Sitzung 28. Februar 2012

Drucksache Nr. 2/12

221. Sitzung des Planungsausschusses, 28.02.2012

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3 
Landesplanung
a) Entwurf eines Landesplanungsgesetzes

Anlagen:

1 Drucksache Nr. 11/11
2 Gesetzentwurf der Staatsregierung eines Bayerischen Landesplanungsgesetzes

  

I. VORTRAG

1. Der Regionale Planungsverband hat sich zuletzt am 18.10.2011 mit der geplanten Neufassung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes befasst und die Stellungnahme des Vorsitzenden vom 22.09.2011 im Rahmen der Verbändeanhörung zur Kenntnis genommen.

Nunmehr liegt der Gesetzentwurf der Staatsregierung beim Bayerischen Landtag (Drucksache Nr. 16/10945 = Anlage 2).

Gegenüber dem Entwurf der Verbändeanhörung haben sich einzelne Punkte geändert:

  • Die Verbandsversammlung ist für die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Planungsverbands zuständig, wenn die Verbandssatzung nicht die Zuständigkeit des Planungsausschusses bestimmt (Artikel 10 Absatz 3 Satz 1 Ziffer 4).
  • Der Planungsausschuss kann neben dem Verbandsvorsitzenden mindestens 10, höchstens 30 Vertreter der Verbandsmitglieder haben.
  • Mit der Öffentlichkeitsbeteiligung von Regionalplanentwürfen wird der Entwurf bei den kreisfreien Städten und Landratsämtern mindestens einen Monat ausgelegt (Artikel 16 Absatz 2).
  • In Raumordnungsverfahren wird in der Regel (außer bei Verteidigungsangelegenheiten) die Öffentlichkeit beteiligt – neben der Bekanntmachung und im Internet auch in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt.

2. Als Erfolg ist die Entscheidung des Ministerrats zu bewerten, dass Regionalplanung weiterhin als staatliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis von den Regionalen Planungsverbänden betrieben wird.

3. Allerdings geht der Entwurf weiterhin von einer Trennung von Regionalplanung und Regionalentwicklung aus (Artikel 8 Absatz 1 Satz 3). Regionalentwicklung sei eine freiwillige und daher von den Regionalen Planungsverbänden selbst zu finanzierende Aufgabe. Dazu hatte sich der Vorsitzende bereits in seiner Stellungnahme vom 22.09.2011 kritisch geäußert (= Anlage 1). Dieser Kritikpunkt und die anderen Kritikpunkte der ursprünglichen Stellungnahme des Vorsitzenden bleiben auch gegenüber dem jetzigen Gesetzentwurf bestehen.

Der Regionale Planungsverband sollte deshalb die ursprüngliche Stellungnahme zur Verbändeanhörung den Fraktionen im Bayerischen Landtag weiterleiten, um noch eine Verbesserung des Gesetzentwurfes zu erreichen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss beauftragt den Vorsitzenden, die Fraktionen des Bayerischen Landtags über die Haltung des Regionalen Planungsverbands zum Entwurf eines Landesplanungsgesetzes, wie sie im Schreiben des Vorsitzenden vom 22.09.2011 zum Ausdruck kommt, zu informieren und um Aufgreifen der Verbesserungsvorschläge zu bitten. ....

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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