Sitzung 08. November 2011

N I E D E R S C H R I F T

über die 56. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands München
am 08.11.2011
im Bürgerhaus Unterschleißheim

- Öffentlich -

Tagesordnung

Vortrag von Ludger Baba, Mitglied des Vorstands der empirica
,„Erwerbstätigenprognose für die Landeshauptstadt München und die Landkreise der Planungsregion 14"
1. Bericht des Geschäftsführers
2. Regionale Festlegungen zu regenerativen Energien (Photovoltaik und Windkraft)
3. Verschiedenes

Ein Verzeichnis der vertretenen Verbandsräte liegt der Niederschrift als Anlage bei.

Sitzungsdauer: 14:05 bis 15:45 Uhr

  
Der Vorsitzende Rainer Schneider eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er bedankt sich bei den Kollegen, der Geschäftsstelle und Breu für die gute Zusammenarbeit.

Der Vorsitzende fragt nach der Zustimmung zur Tagesordnung und stellt fest, es gebe keine weiteren Vorschläge.


Vortrag von Ludger Baba, Mitglied des Vorstands der empirica,
„Erwerbstätigenprognose für die Landeshauptstadt München und die Landkreise der Planungsregion 14"

Der Vortrag liegt dem Protokoll bei.

Die Präsentation von Herrn Ludger Baba wird auch auf der Internetseite des Regionalen Planungsverbands München, unter www.region-muenchen.com, veröffentlicht.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Baba für den interessanten Vortrag.

Karl Valentin habe gesagt „Vorhersagen sind schwierig; besonders wenn Sie die Zukunft betreffen". Die empirica habe bei den letzten Vorhersagen und Prognosen ziemlich ins Schwarze getroffen.


TOP 1   
Bericht des Geschäftsführers

Breu bezieht sich auf den Vortrag von Herrn Baba. Die Region München nehme in Deutschland eine Sonderstellung ein – wirtschaftlich prosperierend und mit hoher Lebensqualität. Das seien auch (Kern-)Ziele, die der Regionale Planungsverband verfolge – Nachhaltiges Wachstum, Wirtschaftskraft und Lebensqualität.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wichtige Themen des letzten Jahres für den Regionalen Planungsverband München sind:

I. Reform der Landes- und Regionalplanung

1. Der Ministerrat hat nach langem Hin und Her im Sommer 2011 einen Entwurf eines Landesplanungsgesetzes beschlossen. Dieses Gesetz ging in die Verbändeanhörung, d. h. es liegt noch in der Verwaltung des Freistaats. Auch die Regionalen Planungsverbände sind angehört worden (Breu verweist auf die Stellungnahme des Vorsitzenden, Bürgermeister Schneider – Kopie wurde ausgelegt).

Es war mit diesem ausformulierten Entwurf des Ministeriums auch ein Alternativvorschlag des Ministeriums einer völligen Kommunalisierung der Regionalplanung zur Diskussion gestellt. Dies lehnt der Regionale Planungsverband ab. Weil im Ergebnis dann die Regionalplanung ihre Mittlerfunktion zwischen Staat und Kommune nicht mehr hat. Es würden im Ergebnis Kompetenzen an den Staat wandern, weil die Regionen diese Kompetenzen nicht wahrnehmen können. Niedersachsen ist ein abschreckendes Beispiel. Es gäbe mehr Bürokratie und Kosten, weil es mehr Regionalverbände gäbe und die Mittelausstattung, also die Übernahme der Finanzen, nicht geklärt wäre.

Insgesamt kann man mit dem Gesetz gut leben. Verbesserungsbedarf gibt es vor allem dabei, den Regionalen Planungsverbänden (18 Verbände in Bayern) größere Handlungsfreiheit zu geben.

Nach dem Entwurf können die Regionalen Planungsverbände in der Satzung bestimmen, dass kein Mitglied in der Verbandsversammlung mehr als 40 % der anwesenden Stimmen geltend machen kann. In Bayern hat die Landeshauptstadt München 40 % der Stimmen. Die Verbandsversammlung kann auch per Beschluss Teilfortschreibungen des Regionalplan an sich ziehen. Jetzt ist es noch nicht soweit.

2. Ein neues Landesentwicklungsprogramm ist in Bearbeitung und soll wie das Landesplanungsgesetz noch vor Ende 2012 verabschiedet werden. Seit 2003 soll das Programm überarbeitet werden im Hinblick auf die Bereiche Einzelhandel, demographische Entwicklung und zentralörtliches System. Es ist fraglich, ob es dem Freistaat gelingt, noch vor Ende der Legislaturperiode dieses Landesentwicklungsprogramm durch das Parlament zu bringen.

Im Vorgriff hat das Ministerium die Regionalen Planungsverbände zur Haltung zum räumlichen Zuschnitt der Planungsregionen angefragt.

Die Stellungnahme der drei Vorsitzenden ist in Kopie ausgelegt. In der Umfrage im Regionalen Planungsverband München sind außer den Gemeinden des Landkreises Erding alle Mitglieder des Regionalen Planungsverbands mit dieser Position einverstanden.
Die Haltung des Regionalen Planungsverbands München ist: Erst die strukturellen Tatsachen erarbeiten, dann bewerten. Nach über vierzig Jahren ist eine fachlich fundierte und an objektiven Tatsachen zu messende Überprüfung des Zuschnitts nicht verkehrt. ABER eine reine politische Willensäußerung wäre dabei nicht zielführend.

3. Die Unzufriedenheit mit dem jetzigen Zuschnitt wird auch und immer wieder mit dem Argument begründet, die Landeshauptstadt München dominiere den Regionalen Planungsverband.

Das führt zur Frage der Stimmverteilung im Regionalen Planungsverband München.

Im Planungsausschuss, der unter anderem für Stellungnahmen im Raumordnungsverfahren sowie für die Fortschreibung des Regionalplans zuständig ist, gibt es neben dem Vorsitzenden 30 Mitglieder: Neun der kreisangehörigen Kommunen, neun Vertreter der Landkreise und zwölf Vertreter der Landeshauptstadt München. Die Landeshauptstadt München hat gut 50 % der Einwohner in der Region, die Stimmenzahl im Planungsausschuss ist jedoch auf 12 von 30 (= 40 %) gedeckelt. Hinzukommt, dass die Vertreter der Landeshauptstadt München kein einheitliches Votum abgeben müssen, wenn dies der Stadtrat im Einzelfall nicht beschließt. Sie setzen sich aus den unterschiedlichen Fraktionen je nach der Stärke im Stadtrat zusammen, also Vertreter der CSU, der SPD, der FDP und der Grünen.

Seitdem ich als Geschäftsführer des Regionalen Planungsverbands München tätig bin (August 1998), habe ich nicht eine einzige Abstimmung erlebt, in der entlang der Stadtumlandgrenzen abgestimmt worden wäre. Wenn Abstimmungen streitig erfolgen, dann folgt das Abstimmungsverhalten den jeweiligen Interessen bzw. der jeweiligen Sicht auf die gesamtregionalen Notwendigkeiten.

Vorsitzender des Regionalen Planungsverbands München ist im 2jährigen Wechsel der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München, ein Landrat der Region, ein Bürgermeister einer kreisangehörigen Kommune. Auch darin wird die konsensual angelegte Verfassung und Arbeitsweise des Regionalen Planungsverbands München deutlich.

In der Verbandsversammlung ist wie im Planungsausschuss der Anteil der Stimmen der Landkreise und kreisangehörigen Kommunen mit 60 % höher als es ihrem Einwohneranteil entspricht. Die Landeshauptstadt München hält 40 % der Stimmen. Für eine Beschlussfassung ist nicht nur die Mehrheit der anwesenden Stimmen erforderlich, sondern auch mindestens 25 % der in der Verbandsversammlung anwesenden Köpfe.

Auch hier gilt, dass es seit 1998 keine einzige Abstimmung gab, in der entlang der Stadtumlandgrenzen abgestimmt worden wäre. Dass – wie oft behauptet wird – die Landeshauptstadt München gemeinsam mit einem Landkreis die Stimmenmehrheit hat, ist falsch. Denn wie gesagt sind für einen Beschluss neben der Mehrheit der anwesenden Stimmen auch mindestens 25 % der anwesenden Köpfe erforderlich. Hier wird dann jede Gebietskörperschaft, egal wie groß sie ist, gleich gezählt.
 

II. Regionalplanfortschreibung

Bei den Regionalplanfortschreibungen gilt es, Interessen der Kommunen mit denen von Wirtschaft und Gesellschaft gerecht abzuwägen. Der Regionale Planungsverband bemüht sich, den Interessen seiner Mitglieder, soweit es geht und sinnvoll ist, entgegenzukommen. Momentan laufen zwei Fortschreibungen.

1. Bodenschätze

Vor einem Jahr hat der Planungsausschuss das Auswertungsergebnis des Anhörverfahrens nicht gebilligt, sondern lediglich zur Kenntnis genommen und ein weiteres Anhörverfahren durchführen lassen. Fälle, in denen sachliche Fragen noch unklar waren, haben wir in Gesprächen vor Ort bereinigt. Eine weitere Abstimmung gab es noch mit der Wasserwirtschaft und dem Landesamt für Umwelt, dem geologischen Dienst.

Nach über zehn Jahren war die Überarbeitung fällig.

Ziel der Änderung im Regionalplan ist es, so viele Flächen für den Abbau von Bodenschätzen zu sichern wie im derzeitigen Regionalplan. Das scheint auch zu gelingen.

2. Im Vergleich dazu schwieriger ist die Fortschreibung des Regionalplans, die das Landschaftsentwicklungskonzept für die Region München teilweise in die Regionalplanung einbaut. Also Kapitel B I Natürliche Lebensgrundlagen, Änderungen in B II Siedlungswesen und Neufassung Kapitel B III Freizeit und Erholung. Hier waren die Rückmeldungen im Anhörverfahren unter anderem von Mitgliedern des Regionalen Planungsverbands zum Entwurf so heftig, dass die Kommission, die den Entwurf miterarbeitet hat, das gesamte Paket noch einmal aufgeschnürt hat.

Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Wasser werden ausgekoppelt und gesondert behandelt. Jetzt enthält der Entwurf noch:

  • Landschaftliche Vorbehaltsgebiete
  • Festlegungen zum Gewässerschutz
  • Ergänzung der Regionalen Grünzüge um Bereiche für den Wärmeausgleich und Kaltluftentstehungsgebiete (Klimawandel!)
  • Freizeit- und Campingplätze
  • Neufassung des Kapitel B III Freizeit und Erholung

Die Neufassung wird Ihnen in Bürgermeisterrunden in den Landkreisen vorgestellt und geht dann in den Planungsausschuss. Wie bei den Bodenschätzen gilt hier: Ein wesentlicher Faktor für die Attraktivität der Region München ist unsere Landschaft und sind die Freiräume. Diese Fortschreibung des Regionalplans ist also nicht verhinderungsorientiert, sondern zukunftsorientiert!
  

III. Langfristige Entwicklung der Region

Eine Diskussion um die zukünftige Entwicklung der Kommunen gibt es bayernweit. Die Region München wird in diese Diskussion einbezogen, ob sie will oder nicht.

1. Die Demographische Entwicklung und die Beschäftigungsentwicklung prognostiziert ein bei der Bevölkerungsentwicklung gemäßigtes Wachstum in den nächsten Jahren um knapp unter 0,5 % pro Jahr, je zur Hälfte in der Stadt und im Umland, an.

ABER es sind 11.000 bis 12.000 Wohnungen pro Jahr in der Region nötig. Die Hälfte davon für den Strukturwandel der Haushalte (mehr Singles, mehr Quadratmeter pro Einwohner).

Die Verkehrswege im ÖPNV, aber auch im Individualverkehr platzen aus allen Nähten.

2. Flächen für Wohnen werden andererseits nicht nur in der Landeshauptstadt München, sondern auch in Gemeinden des Umlands, insbesondere des inneren Umlands knapp.

Die Landeshauptstadt München hat vor allem zur innerstädtischen Problembewältigung mehrere Gutachten vergeben und diskutiert dieses Thema unter dem Titel Langfristige Siedlungsentwicklung. Ein großer Kongress, auf dem die Gutachten vorgestellt werden, wird sich im Februar 2012 auch mit der Region beschäftigen.

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München hat eine Arbeitsgruppe mit kommunalen Vertretern, auch von außerhalb der Planungsregion München, und Fachleuten, zu diesem Thema eingerichtet. Ziel dieser Arbeitsgruppe ist es, einen Leitbildentwurf zu erarbeiten und Umsetzungspfade vorzuschlagen.

3. Zur langfristigen positiven Entwicklung der Region gehört auch der Ausbau unserer Infrastruktur: Da hapert es gewaltig! Das betrifft

  • Straßen
  • den 2. S-Bahntunnel
  • flächendeckendes Internet (auch ein Argument bei der Wohnortwahl)
  • die Kinderbetreuung.

In der Süddeutschen Zeitung (Münchner Teil) vom 08.11.2011, ist zu lesen, „Kolonie läuft Sturm gegen Kindergefängnis".

Motto:Wir sind nicht gegen den Bau einer Krippe. Aber nicht hier. 36 Krippenplätze stehen gegen 7 Bäume.

Solche Themen werden uns noch lange beschäftigen. Für die Diskussion um die Entwicklung der Region gilt:

  1. Der Regionale Planungsverband München ist als Partner an diesem Prozess beteiligt.
  2. Innerhalb der Region München, zwischen den kommunalen Partnern muss auf gleicher Augenhöhe gearbeitet werden. Nur so kann eine Kooperation erfolgreich sein.
  3. Es geht bei diesem Thema nicht nur um das Wohnen, sondern auch um Flächen für gewerbliche Ansprüche, um Mobilität und um Energie (Versorgung). 

TOP 2 
Regionale Festlegungen zu regenerativen Energien (Photovoltaik und Windkraft)

Breu erläutert die Inhalte der Drucksache Nr. 19/11 nebst Anlage (Drucksache Nr. 12/11).

Loy fordert eine zeitliche Perspektive für die Kommissionsarbeit.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass bis zur Sommerpause 2012 zu diesem Thema etwas vorgelegt wird. Dies wird im Protokoll festgehalten.

Breu weist darauf hin, dass der Regionale Planungsverband München beim Thema Windkraft erst am Anfang stehe. Zum einen ist die Region nicht mit Wind gesegnet ist. Erst seit einigen Jahren gibt es Windräder, die mit den jetzigen Windgeschwindigkeiten auch wirtschaftlich arbeiten. Zum anderen wurde es bisher der Gesetzeslage (Privilegierung) überlassen. Bis vor einem halben Jahr war die Genehmigungspraxis und Genehmigungsfreudigkeit in Bayern für Windräder eher zurückhaltend. Nach der Energiewende bemüht sich der Freistaat Bayern, die wegfallenden Kernkrafteinspeisungen in das Stromnetz zu ersetzen. Das ist sehr viel, weil 60 % des bayerischen Stromverbrauchs durch Kernenergie erzeugt werden. Breu ist zuversichtlich, dass die Regionalen Planungsverbände nicht verpflichtet werden, Vorranggebiete kombiniert mit dem Ausschluss der restlichen Region auszuweisen, sondern nur Vorranggebiete auszuweisen.

Der Vorsitzende betont noch einmal, dass es seitens der Staatsregierung keine Anweisung an die Regionalen Planungsverbände gibt. Die Regionalen Planungsverbände gehen in den Planungsvoraussetzungen bzw. Initiativen von den großen Anlagen aus, mit einer Nabenhöhe von Minimum 138 m.

 Beschluss:

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
  2. Die Verbandsversammlung empfiehlt dem Planungsausschuss, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die Vorschläge für das regionalplanerische Vorgehen zur Ausweisung von Gebieten für Windkraftanlagen und ggf. Kriterien dazu erarbeitet.
  3. Mögliche regionalplanerische Festlegungen dürfen kommunale Initiativen und Planungen nicht behindern.
  4. Die Verbandsversammlung ist von Ergebnissen der Kommissionsarbeit zu informieren, bevor mögliche Verfahren zur Regionalplanänderung eingeleitet werden.

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen  


TOP 3  
Verschiedenes

Der Vorsitzende greift noch einmal das Thema räumliche Abgrenzung der Region München / Haltung des Landkreises Erding auf. Er bietet an, auch in der Sitzung des Gemeindetags, wo alle Kommunen vertreten sind, zur Verfügung zu stehen. Dies gilt selbstverständlich auch für alle anderen Mitglieder des Regionalen Planungsverbands München.

Der Vorsitzende stellt fest, es gibt hierzu keine Wortmeldungen. Er dankt den Anwesenden und schließt die Sitzung.

 

Vorsitzender
gez.
Schneider
Erster Bürgermeister

Protokollführerin
gez.
Demircan
Verw.Angestellte


Anlagen:

Niederschrift (Druckfassung)
Anwesenheitsliste (nicht in der Online-Fassung)

Präsentation von Herrn Ludger Baba

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