Sitzung 9. Juli 2013

Drucksache Nr. 20/13

228. Sitzung des Planungsausschusses, 09.07.2013

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3
Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands München zu Änderungen des LEP-Entwurfs 

Anlage:

Geänderte Texte des LEP-Entwurfs 

  

I. VORTRAG

1. Zuletzt hat sich der Planungsausschuss am 26.02.2013 mit dem Entwurf des LEP befasst und die Stellungnahme des Vorsitzenden zu Änderungen des LEP-Entwurfs zur Kenntnis genommen (Drucksache 1/13). Davor hatte der Planungsausschuss am 24.07.2012 zum ursprünglichen Gesamtentwurf des LEP Stellung genommen (Drucksache 14/12).

2. Der Bayerische Landtag hat am 20.06.2013 dem Entwurf des LEP der Staatsregierung mit Maßgaben zugestimmt. Der Freistaat Bayern führt bis zum 26.07.2013 ein weiteres Anhörverfahren zu diesen Änderungen durch. Die Stellungnahmen sind auf die Änderungen beschränkt.

Alle geänderten Texte des LEP-Entwurfs sind in Anlage wiedergegeben.

3. Die wesentlichen Änderungen sind:

a) § 3 a der Verordnung über das LEP
 
Danach soll für Mittelzentren und Oberzentren im Jahr 2014 eine Teilfortschreibung des LEP eingeleitet werden.
 
Aus Sicht des Regionalen Planungsverbands München darf eine solche Teilfortschreibung sich nicht auf Mittelzentren und Oberzentren beschränken. Vielmehr müssen darin ausdrücklich die bisherigen Siedlungsschwerpunkte in den Verdichtungsräumen einbezogen werden. Die Siedlungsschwerpunkte in der Region München weisen sehr unterschiedliche Strukturen auf. Nicht nur die bereits im LEP-Entwurf zu Mittelzentren hochgestuften Städte Germering und Gemeinden Neufahrn mit Eching erfüllen mittelzentrale Aufgaben. Die Fortschreibung der Zentralen Orte im Jahr 2014 muss auch die Prüfung aller Siedlungsschwerpunkte umfassen, ob weitere Siedlungsschwerpunkte – weil sie bisher überwiegend mittelzentrale Funktionen wahrgenommen haben – ebenfalls zu Mittelzentren höhergestuft werden sollen.
 
Darüber hinaus soll sich diese Fortschreibung auch mit den inhaltlichen Abgrenzungen zwischen Mittelzentren und Oberzentren befassen. Es muss sichergestellt werden, dass bayernweit vergleichbare Kriterien für die Einstufung angewendet werden. Dazu ist ein wissenschaftliches Gutachten zu vergeben.
 
b) Kapitel 1 Grundlagen und Herausforderungen der räumlichen Entwicklung und Ordnung Bayerns:

1.1.1, Abs. 1 (Z): Danach wird in diesem Ziel ergänzt, dass die Stärken und Potentiale der Teilräume weiterzuentwickeln sind.
 
Diese Ergänzung ist aus Sicht des Regionalen Planungsverbands München zu begrüßen. Denn ein weiterer Ausbau der Stärken und Potentiale der Region München ist dadurch landesplanerischer Auftrag.
 
1.2.1, Abs. 2, (Ziel statt Grundsatz), wonach der demographische Wandel bei allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Daseinsvorsorge und der Siedlungsentwicklung, zu beachten ist.
 
Grundsätzlich ist die Formulierung zu begrüßen. Die in der Begründung neu enthaltene Ansicht, dass dadurch weiteren Ballungstendenzen im Verdichtungsraum München entgegen gewirkt werden könne und die weitere Zuwanderung nach Bayern möglichst auf alle Teilräume Bayerns verteilt werden könne, erscheint illusorisch. Die Zuwanderung beruht auf der freien Entscheidung von Menschen und Firmen.
 
Vielmehr ist die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in der Region München (ca. 3,0 Mio. Einwohner im Jahr 2030) – siehe die Anlage 1 zur Begründung des LEP) Auftrag, die entsprechenden Wohnbauflächen und Infrastrukturausbaumaßnahmen auch auf der regionalen Ebene zu fördern.

 
c) Kapitel 3 Siedlungsstruktur:
 
3.2 (Z) Innenentwicklung vor Außenentwicklung Hier wurde das Wort „möglichst" eingefügt und das Wort „nur" bei den Ausnahmen gestrichen.
Damit ändert sich weder am Zielcharakter noch an den in der Begründung genannten Ausnahmetatbeständen etwas.
 
In der Begründung dazu wird klargestellt, dass Potentiale der Innenentwicklung dann nicht zur Verfügung stehen, wenn wegen gegenläufiger Eigentümerinteressen eine gemeindlich geplante bauliche Nutzung faktisch nicht der inneren Entwicklung zugeführt werden kann.
 
Diese Klarstellung ist zu begrüßen.

3.3 Abs. 2 (Z)
 
Auch im Ziel zur Vermeidung der Zersiedelung ist das Wort „möglichst" eingefügt und das Wort „nur" gestrichen.
 
Neue Regelungen ergeben sich dadurch nicht.
 
Darüber hinaus ist eine weitere Ausnahme im Ziel normiert, nach der in einer Fremdenverkehrsgemeinde an einem durch eine Beherbergungsnutzung geprägten Standort ein Beherbergungsbetrieb ohne Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbilds erweitert und errichtet werden kann. Solche Gemeinden sind Gemeinden, die berechtigt sind Fremdenverkehrsbeiträge gemäß Art. 6 Abs. 1 oder Kurbeiträge gemäß Art. 7 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zu erheben.
 
Konkretisiert werden in der Begründung auch die Voraussetzungen für die vierte Ausnahme (schädliche Umwelteinwirkungen durch produzierende Gewerbebetriebe), indem der Anwendungsbereich neben den genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) um die nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen erweitert wird.
 
d) Kapitel 4 Verkehr:
 
4.1.1 wird Ziel statt Grundsatz. Danach ist die Verkehrsinfrastruktur in ihrem Bestand leistungsfähig zu erhalten und zu ergänzen durch Aus-, Um- und Neubaumaßnahmen.
 
Die Normierung als Ziel ist zu begrüßen.
 
4.1.2 Abs. 2 (G): Danach soll das regionale Verkehrswegenetz und die regionale Verkehrsbedienung nicht mehr bevorzugt auf Zentrale Orte ausgerichtet werden, sondern in allen Teilräumen als Grundlage für leistungsfähige, bedarfsgerechte und barrierefreie Verbindungen und Angebote ausgestaltet werden.
 
Diese inhaltliche Änderung ist abzulehnen. Bei der Vielzahl der Zentralen Orte in Bayern (fast jeder zweite Ort) ist auch angesichts des zu erwartenden Rückgangs der Bevölkerung in vielen Teilen Bayerns die Konzentration auf die Zentralen Orte unerlässlich – auch aus wirtschaftlichen Gründen. Hinzukommt, dass schon jetzt das bestehende Verkehrsnetz kaum noch angemessen unterhalten werden kann.
  
4.3 Schieneninfrastruktur: Mehrere Änderungen zielen darauf ab, dass Schienenwegenetz mit attraktiven barrierefreien Bahnhöfen zu ergänzen, und Möglichkeiten von Reaktivierungen von Schienenstrecken zu nutzen, falls sie stillgelegt werden mussten.
 
Diese Festlegungen sind zu begrüßen.
 
e) Kapitel 5 Wirtschaft: 
 
5.3.3 (Z): Durch die Änderungen wird die im LEP-Entwurf ursprünglich vorgeschlagene einheitliche Kaufkraft-Abschöpfungsquote von 30 % für Nahversorgungsbedarf, sonstigen Bedarf und Innenstadtbedarf wieder zurückgenommen und differenziert in eine Abschöpfungsquote von 25 % für Nahversorgungsbedarf und sonstigen Bedarf, sowie bei Innenstadtbedarf für die ersten 100.000 Einwohner 30 %, für die weiteren Einwohner 15 %. Begründet wird das damit, dass sich die bisherigen Abschöpfungsquoten für die Kaufkraft bewährt hätten.

Wesentliche Auswirkungen ergeben sich für die Versorgung in der Region München dadurch nicht. 
 
5.4.1 (G): Nach diesem neuen Grundsatz soll die bäuerlich ausgerichtete Landwirtschaft und nachhaltige Forstwirtschaft zur Erzeugung von Lebensmitteln, erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen sowie attraktiven Kulturlandschaften und regionalen Wirtschaftskreisläufen erhalten und weiter entwickelt werden.
 
Dagegen gibt es keine Bedenken.
 
f) Kapitel 7.2.3 Wasserversorgung:
 
Nach diesem neu gefassten Ziel muss die öffentliche Wasserversorgung als essentieller Bestandteil der Daseinsvorsorge in kommunaler Verantwortung bleiben.
 
Diese Zielformulierung wird begrüßt.
 
g) Kapitel 8 Soziale und kulturelle Infrastruktur:
 
Die Änderungen beziehen sich auf die demographische Entwicklung und das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, und zielen auf altersgerechte und inklusive Einrichtungen und Dienste in ausreichender Zahl und Qualität (8.1 Abs. 2 - Z); ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot mit Haus- und Fachärzten im ländlichen Raum (8.2 Abs. 2 – G), sowie den Schutz der heimischen Bau- und Kulturdenkmäler in ihrer historischen und regionalen Vielfalt (8.4.1 Abs. 2 - G).
 
Diese Ergänzungen des Kapitels 8 werden begrüßt.

 

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Regionale Planungsverband München gibt als Stellungnahme zur Änderung des LEP-Entwurfs die Drucksache 20/13 in der Fassung der Planungsausschusssitzung vom 09.07.2013 ab.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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