Sitzung 04. Dezember 2012

Drucksache Nr. 25/12

225. Sitzung des Planungsausschusses, 04.12.2012

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3 
Regionales Energiekonzept - Sachstand

Anlagen:

   1  Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 25.10.2012

   2  Schreiben des Vorsitzenden an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 07.11.2012

   3  Schreiben des Geschäftsführers an die Landräte der Region München vom 08.11.2012

  

I. VORTRAG

Der Planungsausschuss hat in der Sitzung am 16.10.2012 grundsätzlich die Erstellung eines Regionalen Energiekonzepts auf Grundlage der in Drucksache 18/12 vorgestellten Struktur befürwortet. Der Vorsitzende wurde beauftragt, mit dem Bayerischen Staatsministerium eine verbindliche Förderung des Regionalen Energiekonzepts für die Region München zu vereinbaren. Der Geschäftsführer wurde beauftragt, die Struktur dieses Konzepts auch in finanzieller Hinsicht tiefer auszuarbeiten, unter Einbeziehung der vorliegenden Energiekonzepte der beteiligten Kommunen.

1. Mit dem Schreiben des Bayerischen Wirtschaftsministeriums vom 25.10.2012 wurde allen Regionalen Planungsverbänden angeboten, Projektkosten (Gutachten, Sach- und Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit) eines Regionalen Energiekonzepts sowie für Personalkosten einer Umsetzungsbegleitung (Energiemanager) über einen Zeitraum von drei Jahren mit je 75 % zu fördern. Die maximale Fördersumme je Planungsregion beträgt 300.000 €. Bis spätestens 15.12.2012 sollen die Regionalen Planungsverbände mitteilen, ob sie unter den genannten Bedingungen zur Erarbeitung eines Regionalen Energiekonzepts bereit sind.

Der Vorsitzende des Regionalen Planungsverbands München, Herr Erster Bürgermeister Rainer Schneider, hat sich am 07.11.2012 an das Ministerium gewandt und gebeten, zu überprüfen, ob nicht ein höherer Förderanteil als 75 % möglich sei. Vor allem die Deckelung der Fördersumme je Planungsregion bei 300.000 € müsse entfallen bzw. bei der Region München wesentlich höher liegen. Der Vorsitzende bat um einen Gesprächstermin, um die Angelegenheit zu erörtern.

Eine Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie steht noch aus. (Auf der Sitzung der Geschäftsführer der Bayerischen Regionalen Planungsverbände am 14.11.2012 hat der Vertreter des Ministeriums keine großen Hoffnungen gemacht, dass die Konditionen der Förderung Regionaler Energiekonzepte durch den Freistaat Bayern verbessert werden könnten.)

2. Der Geschäftsführer hat sich an die Landräte der Region München gewandt, um Informationen zu vorliegenden Energiekonzepten auf Landkreisebene, Informationssammlungen zu anderen kommunalen Energiekonzepten in den Landkreisen zu bekommen, und mit der Bitte um Benennung eines Ansprechpartners für den Regionalen Planungsverband zu diesem Thema.

3 a) Kosten und Förderung eines Regionalen Energiekonzepts:

Eine nochmalige Nachfrage bei der Region Rhein-Neckar und beim Regionalen Planungsverband Bayerischer Untermain hat ergeben, dass die Kosten des Gutachtens inklusive Öffentlichkeitsarbeit mit ca. 250.000 € für die Region München nicht zu niedrig angesetzt sind. Die von den beiden Landkreisen und der kreisfreien Stadt der Region Bayerischer Untermain mit Förderung des Bundesumweltministeriums erstellte Regionale Energiekonzept hat ca. 135.000 € gekostet, die Region hat 375.000 Einwohner. Das Energiekonzept der Region Rhein-Neckar lag bei ca. 200.000 €. Die Region Rhein-Neckar umfasst 15 kreisfreie Städte und Landkreise mit ca. 2,4 Mio. € Einwohnern.

Die Personal- und Sachkosten für einen Energiemanager betragen jährlich ca. 80.000 € (ausgehend von einem Angestellten in E 12). In drei Jahren wären das knapp 250.000 €.

Von diesen Gesamtkosten des Regionalen Energiekonzepts in drei Jahren von 500.000 € wären nach dem bisherigen Förderangebot des Freistaats 300.000 gefördert. 200.000 € müssten die Mitglieder des Regionalen Planungsverbands München durch eine Umlage aufbringen, d. h. je zur Hälfte die Stadt München einerseits, die Landkreise und Gemeinden andererseits. Die Übernahme eines solchen Projekts der Regionalentwicklung bedarf der Mehrheit von 2/3 der Mitglieder der Verbandsversammlung, wenn die Aufgabenwahrnehmung umlagenrelevant ist (Artikel 9 Abs. 1 Satz 2 BayLplG). Für die Fälle einer umlagenrelevanten Aufgabenwahrnehmung kann die Verbandssatzung eine besondere Regelung des Stimmrechts treffen.

3b) Für das weitere Verfahren des Projekts ist zunächst vordringlich, eine Einigung mit dem Freistaat Bayern über eine mögliche Förderung zu erreichen. Parallel kann der Inhalt eines Energiekonzepts mit Hilfe der von den Landkreisen benannten Ansprechpartner vertieft werden.

Für die Vergabe des Gutachtens ist eine Ausschreibung erforderlich. Bevor jedoch diese Ausschreibung stattfindet, müssen die Beschlüsse im Regionalen Planungsverband gefasst sein. Dies ist – wegen der erforderlichen Satzungsänderungen frühestens – in der nächsten Verbandsversammlung möglich (siehe TOP 2 – Drucksache 24/12). 

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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