Sitzung 14. Dezember 2010

Drucksache Nr. 22/10

215. Sitzung des Planungsausschusses, 14.12.2010

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 1 
Fortschreibung Regionalplan München Kapitel B IV 2.8 Bodenschätze Beschluss über ein weiteres Anhörverfahren

Anlagen:

  

I. VORTRAG

Der Planungsausschuss wurde am 26.10.2010 über die wesentlichen Themen, die in der Anhörung geltend gemacht wurden, informiert. Bereits in dieser Sitzung wurde darauf hingewiesen, dass eine weitere Anhörungsrunde erforderlich sein könnte.

1. Mit dieser Drucksache liegt die Auswertung des Anhörverfahrens vom 14.07.2010 mit Abwägungsvorschlägen vor. Der vorliegende Entwurf nach Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen umfasst insgesamt 130 Vorrang- und Vorbehaltsgebiete mit ca. 6700 ha Gesamtfläche.

Die folgende Übersicht listet die „Bruttoflächen" auf. In den unverändert gebliebenen Flächen sind etliche Bereiche bereits ausgebeutet. Ihr Umfang kann wegen unzureichender Datenlage nicht beziffert werden.

Kies/SandLehm/Ton Bentonit
VRVBVRVBVR
Regionalplan 2002 18951752 425 167 1582
weggefallen496
davon 92 rückgestuft
 506
davon 315 hochgestuft
50
davon 46 rückgestuft
----423
hinzugekommen1241
davon 315 aufgestuft
500
davon 92 rückgestuft
176 162
davon 46 rückgestuft
286
Entwurf Regionalplan 2010264017465513291445

 

Unter den o. a. Vorbehalten der Flächenbilanz gilt: Ausgehend von der Abbaugeschwindigkeit im Bereich Kies und Sand von ca. 80 ha/Jahr werden Vorrangflächen für einen Zeitraum von ca. 30, Vorrangflächen für Lehm/Ton für bis zu bis 50 Jahren gesichert (ca. 10 ha/Jahr). Hingewiesen wird darauf, dass mit der Sicherung von Flächen für den großflächigen Abbau von Bodenschätzen, auch als Vorranggebiet, keine Garantie verbunden ist, dass diese Fläche auch tatsächlich abgebaut wird. Dazu bedarf es neben eines zusätzlichen Genehmigungsverfahrens vor allem eines Unternehmers, der an dieser Stelle abbauen möchte und eines Grundstückseigentümers, der das ebenfalls will. Unter diesen Bedingungen ist der Umfang ausgewiesenen Flächen erforderlich, langfristig aber auch ausreichend. Eine erneute Fortschreibung wird wieder in ca. 10 Jahren angegangen werden müssen.

Aus der beiliegenden Synopse geht zu jedem einzelnen Ziel bzw. Grundsatz im Text und zu jedem einzelnen Gebiet incl. der Nachfolgenutzung hervor, wie und mit welchen Argumenten die unterschiedlichen Rückmeldungen abgewogen worden sind. Mit dem vorliegenden Konzept liegt ein gesamtregional abgewogenes, die unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen von Wirtschaft, Gesellschaft, Naturschutz, Fachbehörden und Kommunen berücksichtigendes Ergebnis vor.

2. Bei zwei Vorrangflächen Kiesabbau wurden Teile der bisher ausgewiesenen Vorrangflächen zurückgenommen. Auch wenn eine Ausweisung eines Gebiets als Vorranggebiet, d. h. Sicherung einer Fläche gegen andere Nutzungen, keine drittschützende Wirkung für Private beinhaltet, so ist doch in solchen Fällen eine besondere Begründung erforderlich. Es kommt darauf an, ob sich im konkreten Fall die abwägungsrelevante Sach- oder Rechtslage geändert hat.

a) Zum Vorranggebiet Kiesabbau Nr. 601 in Fürstenfeldbruck
 
Das Gebiet wird wie in der beiliegenden Karte ersichtlich, im Osten zurückgenommen und im Süden erweitert. Die Erweiterungsflächen sind größer als die zurückgenommenen Flächen, so dass insgesamt das nunmehr neu zugeschnittene Vorranggebiet 601 einen größeren Umfang aufweist als im geltenden Regionalplan.

Die dafür maßgebliche neue Sachlage, die bei der Festlegung im geltenden Regionalplan nicht vorlag, ist: Der Unternehmer hat eine Genehmigung für Kiesabbau im Süden außerhalb des Vorranggebiets im Umfang von ca. 16 ha beantragt und erwirkt. Da der Regionalplan für großflächigen Bodenschatzabbau Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausweist, auf die die großflächige Ausbeute von Bodenschätzen in der Region hin konzentriert werden soll (G 2.8.4.4), ist die Einbeziehung dieser Fläche in die Neuausweisung sinnvoll. Der Unternehmer ist im Vergleich zum geltenden Regionalplan nicht schlechter gestellt, weil er im Rahmen des Vorranggebiets mehr Flächen ausbeuten kann als bisher.

Bei der Rücknahme der Fläche im Osten ist auch die durch die Bewerbung der Stadt Fürstenfeldbruck zur Landesgartenschau dokumentierte Stadtentwicklungsplanung berücksichtigt.

b) Vorranggebiet Kiesabbau in Denklingen Nr. 700

Hier soll im Norden/Nordosten des Gebiets eine Fläche von ca. 10 ha zurückgenommen werden. Das gesamte Vorranggebiet ist erst etwa zu 20 % ausgebeutet. Grund für die Rücknahme ist, dass das Vorranggebiet Kiesabbau mit einer nicht nur örtlich, sondern auch für den Landkreis und regional wichtigen Gewerbegebietsfläche der Fa. Hirschvogel zu kollidieren droht. Vor eineinhalb Jahren gab es schon einmal Schwierigkeiten bei der Erweiterung des Gewerbegebiets. Um diesen Konflikt zwischen zwei unterschiedlich gelagerten wirtschaftlichen Interessen zu lösen, wird die Fläche geringfügig zurückgenommen. Eine gänzliche Herausnahme der Fläche aus dem Regionalplan, wie es die Gemeinde Denklingen vorgeschlagen hat, wäre unverhältnismäßig.

3. Wie ebenfalls der Synopse zu entnehmen ist, ist als Ergebnis der Anhörung zum Sommer 2010 eine Fülle von Änderungen erforderlich geworden. Da die Änderungen vielerorts Auswirkungen auf kommunale Bauleitplanung haben und Anpassungspflichten auslösen (z. B. Übernahme in die Flächennutzungsplanung), ist eine erneute Anhörung angezeigt.

 

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München billigt den beiliegenden Auswertungsbericht zur Anhörung vom 24.07.2010. Er billigt die darauf basierende Fortschreibung des Regionalplans München, Kapitel IV Wirtschaft und Dienstleistungen 2.8 Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen in der beiliegenden Fassung der Ziele und Grundsätze, der Karte mit Stand November 2010 sowie der Begründung mit Umweltbericht.

  3. Er beauftragt den Geschäftsführer, ein weiteres Anhörverfahren zum vorliegenden Entwurf in der Fassung dieser Drucksache einzuleiten. 

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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