Sitzung 3. Dezember 2013

Beschlüsse

der 230. Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands München am 03.12.2013

TOP 1 
Mitwirkung des RPV München bei Raumordnungsverfahren; Errichtung eines Windparks im Denklinger Rotwald durch die Gemeinden Denklingen und Fuchstal, Landkreis Landsberg am Lech

 

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
      
  2. Der RPV München erhebt gegen die Errichtung eines Windparks im Denklinger Rotwald durch die Gemeinden Denklingen und Fuchstal Windpark GmbH & Co. KG unter folgenden Bedingungen keine regionalplanerischen Bedenken:
     
    a) die verkehrliche Anbindung des Windparks erfolgt außerhalb der umliegenden Ortschaften;
     
    b) die Windkraftanlagen werden möglichst in einheitlicher Formation mit einheitlichem Anlagentyp, das Relief berücksichtigend, in die Landschaft eingefügt;
     
    c) die temporären, baubedingten Rodungsflächen werden schnellstmöglich wieder aufgeforstet;
     
    d) die interne Erschließung folgt weitestgehend dem bestehenden Wegenetz und führt zu keinen nennenswerten Zerschneidungen infolge Wegeneubau;
     
    e) die Netzanbindung erfolgt über ein Erdkabel, das in die bereits bestehenden Wege eingepflügt wird;
     
    f) die Tages- und Nachtkennzeichnung zur Gefahrenkennung der Windkraftanlagen wird auf das zulässige Mindestmaß beschränkt;
     
    g) bei Betriebseinstellung werden die Windkraftanlagen vollständig zurückgebaut und die Standflächen wieder aufgeforstet.
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


TOP 2 
Regionalplan München, Kapitel B IV 2.8 Bodenschätze; Auswertung und Beschluss zum ergänzenden Anhörverfahren zur Behebung von Fehlern
 
 

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der RPV München billigt den Auswertungsbericht des Regionsbeauftragten zum ergänzenden Anhörverfahren zur Behebung von Fehlern (Anlage 1) und macht sich die im Kommentar vorgeschlagene Abwägung zu eigen.
     
  3. Er billigt den Umweltbericht (Anlage 3) und die Umwelterklärung (Anlage 4).
     
  4. Der RPV München beschließt die Änderungen des Regionalplans, die Gegenstand der Anhörung waren, und die darin enthaltenen Festlegungen. Die Sechste Verordnung zur Fortschreibung des Regionalplans erhält demnach die folgende Fassung:
      
    „Sechste Verordnung zur Änderung des Regionalplans München (Dreiundzwanzigste Änderung)
     
    B IV Wirtschaft und Dienstleistungen
     
    2.8 Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen

     
    Auf Grund von Art. 22 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 in Verbindung mit Art. 14 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25. Juni 2012 (GVBl S. 254, BayRS 230-1-W) erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Verordnung:
     
    § 1
     
    Die Festlegungen des Regionalplans der Region München – Kapitel B IV 2.8 – (Bekanntmachung über die Verbindlicherklärung vom 20. Januar 1987, GVBl S. 27, BayRS 230-1-7-U, zuletzt geändert durch die Sechzehnte Änderung des Regionalplans (B V Verkehr und Nachrichtenwesen, Ziele Z 5.2 und Z 5.3 Halbsatz 2) vom 14. März 2011 (OBABl 2011 S. 52), werden wie folgt neugefasst:
     

    2.8

    Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen

    2.8.1

    Sicherung 

    G 2.8.1.1

    Die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit preiswerten mineralischen Bodenschätzen aus heimischen Rohstoffvorkommen (Kies, Sand, Lehm, Ton und Bentonit) soll sichergestellt werden. Die zur Deckung des derzeitigen und künftigen regionalen und überregionalen Bedarfs benötigten Rohstoffvorkommen der Region sollen erkundet, gesichert, erschlossen und gewonnen werden.

    G 2.8.1.2

    Auf einen nachhaltigen und sparsamen Umgang mit den Bodenschätzen soll hingewirkt werden.

    G 2.8.1.3

    Auf einen verstärkten Einsatz von umweltunschädlichen Ersatzrohstoffen soll hingewirkt werden.

    Die Verwendung recyclingfähiger Baustoffe und die Errichtung von Bauschutt- und Abbruchaufbereitungsanlagen soll gefördert werden.

    Bei Baugroßvorhaben soll hochwertiger Kies als Schüttmaterial nicht verwendet werden; dies gilt insbesondere für den Autobahn- und Straßenbau sowie die Errichtung von Lärmschutzwällen.
     

    2.8.2

    Abbau

    Z 2.8.2.1

    Der Abbau von Bodenschätzenund die Rekultivierung oder Renaturierung der abgebauten Flächen muss stufenweise erfolgen, um den Eingriff in den Naturhaushalt, das Landschaftsbild sowie Belastungen für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten.

    G 2.8.2.2

    Bei allen Abbaumaßnahmen soll eine möglichst vollständige Rohstoffgewinnung angestrebt werden, soweit nicht öffentliche Belange, insbesondere  der Wasserwirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder der Flugsicherheit dem entgegenstehen.
     

    2.8.3

    Nachfolgefunktion

    G 2.8.3.1

    Die Abbaugebiete sollen insbesondere unter Berücksichtigung des Grundwasserschutzes nach Möglichkeit ihrer ursprünglichen Nutzung und/oder einer ökologischen Nachfolgefunktion zugeführt werden.

    Dabei sollen nach Beendigung des Abbaus eine Bereicherung des Landschaftsbildes und neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere geschaffen werden.

    G 2.8.3.2

    Die Nachfolgefunktion soll auf der Grundlage eines landschaftsökologischen Gesamtkonzeptes umgesetzt werden.

    Auf eine ordnungsgemäße Rekultivierung oder Renaturierung der abgebauten Flächen soll hingewirkt werden. Diese soll für das gesamte Abbaugebiet vorausschauend festgelegt und während des Abbaus Zug um Zug unter Beachtung des Gesamtverfüllkonzeptes auf ausgeschöpften Teilflächen vorgenommen werden; durch geeignete Kontrollmaßnahmen soll dieses so weit wie möglich sichergestellt werden.

    G 2.8.3.3

    In Gebieten, die mit naturnahen Landschaftselementen unzureichend ausgestattet sind - insbesondere in Bereichen mit intensiver Landnutzung - sollen in abgebauten Flächen vor allem auch naturnahe Lebensräume vorgesehen und das Biotopverbundsystem ergänzt werden, um die ökologische Vielfalt zu erhöhen und den ökologischen Ausgleich zu verbessern.

    G 2.8.3.4

    Bei Inanspruchnahme von Wald soll als Nachfolgefunktion Wiederaufforstung mit standortheimischen Mischwäldern festgelegt werden.

    In den waldarmen nördlichen Gebieten der Region, insbesondere im tertiären Hügelland, kommt der standortheimischen Aufforstung abgebauter Gewinnungsgebiete besondere Bedeutung zu.

    In den ehemaligen großen Niedermoorgebieten soll als Nachfolgefunktion die Offenhaltung der Landschaft unter Verzicht auf die Aufforstung vorgesehen werden.

    Z 2.8.3.5

    Bei Wiederverfüllung muss geeignetes, umweltunschädliches Material verwendet werden.

    Z 2.8.3.6

    Nach Nassabbau darf eine Wiederverfüllung im Regelfall nicht vorgenommen werden.

    G 2.8.3.7

    Kleinere Grundwasseraufschlüsse können in Bereichen natürlicher oder naturnaher Lebensgemeinschaften zu naturnahen Biotopen entwickelt werden.

    G 2.8.3.8

    Geeignete größere Grundwasseraufschlüsse sollen in Abstimmung mit der jeweiligen Kommune für den bedarfsgerechten Ausbau gut erreichbarer wasserbezogener Erholungseinrichtungen vor allem in jenen Gebieten vorgesehen werden, denen es an hierfür geeigneten natürlichen Gewässern mangelt; ansonsten sollen sie vorzugsweise als Landschaftsseen gestaltet werden.

    2.8.4

    Ordnung 

    2.8.4.1

    Der großflächige Abbau der oberflächennahen Bodenschätze wird durch die Ausweisung von Vorrang- (VR) und Vorbehaltsgebieten (VB) gesichert, koordiniert und geordnet.

    Lage und Abgrenzung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Gewinnung von Kies, Sand, Lehm, Ton und Bentonit bestimmen sich nach Karte 2 "Siedlung und Versorgung", Tektur Bodenschätze 2, i.M. 1:100.000.

    Z 2.8.4.2

    In den Vorranggebieten hat die Gewinnung der Bodenschätze Vorrang vor anderen Nutzungen.

    G 2.8.4.3

    In den Vorbehaltsgebieten kommt der Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze besonderes Gewicht zu.

    G 2.8.4.4

    Großflächiger Abbau von Bodenschätzen (> 10 ha) soll vorzugsweise in den Vorranggebieten und in den Vorbehaltsgebieten realisiert werden.

    2.8.5

    Als Vorranggebiete werden ausgewiesen:

    Z 2.8.5.1

    Vorranggebiete für Kies und Sand

     

    Landeshauptstadt München

    • München, LH (VR 100)

    Landkreis Dachau

    • Altomünster, M (VR 200)
    • Altomünster, M (VR 7633/1)
    • Hebertshausen (VR 7735/1)
    • Hilgertshausen-Tandern (VR 202)

    Landkreis Ebersberg

    • Ebersberg, St (VR 30)
    • Ebersberg, St (VR 300)
    • Pliening/Kirchheim b.München (VR 301 wird ergänzt durch Teilfläche VR 802)
    • Kirchseeon, M (VR 33)
    • Vaterstetten (VR 302)

    Landkreis Erding

    • Dorfen, St (VR 7738/1)
    • Dorfen, St (VR 7738/2)
    • Erding, St (VR 41)
    • Erding, St (VR 401
    • Erding, St (VR 402)
    • Forstern (VR 44)
    • Moosinning (VR 46 wird ergänzt durch Teilfläche VB 46a)
    • Neuching (VR 403 wird ergänzt durch VB 48, 2 Teilflächen)
    • Pastetten (VR 49 wird ergänzt durch Teilfläche VB 49 und durch Teilfläche VB 43)

    Landkreis Freising

    • Allershausen (VR 500)
    • Eching (VR 501)
    • Eching (VR 7635/1)
    • Rudelzhausen (VR 511)
    • Fahrenhausen (VR 502)
    • Haag a.d.Amper (VR 503)
    • Hallbergmoos (VR 504)
    • Hohenkammer (VR 7535/1)
    • Kirchdorf a.d.Amper (VR 505)
    • Langenbach/Marzling (VR 7536/2)
    • Marzling (VR 52)
    • Marzling (VR 506)
    • Mauern (VR 508)
    • Moosburg a.d.Isar (VR 510)
    • Zolling (VR 512)

    Landkreis Fürstenfeldbruck

    • Adelshofen (VR 600)
    • Fürstenfeldbruck, GKSt (VR 601)
    • Fürstenfeldbruck, GKSt (VR 602)
    • Fürstenfeldbruck, GKSt (VR 605)
    • Jesenwang/Landsberied/Mammendorf (VR 603)

    Landkreis Landsberg am Lech

    • Denklingen (VR 700)
    • Geltendorf (VR 701)
    • Geltendorf (VR 7831/1)
    • Geltendorf (VR 7832/1 wird ergänzt durch Teilfläche VB 71)
    • Igling (VR 704)
    • Landsberg am Lech, GKSt/Igling (VR 703)
    • Obermeitingen/Hurlach (VR 702)
    • Vilgertshofen (VR 706)
    • Reichling/Vilgertshofen (VR 705)
    • Thaining (VR 76)
    • Windach (VR 77 wird ergänzt durch VB 77)

    Landkreis München

    • Aschheim/Unterföhring (VR 800 wird ergänzt durch Teilfläche VB 10)
    • Kirchheim b. München (VR 802 wird ergänzt durch Teilfläche VR 301)
    • Taufkirchen/Oberhaching (VR 803)
    • Planegg/Neuried (VR 804)

    Landkreis Starnberg

    • Gilching/Weßling (VR 900) 

    Z 2.8.5.2

    Vorranggebiete für Lehm und Ton (L)

     

    Landkreis Dachau

    • Bergkirchen/Dachau, GKSt (VR L200)
    • Hilgertshausen-Tandern (VR L204)
    • Schwabhausen (VR L7633/1)

    Landkreis Erding

    • Bockhorn (VR L400)
    • Dorfen, St (VR L401)
    • Dorfen, St (VR L402)
    • Hohenpolding (VR L7638/1)
    • Taufkirchen (VR L403)

    Landkreis Freising

    • Attenkirchen (VR L500)
    • Attenkirchen (VR L501)
    • Au i.d.Hallertau, M (VR L502)
    • Mauern/Wang (VR L503)
    • Wang (VR L504)
    • Wolfersdorf  (VR L505)
    • Wolfersdorf (VR L506)
    • Wolfersdorf (VR L507)
    • Zolling/Wolfersdorf (VR L508)
    • Zolling/Wolfersdorf (VR L509)
    • Zolling (VR L7536/2)

    Landkreis Fürstenfeldbruck

    • Egenhofen (VR L600)
    • Egenhofen (VR L7733/1) 

    Z 2.8.5.3

    Vorranggebiete für Bentonit

     

    Landkreis Freising

    • Au i.d.Hallertau/Rudelzhausen (VR B7436/1)
    • Rudelzhausen/Au i.d.Hallertau  (VR 5012, 2 Teilflächen)
    • Rudelzhausen/Hörgertshausen (VR 5003)
    • Rudelzhausen (VR 5002)
    • Rudelzhausen (VR 5007)
    • Rudelzhausen (VR 5013)
    • Gammelsdorf (VR 5008, 6 Teilflächen)
    • Gammelsdorf (VR 5011)
    • Hörgertshausen/Mauern/Gammelsdorf (VR5006, 2 Teilflächen)
    • Hörgertshausen/Mauern (VR 5005, 2 Teilflächen)
    • Hörgertshausen (VR 5004, 3 Teilflächen
    • Hörgertshausen (VR 5015)
    • Hörgertshausen (VR B7437/1) 

    2.8.6

    Als Vorbehaltsgebiete werden ausgewiesen:

    G 2.8.6.1

    Vorbehaltsgebiete für Kies und Sand 

     

    Landeshauptstadt München

    • München, LH (VB 10 wird ergänzt durch Teilfläche VR 800)

    Landkreis Dachau

    • Bergkirchen (VB 20)
    • Hebertshausen (VB 7734/1)

    Landkreis Ebersberg

    • Ebersberg (VB 31)
    • Hohenlinden (VB 32 wird ergänzt durch Teilfläche VB 45)

    Landkreis Erding

    • Erding, St (VB 40)
    • Finsing (VB 42)
    • Forstern (VB 43 wird ergänzt durch Teilfläche VB 49 und VR 49)
    • Isen, M (VB 45 wird ergänzt durch Teilfläche VB 32)
    • Moosinning (VB 46a wird ergänzt durch Teilfläche VR 46)
    • Moosinning (VB 47)
    • Neuching (VB 48, 2 Teilflächen werden ergänzt durch Teilfläche VR 403)
    • Neuching (VB 404)
    • Pastetten (VB 49 wird ergänzt durch Teilfläche VR 49 und durch Teilfläche VB 43)

    Landkreis Freising

    • Freising, GKSt (VB 51)
    • Allershausen (VB 50)

    Landkreis Fürstenfeldbruck

    • Moorenweis (VB 60)

    Landkreis Landsberg am Lech

    • Finning/Windach (VB 70)
    • Geltendorf (VB 71 wird ergänzt durch Teilfläche VR 7832/1)
    • Hurlach (VB 72)
    • Hurlach (VB 73)
    • Penzing/Schwifting (VB 74)
    • Rott (VB 75)
    • Windach (VB 77 wird ergänzt durch VR 77)

    Landkreis München

    • Aying (VB 80)
    • Grasbrunn (VB 81)

    Landkreis Starnberg

    • Gauting/Weßling (VB 90)

    G 2.8.6.2

    Vorbehaltsgebiete für Lehm und Ton (L)

     

    Landkreis Dachau

    • Dachau, GKSt (VB L201)
    • Dachau, GKSt (VB L202)
    • Hebertshausen/Dachau, GKSt (VB L203)

    Landkreis Erding

    • Isen, M (VB L40)
    • Kirchberg (VB L41)
    • Hohenpolding (VB L7538/1)

    Landkreis Freising

    • Mauern (VB L50)
    • Wang (VB L51)

    G 2.8.7

    Nachfolgefunktionen für Vorrang- und Vorbehaltsgebiete

    Durch die Festlegung der Nachfolgefunktion kommt der jeweils getroffenen Aussage für die Nutzung des Gebietes besonderes Gewicht zu. 

    G 2.8.7.1

    Nachfolgefunktionstypen

    Als Nachfolgefunktionen für die in B IV Z 2.8.5.1 und B IV G 2.8.6.1 genannten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Kies und Sand und für die in B IV Z 2.8.5.2 und B IV G 2.8.6.2 genannten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Lehm und Ton sowie für die in B IV Z 2.8.5.3 genannten Vorranggebiete für Bentonitwerden folgende Nachfolgefunktionstypen bestimmt:

    • Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
       
    • Landwirtschaftliche Nutzung - naturorientiert
       
    • Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände
       
    • Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
       
    • Biotopentwicklung, Landschaftssee - naturorientiert
       
    • Biotopentwicklung, Landschaftssee - extensive Erholung
       
    • Erholung, Wassersport - intensive Erholung
       
    • Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung

    G 2.8.7.2

    Nachfolgefunktionen für Vorranggebiete

    G 2.8.7.2.1

    Nachfolgefunktionen für Kies und Sand

    Landeshauptstadt München

    • VR 100 Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert
       

    Landkreis Dachau

    • VR 200 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
    • VR 7633/1 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
    • VR 7735/1 Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert
    • VR 202 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
       

    Landkreis Ebersberg

    • VR 30 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR 300 Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/ Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
    • VR 301 Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
    • VR 33 Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/ Biotopentwicklung, natürliche Sukzession (teilweise Wiederverfüllung)
    • VR 302 Biotopentwicklung, Landschaftssee - naturorientiert
       

    Landkreis Erding

    • VR 7738/1 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
    • VR 7738/2 Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände
    • VR 41 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession (Wiederverfüllung)
    • VR 401 westliche Hälfte: Biotopentwicklung, natürliche Sukzession; östliche Hälfte: Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession (Wiederverfüllung)
    • VR 402 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession (Wiederverfüllung)
    • VR 44 Biotopentwicklung, Landschaftssee - extensive Erholung/Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen (teilweise Wiederverfüllung)
    • VR 46 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Biotopentwicklung, Landschaftssee - extensive Erholung (teilweise Wiederverfüllung)
    • VR 403 Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
    • VR 49 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Biotopentwicklung, Landschaftssee - extensive Erholung (teilweise Wiederverfüllung)
       

    Landkreis Freising

    • VR 500 nördliche Hälfte: Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände; südliche Hälfte: Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
    • VR 501 Erholung, Wassersport - intensive Erholung/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
    • VR 7635/1 Landwirtschaftliche Nutzung - naturorientiert/Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände
    • VR 511 Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
    • VR 502 Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert
    • VR 503 Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert
    • VR 504 Biotopentwicklung, natürliche Sukzession (teilweise Wiederverfüllung)
    • VR 7535/1 Landwirtschaftliche Nutzung - naturorientiert/Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
    • VR 505 Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände
    • VR 7536/2 Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
    • VR 52 Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
    • VR 506 Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert (teilweise Wiederverfüllung)
    • VR 508 Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
    • VR 510 Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert
    • VR 512 Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert
       

    Landkreis Fürstenfeldbruck

    • VR 600 Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
    • VR 601 Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Biotopentwicklung
    • VR 602 Biotopentwicklung, Landschaftssee - extensive Erholung
    • VR 605 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
    • VR 603 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
       

    Landkreis Landsberg am Lech

    • VR 700 Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
    • VR 701 Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Landwirtschaftliche Nutzung - naturorientiert
    • VR 7831/1 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
    • VR 7832/1 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen (teilweise Wiederverfüllung)
    • VR 704 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
    • VR 703 Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände/Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
    • VR 702 Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert (Wiederverfüllung)
    • VR 706 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
    • VR 705 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
    • VR 76 Biotopentwicklung, natürliche Sukzession/Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert/Landwirtschaftliche Nutzung - naturorientiert (teilweise Wiederverfüllung)
    • VR 77 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
       

    Landkreis München

    • VR 800 Biotopentwicklung, Landschaftssee – extensive Erholung
    • VR 802 Biotopentwicklung, natürliche Sukzession/Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert
    • VR 803  Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert/Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände
    • VR 804 Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände
       

    Landkreis Starnberg

    • VR 900 Biotopentwicklung, natürliche Sukzession/Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände 

    G 2.8.7.2.2

    Nachfolgefunktionen für Lehm und Ton (L)

    Landkreis Dachau

    • VR L200 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
    • VR L204 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR L7633/1 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
       

    Landkreis Erding

    • VR L400 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR L401 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR L402 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR L7638/1 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
    • VR L403 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
       

    Landkreis Freising

    • VR L500 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR L501 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR L502 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR L503 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR L504 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR L505 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR L506 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR L507 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR L508 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR L509 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR L7536/2 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
       

    Landkreis Fürstenfeldbruck

    • VR L600 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR L7733/1 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen

    G 2.8.7.2.3

    Nachfolgefunktionen für Bentonit

    Landkreis Freising

    • VR B7436/1 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR 5012, 2 Teilfl.  Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR 5003 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR 5002 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR 5007 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR 5013 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR 5008, 6 Teilfl. Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR 5011 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR 5006, 2 Teilfl. Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR 5005, 2 Teilfl. Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR 5004, 3 Teilfl. Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR 5015 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VR B7437/1 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung

    G 2.8.7.3

    G 2.8.7.3.1

    Nachfolgefunktionen für Vorbehaltsgebiete

    Nachfolgefunktionen für Kies und Sand

    Landeshauptstadt München

    • VB 10 nördlich Auffanggraben: Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert/Erholung, Wassersport - intensive Erholung; südlich Auffanggraben: Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert 
       

    Landkreis Dachau

    • VB 20 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen (Wiederverfüllung)
    • VB 7734/1 Biotopentwicklung, Landschaftssee - naturorientiert
       

    Landkreis Ebersberg

    • VB 31 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VB 32 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
       

    Landkreis Erding

    • VB 40 Biotopentwicklung, natürliche Sukzession (Wiederverfüllung)
    • VB 42 Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
    • VB 43 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert (teilweise Wiederverfüllung)
    • VB 45 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VB 46a Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Biotopentwicklung, Landschaftssee - extensive Erholung (teilweise Wiederverfüllung)
    • VB 47    Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert (teilweise Wiederverfüllung)
    • VB 48 Biotopentwicklung, natürliche Sukzession
    • VB 49 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Biotopentwicklung, Landschaftssee - extensive Erholung (teilweise Wiederverfüllung)
    • VB 404 Biotopentwicklung, natürliche Sukzession (teilweise Wiederverfüllung)
       

    Landkreis Freising

    • VB 51 Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession/Landschaftssee – naturorientiert (teilweise Wiederverfüllung)
    • VB 50 Landwirtschaftliche Nutzung - naturorientiert
       

    Landkreis Fürstenfeldbruck

    • VB 60 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
       

    Landkreis Landsberg am Lech

    • VB 70 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände (teilweise Wiederverfüllung)
    • VB 71 Biotopentwicklung, Landschaftssee – naturorientiert
    • VB 72 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen (teilweise Wiederverfüllung)
    • VB 73 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen (teilweise Wiederverfüllung)
    • VB 74 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände (teilweise Wiederverfüllung)
    • VB 75 Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert
    • VB 77 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
       

    Landkreis München

    • VB 80 Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert
    • VB 81 Landwirtschaftliche Nutzung - naturorientiert
       

    Landkreis Starnberg

    • VB 90 Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert/Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände

    G 2.8.7.3.2

    Nachfolgefunktionen für Lehm und Ton (L)

    Landkreis Dachau

    • VB L201 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
    • VB L202 Landwirtschaftliche Nutzung – naturorientiert/Biotopentwicklung, natürliche Sukzession 
    • VB L203 Landwirtschaftliche/Forstwirtschaftliche Nutzung
       

    Landkreis Erding

    • VB L40 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
    • VB L41 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen/Forstwirtschaftliche Nutzung, standortgemäße Mischbestände
    • VB L7538/1 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
       

    Landkreis Freising

    • VB L50 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
    • VB L51 Landwirtschaftliche Nutzung mit Kleinstrukturen
     
    § 2
     
    Diese Verordnung tritt rückwirkend zum 01.11.2012 in Kraft."
     
  5. Die Begründung zu § 1 erhält die Fassung der Anlage 5.
     
    Gemäß Art. 15 Abs. 1 BayLplG wird als gesonderter Bestandteil der Begründung der Umweltbericht (Anlage 3) und gemäß Art. 18 Abs. 1 Satz 3 BayLplG eine Umwelterklärung (Anlage 4) angefügt.
  6. Der Vorsitzende wird beauftragt, für die beschlossenen Festlegungen die Verbindlicherklärung bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen. Er wird ermächtigt, notwendige redaktionelle Änderungen dazu vorzunehmen.
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


TOP 3
Fortschreibung Regionalplan München, Kapitel B I, II, III 5;
Auswertung und Beschluss zum verkürzten Anhörverfahren
 

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der RPV München billigt den Auswertungsbericht des Regionsbeauftragten zum verkürzten Anhörverfahren und macht sich die im Kommentar ausgeführte Abwägung zu eigen.
     
  3. Er billigt den Umweltbericht (Anlage 4) und die Umwelterklärung (Anlage 5).
     
  4. Der RPV München beschließt die folgende Änderung der Festlegungen des Regionalplans München:
     
    „Siebte Verordnung zur Änderung des Regionalplans München
     
    (Vierundzwanzigste Änderung)
     
    B I (Neufassung)
     
    B II (Änderungen und Ergänzungen)
     
    B III 5 (Neu)
     
    Auf Grund von Art. 22 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 in Verbindung mit Art. 14 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25. Juni 2012 (GVBl S. 254, BayRS 230-1-W) erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Verordnung:
     
    § 1
     
    Die Festlegungen des Regionalplans München werden wie folgt geändert:
     
    I. Kapitel B I Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen wird in 1.1 bis 2.1.1 und 2.2 neu gefasst:
     
    B I 1 Natur und Landschaft
     
    1.1 Leitbild der Landschaftsentwicklung
     
    G 1.1.1
    Es ist von besonderer Bedeutung, Natur und Landschaft in allen Teilräumen der Region 
     
    - für die Lebensqualität der Menschen
    - zum Bewahrung des kulturellen Erbes und
    - zum Schutz der Naturgüter
        
    zu sichern und zu entwickeln.
     
    In Abstimmung der ökologischen, ökonomischen und sozialen Erfordernisse sind bei der Entwicklung der Region München 
       
    - die landschaftlichen Eigenarten und das Landschaftsbild
    - die unterschiedliche Belastbarkeit der einzelnen Teilräume und lärmarmer Erholungsgebiete
    - die Bedeutung der landschaftlichen Werte und
    - die klimafunktionalen Zusammenhänge
     
    zu berücksichtigen.
     
    Hierzu sollen in allen Regionsteilen die Funktionen der natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft sowie die landschaftstypische natürliche biologische Vielfalt nachhaltig gesichert werden. Visuell besonders prägende Landschaftsstrukturen sollen erhalten werden.
     
    Die Fragmentierung von Landschaftsräumen soll möglichst verhindert werden.
     
    Z 1.1.2 Kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsräume sind ebenso wie historisch bedeutsame Sakral- und Profanbauten, Garten-, Park- und Schlossanlagen zu erhalten.
     
    G 1.1.3 Alleen und Kanalsysteme sowie überörtliche Sichtachsensysteme der historisch bedeutenden Sakralbauten und Schlossanlagen sollen erhalten und wo möglich wieder hergestellt werden.
     
    G 1.1.4 Bei der räumlichen Entwicklung sollen die klimatischen Gebietseigenschaften berücksichtigt werden.
     
    1.2 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete
     
    Flächen, in denen den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ein besonderes Gewicht zukommt, werden als landschaftliche Vorbehaltsgebiete festgelegt, soweit diese Flächen nicht bereits anderweitig naturschutzrechtlich gesichert sind.
     
    Lage und Umgriff der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete bestimmen sich nach Karte 3 Landschaft und Erholung, i.M. 1:100.000 die Bestandteil dieses Regionalplans ist.
     
    G 1.2.1 In den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten soll die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts gesichert oder wiederhergestellt werden, die Eigenart des Landschaftsbildes bewahrt und die Erholungseignung der Landschaft erhalten oder verbessert werden.
     
    1.2.2 Landschaftsräume 1.2.2.01 Landschaftsraum Iller-Lech-Schotterplatten (01)
     
    Der Landschaftsraum umfasst die Randhöhe westlich des Lechtales (Überhöhung zum Talboden ca. 40 bis 100 m) und ist charakterisiert durch großräumige Waldkomplexe und differenzierten Landnutzungsmustern in siedlungsnahen Hangbereichen und Talausgängen. Die Waldkomplexe der Iller-Lech-Schotterplatten bilden das höchstgelegene Waldgebiet der Region (bis 800 m NN, nach Norden auf ca. 650 m NN fallend). Der Landschaftsraum weist nur eine dünne Besiedelung auf und ist überwiegend mit Wald bestanden. An den Talbächen finden sich vereinzelt noch historische Mühlen.
     
    Zum Leitbild der Landschaftsentwicklung gehören der Erhalt der Nord-Süd-verlaufenden Terrassenstufen und charakteristischer Talformen sowie Strukturanreicherungen des weitgehend ausgeräumten Niederterrassenniveaus des Lechtals. Die Lechebene zwischen Denklingen und Hurlach/Obermeitingen kann in seiner Erholungsfunktion gestärkt werden. Markante Bereiche des westlichen Lechrains sind landschaftsschutzwürdig.
     
    G 1.2.2.01.1
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Waldkomplexe, Hangwälder und Täler am westlichen Lechrain (01.1) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken 
     
    - Umbau der Bestockung in standortheimischen Mischwald der montanen Stufe
    - Erhaltung differenzierter Wald-Offenland-Verteilungen an der Hangkante und in den Talzügen
    - Erhaltung der Sichtbezüge vom Lechtal zur Hangkante
    - Entwicklung von Feuchtbiotopen im Wiesbachtal
     
    1.2.2.02 Landschaftsraum Lechtal (02)
     
    Das Lechtal ist ein Schmelzwassertal mit terrassenartigen Schotterablagerungen und in Nord-Südrichtung verlaufenden Terrassenkanten. Das Lechtal stellt eine bedeutende Biotopverbundachse dar, obwohl die ursprüngliche Fluss- und Auendynamik des Lechs durch Begradigungen, Eindeichungen und Stauhaltungen weitgehend unterbunden und die verbliebenen Auwälder nur noch teilweise vernässt sind. Auf Brennenstandorten finden sich noch Heidereste und Reste von Kiefern-Trockenwäldern. Naturnahe Flussdynamik besteht noch bei Kinsau. Die fruchtbaren Ackerböden entlang des Lechs ermöglichen eine intensive landwirtschaftliche Nutzung. Kulturhistorisch bedeutend sind die meist an den Taleingängen befindlichen Sakralbauten, die weithin sichtbar das Tal prägen.
     
    Das Lechtal ist vom Bundesamt für Naturschutz als „besonders schutzwürdige Landschaft" eingestuft.
     
    Das Lechtal, seine Hangzüge und stadtnahen Waldgebiete stellen einen Erholungsraum hervorragender Bedeutung dar. Der Lech und nachgeordnete Talsysteme sind als Schwerpunktgebiet der Auenentwicklung und für Kompensationsmaßnahmen geeignet. V.a. die Auen- und Leitenbereiche sind naturschutzwürdig. Durch weitere Landschaftsschutzgebiete könnten die bestehenden Schutzgebiete zwischen Lechtal und Ammerseebecken vernetzt werden.
     
    G 1.2.2.02.1
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Strukturreiche Teilräume der westlichen Lechterrasse (02.1) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Aufbau standortheimischer Wälder
    - Ergänzung und Unterstützung der Schutzgebietssysteme
    - Wiederherstellung der biologischen Vielfalt des Lechtals
     
    1.2.2.03 Landschaftsraum Landsberger Platte (03)
     
    Die Landsberger Platte ist eine ebene Hochterrassenlandschaft, die mit dem Verlorenen Bach und der Paar zum direkten Donau-Einzugsgebiet zählt. In weiten Bereichen besteht der Landschaftsraum aus ausgeräumter Ackerlandschaft, in der naturnahe und halbnatürliche Lebensräume fast vollständig fehlen.
     
    V.a. die Auenentwicklung, stellt eine geeignete Kompensationsmaßnahme für Eingriffe dar. Damit und durch weitere Strukturanreicherungen könnte auch die Erholungsfunktion gestärkt werden. Das Naturwaldreservat „Reiherschlag" und seine Umgebung sind naturschutzwürdig.
     
    G 1.2.2.03.1
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Verlorener Bach mit angrenzenden Tälern und Hanglagen (03.1) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken 
     
    - Wiederherstellung feuchter Standorte
    - Sicherung und Entwicklung des naturnahen Bachlaufs
    - Sicherung und Entwicklung der Niedermoorkerne
     
    G 1.2.2.03.2
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Quellgebiet der Paar (03.2) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Wiederherstellung feuchter Auen und Niedermoor-Standorte
    - Aufbau eines regions- und naturraumübergreifenden Biotopverbundsystems
    - Verbesserung der Retentionsleistung der Aue
     
    1.2.2.04 Landschaftsraum Fürstenfeldbrucker Hügelland mit mittleren Ampertal und Dachauer Moos (04)
     
    Die flachwellige Altmoränenlandschaft des Fürstenfeldbrucker Hügellandes geht im Osten in die Münchner Ebene über und im Norden in das Tertiärhügelland. Im Haspelmoorbecken finden sich Übergangs- und Hochmoorböden (nördlichstes Hochmoor im Alpenvorland). Die Niedermoorlandschaft im Südlichen Dachauer Moos ist charakterisiert durch einen hohen Grünlandanteil, Entwässerungsgräben und Gehölzinseln. Im Bereich des Dachauer Mooses sowie im Übergangsbereich zur Amperaue erfüllt der Landschaftsraum wichtige bioklimatische, Naherholungs- sowie Siedlungsgliederungsfunktionen. Schwerpunktmäßig wird im Hügelland Ackerbau betrieben, entlang der Fließgewässer auch Grünlandnutzung.
     
    Das landschaftliche Leitbild sollte der Erhalt siedlungsnaher Erholungsräume und die Aufwertung strukturarmer Bereiche zur Entlastung bisheriger Erholungsräume sein. Im Landschaftsraum liegen Schwerpunktgebiete zur Auen- und Moorentwicklung, die gleichzeitig dem dezentralen Hochwasserrückhalt zu Gute kommen und sich als Kompensationsräume eignen. Erweiterungsflächen des Naturschutzgebietes Haspelmoor sowie das Wildmoos, das Überackermoos, das Palsweiser Moos, der Kalterbach und Teilbereiche der Amperaue sind naturschutzwürdig. Bereiche der Maisachaue, Teile des südlichen und östlichen Dachauer Moos sowie die Waldgebiete zw. Brandenberg und Fürstenfeldbruck sind landschaftsschutzwürdig.
     
    Ampertal (landschaftsraumübergreifend) Das Ampertal zählt aufgrund seiner Arten- und Lebensraumausstattung zu den bedeutendsten Flusstälern Bayerns und stellt eine der großen naturraumübergreifenden Verbundachsen dar. Es umfasst ein fast durchgehendes Band an Auwald- und Altwasserkomplexen. Es ist durchgehend Landschaftsschutzgebiet mit eingelagerten Naturschutzgebieten, so dass es aufgrund des Verzichts auf sog. Doppelsicherung keine landschaftlichen Vorbehaltsgebiete aufweist. Neben dem Auwald- und Altwasserband stellen Streuwiesen und Niedermoorkomplexe einen zweiten Lebensraumschwerpunkt des Ampertales dar. Das Ampertal hat auch große Bedeutung für die naturnahe Erholung und stellt eine herausragende überregionale Klimaachse (Kaltlufttransport) dar.
     
    G 1.2.2.04.1
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Maisachtal mit Randbereichen des Haspelmoores und des Fußbergmooses (04.1)ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken 
     
    - Wiederherstellung feuchter Auen und Niedermoor-Standorte
    - Aufbau eines regions- und naturraumübergreifenden Biotopverbundsystems
    - Arrondierung der Moorbereiche Haspelmoor und Fußbergmoos durch Nutzungsextensivierung, Moorentwicklung und Vernässung
    - Verbesserung der Retentionsleistung der Aue
    - Umbau der Fichtenreinbestände in Mischwald
     
    G 1.2.2.04.2
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Grundwassernahe Räume am Südrand des Dachauer Mooses bei Germering, Puchheim, Gröbenzell und Alling (04.2) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung
    - Offenhaltung der bisher unbebauten Bereiche
    - Erhaltung der Grundwasserverhältnisse und des Grünlandes sowie der Baum- und Strauchvegetation
    - Sicherung der Erholungs- und der klimatischen Funktion
    - Gewässerentwicklung der Bachsysteme
    - Umbau der Fichtenreinbestände in Mischwald
     
    G 1.2.2.04.3
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Südliches Dachauer Moos (04.3) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Wiederherstellung feuchter Auen und Niedermoor-Standorte
    - Erhaltung und Entwicklung kleinräumiger Landschaftsstrukturen
    - Sicherung der naturbezogenen Erholungs- und der klimatischen Funktion
    - Auf geeigneten Standorten Neuanlage von Wald
     
    G 1.2.2.04.4
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Freiraum zwischen Dachau und Karlsfeld mit Karlsfelder See (04.4) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Erhaltung und Weiterentwicklung der stadtnahen Erholungslandschaft
    - Sicherung der klimatischen Funktion
    - Arten- und Gebietsmanagement (FFH)
    - Gewässerentwicklung der Bachsysteme
    - Verbesserung des natürlichen Gewässerhaushalts
    - Auf geeigneten Standorten Neuanlage von Wald
     
    G 1.2.2.04.5
      
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Östliches Dachauer Moos und Randbereich der Amperaue (04.5) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
      
    - Wiederherstellung feuchter Auen und Niedermoorstandorte
    - Sicherung des Biotopverbundes im Übergang zum Ampertal
    - Sicherung der naturbezogenen Erholungs- und der klimatischen Funktion
    - Sicherung der Hecken, Gehölzbestände, bachbegleitenden Grünstrukturen und Grabensysteme
    - Arten- und Gebietsmanagement (FFH)
    - Auf geeigneten Standorten Neuanlage von Wald
     
    1.2.2.05 Landschaftsraum Donau-Isar-Hügelland (05)
     
    Ein engmaschiges Talnetz gliedert den Landschaftsraum in eine Vielzahl von Höhenzügen und Hügeln. Typisch ist die Tal-Asymmetrie mit steileren süd- und westgerichteten Hängen sowie flacheren ost- und nordgerichteten Hängen. Kleinräumlich differenzierte Nutzungsstrukturen und aufgelockerte Siedlungsstrukturen bestimmen in weiten Teilen das Landschaftsbild. Ein kulturhistorisches Kennzeichen des Raumes sind die exponiert gelegenen Schlossanlagen.
       
    Landschaftliches Leitbild für strukturarme Teile des Donau-Isar-Hügellandes nördlich von Dachau sollte die Verbesserung für die Erholungsnutzung v.a. in der Nähe größerer Siedlungen sein. Entlang von Ilm, Glonn und Mauerner Bach kann auentypische Vegetation entwickelt werden. Besonders effektive Kompensationsmaßnahmen stellen dabei die Auenentwicklung entlang von Ilm und Glonn dar. Das ackerbaulich genutzte Hügelland kann zum Schwerpunktgebiet des Erosionsschutzes und des dezentralen Wasserrückhaltes entwickelt werden. Weilachaue und Altograben sind naturschutzwürdig. Das Weilachtal mit Talnetz und Kuppenforsten (z.B. Altoforst) und die Waldkomplexe zwischen Freising und dem Ampertal sowie das Glonntal bis Allershausen sind landschaftsschutzwürdig.
     
    G 1.2.2.05.1
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Weilachtal mit Nebentälern und Altoforst (05.1) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Erhaltung und Vernetzung der Feucht- und Gewässerbiotope
    - Sicherung der Quellzonen des Altoforstes
    - Erhaltung der mäandrierenden Bachläufe, einschließlich der Schilfbestände sowie der Bruchwälder und angrenzenden Hangwälder
    - Umbau der Fichtenwälder in Mischwald
     
    G 1.2.2.05.2
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Oberes Ilmtal mit Lahnbach (05.2) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahme hinzuwirken   
     
    - Erhaltung des naturnahen Bachlaufs einschließlich der angrenzenden Wiesen, der Bruchwaldreste und der abwechslungsreichen Waldränder
     
    G 1.2.2.05.3
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Nördliche Seitentäler der Glonn (05.3) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung
    - Sicherung und Entwicklung der Feuchtbiotope in Verbindung mit Retentionsmaßnahmen
    - Wiederherstellung der gebietstypischen biologischen Vielfalt
     
    G 1.2.2.05.4
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Ilmaue und Talflanke bei Oberhausen (05.4) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Erhaltung der kleinräumigen Nutzungsmuster
    - Überregionale Biotopvernetzung
    - Rohstoffabbau nur kleinmaßstäblich
     
    G 1.2.2.05.5
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Glonnaue (05.5) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken 
     
    - Erhaltung und Wiederherstellung des mäandrierenden Bachlaufes und der Ufervegetation
    - Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung
    - Wiederherstellung der gebietstypischen biologischen Vielfalt
     
    G 1.2.2.05.6
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Abenstal mit angrenzenden Hanglagen und Waldkomplexen und verzweigten Seitentalsystemen (05.6) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Verbesserung des Landschaftsbildes durch Strukturanreicherung
    - Verminderung der Stoffeinträge in die Abens und ihre Seitenbäche
    - Gewässerentwicklung der Abens in Verbindung mit Retentionsmaßnahmen
    - Erhaltung der großen Waldkomplexe, Vermeidung von Zerschneidung
     
    G 1.2.2.05.7
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Randhöhen des Ampertales und angrenzende Seitentäler (05.7) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Sicherung der Magerrasen -, Grünland – und der Reste der Eichen-Hainbuchenwald-Standorte an den Hangversteilungen
    - Erhaltung der bewaldeten Hangschultern der in das Ampertal einmündenden Nebentäler
      
    G 1.2.2.05.8
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Mauerner Bachtal zwischen Attenkirchen und Mauern (05.8) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Erhaltung der artenreichen Hangwiesen
    - Strukturanreicherung in der Aue
      
    G 1.2.2.05.9
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Waldkomplexe mit Talauen in der Hallertau (05.9) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Sicherung der Feuchtwiesen bei Holzdobl
    - Erhaltung der laubholzreichen Hang- und Quellwälder im Marchenbachtal
    - Sicherung der artenreichen Hangwiesen bei Einhausen
    - Erhaltung der großen Waldkomplexe, Vermeidung von Zerschneidung
     
    G 1.2.2.05.10
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Gewässersystem südlich der Glonn (05.10) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung auf Auenstandorten
    - Biotopentwicklung in Verbindung mit Retentionsmaßnahmen
    - Wiederherstellung der gebietstypischen biologischen Vielfalt
    - Sicherung der Offenland-Wald-Verteilung im Süden des Waldgebietes Lindach
    - Umbau der Fichtenwälder in Mischwald
     
    G 1.2.2.05.11 Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Rettenbachtal (05.11) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Sicherung des Offenlandkomplexes Mooswiesen bei Kammerberg
    - Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung auf Auenstandorten
    - Biotopentwicklung in Verbindung mit Retentionsmaßnahmen
    - Wiederherstellung der gebietstypischen biologischen Vielfalt
    - Umbau der Fichtenwälder in Mischwald
     
    G 1.2.2.05.12
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Freisinger-, Kranzberger Forst (05.12) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Erhaltung des waldreichen Erscheinungsbildes mit eingelagerten Wiesentälern
    - Sicherung eines vielfältig gestalteten naturnahen Erholungsraumes
    - Erhaltung der klimatischen Funktion
    - Aufwertung der Landschaftsvernetzung zum Ampertal
    - Erhaltung der großen Waldkomplexe, Vermeidung von Zerschneidung
     
    1.2.2.06 Landschaftsraum Südliche Münchner Ebene (06)
     
    Die Südliche Münchener Ebene ist eine nach Norden geneigte Schotterebene mit großen (meist noch strukturarmen) Forsten im Süden (Klima- und Immissionsschutzwälder) und Heidegebiet mit Hart- und Lohwäldern im Münchner Norden. Die großflächigen Waldgebiete sind als Bannwald ausgewiesen, in dem der Waldumbau hin zu standortgemäßem Mischwald bereits eingeleitet wurde. Das Heidegebiet ist einer der bedeutsamsten Magerrasenlebensräume Mitteleuropas. Die Flusstäler von Isar und Würm, der Hachinger Bach, Reßbach sowie gewässerlose Schmelzwasserrinnen gliedern den Landschaftsraum. Dabei stellen die grundwasserbeeinflussten Bäche Hachinger Bach und Reßbach insoweit eine Besonderheit dar, da sie als einzige Fließgewässer in der Münchner Schotterebene entspringen und ursprünglich (vor der Kanalisierung) dort wieder versickerten. Die noch verbliebenen Freiräume erfüllen wichtige Klimaausgleichs-, Naherholungs- und Siedlungsgliederungsfunktionen im Stadt- und Umlandbereich. Typisch sind im Südosten die radialen Rodungsinseln inmitten der grundwasserfernen Schotterforste. Um die Siedlungen herum wird hauptsächlich Ackerbau betrieben.
     
    Landschaftliches Leitbild sollte der Erhalt und die Weiterentwicklung der Wälder südlich und der Heideflächen nördlich von München sein, die bedeutende Erholungsflächen darstellen. Die Verbund- und Arrondierungsmaßnahmen für die Heideflächen sind geeignete Kompensationsmaßnahmen. Der ehemalige Truppenübungsplatz Krailling, der ehemalige Standortübungsplatz Oberschleißheim, die Fröttmaninger Heide, die Angerlohe, das Kapuzinerhölzl, der Nordrand des Allachinger Rangierbahnhofes mit Fasaneriewald, das ehemalige Gleislager Neuaubing, der Nymphenburger Schlosspark sowie die Nass- und Feuchtwiesen am Hachinger Bach sowie Erweiterungsflächen des Naturschutzgebietes Mallertshofer Holz sind naturschutzwürdig. Nach dem Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt München sind ca. 20 Gebiete landschaftsschutzwürdig.
     
    G 1.2.2.06.1
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Fröttmaninger Heide und offene Landschaftsräume im Umfeld (06.1) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken  
     
    - Sicherung der Trockenstandorte mit Heidevegetation
    - Erhaltung der siedlungsgliedernden Freiraumfunktionen
    - Erhaltung und Entwicklung von Biotopverbundsystemen
    - Erhaltung und Wiederherstellung der gebietstypischen biologischen Vielfalt
     
    G 1.2.2.06.2
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Forstinninger und Anzinger Sempt (06.2) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken  

    - Sicherung der Grundwasserverhältnisse
    - Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung
    - Erhaltung und Entwicklung der Gewässersysteme und der Aue
    - Sicherung und Entwicklung als naturnaher Naherholungsraum
     
    G 1.2.2.06.3
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Würmtal zwischen Krailling, Planegg und Lochham (06.3) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken 
     
    - Sicherung der klimatischen Funktion
    - Erhaltung und Stärkung der örtlichen Grün- und Naherholungsfunktionen
    - Offenhaltung der noch unbebauten Bereiche
    - Gewässerentwicklung der Würm zu einem naturnäheren Fluss mit biologischer Durchgängigkeit
    - Sicherung der Artenvielfalt
     
    G 1.2.2.06.4
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Großflächige Waldgebiete der Schotterebene südwestlich von München mit Übergang in das Ammer-Loisach-Hügelland (06.4) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Sicherung der naturnahen Erholungs- und der klimatischen Funktion
    - Sicherung und Schutz der Grundwasservorkommen
    - Sukzessiver Bestockungsumbau zu strukturreicheren, natürlicheren Beständen
      
    G 1.2.2.06.5
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Auen am Hachinger Bach (06.5) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Freihaltung der noch vorhandenen Grünzäsuren und Freiräume
    - Naturnahe Pflege des Bachlaufs
    - Erhaltung der Feuchtstandorte und Feuchtwiesen
    - Freihaltung der prägenden Hangkanten
      
    G 1.2.2.06.6
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Großflächige Waldgebiete der Schotterebene südöstlich von München mit Übergang zur Jungmoräne (06.6) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Sicherung der naturnahen Erholungs- und der klimatischen Funktion
    - Sukzessiver Bestockungsumbau zu strukturreicheren, natürlicheren Beständen
    - Sicherung der Grundwasserverhältnisse
    - Erhaltung der Rodungsinseln
    - Erhaltung der spezifischen Rodungsflur Kleinkarolinenfeld
    - Erhaltung kulturhistorisch bedeutender Bodendenkmäler
     
    1.2.2.07 Landschaftsraum Erdinger Moos/Freisinger Moos (Nördliche Münchner Ebene) (07)
     
    Die Nördliche Münchner Ebene ist eine stark überformte, teilweise intensiv landwirtschaftlich genutzte Niedermoorlandschaft mit hoch anstehendem Grundwasser (z.T. Grundwasseraustritte), Gehölzstrukturen sowie einem dichten Netz an Bächen und Entwässerungsgräben. Die einst großflächigen Niedermoore des Dachauer, Erdinger und Freisinger Mooses werden intensiv ackerbaulich genutzt. Kulturhistorisch bedeutsame Bauwerke stellen v.a. die an den Anstiegen zu den angrenzenden Hügelländern gelegenen Kirchen dar.
     
    Der Landschaftsraum stellt einen bedeutenden Erholungsraum dar, der v.a. als Schwerpunktgebiet der Moorentwicklung weiterentwickelt werden kann. Diese Bereiche eignen sich gleichzeitig als Kompensationsräume. Im Bereich des Kalterbaches, des Feuchtgebietskomplexes beim Goldachhof, am Ismaninger Speichersee mit Fischteichen unter Einbeziehung des bestehenden Naturschutzgebietes „Vogelfreistätte südlich der Fischteiche der mittleren Isar" finden sich naturschutzwürdige Flächen. Ebenso naturschutzwürdig sind Erweiterungsflächen der Naturschutzgebiete „Oberdinger Moos" und „Viehlaßmoos". Die isoliert liegenden Landschaftsschutzgebiete im Erdinger Moos sollten besser vernetzt werden.
     
    G 1.2.2.07.1
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Erdinger Moos zwischen Ismaninger Speichersee und Flughafen München (07.1) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung auf grundwassernahen Standorten
    - Erhaltung der Feuchtstandorte und Einleitung der Wiederherstellung der Niedermoore
    - Wiederherstellung der gebietstypischen biologischen Vielfalt
    - Erhaltung der Gehölzstrukturen und Waldreste 
    - Wiederbelebung ausgeräumter Fluren durch Pflanzung naturnaher Gehölze und Hecken
     
    G 1.2.2.07.2
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Nördliches Erdinger Moos (07.2) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Sicherung der Grundwasserverhältnisse
    - Erhaltung und Weiterentwicklung der Gehölzstrukturen und Waldreste
    - Schaffung von Trittsteinbiotopen und Grünbrücken zur Abschwächung der Fragmentierungen
    - Erhaltung und Entwicklung der Dorfen- und Sempt-Aue
    - Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung auf grundwassernahen Standorten
    - Wiederherstellung der gebietstypischen biologischen Vielfalt schwerpunktmäßig im Umfeld des Viehlaßmooses
    - Erhaltung der Feuchtstandorte und Einleitung der Wiederherstellung der Niedermoore
     
    1.2.2.08 Landschaftsraum Isen-Sempt-Hügelland (08)
     
    Die Altmoränenlandschaft ist im Osten von hoher Reliefenergie und sehr strukturreich (hoher Wald- und Grünlandanteil). Im Westen handelt es sich um eine offene, relativ waldarme, überwiegend ackerbaulich genutzte flachwellige Altmoränenlandschaft, in der traditionell Ackerbau betrieben wird. Die Flusstäler mit ihren Mühlen und stellenweise reich strukturierten landwirtschaftlichen Nutzungen prägen die Kulturlandschaft.
     
    Der Landschaftsraum kann zu einem Schwerpunktgebiet der Moorentwicklung, des Erosionsschutzes und des dezentralen Hochwasserrückhalts entwickelt werden. Die Strogenaue ist naturschutzwürdig. Die differenzierten Bachauensysteme im östlichen Isen-Sempt-Hügelland und Teile des Strogentals sind landschaftsschutzwürdig.
     
    G 1.2.2.08.1
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Waldreiche Altmoräne zwischen Poing und Markt Schwaben mit Hangkante zwischen Finsing, Poing und Purfing (08.1) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Erhaltung der kleinstrukturierten Nutzungsmosaike und der kulturlandschaftlich-ländlichen Qualitäten
    - Sicherung als Erholungslandschaft
    - Erhaltung der landschaftlich markanten Hangkante und Schutz vor jedweder Bebauung
     
    G 1.2.2.08.2
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Strogental zwischen Wartenberg und Walpertskirchen (08.2) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Erhaltung des mäandrierenden Bachlaufs einschließlich der naturnah eingewachsenen Uferrandzone
    - Erhaltung und Pflege der begleitenden Galerieauwälder
    - Erhaltung und Wiederherstellung feuchter Auen und Niedermoor-Standorte mit Ausuferungsmöglichkeiten
     
    G 1.2.2.08.3
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Großflächige Waldkomplexe im Isen-Sempt-Hügelland (08.3) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Erhaltung der Waldkomplexe mit den eingelagerten Gewässersystemen und Laubholz-/Altholzinseln, Vermeidung von Zerschneidung
    - Weiterführung des Bestockungsumbaus zu artenreicheren Mischwäldern
    - Entwicklung für die landschafts- und naturbezogene Erholung
     
    G 1.2.2.08.4
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Gewässer- und Auensysteme im östlichen Isen-Sempt-Hügelland (08.4) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Erhaltung der naturnahen Bachläufe von Lappach und Goldach einschließlich der Seitenbachsysteme
    - Sicherung der Durchgängigkeit der Auenlebensräume
    - Erhaltung, Weiterentwicklung und Redynamisierung des Auwaldbandes
    - Verbesserung der Retentionswirkung der Talauen
    - Entwicklung von Mager- und Feuchtstandorten im Offenland
    - Entwicklung für die landschafts- und naturbezogene Erholung
     
    1.2.2.09 Landschaftsraum Isar-Inn-Hügelland (09)
     
    Das Isar-Inn-Hügelland ist eine strukturreiche Hügellandschaft mit feinteiliger Reliefgestalt und dichtem Gewässernetz (Tal-Asymmetrie). Im Westen prägen zudem hoch liegende Kuppenwälder das Landschaftsbild. Entlang der Flusstäler von Isen und Vils und im stärker reliefierten Wartenberger Hügelland hat sich ein kleinstrukturiertes landwirtschaftliches Nutzungsmosaik mit dispers verteilten Einzelhöfen, Weilern und Kirchdörfern erhalten. Die landwirtschaftlich eingebundenen Sakralbauten sind von besonderer Bedeutung.
     
    Der gesamte Landschaftsraum kann zu einem Schwerpunktgebiet des Erosionsschutzes und des dezentralen Hochwasserschutzes entwickelt werden. Der Moorverbund Isental bildet ein Schwerpunktgebiet der Moorentwicklung. Als regionale Kompensationsräume eignen sich das Isental ab Dorfen bis zur Regionsgrenze und das Vilstal (Auenentwicklung) sowie das Isental östlich von Dorfen (Moorentwicklung). Die Hecken- und Rankenlandschaft zwischen Wartenberg und Pfrombach ist naturschutzwürdig. Landschaftsschutzgebietswürdige Bereiche liegen im Vilstal, ober- und unterhalb von Taufkirchen sowie in den größeren Seitentälern.
     
    G 1.2.2.09.1
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Hangkante und Hügelland bei Wartenberg/Fraunberg (09.1) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken  
     
    - Sicherung der kleinteiligen, gehölz- und heckenreichen Kulturlandschaft 
    - Erhaltung der zusammenhängenden Kuppenwälder
    - Erhaltung der landschaftlich markanten Hangkante und Schutz vor jedweder Bebauung
    - Sicherung der naturnahen Quellbereiche und der Talauen 
    - Sicherung der kleinflächigen Nasswiesen bei Pfrombach und Itzling
    - Entwicklung von Maßnahmen zur Erosionsvermeidung
     
    G 1.2.2.09.2
     
    Im landschaftliches Vorbehaltsgebiet Gewässernetze und Talauen im Isar-Inn-Hügelland (09.2) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Erhaltung und Vernetzung der Auenstandorte
    - Renaturierung begradigter Fließgewässer und entstockter Uferbereiche
    - Sicherung der Quellbereiche
    - Sicherung der tradierten Kulturlandschaft
     
    G 1.2.2.09.3
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Kuppenwälder im Isar-Inn-Hügelland (09.3) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Erhalt der Kuppenwaldkomplexe Bierbacher Holz und Köhlholz
    - Fortführung des Bestandumbaus zu artenreichen stabilen Mischwäldern 
    - Sicherung der naturnahen Quellbereiche 
    - Erhaltung und Renaturierung der Bachoberläufe
    - Erhalt der Wald-Offenland-Verteilung
     
    1.2.2.10 Landschaftsraum Inn-Chiemsee-Hügelland (10)
     
    Die strukturreiche Jungmoränenlandschaft hat eine hohe Reliefenergie im Endmoränenbereich. Im Bereich der Grundmoränen charakterisieren sanftere Geländeformen das Landschaftsbild. Das Inn-Chiemsee-Hügelland zeichnet sich durch eine Vielzahl naturnaher Lebensräume mit hochwertiger Flora und Fauna aus. Typisch sind größere Moorkomplexe, eine hohe Dichte an Gewässern und Feuchtgebieten in Toteishohlformen, staunassen Mulden und Bachauen sowie zahlreiche Bäche mit naturnahem Verlauf. Auf Grund der höheren Niederschläge wird in erster Linie Grünlandnutzung betrieben. Entlang der Fließgewässer finden sich zum Teil noch Mühlen. Auf den Anhöhen stehen oftmals Kirchen und prägen weithin sichtbar die Landschaft.
     
    Das Inn-Chiemsee-Hügelland mit den Schwerpunkten Glonntal, Moosachtal, Steinsee, Kastensee sowie den Nahbereichen von Ebersberg und Grafing stellt einen Erholungsraum von hervorragender Bedeutung dar. Als regionale Kompensationsräume eignen sich zum Schutz des Grundwassers und des Bodens sowie für die Entwicklung von Lebensräumen die Zweigbeckenniederungen wie Brucker Moos, Aßlinger Moos/Filze, Filzen bei Glonn sowie Frauenneuhartinger und Jacobneuhartinger Moos. Als Kompensationsräume zur Auenentwicklung kommen Kupferbach- und Glonntal und Attel mit Seeoner Bach sowie zur Moorentwicklung Kupferbachtal, Moorverbund Egmatinger Forst und Katzenreuther Filze in Betracht.
     
    G 1.2.2.10.1
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Waldreiche Teile der Hügellandschaft (10.1) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Weiterführung des Bestockungsumbaus in den Waldgebieten
    - Erhaltung der Moorreste Engelsmoos und Berger Moor
    - Sicherung der Quellbereiche und der Bachoberläufe
    - Schutz der Pflanzengemeinschaften an der Glonnquelle und der Quellserie entlang des Kupferbachtales
    - Erhalt der Wald-Offenland-Verteilung
     
    G 1.2.2.10.2
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Talauen im Inn-Chiemsee-Hügelland (10.2) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Entwicklung von Retentionsräumen für den Wasserrückhalt
    - Renaturierung von Attel, Moosach, Glonn und Braunau
    - Wiedervernässung auennaher Niedermoore
    - Erhalt der Glazialgeomorphologie
     
    G 1.2.2.10.3 Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Moorgebiete im Zweigbecken des Inn-Chiemsee-Hügellandes (10.3) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Pflege und Entwicklung der Moore und ihrer Lebensgemeinschaften
    - Entwicklung von Retentionsräumen für den Wasserrückhalt
    - Renaturierung der Bachläufe 
    - Erhalt der kleingekammerten Wald- und Gehölzbestände
     
    G 1.2.2.10.4
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Südöstlicher Ebersberger Forst und vorgelagerte Kulturlandschaftszone zwischen Ebersberg und Steinhöring (10.4) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Erhaltung der Waldkomplexe
    - Weiterführung des Bestockungsumbaus
    - Schutz der Toteiskessel
    - Erhalt der kleinteiligen, gehölzreichen Kulturlandschaft
    - Verbesserung der Gewässermorphologie und der Retentionswirkungen in den Talauen
    - Entwicklung für die landschafts- und naturbezogene Erholung
     
    1.2.2.11 Landschaftsraum Ammer-Loisach-Hügelland mit Ammerseebecken und Seebecken Starnberger See (11)
     
    Die strukturreiche Jungmoränenlandschaft ist gekennzeichnet durch eine hohe Reliefenergie im Endmoränenbereich und sanfteren Geländeformen im Bereich der Grundmoränen. Landschaftsbildprägend sind die großen Voralpenseen (Ammersee, Starnberger See, Wörthsee und Pilsensee) sowie die Vielzahl noch naturnaher Lebensräume mit hochwertiger Flora und Fauna, großen, z. T. buchenreichen Mischwaldkomplexen, großen Moorkomplexen, einer hohen Dichte an Gewässern und Feuchtgebieten in Toteishohlformen, staunassen Mulden und Bachauen sowie zahlreichen Fließgewässern mit naturnahem Verlauf. Eine Besonderheit sind die Relikte ehemaliger Hardtwiesenfluren (Mischlandschaft aus ehemaligen Weidewäldern und extensivem Grünland) auf Moränenhängen und Drumlins im Landkreis Starnberg. Bedeutsame Feuchtvernetzungsachsen stellen die Achsen Ammersee – Amper sowie Starnberger See – Würm dar. Zahlreiche exponiert gelegene Schlösser, Kirchen und Klöster prägen den Kulturlandschaftsraum v.a. im Bereich zwischen Ammersee und Starnberger See. Speziell dort finden sich zudem kulturhistorisch bedeutende Villen am Seeufer.
     
    Der Landschaftsraum ist vom Bundesamt für Naturschutz als „besonders schutzwürdige Landschaft" eingestuft.
     
    Der Landschaftsraum stellt einen Erholungsraum von hervorragender Bedeutung dar. Schwerpunktgebiete des Moorverbundes sind das Wildmoos bei Jexhof, das Schluifelder Moos, die Quellmoore im Possenhofener Forst, die Tanner Filz, die Obere Filz, die Blindseefilz, das Ampermoos bei Inning, die Allmannshauser Filz, das Quellmoor Schwarzer Graben und die Kienbach Ursprungmoore. Als regionale Kompensationsräume für Grundwasser- und Bodenschutz und zur Entwicklung von Lebensräumen eignen sich die Niederungen in der Moränenlandschaft zwischen Ammersee und Endmoränenzug und zwischen Starnberger See, Ammersee und Wörthsee sowie Randbereiche des Ampermooses. Als Kompensationsräume zur Auenentwicklung eignet sich die Windach zur Moorentwicklung der Moorverbund Issinger Endmoräne, das Ampermoos, der Moorverbund Görbel-Wildmoos und der Moorverbund Würmseehänge-Possenhofener Wald. Im LEK sind 17 naturschutzwürdige Bereiche erfasst (siehe LEK S. 462). Weitere Landschaftsschutzgebiete könnten zur Vernetzung der bestehenden Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete zwischen Lechtal und Ammerseebecken beitragen.
     
    G 1.2.2.11.1
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Großflächige Waldgebiete zwischen Geltendorf und Fürstenfeldbruck (11.1) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Verbesserung der Retentionsleistung der Auen
    - Wiederherstellung feuchter Auen und Niedermoor-Standorte 
    - Entwicklung der gebietstypischen biologischen Vielfalt
    - Aufbau eines regions- und naturraumübergreifendes Biotopverbundsystems
    - Sicherung der Erholungsfunktion
    - Erhaltung der Waldgebiete, Vermeidung von Zerschneidung
     
    G 1.2.2.11.2
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Waldreiche Teile der Moränenrücken im westlichen Ammer-Loisach-Hügelland (11.2) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Weiterführung des Waldumbaus zu Mischwald
    - Offenhaltung von Lichtungsbereichen im Wald
    - Sicherung der naturnahen Quellbereiche und Entwicklung naturnaher Bachläufe
    - Erhaltung der Moore
    - Erhalt der Wald-Offenland-Verteilung
     
    G 1.2.2.11.3
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Flachmoorreste nördlich des Windachtales (11.3) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken 
     
    - Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung
    - Pflege und Arrondierung der vorhandenen Feuchtbiotopreste
    - Entwicklung von Grabenstrukturen
     
    G 1.2.2.11.4
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Teilräume der Windachaue (11.4) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Sicherung des naturnahen Gewässerverlaufs und der begleitenden Auwaldstrukturen
    - Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung
    - Pflege und Arrondierung der vorhandenen Feuchtbiotopreste
     
    G 1.2.2.11.5
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Schwerpunkträume der strukturreichen Kulturlandschaft im westlichen Ammer-Loisach-Hügelland (11.5) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Sicherung und Pflege der Moor- und Moorwiesenkomplexe
    - Sicherung und Entwicklung der naturnahen Fließgewässer
    - Stärkung der Biotopverbindungsfunktion zur Lechaue
    - Erhalt der tradierten Kulturlandschaft
    - Erhalt der charakteristischen Kuppen- und Hangwälder, Moorwälder sowie Streifengehölze
     
    G 1.2.2.11.6
     
    Im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet Auenlagen im Einzugsgebiet des Maisinger Sees (11.6) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken   
     
    - Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung
    - Pflege und Arrondierung der vorhandenen Feuchtbiotopreste
    - Erhaltung der Biodiversität der Feuchtstandorte
     
    1.2.2.12 Landschaftsraum Isartal (12)
     
    Da das Isartal zur Gänze LSG bzw. NSG ist, werden für diesen Landschaftsraum keine landschaftlichen Vorbehaltsgebiete vorgeschlagen. Das Isartal weist einen sehr hohen Anteil naturnaher Strukturen auf. Auwälder und gewässernahe offene Bereiche charakterisieren das Landschaftsbild. Das Isartal ist ein wichtiger klimatischer Ausgleichsraum und bedeutende Frischluftbahn. Als Naherholungsgebiet ist das Isartal insbesondere südlich von München stark frequentiert. Obwohl weite Teile der Isarauen u.a. durch Veränderungen des Abflussregimes und des Geschiebehaushalts sowie Ausleitungen stark beeinträchtigt sind, ist das Isartal ein potenziell wichtiger Retentionsraum. Zwischen Freising und Moosburg finden sich noch günstige Auenverhältnisse, da die parallel zur Isar laufende Moosach für einen auentypischen Bodenwasserhaushalt sorgt. In anderen, stärker beeinträchtigten Abschnitten des Isartals lassen sich große potenzielle Retentionsbereiche ohne Gefährdungspotenziale für Siedlungen reaktivieren. Beispielsweise haben der Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt München zwischen Großhesselohe und dem Deutschen Museum wieder eine naturnahe Fluss- und Auenlandschaft entwickelt. Mit dem „Gewässerentwicklungskonzept Mittlere Isar" werden u.a. die Restwassermenge erhöht und die Gewässerdynamik durch Deichrückverlegungen, Uferrückbau und Geschiebebewirtschaftung gefördert.
     
    Das Gebiet wird in Teilen vom Bundesamt für Naturschutz als „besonders schutzwürdige Landschaft" eingestuft.
     
    Der Landschaftsraum stellt einen bedeutenden Erholungsraum dar. Ein mögliches Schwerpunktgebiet zur Auenentwicklung liegt v.a. zwischen der Wehranlage Unterföhring und der Regionsgrenze bei Moosburg, das sich gleichzeitig als regionaler Kompensationsraum eignet. Die Naturschutzgebiete im Isartal könnten um Kernflächen in den FFH-Gebieten „Isarauen von Unterföhring bis Landshut" und „Oberes Isartal" erweitert werden.
     
    1.3 Arten und Lebensräume
     
    G 1.3.1 Die noch vorhandenen hochwertigen Gewässerlebensräume, Auenlebensräume, Streuwiesen, Nass- und Feuchtwiesen, Trockenrasen, Waldlebensräume, Gehölzstrukturen sowie Moorlebensräume sollen erhalten, gepflegt und vernetzt entwickelt werden.
     
    Z 1.3.2 Durch lineare Verknüpfung von Feucht- und Trockenlebensräumen ist ein regionaler Biotopverbund aufzubauen und zu sichern. Die Schwerpunktgebiete des regionalen Biotopverbundes sind in Karte 2 Siedlung und Versorgung i.M. 1:100.000 zeichnerisch erläuternd dargestellt.
     
    Z 1.3.3 Der regionale Biotopverbund ist durch Siedlungsvorhaben und größere Infra- strukturmaßnahmen nicht zu unterbrechen, außer durch Planungen und Maßnahmen im Einzelfall, sofern sie nicht zu einer Isolierung bzw. Abriegelung wichtiger Kernlebensräume führen und der Artenaustausch ermöglicht bleibt.
     
    2 Wasser
     
    2.1 Wasserversorgung
     
    G 2.1.1
    Die Grundwasservorkommen sollen langfristig gesichert und geschützt werden.
     
    2.2 Gewässerschutz und Bodenwasserhaushalt
     
    Z 2.2.1 Naturnahe Fließgewässer, insbesondere Sempt, Strogen, Isen und Windach mit Nebenbächen sind in ihrem ursprünglichen Zustand zu erhalten. Soweit möglich sind uferbegleitende Gehölzstreifen zu erhalten bzw. wieder aufzubauen.
     
    Z 2.2.2 Die noch vorhandenen naturnahen und ökologisch wertvollen Seeuferbereiche sind zu erhalten und zu entwickeln.
     
    Z 2.2.3 Noch weitgehend intakte und wenig beeinträchtigte Auen und Moorböden sind in ihrer Funktion für den Naturhaushalt zu erhalten und zu verbessern.
     
    Z 2.2.4 Für den Hochwasserschutz wichtige Retentionsbereiche in Fluss- und Bachauen sind zu sichern und möglichst zu reaktivieren.

    G 2.2.5 Der Wasserrückhalt in der Fläche soll durch die Speichermedien Boden und Vegetation verbessert werden.
     
    Z 2.2.6 Zum Schutz des Grundwassers und der Bodenfunktionen sind Altlasten entsprechend ihrer Dringlichkeit zu sanieren.
    II. Kapitel B II Siedlungswesen wird in den folgenden Zielen geändert:
     
    Z 4.1.4
    Für den Wärmeausgleich und die Kaltluft- und Frischluftentstehung bedeutende Wälder sowie für den Luftaustausch und Frischlufttransport bedeutende Talräume sind in ihren Funktionen zu erhalten. Planungen und Maßnahmen sind im Einzelfall möglich, soweit sie den Funktionen gemäß Satz 1 nicht entgegenstehen.
     
    Z 4.1.6 Innerörtliche Freiflächen, die in Verbindung mit der freien Landschaft stehen, sind zu erhalten. Diese sind mit den Grünzügen zu vernetzen.
     
    Z 4.2.2 Absatz 3
     
    Als regionale Grünzüge werden festgelegt:   
     
    - Lechtal (1)
    - Schöngeisinger Forst/Maisacher Moos/tertiäres Hügelland bei Dachau (2)
    - Ampertal (3)
    - Herrschinger Moos/Weßlinger See (4)
    - Grüngürtel München-Südwest: Kreuzlinger Forst/Aubinger Lohe und bei Alling/Eichenau (5)
    - Dachauer Moos/Freisinger Moos/Grüngürtel München-Nordwest (6)
    - Starnberger See/Würmtal sowie flankierende Waldkomplexe (7)
    - Grüngürtel München-Nord: Heideflächen und Trockenwälder (8)
    - Isartal (9)
    - Gleißental/Hachinger Tal sowie flankierende Waldkomplexe (10)
    - Höhenkirchener Forst/Truderinger Wald (11)
    - Grüngürtel Flughafen München/Erdinger Moos/Aschheimer Speichersee/Grüngürtel München-Nordost (12)
    - Grüngürtel München-Ost: Luftaustauschbahn südlich der Siedlungsschwerpunkte Kirchheim b.München und - Poing und nordöstlich der Messestadt Riem (13)
    - Ebersberger Forst/Messestadt Riem (14)
    - Grüngürtel München-Ost bei Poing (15)
    - Sempttal (16)
     
    Z 5.1.6 Im Stadt- und Umlandbereich München, in der Fassung des Landesentwicklungsprogramms Bayern 2006, dürfen überwiegend eigengenutzte Freizeitwohnanlagen sowie Campingplätze mit einem überwiegenden Anteil an Dauercamping nicht errichtet werden.
     
    In den übrigen Teilen der Region können solche Anlagen nur dann errichtet werden, wenn   
     
    - die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und die Erholungsmöglichkeit in der Landschaft sowie erhaltenswerte Landschaftsteile nicht beeinträchtigt werden
    - Uferzonen von Gewässern in ausreichender Breite freigehalten und freier Zugang des Ufers für die Allgemeinheit gewährleistet wird 
    - sie möglichst im Zusammenhang bebauter Gemeindeteile oder in Anbindung daran liegen
    - die vorgesehene Bebauung zur Größe und Ausstattung der Gemeinde in einem angemessenen Verhältnis steht
    - der Raum nicht siedlungs- und verkehrsmäßig überlastet wird
    - eine ordnungsgemäße Abwasser- und Abfallbeseitigung erfolgt.

    III. B III Freizeit und Erholung wird wie folgt ergänzt:
     
    5 Festlegung und Entwicklung von Erholungsräumen

     
    Zur Sicherung und Entwicklung der Erholungsnutzung werden folgende Erholungsräume festgelegt:
     
    1 Dachauer Hügelland (Donau-Isar-Hügelland) mit Glonntal
     
    2 Nördliches Ampertal mit Hebertshauser und Inhauser Moos einschließlich Moosgebiete um Badersfeld und Riedmoos (nördliches Dachauer Moos)
     
    3 Moos- und Heidegürtel nördlich der Landeshauptstadt München zwischen Ober- und Unterschleißheim, Eching und Garching b. München
     
    4 Freisinger Moos mit Kranzberger- und Freisinger Forst
     
    5 Hallertau mit Ampertal bei Kranzberg, Kirchdorf und Haag a.d. Amper
     
    6 Isartal
     
    7 Erdinger Moos zwischen Speichersee und Flughafen, München Nord-Ost
     
    8 Strogental
     
    9 Erdinger Holzland
     
    10 Östliches Isen-Sempt-Hüglelland (südliches Isental, Goldachtal und dazwischen liegende Moränenzüge)
     
    11 Östliches Inn-Chiemsee-Hügelland mit Atteltal
     
    12 Westliches Inn-Chiemsee-Hügelland mit Glonntal, Moosachtal, Stein- und Kastensee
     
    13 Waldgürtel im Süden und Osten von München mit Kreuzlinger Forst, Forst Kasten, Forstenrieder Park, Perlacher- und Grünwalder-, Deisenhofener-, Hofoldinger-, Höhenkirchener- und Ebersberger Forst
     
    14 Fünf-Seen-Land
     
    15 Graßlinger Moos
     
    16 Südliches Ampertal
     
    17 Südliches Lechtal und Moränenhügelland zwischen Lech und Ammersee mit Windachtal
     
    18 Nördliches Lechtal
     
    19 Süd-Westlicher Landkreis Landsberg am Lech
     
    G 5.1 In diesen Erholungsräumen sollen Naherholungsprojekte gefördert und die touristischen Angebote besser vermarktet und in Wert gesetzt werden.
     
    Z 5.2 In allen Teilräumen der Region München sind gut erreichbare überörtliche Erholungsgebiete zu errichten und aufzuwerten. (Vgl. die Karte mit den Erholungsflächen der Landkreise und des Vereins zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V., die dem Regionalplan beiliegt.)
     
    Z 5.3 Für die Nah- und Kurzzeiterholung sind die innerstädtischen Grün- und Freiflächen der Landeshauptstadt München durch ein attraktives Fuß- und Radwegenetz mit den Erholungsgebieten im Stadtumlandbereich zu verbinden.

    § 2
     
    Diese Verordnung tritt am Monatsersten nach der Veröffentlichung in Kraft."
     
  5. Die Begründung zu § 1 erhält die Fassung der Anlage 6.
     
    Gemäß Art. 15 Abs. 1 BayLplG wird als gesonderter Bestandteil der Begründung ein Umweltbericht (Anlage 4) und gemäß Art. 18 Abs. 1 Satz 3 BayLplG eine Umwelterklärung (Anlage 5) angefügt.
     
  6. Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, die Verbindlicherklärung dieser Änderungsverordnung zu beantragen, und dabei notwendige redaktionelle Änderungen vorzunehmen.
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen


TOP 4
Gesamtfortschreibung des Regionalplans - Benennung der Kommissionsmitglieder

 
 
Der Planungsausschuss benennt für die Kommission zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans folgende Kommissionsmitglieder:

Für die kreisangehörigen Kommunen:

  • OB Max Gotz, Stadt Erding
  • 1. Bgm. Quirin Krötz, Gemeinde Rott, Landkreis Landsberg am Lech
  • 1. Bgm. Stefan Schelle, Gemeinde Oberhaching, Landkreis München

Für die Landkreise der Region: 

  • LR Thomas Karmasin, Landkreis Fürstenfeldbruck
  • LR Robert Niedergesäß, Landkreis Ebersberg
  • LR Karl Roth, Landkreis Starnberg

Für die Landeshauptstadt München: 

  • StR Paul Bickelbacher (Stellvertreter: StR Herbert Danner)
  • StRin Heide Rieke (Stellvertreter: StR Christian Amlong)
  • Stadtrat Walter Zöller
  • Prof. Dr. (I) Elisabeth Merk
     

Abstimmung: Annahme ohne Gegenstimmen 


TOP 5
Besetzung des Regionalen Planungsbeirat
 

Der Tagesordnungspunkt soll auf die nächste Planungsausschusssitzung Anfang 2014 verschoben werden. Es liegen noch zu wenige Rückmeldungen der angefragten Planungsbeiratsmitglieder vor.


Niederschrift (PDF)

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