Sitzung 18. Oktober 2011

Drucksache Nr. 13/11

219. Sitzung des Planungsausschusses, 18.10.2011

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3 
Dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans München

  

I. VORTRAG

1. Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands München hat die Mitglieder des RPV gebeten, ihre Stellungnahmen zur 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans München (Beteiligung des Umlands) weiterzuleiten. Die Stellungnahmen und Äußerungen von folgenden Gemeinden, Städten und Landkreisen sind eingegangen:

Gemeinde Alling, Gemeinde Brunnthal, Landratsamt Dachau, Stadt Ebersberg, Gemeinde Eitting (VG Oberding), Gemeinde Emmering, Gemeinde Fahrenzhausen, Stadt Freising, Stadt Grafing bei München, Gemeinde Haimhausen, Gemeinde Hebertshausen, Gemeinde Karlsfeld, Gemeinde Oberding (VG Oberding), Stadt Olching, Gemeinde Petershausen, Gemeinde Planegg, Gemeinde Pliening, Gemeinde Poing, Stadt Puchheim, Gemeinde Schäftlarn, Gemeinde Türkenfeld, Gemeinde Unterföhring.

Äußerungen und Forderungen sind unter anderem:

  • Unverständnis, weshalb die Belastungen des Flughafenausbaus mit Lärm, schlechterer Luftqualität und mehr Verkehr nicht aufgenommen worden sind,
  • schnellstmöglicher Ausbau der 2. Stammstrecke und parallel Ausbau des Westarmes der S4,
  • Stärkung des ÖPNV durch Taktverdichtung und Querverbindungen,
  • allgemeine Verbesserungen im ÖPNV, vor allem für Kommunen, die über keinen S-Bahnanschluss verfügen,
  • höherer Fördersatz für den Bau von weiteren Park & Ride-Anlagen, bessere Busanbindung an das S-Bahnschienennetz,
  • vernünftige Realisierung der Stadtumlandbahn,
  • Änderungen im Tarifzonensystem bei der S-Bahn,
  • Umsetzung des Erdinger Ringschlusses,
  • weitere Zughalte an den bestehenden Haltepunkten an der Bahnstrecke München – Rosenheim,
  • Ausweitung des MVV-Bereichs,
  • durchgehender 20-Minuten-Takt auf der S-Bahn-Linie 4,
  • herausstellen, dass die Ableitung des Lkw-Durchgangverkehrs auf den Autobahnring A 99 zwar in der Landeshauptstadt München eine deutliche Verbesserung der Luftqualität gebracht hat, im Umland aber eine Verschlechterung,
  • Einschränkung des Lkw-Verkehrs auf der Bundesstraße und Lkw-Mautbefreiung auf der Autobahn A 8 zwischen Allershausen und München,
  • Vervollständigung des derzeit noch fehlenden südlichen Autobahnrings,
  • Ausbau der Radwegenetze,
  • Optimierung privater Kleinfeuerungsanlagen,
  • Erhaltung von Grünzügen.

Die Landeshauptstadt München hält den Inhalt der dritten Fortschreibung für nicht geeignet, zielgerichtet und effizient, die Schadstoffbelastung im Stadtgebiet sowie im Umland zu reduzieren. Ebenso wenig kann damit wirkungsvoll den lufthygienischen Auswirkungen der verkehrlichen Verknüpfungen entgegnet werden.

2. Bisher beinhaltete der Luftreinhalte- / Aktionsplan München, der am 28.12.2004 für verbindlich erklärt wurde, Maßnahmen, um die Einhaltung der Grenzweite der damaligen 22. BImSch-Verordnung zu erreichen. Am 19.10.2007 wurde die erste Fortschreibung des Plans vom Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit in Kraft gesetzt. Wesentliche Maßnahme war die Ableitung des Lkw-Durchgangsverkehrs über 3,5 Tonnen auf den Autobahnring A 99. Mit der zweiten Fortschreibung am 21.08.2008 wurde die Umweltzone eingeführt (Stufe 1 – Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette). Am 05.09.2010 wurde mit der vierten Fortschreibung des Luftreinhalteplans die Umweltzonenregelung verschärft (grundsätzlich nur noch Fahrzeuge mit gelben und grünen Plaketten überall zugelassen).

Für die Erstellung der dritten Fortschreibung des Luftreinhalteplans wurden die Auswirkungen des Umlands auf die Schadstoffbelastung in München untersucht. Das Landesamt für Umwelt kommt zu dem Schluss, dass die Umlandgemeinden zur PM10-Hintergrundbelastung im Stadtgebiet von München nur wenig beitragen. Es zeige sich insgesamt, dass vom Münchner Umland rechnerisch nur ein geringer Teil der in München gemessenen Emissionen stammt.

Erwartungsgemäß ergebe sich ein etwas größerer Einfluss, wenn die Emissionen der nach München einfahrenden Pendler-Kfz betrachtet werden. Dies hängt jedoch davon ab, wie viele Pendler direkt an den hoch belasteten Stellen am Mittleren Ring (z. B. Landshuter Allee und Luise-Kieselbach-Platz) angenommen werden. Da Daten zu deren Anzahl nicht vorliegen, wurde mit der Annahme eines Aufkommens von jeweils 20.000 Kfz an einer Messstation (entspricht ca. 15 % bis 20 % der insgesamt fahrenden Kfz) lediglich eine Zusatzbelastung in der Größenordnung von 1 Mikrogramm / m³ errechnet.

Die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans enthält über diese Berechnungen hinaus Anregungen und Kritik der beteiligten Kommunen und für die Stadt Starnberg eigene Festlegungen mit sieben Maßnahmen: Entlastungstunnel Starnberg, Westumfahrung Starnberg, Abstufung der Seeuferstraße zur Ortstraße, Abstufung der Staatsstraße Hahnfelderstraße (zur Ortstraße), Abstufung der Staatsstraße 2070 zur Ortstraße, Vermeidung von Kleinfeuerungsanlagen in Neubaugebieten, integriertes kommunales Klimaschutzprojekt.

3. Die dritte Fortschreibung des Luftreinhalteplans München, sieht keine verbindliche Ausweitung des Plangebiets auf den Verdichtungsraum München mehr vor. Vielmehr bezieht sie das Umland auf freiwilliger Basis mit ein.

Dieses Thema wurde schon früh bei der Erarbeitung des Luftreinhalteplans München angesprochen. In einem Schriftwechsel 2004 zwischen Oberbürgermeister Ude, dem damaligen Staatsminister Schnappauf und Regierungspräsidenten Böhm wurde aber keine verbindliche Einbeziehung des Umlands in den staatlichen Luftreinhalteplan vereinbart. Staatsminister Schnappauf kündigte lediglich an, die Umlandproblematik in geeigneter Weise einzubeziehen. Demgegenüber blieb die Landeshauptstadt München bei der Forderung nach einer räumlichen Erweiterung des Luftreinhalteplans München.

Auch wenn der Beitrag der Umlandgemeinden am Schadstoffaufkommen in der Stadt München relativ gering ist, so heißt das jedoch nicht, dass verbindliche Regelungen sich vornehmlich auf die Stadt München begrenzen lassen. Die jetzt gefundene Lösung, die Vorschläge der Umlandkommunen mehr oder weniger nachrichtlich zu behandeln und auf einen konsistenten Plan zur Verbesserung der Luftqualität im gesamten Verdichtungsraum München zu verzichten, ist bedauerlich.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München bedauert, dass der Freistaat Bayern in seinem Luftreinhalteplan München Stadt und Umland nicht als eine Aktionseinheit wahrnimmt und keine entsprechende Regelungen für den gesamten Verdichtungsraum München trifft.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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