Sitzung 04. Mai 2010

Drucksache Nr. 6/10

212. Sitzung des Planungsausschusses, 04.05.2010

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 2 
Fortschreibung Regionalplan München Kapitel B IV Wirtschaft und Dienstleistungen 2.8 Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen Ergebnisse des vorgezogenen Anhörverfahrens

Anlagen:

Auswertungsbericht des Regionsbeauftragten 
Text der Ziele und Grundsätze 
Karte 2 Siedlung und Versorgung, Bodenschätze vom 04.05.2010

  

I. VORTRAG

Zuletzt hat sich der Planungsausschuss am 27.10.2009 mit der Fortschreibung des Regionalplans zu Vorbehalts- und Vorranggebieten für Bodenschätze beschäftigt (Drucksache Nr. 09/09).

 Er beschloss, zunächst eine frühzeitige Anhörung der Mitglieder des Regionalen Planungsverbands München und von Trägern öffentlicher Belange einzuleiten.

1. Mit dieser Drucksache liegt die Auswertung des frühzeitigen Anhörverfahrens vor. Abgeglichen wurde der ursprüngliche Entwurf zum einen mit den Stellungnahmen der Kommunen, zum anderen mit den fachlichen Vorgaben der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes und anderen Trägern öffentlicher Belange. Damit konnten diese Belange frühzeitig in das Regionale Konzept für die Ausweisung von Vorbehalts- und Vorranggebiete für Bodenschätze eingestellt werden. Aufgabe des Regionalen Planungsverbands ist es, die teilräumlich ausgewogene Versorgung mit Bodenschätzen sicherzustellen, soweit dies aufgrund der geologischen Situation möglich ist.

2. Der vorliegende Entwurf lässt die bisher im Regionalplan ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, soweit sie nicht schon abgebaut sind, zum großen Teil bestehen. Rücknahmen dieser Flächen sind nur in gut begründeten Ausnahmefällen erfolgt.

Zum Beispiel beim VR Kies Nr. 601 in der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck, wo aber gleichzeitig umfangreiche Erweiterungen vor allem im Süden und im Norden des bisherigen Vorranggebiets vorgeschlagen werden - auf mehr als der doppelten Fläche; gleichzeitig wird in Fürstenfeldbruck auf Vorschlag der Stadt das Gebiet 605 im Norden neu ausgewiesen. Diese Planung berücksichtigt zum einen die Inhalte der laufenden Flächennutzungsplanänderung der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck, erhöht die zur Verfügung stehenden Abbauflächen im Stadtgebiet und setzt das Vorranggebiet eindeutig vom nordöstlich gelegenen Trenngrün ab.

 Auch beim bestehenden Vorranggebiet 700 in Denklingen wird zwischen der kommunalen Interessensäußerung und dem Vertrauensschutz für den Unternehmer ein Kompromiss vorgeschlagen: Um eine weitere Expansionsmöglichkeit der Firma Hirschvogel in Denklingen zu gewährleisten, wird das Vorranggebiet zwar nicht ganz gestrichen, jedoch im Westen und Norden erheblich zurückgenommen.

Ein weiterer Aspekt bei der Überarbeitung des ursprünglichen Ausweisungsentwurfs war, Konflikte mit Wohnsiedlungen zu vermeiden bzw. zu verringern. Die eingegangenen Anregungen, Hinweise, Bedenken sind im Auswertungsbericht des Regionsbeauftragten für jedes Gebiet einzeln zusammengestellt. Im dazugehörigen Kommentar wird der in der regionalplanerischen Abwägung gefundene Ausweisungsvorschlag erläutert.

Dabei sind in Tabelle 1 die unveränderten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete des Fachbeitrags und ihre Bewertung im Rahmen des vorgezogenen Beteiligungsverfahrens zusammengefasst. In Tabelle 2 die geänderten oder neuen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete des Fachbeitrags, die auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen sind. Im Anschluss auf Seite 3 werden landkreisweise die einzelnen Gebiete mit Kommentar und Abwägung erläutert.

Vorgeschlagen wird angesichts der auch teilräumlich in jedem Fall ausreichende Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den Abbau von Bodenschätzen, ein neues Ziel Z 2.8.4.4 aufzunehmen, wonach großflächiger Abbau von Bodenschätzen (über 10 ha) außerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsflächen nicht erfolgen darf. Diese Konzentrationsklausel lässt einerseits Raum für Abbau von Bodenschätzen in kleinerem Umfang, gibt andererseits den Kommunen mehr Planungssicherheit für ihre Orts- und Stadtentwicklung. Diese Konzentration ist angesichts des Umfangs der ausgewiesenen Flächen auch interessengerecht.

3. Die beiliegende Karte vom 04.05.2010 fasst den Vorschlag zusammen. Die grünblau gekennzeichneten Flächen sollen hinzukommen, die rot gekennzeichneten Flächen sollen entfallen. Einschließlich Betriebsflächen und bereits abgebauter Teilflächen umfassen die Vorbehalts- und Vorranggebiete 6566 ha. Davon Vorbehaltsgebiete für Kies 1077 ha (1752 ha bisher), Vorranggebiete für Kies 2836 ha (1753 ha bisher), Vorbehaltsgebiete Lehm und Ton 194 ha (bisher 178 ha) und Vorranggebiete für Lehm und Ton 650 ha (bisher 596 ha), und 1809 ha für Bentonit (bisher 1582 ha). Damit sichert der Fortschreibungsentwurf langfristig die Versorgung mit Bodenschätzen in der Region München durch die Ausweisung der Vorranggebiete. Nur dort hat der Abbau von Bodenschätzen Priorität gegenüber anderen Nutzungen. Dies ist auch deshalb erforderlich, weil aufgrund der zukünftig weiter zunehmenden Bevölkerung und wirtschaftlichen Attraktivität der Region entsprechende Bautätigkeit zu erwarten ist.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München billigt die Fortschreibung des Regionalplans, Kapitel B IV Wirtschaft und Dienstleistungen 2.8 Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen in der beiliegenden Fassung der Ziele und Grundsätze sowie der Karte mit Stand 04.05.2010.

  3. Er beauftragt den Geschäftsführer, das Anhörverfahren zum Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans, Kapitel B IV, 2.8 in der dieser Drucksache beiliegenden Fassung unter Ergänzung der Begründung und des Umweltberichts einzuleiten. 

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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