Sitzung 04. Dezember 2012

Drucksache Nr. 26/12

225. Sitzung des Planungsausschusses, 04.12.2012

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 4 
Inkrafttreten der Fortschreibung Regionalplan München, Kapitel B IV 2.8 Bodenschätze;
Antrag auf Verbindlicherklärung VR 7836/1 in Aschheim

Anlagen:

   1 Protokoll der Besprechung vom 25.10.2012 
   2 Auszug aus dem Regionalplan 7836/1 in Dornach ergänzt: Schreiben Industrieverband Steine Erden e.V.

  

I. VORTRAG

1. Die Regierung von Oberbayern hat auf den Antrag des Regionalen Planungsverbands München vom 30.03.2012 mit der vom Planungsausschuss beschlossenen Änderung vom 24.07.2012 (vorläufige Zurückstellung des Antrags auf Verbindlicherklärung hinsichtlich des Vorranggebiets 7836/1) die o. g. Regionalplanfortschreibung am 06.08.2012 für verbindlich erklärt und im Amtsblatt am 19.10.2012 veröffentlicht. Das Regionalplankapitel IV Wirtschaft und Dienstleistungen 2.8 Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen ist am 01.11.2012 in Kraft getreten.

2. Der Regionale Planungsverband München hat auf der Sitzung des Planungsausschusses am 24.07.2012 den Antrag auf Verbindlicherklärung des Vorranggebiets 7836/1 vorläufig zurückgestellt – unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde Aschheim erklärt, Bauleitplanverfahren, die dem Vorranggebiet entgegenstehen könnten, vorläufig zurückzustellen.

Der Geschäftsführer wurde beauftragt, nach den erfolgten Zurückstellungen die Ausweisung des Vorranggebiets 7836/1 unter Beteiligung der in Frage kommenden Träger öffentlicher Belange ergebnisoffen zu überprüfen und anschließend dem Planungsausschuss zu berichten.

Mit Schreiben vom 03.08.2012 an die Regierung von Oberbayern hat der Regionale Planungsverband München den Antrag auf Verbindlicherklärung des genannten Vorranggebiets vorläufig zurückgestellt.

Die Gemeinde Aschheim hat in der Bauausschusssitzung am 24.07.2012 und der Gemeinderatssitzung am 02.08.2012 die entsprechenden Bauleitplanverfahren im Bereich südlich Dornachs bis zum Abschluss des Verfahrens des Regionalen Planungsverbands München für das Kiesabbauvorranggebiet Nr. 7836/1 zurückgestellt.

Die Regierung von Oberbayern hat bei der Verbindlicherklärung des Kapitels Bodenschätze im Regionalplan das o. g. Vorranggebiet ausgenommen.

3. Wie aus dem Protokoll der Besprechung vom 25.10.2012 hervorgeht, ist eine wirtschaftliche Nutzung des Vorranggebiets möglich, soweit dort nicht ein neues Kieswerk erforderlich ist. Die Erschließung des Gebiets müsste über die Wohngebiete von Dornach erfolgen.

4. Der Planungsausschuss hat die folgenden Entscheidungsmöglichkeiten:

  • Keine Änderung an der Beschlusslage es bliebe bei der vorläufigen Zurückstellung des Antrags auf Verbindlicherklärung;
     
  • Wiederaufgreifen des Antrags auf Verbindlicherklärung bei der Regierung von Oberbayern die Regierung von Oberbayern muss entscheiden, ob die Ausweisung rechtmäßig erfolgt ist;
     
  • Änderung des Planungsausschussbeschlusses vom 28.02.2012: Streichung des Vorranggebiets 7836/1 Für diese Änderung in der Sache müsste ein ergänzendes Anhörverfahren durchgeführt werden.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. [Nach Beschluss des Planungsausschusses]

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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