Sitzung 04. Dezember 2012

Drucksache Nr. 32/12

225. Sitzung des Planungsausschusses, 04.12.2012

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 11 
Normenkontrollsache Gemeinde Pliening ./. Regionaler Planungsverband München wegen Unwirksamerklärung der Sechsten Verordnung zur Änderung des Regionalplans München (23. Änderung)

  

I. VORTRAG

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dem Regionalen Planungsverband München am 21.11.2012 den o. g. Antrag in der Normenkontrollsache zugestellt. Der Regionale Planungsverband München soll binnen sechs Wochen nach Zuleitung der Begründung Stellung nehmen und die vollständigen Normaufstellungsakten mit vorhandenen Plänen vorlegen. Der Streitwert für die Gebührenberechnung wurde durch gerichtlichen Beschluss vorläufig auf € 30.000 festgesetzt. Die endgültige Festsetzung des Streitwerts erfolgt während oder am Ende des Verfahrens.

Mit dem Normenkontrollantrag beantragt die Gemeinde Pliening:

„I. Die Sechste Verordnung zur Änderung des Regionalplans München (23. Änderung) – B IV Wirtschaft und Dienstleistungen – 2.8 Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen vom 18.09.2012 wird insoweit für unwirksam erklärt, als damit durch die Festsetzung Z 2.8.5.1 für den Landkreis Ebersberg, Pliening/Kirchheim b. München ein Vorranggebiet für Kies und Sand VR 301, ergänzt durch Teilfläche VR 802 ausgewiesen wird.

II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens."

Auf den kurzen Bericht zum Inkrafttreten der Fortschreibung in Drucksache 26/12 wird hingewiesen. Es erscheint aufgrund der fachanwaltlichen Vertretung der Gemeinde Pliening durch Rechtsanwälte geboten, ebenfalls für das Normenkontrollverfahren fachanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vertreten zu lassen. Für diese Entscheidung ist der Planungsausschuss nach § 10 Abs. 2 der Verbandssatzung zuständig.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München beauftragt den Vorsitzenden, zur Vertretung des Regionalen Planungsverbands München vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in der Normenkontrollsache Pliening ./. Regionaler Planungsverband München einen im Raumordnungsrecht ausgewiesenen Fachanwalt zur Vertretung zu beauftragen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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