Sitzung 18. Juni 2013

Drucksache Nr. 15/13

58. Verbandsversammlung, 18.06.2013

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung

TOP  1 
Wahl des 1. Stellvertreters des Verbandsvorsitzenden

 

I. VORTRAG

In der 57. Verbandsversammlung am 12.06.2012 wurde 1. Bürgermeister Schneider als Vorsitzender, Landrat Fauth als 1. Stellvertreter und OB Ude als 2. Stellvertreter des Regionalen Planungsverbands München gewählt.

Da Herr Fauth mit Ablauf des 30.04.2013 aus seinem kommunalen Amt ausgeschieden ist, muss der 1. Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden neu gewählt werden. Nach § 12 Abs. 1 der Verbandssatzung werden die Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Wird die Mehrheit im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt (§ 8 Abs. 9 der Verbandssatzung).

Maßgebend für den Stimmenwert der Verbandsräte ist die jeweilige Einwohnerzahl eines Verbandsmitglieds. Für jeweils angefangene 1.000 Einwohner erhält jeder Verbandsrat eine Stimme. Zur Ermittlung der Einwohnerzahlen sind für die Verbandsversammlung am 18.06.2013 die Einwohnerzahlen zum 31.12.2011 heranzuziehen (§ 8 Abs. 7 der Verbandssatzung). Kein Verbandsmitglied erhält mehr als 40 % der Stimmen.

Die Bestellung der Stellvertreter kann auch durch Beschluss in offener Abstimmung erfolgen, wenn für die Person des Stellvertreters nur ein Vorschlag vorliegt und kein anwesender Verbandsrat widerspricht (§ 8 Abs. 9 Satz 2 der Verbandssatzung).

Es wird vorgeschlagen, in der Verbandsversammlung einen Wahlausschuss zu bestellen und ihm die Durchführung der Wahlen nach Maßgabe der Verbandssatzung und der Geschäftsordnung zu übertragen.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Die Verbandsversammlung bestellt für die Wahl des 1. Stellvertreters des Verbandsvorsitzenden einen Wahlausschuss und überträgt im die Durchführung der Wahlen nach Maßgabe der Verbandssatzung und der Geschäftsordnung. 

  

i.A. Breu Geschäftsführer 


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