228. Sitzung des Planungsausschusses, 09.07.2013
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 4
Regionalplan München;
Kapitel B IV 2.8 Bodenschätze
Ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern
Anlagen:
1 Kapitel B IV, 2.8 Ziele und Grundsätze nach den Planungsausschussbeschlüssen vom 06.12.2011 und 28.02.2012
2 Entsprechende Begründung
3 Umweltbericht
4 Karte Bodenschätze mit den Änderungen nach Anlage 1
I. VORTRAG
Der Regionale Planungsverband München hat am 06.12.2011 und 28.02.2012 als Ergebnis von Anhörverfahren Änderungen an einer Reihe von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für den Abbau von Bodenschätzen beschlossen. Dazu wurde kein nochmaliges Anhörverfahren durchgeführt.
Der Regionalplan kann durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung dieses Fehlers auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden (BayLplG Art. 23 Abs. 6).
Nach der entsprechenden Anhörung und einem weiteren Beschluss im Planungsausschuss sowie der Verbindlicherklärung können die Teile der Regionalplanänderung, zu denen das ergänzende Anhörverfahren durchgeführt wird, rückwirkend zum 01.11.2012 in Kraft gesetzt werden.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Der Regionale Planungsverband München holt zu der Regionalplanfortschreibung B IV 2.8 – Bodenschätze ein ergänzendes Anhörverfahren nach. Gegenstand des Anhörverfahrens sind die Änderungen im damaligen Entwurf des Kapitels, die der Planungsausschuss am 06.12.2011 und am 28.02.2012 beschlossen hat. Diese Änderungen sind in Anlage 1 und 2 und in der Karte kenntlich gemacht.
Der Geschäftsführer wird beauftragt, das Anhörverfahren durchzuführen.
i.A.
Breu
Geschäftsführer