Sitzung 04. Dezember 2012

Drucksache Nr. 28/12

225. Sitzung des Planungsausschusses, 04.12.2012

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 6 
Räumlicher Zuschnitt der Planungsregionen;
Ostbündnis im Landkreis Erding, Besprechung am 19.10.2012

Anlage:

Haltung des Regionalen Planungsverbands München zur räumlichen Neustrukturierung der Regionalen Planungsverbände

  

I. VORTRAG

1. Das Ostbündnis hatte die Vorsitzenden des Regionalen Planungsverbands München und des Regionalen Planungsverbands Südostoberbayern, sowie die Bürgermeister des Ostbündnisses und die Landräte der Landkreise Erding und Mühldorf am Inn eingeladen, um über die Neustrukturierung der Planungsregionen zu diskutieren.

Den Beteiligten der Besprechung wurden vom Regionalen Planungsverband München die beiliegenden Argumente ausgehändigt (Anlage).

Aus Sicht des Regionalen Planungsverbands München sind drei Punkte besonders erwähnenswert:

  • Herr Steinmaßl, Landrat und Vorsitzender des Regionalen Planungsverbands Südostoberbayern, der gleichzeitig Sprecher aller Bayerischen Regionalen Planungsverbände ist, hat sehr überzeugend dargelegt, dass durch die Verschiebung von Grenzen nicht ein einziges Problem gelöst werden könne.
     
  • Die von Kommunalpolitikern aus dem östlichen Raum Erding angesprochene Unterstützung bei Verkehrsentwicklungsprojekten (z. B. B 15, A 94, München – Mühldorf – Freilassing, Erdinger Ringschluss) hat der Regionale Planungsverband schon längst in seinem gültigen Regionalplan und fast einstimmig auf einer Verbandsversammlung als eigene Forderung beschlossen.
     
  • Es gibt keine einheitliche kommunalpolitische Haltung zur räumlichen Änderung des Regionalen Planungsverbands München. Eine Reihe von Kommunen innerhalb des Landkreises Erding haben sich ausdrücklich gegen ein Verlassen der Region München ausgesprochen, bzw. keine entsprechende Stellungnahme abgegeben.

2. Auch das von den Landkreisen Altötting, Dingolfing-Landau, Erding, Landshut, Mühldorf am Inn, Rottal-Inn und der Stadt Landshut in Auftrag gegebene Gutachten beim Institut der Deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH zu einer Planungsregion 19 bringt keine schlüssigen Argumente für eine Neuabgrenzung der Regionalen Planungsverbände.

Dreh- und Angelpunkt des Gutachtens ist die Forderung, dass Regionale Planungsverbände einen homogenen Raum bilden müssten. Das ist falsch – und das ist auch nicht ein Kriterium der bisherigen Abgrenzung der Regionalen Planungsverbände. Im Gegenteil, vielmehr ist es Aufgabe der Regionalplanung, innerhalb unterschiedlich strukturierter Räume gemeinsame Positionen zu finden.

Abgrenzungskriterien der Regionalen Planungsverbände müssen aber bayernweit dieselben sein.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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