Sitzung 8. Oktober 2013

Drucksache Nr. 25/13

229. Sitzung des Planungsausschusses, 08.10.2013

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3
Windkraftanlagen in der Region München

Anlagen:

  

I. VORTRAG

1. Das Thema Windkraft war in letzter Zeit mehrmals Thema im Regionalen Planungsverband München (RPV):

  • Die Kommission Windkraft hat zuletzt am 30.04.2013 getagt und sich auf den Zeitpunkt nach der Entscheidung des LEP Bayern vertagt.
     
  • Das LEP Bayern ist seit 01.09.2013 in Kraft. Es enthält die Verpflichtung der Regionalen Planungsverbände, Vorranggebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen in den Regionalplänen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des LEP festzulegen (§ 2 der Verordnung vom 22.08.2013).
     
  • Der Planungsausschuss hat sich am 09.07.2013 kritisch mit dem Gesetzesantrag der Freistaaten Bayern und Sachsen zur Ergänzung des Baugesetzbuches bezüglich der Windenergie befasst. Der Vorsitzende hat am 22.07.2013 ein entsprechendes Schreiben an Herrn Ministerpräsidenten Horst Seehofer gerichtet. Die Antwort des Leiters der Bayerischen Staatskanzlei, Herrn Staatsminister Thomas Kreuzer vom 20.08.2013 liegt ebenso als Anlage 1 bei wie das Schreiben des Vorsitzenden. Danach sollen bis zum Inkrafttreten neuer Regelungen (ein Bundesgesetz) möglichst konsensuale Lösungen mit den Vorhabensträgern gefunden werden, bei denen auch Vertrauensschutzgesichtspunkte Berücksichtigung finden müssen.
     

2. Das LEP verpflichtet die Regionalen Planungsverbände zur Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Windenergie. Voraussetzung dafür ist, dass eine fachlich belastbare Kartierung für Windgeschwindigkeiten vorliegt. Nach telefonischer Auskunft der Energieagentur Energie Innovativ im Bayerischen Wirtschaftsministerium soll die Aktualisierung des Windatlasses Anfang 2014 veröffentlicht werden. Bei der Arbeit des Regionalen Planungsverbands an Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraft ist auch der einstimmig gefasste Beschluss der Verbandsversammlung vom 08.11.2011 zu beachten, wonach regionale Festlegungen beim Thema Windenergie den kommunalen Planungen nicht widersprechen dürfen. Ein Großteil der Gemeinden in der Region München hat Konzentrationsflächen für Windkraft im Sinn des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB festgelegt und damit die generelle Privilegierung von Windkraftanlagen auf ausgewählte Räume beschränkt.
 

3. Da die Ausweisung von Vorranggebieten und Vorbehaltsgebieten für Windkraftanlagen im Regionalplan eng mit anderen Energiethemen zusammenhängt, und das Thema Klima und Energie ein wesentlicher Punkt der geplanten Gesamtfortschreibung des Regionalplans ist (siehe TOP 2, Drucksache 24/13), wird vorgeschlagen, die Arbeiten der Kommission Windkraft in die Kommission zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans zu verlagern und dort fortzuführen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Die Arbeit der Kommission Windkraft wird im Rahmen der Kommission zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München weitergeführt.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


Zur Tagesordnung

Ergebnisse