Sitzung 18. Februar 2014

Drucksache Nr. 3/14

231. Sitzung des Planungsausschusses, 18.02.2014

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3
Bericht aus der 1. Kommissionssitzung zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans München

  

I. VORTRAG

Die 1. Kommissionssitzung zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans fand am 23.01.2014 statt. Alle Kommissionsmitglieder waren anwesend bzw. von Kollegen vertreten.

Der zentrale Punkt der Diskussion war der Umgang mit dem Wachstum in der Region München.

Alle Teilnehmer begrüßten die Möglichkeit zu einem offenen Gedankenaustausch und Diskussion. Davon wurde im Verlauf der Sitzung auch Gebrauch gemacht.

Mehrere Themen wurden dabei angesprochen:

  1. Prognosen zu den zukünftigen Entwicklungen in der Region München (Einwohner, Arbeitsplätze, Wohnungsbedarf) seien wichtig, müssten aber auch differenziert erfolgen (z. B. hinsichtlich der Erreichbarkeiten im ÖPNV).

    Die Grundlagenarbeit umfasse nicht nur Prognosen, sondern auch die Untersuchung von Flächen, die für Wohnungsbau, Gewerbe zur Verfügung stehen einerseits, erforderliche Infrastruktur, Ausbaumaßnahmen, insbesondere im ÖPNV, andererseits.

  2. Unterschiedliche Meinungen wurden ausgetauscht zur Frage, ob das prognostizierte Bevölkerungswachstum von ca. 300.000 Einwohnern bis zum Jahr 2030 in der Region München untergebracht werden kann. Die Auffassungen reichten von: Man solle und könne die entsprechenden Wohnungen und Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen innerhalb der Region München schaffen. Bis zu: Die Region München sei dafür zu eng gestrickt, die Bevölkerung solle auch außerhalb der Region München angesiedelt werden. Notwendig dazu sei ein verstärkter Ausbau insbesondere der Schienen- infrastruktur und eine Ausweitung des MVV-Gebiets. 
     
    Vermittelnde Stimmen betonten, dass der Regionale Planungsverband München (RPV München) mit seinen gesetzlich festgelegten Grenzen selbstverständlich Ziele im Regionalplan nur für das Gebiet der Region München formulieren muss. Jedoch bei der Erarbeitung dieser Ziele ebenso selbstverständlich über die Grenzen der Region hinaus schauen muss. Zudem sind die umliegenden Regionalen Planungsverbände in der Regionalplanfortschreibung zu beteiligen (sie werden auch in die Workshops eingeladen). 
     
  3. Ebenfalls unterschiedliche Auffassungen gab es zur Frage, ob eine Auswertung der in der Region München bestehenden Flächennutzungspläne auf Baulandreserven hin einen Beitrag zu einer sachlichen Diskussion über Wohnungsbaureserven leisten könnte. Zu den noch nicht bebauten Flächen im Bebauungsplan kommen die Verdichtungsflächen in bereits bebauten Quartieren hinzu. Die im Flächennutzungsplan von den Gemeinden vorgesehenen Wohnbau- und Gewerbeflächen stehen allerdings nicht alle zur Verfügung. Flächennutzungsplanung ist zwar vorbereitende Bauleitplanung, schafft jedoch noch keine Baurechte. Vor diesem Hintergrund schneiden die Gemeinden ihre Flächennutzungsplanung in unterschiedlichem Maße auf die Entwicklungsbedürfnisse zu. Die Frage „theoretische versus tatsächliche Flächenverfügbarkeit" bedarf weiterer Klärung.
     
  4. In diesem Zusammenhang spielt die Rolle der Gemeinden und des Bürgerwillens eine wesentliche Rolle. Zusätzliche Bauflächen erfordern eine Mehrheit in den Gemeinde- und Stadträten. Sie sind auch verbunden mit Kosten der sozialen Infrastruktur und erfordern verkehrliche Infrastrukturmaßnahmen. Vielerorts sind die Bürger sehr zurückhaltend bei einer Strukturveränderung ihrer Gemeinde.

Wie ein alter regionalplanerischer Grundsatz der Entwicklung „Kein Wohnungsbau ohne Arbeitsplätze und umgekehrt" unter diesen Bedingungen umgesetzt werden kann, blieb offen.

Die Mitglieder der Kommission beschlossen, vor den Workshops noch eine Kommissionssitzung zu den weiteren grundsätzlichen Themen der Regionalplanfort- schreibung abzuhalten – am 25.03.2014. Danach werden die Workshops beginnen, die sich mit den Fragen demographischer und wirtschaftlicher Entwicklung / Siedlung, Freiraum, Verkehr / Energie und Klima beschäftigen werden.

Das angestrebte Bürgergutachten soll durchgeführt werden, sobald der RPV München grundsätzliche Entscheidungen zu den Eckpunkten und grundlegenden Zielen des neuen Regionalplans beschlossen hat, jedoch bereits 2014 vorbereitet werden.   

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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