Sitzung 28. Februar 2012

Drucksache Nr. 4/12

221. Sitzung des Planungsausschusses, 28.02.2012

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3 
Landesplanung
c) Räumliche Abgrenzung der Planungsregionen

Anlagen:

1 Stellungnahme der drei Vorsitzenden vom 05.10.2011
2 Charts zur Verflechtung des Landkreises Erding in der Region München

  

I. VORTRAG

Die drei Vorsitzenden des Regionalen Planungsverbands haben bereits am 05.10.2011 auf Aufforderung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie zur Überprüfung der räumlichen Abgrenzung der Planungsregionen Stellung genommen. Die Mitglieder des Regionalen Planungsverbands stimmen dieser Haltung ganz überwiegend zu (Anlage 1). Die Gemeinden, Städte und Märkte des Landkreises Erding wollen sich allerdings eventuell mit Nachbarlandkreisen zu einer gemeinsamen Region zusammenschließen.

1. Auf Einladung des Wirtschaftsministeriums hat am 19.01.2012 eine Besprechung zur diskutierten Änderung der räumlichen Abgrenzung der Planungsregionen 14, 18 und 13 stattgefunden. Auf diesem Treffen waren die Vertreter der Landkreise Mühldorf, Altötting, Erding, Landshut, Rottal/Inn, und Dingolfing/Landau sowie der Stadt Landshut und der drei Regionalen Planungsverbände Landshut, München und Südostoberbayern anwesend. Neben unterschiedlichen Auffassungen über einen Neuzuschnitt war man sich einig, dass eine Entscheidung über die Änderung von Planungsregionen auf nachvollziehbaren und objektivierbaren Kriterien beruhen muss. Insbesondere spielen die gegenseitigen Verflechtungen eine wesentliche Rolle. Der Vorsitzende des Regionalen Planungsverbands München, Herr 1. Bürgermeister Rainer Schneider, hat deutlich gemacht, dass der Regionale Planungsverband München kein Interesse an einer Vergrößerung der Region hat. Andererseits seien die Verflechtungen des Landkreises Erding mit den Landkreisen und der Stadt München innerhalb der Region München bei weitem höher als in andere Richtungen.

2. Die Frage nach dem Zuschnitt der Regionalen Planungsverbände ist im Bayerischen Landesentwicklungsprogramm geregelt. Das LEP ist eine Verordnung der Staatsregierung mit Zustimmung des Bayerischen Landtags. Der Ministerrat soll noch im Frühjahr über das LEP und damit auch die räumlichen Abgrenzungen der Regionen beschließen. Im Rahmen der darauf folgenden Anhörung mit einer Frist von voraussichtlich drei Monaten hat auch der Regionale Planungsverband München Gelegenheit zur Stellungnahme.

In der oben genannten Diskussion wurde auch eingebracht, dass Kriterien für eine Abgrenzung sich auf die Pflichtaufgaben der Regionalen Planungsverbände beziehen müssen und nicht auf weitere Aufgaben, die nach dem Entwurf des Landesplanungsgesetzes als Aufgabenbereiche des Regionalplans grundsätzlich ausgeschlossen werden (z. B. Schulen, Soziales, Bildung).

3. Auf dem Termin am 19.01.2012 wurde auch angesprochen, dass Rückmeldungen zu den räumlichen Grundlagen der Verflechtungen beim Ministerium eingereicht werden können. In der Region München betrifft dies den Landkreis Erding. Diskutiert wurde eine Verlagerung des Landkreises Erding und des Landkreises Mühldorf aus den bisherigen Regionen München und Südostoberbayern in eine neu zugeschnittene Region Landshut.

Die grundsätzliche Haltung des Regionalen Planungsverbands (Schreiben der Vorsitzenden vom 05.10.2011, Anlage 1) ist Maßstab für die Beurteilung zur Verflechtung des Landkreises Erding mit den anderen Teilen der Region München. Im Ergebnis sind die Verflechtungen des Landkreises Erding und seiner Bürger mit den restlichen Teilen der Region München, insbesondere der Landeshauptstadt München und dem Landkreis München, erheblich größer als mit anderen benachbarten Landkreisen, wie z. B. Mühldorf und Landshut. Aus Sicht des Regionalen Planungsverbands München liegen deshalb die Voraussetzungen für eine Änderung des Zuschnitts der Region München nicht vor. Das ergibt sich aus folgendem:

a) Die Charts der Anlage 2 gehen auf die strukturelle Verflechtung des Landkreises Erding bei den Pendlern, bei Wanderungsströmen und bei Verkehrsbeziehungen ein:

  • Pendlerverflechtungen
    Die Pendlerverflechtungen aus dem Landkreis Erding spielen sich vor allem in Richtung Landeshauptstadt München ab (gut 11.300 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) und in die Nachbarlandkreise Ebersberg, Freising, München. Von den 15.000 Auspendlern aus dem Landkreis Erding in die Nachbarlandkreise pendeln lediglich 1.270 in die Landkreise Landshut und Mühldorf. Die Einpendler in den Landkreis Erding aus den Landkreisen Landshut und Mühldorf betragen ca. 2.650 von 5.740.
      
  • Wanderungsströme
    Die größten Zu- und Abwanderungen bestehen mit den Zu- und Abwanderungen aus der übrigen Region München, aus dem übrigen Bayern und Deutschland sowie dem Ausland mit jeweils 3.800 bzw. 3.500 Einwohnern. Die Wanderungsströme mit der Landeshauptstadt München sind 2010 mit ca. 800 in beide Richtungen relativ gering. Bei den Nachbarlandkreisen dominieren die Landkreise Ebersberg, Freising und München, die bei den Zuwanderungen 1.149 von 1.559 Zuwanderern ausmachen. Zuwanderung aus Landshut und Mühldorf machen dagegen nur 410 Zuwanderer aus. Dieselbe Situation ist bei den wegziehenden Einwohnern zu verzeichnen: Aus dem Landkreis Erding 1.410 in die Landkreise Ebersberg, Freising oder München. Landshut und Mühldorf mit jeweils ca. 225 spielen eine relativ geringe Rolle.    
     
  • Die große Verflechtung des Landkreises Erding insbesondere mit der Landeshauptstadt München und dem Landkreis München wird bei den werktäglichen Verkehrsfahrten mit der S-Bahn von Haltestellen innerhalb des Landkreises Erding deutlich. So fahren 17.600 Fahrgäste werktäglich aus dem Landkreis Erding, 17.900 S-Bahn-Fahrgäste fahren täglich mit der S-Bahn in den Landkreis Erding. Bedeutsam ist, dass von den S-Bahn-Auspendlern 13.400 in die Landeshauptstadt München fahren, und über 1.000 in den Landkreis München. In die umgekehrte Richtung fahren ebenfalls 13.5000 Fahrgäste aus der Landeshauptstadt werktäglich mit der S-Bahn in den Landkreis Erding, aus dem Landkreis München über 2.000.
      
  • Verkehrsbeziehungen des Landkreises Erding im Regionalbusverkehr
    Im Regionalbusverkehr macht in absoluten Zahlen der Binnenverkehr innerhalb des Landkreises mit über 7.800 Fahrgästen werktags den Großteil aus. Mit Regionalbussen fahren werktäglich über 2.800 Fahrgäste in Ziele außerhalb des Landkreises Erding, davon mit Ziel außerhalb des MVV (z. B. Landkreis Landshut oder Landkreis Mühldorf) aber nur 293. Ein ähnliches Verhältnis gilt für die Busfahrgäste von außerhalb des Landkreises Erding in den Landkreis Erding. Lediglich 307 von 3.063 Fahrgästen kommen von außerhalb des MVV. Ca. 10 % des Regionalbusverkehrs des Landkreises Erding finden mit Zielen außerhalb des MVV, also z. B. mit den Nachbarlandkreisen Mühldorf, Landshut oder anderen statt.   

b) Hinzu kommt:

  • Die Einbindung des Landkreises Erding in die vom Freistaat Bayern als Aufgabenträger verantwortete S-Bahn führt zu einer engen strukturellen Verflechtung des Landkreises in der Region München.
      
  • Der Landkreis Erding ist Mitglied im MVV.
     
  • Auch die infrastrukturellen Zusammenhänge im Straßenbereich sind stark ausgeprägt. Konkretes Projekt ist z. B. der Ausbau der A 94, die den südlichen Teil des Landkreises enger als bisher an die Landeshauptstadt München anbindet.
      
  • Im Bereich der Schiene gibt es konkrete gemeinsame regionale Projekte, z. B. den Erdinger Ringschluss.
      
  • Aus raumordnerischer und insbesondere regionalplanerischer Perspektive wäre es unsinnig, den Flughafen München zwei verschiedenen Regionen zuzuordnen. Die Landkreisgrenze zwischen Erding und Freising verläuft mitten durch den Flughafen. Eine solche künstliche Trennung mit der Zuständigkeit von zwei Regionalen Planungsverbänden schlösse konsistente regionalplanerische Ziele zur Entwicklung im Flughafenumland und zur Erschließung des Flughafens aus.

4. Der Regionale Planungsverband sollte dem Wirtschaftsministerium als Entscheidungshilfe für die räumliche Abgrenzung der Regionen die in dieser Drucksache genannten Argumente und Tatsachen zuleiten.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Vorsitzende wird beauftragt, dem Wirtschaftsminister die in dieser Drucksache genannten Argumente und Fakten zur Verflechtung des Landkreises Erding in der Region München, mit der Bitte um Berücksichtigung zu übermitteln.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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