Sitzung 26. Februar 2013

Drucksache Nr. 4/13

226. Sitzung des Planungsausschusses, 26.02.2013

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 5 
Normenkontrollsache Gemeinde Pliening gegen Regionaler Planungsverband München – Prozessvertretung des RPV München

I. VORTRAG

Der Planungsausschuss hatte den Vorsitzenden in seiner Sitzung am 04.12.2012 beauftragt, in der Normenkontrollsache einen Fachanwalt zu beauftragen, wenn das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie eine Sonderweisung für evtl. Kosten zusagt. Das Wirtschaftsministerium hat mit Schreiben vom 20.12.2012 zunächst eine Übernahme von Anwaltskosten als außergewöhnliche Ausgabe des RPV nicht zugesagt. Sie käme allenfalls dann in Betracht, wenn der Fall besonders schwierige Rechtsfragen, insbesondere außerhalb des Raumordnungsrechts, aufwirft oder von grundsätzlicher Bedeutung sei. Da der Normenkontrollantrag noch nicht begründet ist, lasse sich derzeit nicht absehen, ob besonders schwierige Rechtsfragen zu beantworten sein werden. Auch die vom RPV geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung bedürfe noch einer weiteren Konkretisierung.

Damit der RPV München im Normenkontrollverfahren prozessrechtlich handlungsfähig ist, soll zunächst der Geschäftsführer mit der Vertretung beauftragt werden. Das ist nach § 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO möglich.

Nach Vorlage der Antragsbegründung durch die Gemeinde Pliening kann nochmal überprüft werden, ob das Ministerium Kosten eines Fachanwalts übernehmen wird.

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der RPV München beauftragt den Geschäftsführer, den RPV München im Normenkontrollverfahren Gemeinde Pliening gegen RPV München (Az.: 2 N 12.2473) vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu vertreten.

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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