Sitzung 3. Juni 2014

Drucksache Nr. 5/14

60. Verbandsversammlung, 03.06.2014

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an die Verbandsversammlung

TOP  2 
Verlängerung und Änderung der Zweckvereinbarung zwischen dem Regionalen Planungsverband München und dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München

Anlage:

Text der Zweckvereinbarung zwischen RPV und PV mit der letzten Änderung

  

I. VORTRAG

1. In der Zweckvereinbarung vom 01.04.1973 zwischen dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) und dem Regionalen Planungsverband München (RPV) wurden insbesondere Regelungen über

  • die Mitbenutzung der Geschäftsstelle des PV für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben des RPV,
  • die Verpflichtung des RPV zum Ersatz der aus der Mitbenutzung der Geschäftsstelle des PV entstehenden Kosten, deren Berechnung und Rechnungstellung,
     
  • die Beteiligung des RPV bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs des PV und die Anhörung des Vorsitzenden des RPV bei wesentlichen Änderungen der Geschäftsstelle des PV

getroffen.

Die ursprünglich bis 30.04.1978 befristete Zweckvereinbarung wurde zuletzt aufgrund Beschlüssen der Verbandsversammlung des PV und der Verbandsversammlung des RPV am 24.06.2008 bis zum 30.06.2014 verlängert.

2. Nach den bisherigen Erfahrungen hat sich die Übertragung der laufenden Verwaltungsgeschäfte des RPV auf den PV gut bewährt; sie sichert insbesondere eine kontinuierliche Weiterarbeit bei wechselndem Vorsitz des RPV. Die Zweckvereinbarung sollte deshalb für die nächste Wahlperiode und bis nach der darauf folgenden ersten Verbandsversammlung verlängert werden.

3. Die Verlängerung der Zweckvereinbarung steht auch auf der Tagesordnung der Verbandsversammlung des PV, die am 03.06.2014 vormittags tagt.

4. Durch die letztes Jahr erfolgte Satzungsänderung des RPV müssen die Verweisungen in § 1 und § 2 Ziffer 4 der Zweckvereinbarung angepasst werden. Die Verweisung auf § 15 Abs. 2 der Satzung wird geändert in § 17 Abs. 2, diejenige auf § 13 Abs. 6 wird geändert in § 14 Abs. 6 und 7 der Satzung des RPV.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der RPV verlängert die Zweckvereinbarung zwischen dem PV und dem RPV, zuletzt verlängert zum 30.06.2014 bis zum 30.06.2020.

  3. Der RPV stimmt der Änderung der Zweckvereinbarung in § 1 und § 2 Ziffer 4 hinsichtlich der folgenden Verweisungen zu:
    -  Die Verweisung in § 1 der Zweckvereinbarung auf § 15 Abs. 2 der RPV-Satzung wird geändert in § 17 Abs. 2;
    -  die Verweisung in § 2 Ziffer 4 der Zweckvereinbarung auf § 13 Abs. 6 der RPV-Satzung wird geändert in § 14 Abs. 6 und 7.

  4. Der Verbandsvorsitzende wird beauftragt, die Zweckvereinbarung mit dem PV entsprechend Ziffer 2 und 3 zu verlängern und zu ändern.

 

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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