  • Anwendungsbereich des Einzelhandelsziels: Auch künftig soll das Einzelhandelsziel im LEP an Einzelhandelsgroßprojekte im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO, d. h. an die Überschreitung von 800 qm Verkaufsfläche anknüpfen.
     
  • Grundsätzlich soll am Zentralitätsprinzip festgehalten werden. Das heißt, dass die Zulässigkeit von großflächigem Einzelhandel und damit größerer Verkaufsflächen nach der zentralörtlichen Einstufung der Gemeinden gestaffelt wird.
     
    Eine Mehrheit der Teilnehmer hat sich dafür ausgesprochen, im Bereich der Nahversorgung (Lebensmittel/Drogeriewaren) in allen Gemeinden Bayerns, auch nicht zentraler Orte und bisheriger Kleinzentren, eine Verkaufsfläche von bis zu 1200 qm zuzulassen.
     
  • Umstritten waren Anforderungen an die Lage in der Gemeinde. Hier hat die Oberste Baubehörde einen Formulierungsvorschlag vorgelegt, der zunächst nicht mehr eine städtebaulich integrierte Lage fordert, sondern sich an die Anbindung an einen baulich verdichteten Siedlungszusammenhang mit wesentlichen Wohnanteilen konzentriert. Standorte unmittelbar angrenzend davon und Standorte ohne Wohnanteile seien dann möglich, wenn sie Bestandteil eines nachhaltigen planerischen Gesamtkonzepts sind (mind. Flächennutzungsplan).
     
    Von einigen Teilnehmern wurde hervorgehoben, dass ein ortsüblicher ÖPNV-Anschluss als zusätzliches Kriterium für solche Standorte heranzuziehen sei. Insgesamt bestand in diesem Punkt wenig Einigkeit.
     
  • Einigkeit herrschte, dass die Verkaufsflächen für die sog. zentrenrelevanten Sortimente des sonstigen Bedarfs sich nicht mehr aus den Verflechtungsbereichen des innerstädtischen Einzelhandels als Beurteilungsgrundlage ergeben sollten.
     
  • Breiten Raum nahm die Diskussion der von den Regionalen Planungsverbänden mit den kommunalen Spitzenverbänden vorgeschlagenen Schwellenwerte ein. Ursprünglich waren die Schwellenwerte im Sinne einer Regelvermutung vorgeschlagen, die auch widerlegt werden können.
    Systematik und Größenordnung der Schwellenwerte waren nicht konsensfähig. Es hat sich jedenfalls herausgestellt, dass ein solcher Systemwechsel, egal ob nur für innenstadtrelevante Sortimente oder für alle Sortimente wegen der unterschiedlichen Einzelhandelssituation in den bayerischen Regionen auch eine unterschiedliche Regelung benötigt – aus Sicht des Regionalen Planungsverbands München eine Abweichungsmöglichkeit des jeweiligen Regionalen Planungsverbands von den LEP-Vorgaben.
     
  • Zur sogenannten Rückgriffsregelung (= Anrechnung von Kaufkraft der Kernstadt für Projekte im engen Umland) schlug das Ministerium in der letzten Sitzung vor, es grundsätzlich bei einer Rückgriffsregelung zu belassen, jedoch zukünftig auf den konkreten Standort eines Einzelhandelsgroßprojekts und nicht mehr auf das gesamte Gemeindegebiet abzustellen, und die Rückgriffsquote stärker zu begrenzen. Weiterhin soll als Voraussetzung für die Anwendung der Kaufkraft in der Kernstadt eine enge städtebauliche, räumlich funktionale und verkehrsmäßige Verflechtung des Standorts mit der Kernstadt sein.
     
  • Abweichungsspielräume von den landesplanerischen Regelungen zugunsten von Kommunen oder Regionen werden von etlichen Teilnehmern befürwortet. Insgesamt überwogen die Stimmen, die einem regionalen Abweichungsspielraum den Vorzug geben, weil die Regionalen Planungsverbände als Träger der regionalen Raumordnung die geeignete Ebene für Entscheidung über Abweichung sei. 

Das Ministerium kündigte an, unter Abwägung der Positionen und offen gebliebenen Punkte einen Zielentwurf zu entwickeln. Über die weitere Entwicklung werden die Teilnehmer der Arbeitsgruppe Einzelhandelsziel informiert. Insbesondere würde die Arbeitsgruppe die Verknüpfungen zwischen einem neuen zentrale Orte System und dem Einzelhandelsziel vertieft diskutieren.

 

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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