Sitzung 28. Februar 2012

Drucksache Nr. 6/12

221. Sitzung des Planungsausschusses, 28.02.2012

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 6 
Fortschreibung Regionalplan München, Kapitel B IV 2.8 Bodenschätze, Beschluss

Anlagen:

1 Karte Bodenschätze – Stand Februar 2012
2 Begründung zur Fortschreibung
3 Umweltbericht
4 Umwelterklärung
5 Synopse zu VR 82, 704

  

I. VORTRAG

1. Zuletzt hat sich der Planungsausschuss am 06.12.2011 mit der Fortschreibung Kapitel Bodenschätze befasst, und den dort vorliegenden Auswertungsbericht gebilligt, ebenso wie die darauf basierende Fortschreibung des Regionalplans (Anlage 1 zu Drucksache Nr. 20/11)

2. Zu den beiden Vorranggebieten VR 82 (Gemeinde Haar, Landkreis München) und 704 (Gemeinde Igling, Landkreis Landsberg am Lech) wurde anschließend ein eingeschränktes, abschließendes Anhörverfahren durchgeführt. Die Rückäußerungen sind der beiliegenden Synopse (Anlage 5) zu entnehmen:

  • Das Vorranggebiet 704 wird wie vorgesehen ausgewiesen. In G 2.8.7.2.1 wird als Nachfolgefunktionstyp „Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen" ergänzt.
      
  • Vorranggebiet 82: Auf die Festlegung des Vorranggebiets 82 wird verzichtet, weil es zum Großteil bereits abgebaut ist. Eine Erweiterung des Vorranggebiets ist nicht sinnvoll, weil ein solches potentielles Plangebiet ringsum von Bebauung umgeben ist. Dabei handelt es sich zum überwiegenden Teil um Bereiche, die für Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen (B II Z 2.3). Diese Nutzungskonflikte sollen vermieden werden.

3. Aufgrund von Unstimmigkeiten über die Auslegung der Synopse (Planungsausschusssitzung am 06.12.2011) zum Vorranggebiet 301 wird der Abwägungsvorschlag wie folgt konkretisiert:

a) Zu dem Gebiet 301 (Gemeinde Kirchheim - Heimstetten; Gemeinde Pliening) gingen im Laufe der Anhörungsverfahren folgende grundsätzliche Rückmeldungen ein:

  • Natur- und Umweltschutz, Erholung
      
    Die Regierung von Oberbayern, der Bund Naturschutz und das Landratsamt München machten fachliche Bedenken gegen die im Fachvorschlag des Landesamts für Umwelt, Geologischer Dienst, vorgesehene Ausweisung eines Vorranggebiets Kies mit ca. 166 ha geltend. Rechtlich zwingende Verbotsgrundlagen gegen die Ausweisung eines Vorranggebiets Kies wurden nicht genannt.
     
  • Landwirtschaft
     
    Der Bauernverband lehnt generell Kiesabbau auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ab, da sie der Landwirtschaft entzogen werden.
     
  • Gemeinden Kirchheim und Pliening 
     
    - Das Vorranggebiet 301 wird mit 166 ha Umfang abgelehnt, weil die Ausweisung viel zu groß ist.

    - Das westlich des Abfanggrabens gelegene Gebiet wird wegen der Nähe zur Wohnbebauung abgelehnt.
     
    - Eine Erweiterung des Kiesabbaus nach Norden in eingeschränktem Maß sei möglich, wenn Wiederverfüllung und Verkehrsbelästigung ausgeschlossen sind.
     
  • Landesamt für Umwelt
     
    Das Landesamt für Umwelt Geologischer Dienst verteidigt seinen Fachvorschlag und hält die dort ausgewiesenen Flächen zur Kiesgewinnung in der Region München für erforderlich.
     
  • Industrieverband Steine und Erden
     
    Er tritt für das Vorranggebiet VR 301 in der ursprünglich vom Fachvorschlag geplanten Größe mit 166 ha ein:
     
    - Durch eine sukzessive Kiesgewinnung bestünden geringe Beeinträchtigung von Mensch und Natur. 
    - Durch eine zeitnah nach dem Abbau mögliche Rekultivierung sei eine ökologische Aufwertung möglich. 
    - Staub und Verkehrsbelästigungen seien für die Anwohner am Abfanggraben gering, weil im Nassabbau gewonnenes Material durch Förderbänder zum südlich gelegenen Kieswerk abtransportiert würden.

b) Die Abwägung zum VR 301 gründete auf folgenden Überlegungen: 

  • Zur Sicherung der Kiesgewinnung wird ein Vorranggebiet und kein Vorbehaltsgebiet ausgewiesen. 
     
  • Naturschutz / Naherholung / Abstand zu Wohnen / Immissionsschutz.
     
    - Auch wenn es keine rechtlich geschützten Tabuflächen im Fachvorschlag mit 166 ha gibt, werden die Flächen insbesondere nördlich und westlich erheblich zurückgenommen. Das Gebiet weist insgesamt noch ca. 86 ha aus.
     
    - Im Osten soll der Abstand zum Wohnen ca. 300 m betragen, um Immissionskonflikte zu vermindern. Damit wird die Siedlung am Abfanggraben wie reines Wohngebiet behandelt.
     
    - Der sukzessive Abbau, der im Regionalplan vorgesehen ist, vermindert die dauerhaften Eingriffe in das Abbaugebiet.
     
  • Wiederverfüllung
     
    Im Nassabbau ist eine Wiederverfüllung nach den wasserwirtschaftlichen Regeln grundsätzlich nicht sinnvoll. Eine endgültige Festlegung dazu erfolgt jedoch nicht im Regionalplan, sondern im Genehmigungsverfahren.
     
  • Eigentumsschutz
     
    Ein Vorranggebiet im Regionalplan ändert nichts an der Verfügungsmöglichkeit des Grundeigentümers über sein Grundstück.
     
  • Regionalplan - Abbaugenehmigung
     
    Die konkrete Entscheidung über einen Antrag auf Abbau, ggf. Auflagen und Bedingungen ist Sache der Genehmigungsbehörde, nicht des Regionalplans. Im Zuge der Rekultivierung kann dort auch eine Aufwertung nicht nur in ökologischer Hinsicht, sondern auch für die Naherholung erfolgen.

Zusammenfassung des Abwägungsergebnisses: Halbierung der Fläche, im Westen, Norden und Osten Rücknahmen. Abstand zur Wohnbebauung ca. 300 m. Sukzessiver Abbau.

c) Unstimmigkeiten gab es über den genauen Abstand des Vorranggebiets zur Wohnbebauung, die östlich des Abfanggrabens liegt. In der Synopse vom 06.12.2011 wurden 200 m Abstand zum Abfanggraben genannt. Unter Hinzurechnung des Abfanggrabens selbst und eines Abstands zwischen den Wohngebäuden und dem Abfanggraben wurde von ca. 300 m Gesamtabstand des Vorranggebiets VR 301 zur Wohnbebauung ausgegangen. Dies wurde, unter anderem von der Gemeinde Pliening, angezweifelt. Der Maßstab des Regionalplans 1:100.000 (1 mm im Plan entspricht 100 m in Wirklichkeit) lässt eine flurnummernscharfe oder metergenaue Festlegung allerdings nicht zu.

Deshalb soll ausdrücklich festgehalten werden, dass der Abstand zwischen der östlichen Grenze des Vorranggebiets VR 301 und der Wohnbebauung auf der gegenüberliegenden Seite des Abfanggrabens ca. 300 m beträgt. Dies entspricht der Forderung der Regierung von Oberbayern im Anhörverfahren (28.04.2011). Diese Konkretisierung entspricht auch der Intention der Synopse vom 06.12.2011.

Weitere Anhörverfahren und Änderungen sind nicht mehr erforderlich. Damit kann der Planungsausschuss in der heutigen Sitzung die Fortschreibung des Kapitels Bodenschätze beschließen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband billigt die Ergebnisse des Auswertungsberichts des Regionsbeauftragten zum ergänzenden eingeschränkten Anhörverfahren für die Vorranggebiete VR 704 und VR 82 (Synopse Anlage 5) und die Konkretisierung der Abwägung zum Vorranggebiet 301 (s. o.).
     

  3. Er billigt den Umweltbericht (Anlage 3) und die Umwelterklärung (Anlage 4).
     

  4. Der Regionale Planungsverband beschließt die folgende Änderung der normativen Vorgaben des Regionalplans München:

„Sechste Verordnung zur Änderung des Regionalplans München (Dreiundzwanzigste Änderung)

B IV Wirtschaft und Dienstleistungen

2.8 Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen

Auf Grund von Art. 19 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 in Verbindung mit Art. 11 Abs. 5 Satz 2 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 27. Dezember 2004 (GVBl S. 521, BayRS 230-1-W) erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Verordnung:

§ 1

Die normativen Vorgaben des Regionalplans der Region München – Kapitel B IV 2.8 – (Bekanntmachung über die Verbindlicherklärung vom 20. Januar 1987, GVBl S. 27, BayRS 230-1-7-U, zuletzt geändert durch die Sechzehnte Änderung des Regionalplans (B V Verkehr und Nachrichtenwesen, Ziele Z 5.2 und Z 5.3 Halbsatz 2) vom 14. März 2011 (OBABl 2011 S. 52), werden wie folgt neu gefasst:

2.8

Sicherung und Gewinnung von Bodenschätze

2.8.1

Sicherung

G 2.8.1.1

Die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit preiswerten mineralischen  Bodenschätzen aus heimischen Rohstoffvorkommen (Kies, Sand, Lehm, Ton  und Bentonit) soll sichergestellt werden. Die zur Deckung des derzeitigen  und künftigen regionalen und überregionalen Bedarfs benötigten Rohstoffvorkommen  der Region sollen erkundet, gesichert, erschlossen und gewonnen werden.

G 2.8.1.2

Auf einen nachhaltigen und sparsamen Umgang mit den Bodenschätzen soll  hingewirkt werden.

G 2.8.1.3

Auf einen verstärkten Einsatz von umweltunschädlichen Ersatzrohstoffen  soll hingewirkt werden.

Die Verwendung recyclingfähiger Baustoffe und die Errichtung von Bauschutt-  und Abbruchaufbereitungsanlagen soll gefördert werden.

Bei Baugroßvorhaben soll hochwertiger Kies als Schüttmaterial nicht verwendet  werden; dies gilt insbesondere für den Autobahn- und Straßenbau sowie  die Errichtung von Lärmschutzwällen.

2.8.2

Abbau

Z 2.8.2.1

Der Abbau von Bodenschätzenund die Rekultivierung oder Renaturierung  der abgebauten Flächen muss stufenweise erfolgen, um den Eingriff in den  Naturhaushalt, das Landschaftsbild sowie Belastungen für die Bevölkerung  so gering wie möglich zu halten.

G 2.8.2.2

Bei  allen Abbaumaßnahmen soll eine möglichst vollständige Rohstoffgewinnung  angestrebt werden, soweit nicht öffentliche Belange, insbesondere  der  Wasserwirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, des Naturschutzes und  der Landschaftspflege oder der Flugsicherheit dem entgegenstehen.

2.8.3

Nachfolgefunktion

G 2.8.3.1

Die Abbaugebiete sollen insbesondere  unter Berücksichtigung des Grundwasserschutzes nach Möglichkeit ihrer  ursprünglichen Nutzung und/oder einer ökologischen Nachfolgefunktion zugeführt  werden.

Dabei  sollen nach Beendigung des Abbaus eine Bereicherung des Landschaftsbildes  und neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere geschaffen werden.

G 2.8.3.2

Die  Nachfolgefunktion soll auf der Grundlage eines landschaftsökologischen  Gesamtkonzeptes umgesetzt werden.

Auf eine ordnungsgemäße Rekultivierung  oder Renaturierung der abgebauten Flächen soll hingewirkt werden. Diese  soll für das gesamte Abbaugebiet vorausschauend festgelegt und während  des Abbaus Zug um Zug unter Beachtung des Gesamtverfüllkonzeptes auf ausgeschöpften  Teilflächen vorgenommen werden; durch geeignete Kontrollmaßnahmen soll  dieses so weit wie möglich sichergestellt werden.

G 2.8.3.3

In  Gebieten, die mit naturnahen Landschaftselementen unzureichend ausgestattet  sind - insbesondere in Bereichen mit intensiver Landnutzung - sollen in  abgebauten Flächen vor allem auch naturnahe Lebensräume vorgesehen und  das Biotopverbundsystem ergänzt werden, um die ökologische Vielfalt zu  erhöhen und den ökologischen Ausgleich zu verbessern.

G 2.8.3.4

Bei  Inanspruchnahme von Wald soll als Nachfolgefunktion Wiederaufforstung  mit standortheimischen Mischwäldern festgelegt werden.

In den waldarmen nördlichen Gebieten der Region, insbesondere im tertiären  Hügelland, kommt der standortheimischen Aufforstung abgebauter Gewinnungsgebiete  besondere Bedeutung zu.

In den ehemaligen großen Niedermoorgebieten soll als Nachfolgefunktion  die Offenhaltung der Landschaft unter Verzicht auf die Aufforstung vorgesehen  werden.

Z 2.8.3.5

Bei Wiederverfüllung muss geeignetes, umweltunschädliches Material verwendet  werden.

Z 2.8.3.6

Nach Nassabbau darf eine Wiederverfüllung im Regelfall nicht vorgenommen  werden.

G 2.8.3.7

Kleinere Grundwasseraufschlüsse  können in Bereichen natürlicher oder naturnaher Lebensgemeinschaften zu  naturnahen Biotopen entwickelt werden.

G 2.8.3.8

Geeignete größere Grundwasseraufschlüsse sollen in Abstimmung mit der  jeweiligen Kommune für den bedarfsgerechten Ausbau gut erreichbarer wasserbezogener  Erholungseinrichtungen vor allem in jenen Gebieten vorgesehen werden,  denen es an hierfür geeigneten natürlichen Gewässern mangelt; ansonsten  sollen sie vorzugsweise als Landschaftsseen gestaltet werden.

2.8.4

Ordnung

2.8.4.1

Der großflächige Abbau der oberflächennahen Bodenschätze wird durch die  Ausweisung von Vorrang- (VR) und Vorbehaltsgebieten (VB) gesichert, koordiniert  und geordnet.

Lage  und Abgrenzung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung von Kies, Sand, Lehm, Ton und Bentonit bestimmen sich nach Karte 2 "Siedlung und Versorgung", Tektur  Bodenschätze 2, i.M. 1:100.000.

Z 2.8.4.2

In den Vorranggebieten hat die Gewinnung der Bodenschätze Vorrang vor  anderen Nutzungen.

G 2.8.4.3

In  den Vorbehaltsgebieten kommt der Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze  besonderes Gewicht zu.

G 2.8.4.4

Großflächiger  Abbau von Bodenschätzen (> 10 ha) soll vorzugsweise in den Vorranggebieten  und in den Vorbehaltsgebieten realisiert werden.

2.8.5

Als Vorranggebiete werden ausgewiesen:

Z 2.8.5.1

Vorranggebiete  für Kies und Sand

 

Landeshauptstadt München

  • München, LH (VR 100)

Landkreis Dachau

  • Altomünster, M (VR 7633/1)
  • Hebertshausen (VR 7735/1)
  • Hilgertshausen-Tandern (VR 202)

Landkreis  Ebersberg

  • Ebersberg, St (VR 30)
  • Ebersberg, St (VR 300)
  • Pliening/Kirchheim b.München (VR 301 wird ergänzt durch Teilfläche VR 802)
  • Kirchseeon, M (VR 33)
  • Vaterstetten (VR 302)

Landkreis Erding

  • Dorfen, St (VR 7738/1)
  • Dorfen, St (VR 7738/2)
  • Erding, St (VR 41)
  • Erding, St (VR 401
  • Erding, St (VR 402)
  • Forstern (VR 44)
  • Moosinning (VR 46 wird ergänzt durch Teilfläche VB 46a)
  • Neuching (VR 403 wird ergänzt durch VB 48, 2 Teilflächen)
  • Pastetten (VR 49 wird ergänzt durch Teilfläche VB 49 und durch Teilfläche VB 43)

Landkreis Freising

  • Allershausen (VR 500)
  • Eching (VR 501)
  • Eching (VR 7635/1)
  • Rudelzhausen (VR 511)
  • Fahrenhausen (VR 502)
  • Haag a.d.Amper (VR 503)
  • Hallbergmoos (VR 504)
  • Hohenkammer (VR 7535/1)
  • Kirchdorf a.d.Amper (VR 505)
  • Langenbach/Marzling (VR 7536/2)
  • Marzling (VR 52)
  • Marzling (VR 506)
  • Mauern (VR 508)
  • Moosburg a.d.Isar (VR 510)
  • Zolling (VR 512)

Landkreis Fürstenfeldbruck

  • Adelshofen (VR 600)
  • Fürstenfeldbruck, GKSt (VR 601)
  • Fürstenfeldbruck, GKSt (VR 602)
  • Fürstenfeldbruck, GKSt (VR 605)
  • Jesenwang/Landsberied/Mammendorf (VR 603)

Landkreis Landsberg am Lech

  • Denklingen (VR 700)
  • Geltendorf (VR 701)
  • Geltendorf (VR 7831/1)
  • Geltendorf (VR 7832/1 wird ergänzt durch Teilfläche VB 71)
  • Igling (VR 704)
  • Landsberg am Lech, GKSt/Igling (VR 703)
  • Obermeitingen/Hurlach (VR 702)
  • Vilgertshofen (VR 706)
  • Reichling/Vilgertshofen (VR 705)
  • Thaining (VR 76)
  • Windach (VR 77 wird ergänzt durch VB 77)

Landkreis München

  • Aschheim/Unterföhring (VR 800 wird ergänzt durch Teilfläche VB 10)
  • Aschheim/Feldkirchen/München, LH (VR 7836/1)
  • Kirchheim b.München (VR 802 wird ergänzt durch Teilfläche VR 301)
  • Taufkirchen/Oberhaching (VR 803)
  • Planegg/Neuried (VR 804)

Landkreis Starnberg

  • Gilching/Weßling (VR 900) 

Z 2.8.5.2

Vorranggebiete für Lehm und Ton (L)

 

Landkreis Dachau

  • Bergkirchen/Dachau, GKSt (VR L200)
  • Hilgertshausen-Tandern (VR L204)
  • Schwabhausen (VR L7633/1)

Landkreis Erding

  • Bockhorn (VR L400)
  • Dorfen, St (VR L401)
  • Dorfen, St (VR L402)
  • Hohenpolding (VR L7638/1)
  • Taufkirchen (VR L403)

Landreis Freising

  • Attenkirchen (VR L500)
  • Attenkirchen (VR L501)
  • Au i.d.Hallertau, M (VR L502)
  • Mauern/Wang (VR L503)
  • Wang (VR L504)
  • Wolfersdorf  (VR L505)
  • Wolfersdorf (VR L506)
  • Wolfersdorf (VR L507)
  • Zolling/Wolfersdorf (VR L508)
  • Zolling/Wolfersdorf (VR L509)
  • Zolling (VR L7536/2)

Landkreis Fürstenfeldbruck

  • Egenhofen (VR L600)
  • Egenhofen (VR L7733/1)

Z 2.8.5.3

Vorranggebiete  für Bentonit

 

Landkreis Freising

  • Au i.d.Hallertau/Rudelzhausen (VR B7436/1)
  • Rudelzhausen/Au i.d.Hallertau  (VR 5012, 2 Teilflächen)
  • Rudelzhausen/Hörgertshausen (VR 5003)
  • Rudelzhausen (VR 5002)
  • Rudelzhausen (VR 5007)
  • Rudelzhausen (VR 5013)
  • Gammelsdorf (VR 5008, 6 Teilflächen)
  • Gammelsdorf (VR 5011)
  • Hörgertshausen/Mauern/Gammelsdorf (VR5006, 2 Teilflächen)
  • Hörgertshausen/Mauern (VR 5005, 2 Teilflächen)
  • Hörgertshausen (VR 5004, 3 Teilflächen
  • Hörgertshausen (VR 5015)
  • Hörgertshausen (VR B7437/1) 

2.8.6

Als Vorbehaltsgebiete werden ausgewiesen:

G 2.8.6.1

Vorbehaltsgebiete  für Kies und Sand 

 

Landeshauptstadt München

  • München, LH (VB 10 wird ergänzt durch Teilfläche VR 800)

Landkreis Dachau

  • Bergkirchen (VB 20)
  • Hebertshausen (VB 7734/1)

Landkreis Ebersberg

  • Ebersberg (VB 31)
  • Hohenlinden (VB 32 wird ergänzt durch Teilfläche VB 45)

Landkreis Erding

  • Erding, St (VB 40)
  • Finsing (VB 42)
  • Forstern (VB 43 wird ergänzt durch Teilfläche VB 49 und VR 49)
  • Isen, M (VB 45 wird ergänzt durch Teilfläche VB 32)
  • Moosinning (VB 46a wird ergänzt durch Teilfläche VR 46)
  • Moosinning (VB 47)
  • Neuching (VB 48, 2 Teilflächen werden ergänzt durch Teilfläche VR 403)
  • Neuching (VB 404)
  • Pastetten (VB 49 wird ergänzt durch Teilfläche VR 49 und durch Teilfläche VB 43)

Landkreis Freising

  • Freising, GKSt (VB 51)
  • Allershausen (VB 50)

Landkreis Fürstenfeldbruck

  • Moorenweis (VB 60)

Landkreis Landsberg am Lech

  • Finning/Windach (VB 70)
  • Geltendorf (VB 71 wird ergänzt durch Teilfläche VR 7832/1)
  • Hurlach (VB 72)
  • Hurlach (VB 73)
  • Penzing/Schwifting (VB 74)
  • Rott (VB 75)
  • Windach (VB 77 wird ergänzt durch VR 77)

Landkreis München

  • Aying (VB 80)
  • Grasbrunn (VB 81)

Landkreis Starnberg

  • Gauting/Weßling (VB 90)

G 2.8.6.2

Vorbehaltsgebiete für Lehm und Ton  (L) 

 

Landkreis Dachau

  • Dachau, GKSt (VB L201)
  • Dachau, GKSt (VB L202)
  • Hebertshausen/Dachau, GKSt (VB L203)

Landkreis Erding

  • Isen, M (VB L40)
  • Kirchberg (VB L41)
  • Hohenpolding (VB L7538/1)

Landkreis Freising

  • Mauern (VB L50)
  • Wang (VB L51)  

G 2.8.7

Nachfolgefunktionen  für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete

Durch die Festlegung der Nachfolgefunktion kommt der jeweils  getroffenen Aussage für die Nutzung des Gebietes besonderes Gewicht zu.

G 2.8.7.1

Nachfolgefunktionstypen

Als Nachfolgefunktionen für die in B IV Z 2.8.5.1 und B IV G  2.8.6.1 genannten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Kies und Sand und  für die in B IV Z 2.8.5.2 und B IV G 2.8.6.2 genannten Vorrang-  und Vorbehaltsgebiete für Lehm und Ton sowie für die in B IV Z 2.8.5.3  genannten Vorranggebiete für Bentonit werden folgende Nachfolgefunktionstypen  bestimmt:

  • Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
  • Landwirtschaftliche Nutzung - naturorientiert
  • Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände
  • Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
  • Biotopentwicklung, Landschaftssee - naturorientiert
  • Biotopentwicklung, Landschaftssee - extensive Erholung
  • Erholung, Wassersport - intensive Erholung
  • Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche

G 2.8.7.2

Nachfolgefunktionen  für Vorranggebiete

G 2.8.7.2.1

Nachfolgefunktionen  für Kies und Sand

Landeshauptstadt München

  • VR 100   
    Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert

Landkreis Dachau

  • VR 200   
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
  • VR 7633/1   
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
  • VR 7735/1   
    Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert
  • VR 202   
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen

Landkreis Ebersberg

  • VR 30   
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR 300   
    Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/ Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
  • VR 301   
    Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
  • VR 33   
    Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/ Biotopentwicklung, natürliche Sukzession (teilweise Wiederverfüllung)
  • VR 302   
    Biotopentwicklung, Landschaftssee - naturorientiert

Landkreis Erding

  • VR 7738/1
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
  • VR 7738/2
    Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände
  • VR 41
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession (Wiederverfüllung)
  • VR 401
    westliche Hälfte: Biotopentwicklung, natürliche Sukzession;
    östliche Hälfte: Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession (Wiederverfüllung)
  • VR 402
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession (Wiederverfüllung)
  • VR 44
    Biotopentwicklung, Landschaftssee - extensive Erholung/Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen (teilweise Wiederverfüllung)
  • VR 46
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Biotopentwicklung, Landschaftssee - extensive Erholung (teilweise Wiederverfüllung)
  • VR 403
    Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
  • VR 49
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Biotopentwicklung, Landschaftssee - extensive Erholung (teilweise Wiederverfüllung)

Landkreis Freising

  • VR 500
    nördliche Hälfte: Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände; südliche Hälfte: Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
  • VR 501
    Erholung, Wassersport - intensive Erholung/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
  • VR 7635/1  
    Landwirtschaftliche Nutzung - naturorientiert/Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände
  • VR 511
    Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
  • VR 502
    Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert
  • VR 503
    Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert
  • VR 504
    Biotopentwicklung, natürliche Sukzession (teilweise Wiederverfüllung)
  • VR 7535/1
    Landwirtschaftliche Nutzung - naturorientiert/Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
  • VR 505
    Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände
  • VR 7536/2
    Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
  • VR 52
    Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
  • VR 506
    Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert (teilweise Wiederverfüllung)
  • VR 508
    Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
  • VR 510
    Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert
  • VR 512
    Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert

Landkreis Fürstenfeldbruck

  • VR 600
    Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
  • VR 601
    Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Biotopentwicklung
  • VR 602
    Biotopentwicklung, Landschaftssee - extensive Erholung
  • VR 605
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
  • VR 603
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung

Landkreis Landsberg am Lech

  • VR 700
    Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
  • VR 701
    Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Landwirtschaftliche Nutzung - naturorientiert
  • VR 7831/1  
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
  • VR 7832/1  
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen (teilweise Wiederverfüllung)
  • VR 704
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
  • VR 703
    Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
  • VR 702
    Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert (Wiederverfüllung)
  • VR 706
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
  • VR 705
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
  • VR 76
    Biotopentwicklung, natürliche Sukzession/Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert/Landwirtschaftliche Nutzung - naturorientiert (teilweise Wiederverfüllung)
  • VR 77
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen

Landkreis München

  • VR 800
    Biotopentwicklung, Landschaftssee – extensive Erholung
  • VR 7836/1   
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert (Wiederverfüllung)
  • VR 802
    Biotopentwicklung, natürliche Sukzession/Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert
  • VR 803        
    Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert/Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände
  • VR 804
    Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände

Landkreis Starnberg

  • VR 900
    Biotopentwicklung, natürliche Sukzession/Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände  

G 2.8.7.2.2

Nachfolgefunktionen  für Lehm und Ton (L)

Landkreis Dachau

  • VR L200     
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
  • VR L204     
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR L7633/1
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung

Landkreis Erding

  • VR L400
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR L401
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR L402
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR L7638/1 
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
  • VR L403
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung

Landkreis Freising

  • VR L500
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR L501
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR L502
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR L503
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR L504
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR L505
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR L506
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR L507
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR L508
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR L509
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR L7536/2
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung

Landkreis Fürstenfeldbruck

  • VR L600
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR L7733/1 
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen

G 2.8.7.2.3

Nachfolgefunktionen  für Bentonit

Landkreis Freising

  • VR B7436/1 
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR 5012, 2  
    Teilflächen Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR 5003
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR 5002
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR 5007
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR 5013
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR 5008, 6 
    Teilflächen Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR 5011
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR 5006, 2  
    Teilflächen Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR 5005, 2  
    Teilflächen Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR 5004, 3 
    Teilflächen Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR 5015     
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VR B7437/1
    LandwirtschaftlicheTForstwirtschaftliche Nutzung

G 2.8.7.3

G 2.8.7.3.1

Nachfolgefunktionen  für Vorbehaltsgebiete

Nachfolgefunktionen  für Kies und Sand

Landeshauptstadt München

  • VB 10
    nördlich Auffanggraben: Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert/Erholung, Wassersport - intensive Erholung;
    südlich Auffanggraben: Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert

Landkreis Dachau

  • VB 20
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen (Wiederverfüllung)
  • VB 7734/1   
    Biotopentwicklung, Landschaftssee - naturorientiert

Landkreis Ebersberg

  • VB 31         
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VB 32
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung

Landkreis Erding

  • VB 40
    Biotopentwicklung, natürliche Sukzession (Wiederverfüllung)
  • VB 42
    Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
  • VB 43          
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert (teilweise Wiederverfüllung)
  • VB 45
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VB 46a
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Biotopentwicklung, Landschaftssee - extensive Erholung (teilweise Wiederverfüllung)
  • VB 47          
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert (teilweise Wiederverfüllung)
  • VB 48
    Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
  • VB 49
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Biotopentwicklung, Landschaftssee - extensive Erholung (teilweise Wiederverfüllung)
  • VB 404
    Biotopentwicklung, natürliche Sukzession (teilweise Wiederverfüllung)

Landkreis Freising

  • VB 51
    Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession/Landschaftssee – naturorientiert (teilweise Wiederverfüllung)
  • VB 50          
    Landwirtschaftliche Nutzung - naturorientiert

Landkreis Fürstenfeldbruck

  • VB 60
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen

Landkreis Landsberg am Lech

  • VB 70
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände (teilweise Wiederverfüllung)
  • VB 71
    Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert
  • VB 72
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen (teilweise Wiederverfüllung)
  • VB 73
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen (teilweise Wiederverfüllung)
  • VB 74
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände (teilweise Wiederverfüllung)
  • VB 75
    Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert
  • VB 77
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen

Landkreis München

  • VB 80
    Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert
  • VB 81          
    Landwirtschaftliche Nutzung - naturorientiert

Landkreis Starnberg

  • VB 90
    Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert/Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände  

G 2.8.7.3.2

Nachfolgefunktionen  für Lehm und Ton (L)

Landkreis Dachau

  • VB L201      
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
  • VB L202      
    Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession 
  • VB L203      
    Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung

Landkreis Erding

  • VB L40
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
  • VB L41
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände
  • VB L7538/1
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen

Landkreis Freising

  • VB L50
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
  • VB L51
    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen 

  
   § 2

Diese Verordnung tritt am Monatsersten nach der Veröffentlichung in Kraft."
  

  1. Die Begründung zu § 1 erhält die Fassung der Anlage 2. Gemäß Artikel 12 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz wird als gesonderter Bestandteil der Begründung der Umweltbericht (Anlage 3) und eine Umwelterklärung (Anlage 4) angefügt.
     
  2.  Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, die Verbindlicherklärung dieser Änderungsverordnung zu beantragen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer


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