Sitzung 12. März 2015

Drucksache Nr. 3/15

235. Sitzung des Planungsausschusses, 12.03.2015

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP  4
Anstehende Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern,
insbesondere zu den Zentralen Orten

Anlage:

  

I. VORTRAG

1. Die Staatsregierung arbeitet derzeit an der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) zum Zentrale-Orte-System. Im Januar wurde ein Zwischenbericht zu Konzept und methodischem Vorgehen der Gutachter, die für diese Teilfortschreibung die Grundlagen erstellen, informiert. Auf die beiliegenden Charts wird verwiesen.

Das endgültige Gutachten wird nicht vor April 2015 fertiggestellt. Der Freistaat Bayern wird das Gutachten als Grundlage und Ausgangspunkt für die Teilfortschreibung Zentraler Orte verwenden. Es ist nicht davon auszugehen, dass es 1:1 umgesetzt wird, sondern es bedarf der politischen Einordnung. Die Regionalen Planungsverbände werden in einem Beteiligungsverfahren zu dieser Teilfortschreibung Zentraler Orte angehört werden.

Obwohl sich das Gutachten vor allem mit den Oberzentren und Mittelzentren beschäftigt, wird es Aussagen und Grundlagen auch für die Ausweisung von Grundzentren enthalten. Die Regionalen Planungsverbände sind zuständig dafür, Grundzentren auszuweisen (bis dahin gelten die Siedlungsschwerpunkte, Kleinzentren und Unterzentren als Grundzentren).

2. Das Landesplanungsgesetz (LplG) und das LEP werden auch in anderen Bereichen geändert. Dabei wird das LEP 2013 nicht generell überarbeitet, sondern voraussichtlich in einigen Punkten weiterentwickelt.

a) Die Räume mit besonderem Handlungsbedarf werden erweitert. Kriterium dafür ist auf Landkreisebene ein Strukturindikator von höchstens 90 % des Durchschnitts in Bayern. Hinzukommen strukturschwache Gemeinden außerhalb der so gefundenen Landkreise, die ebenfalls einen Strukturindikator von maximal 90 % des bayerischen Durchschnitts aufweisen.

b) In das Anbindungsziel des LEP sollen zusätzliche Ausnahmen aufgenommen werden:

  • Gewerbe- und Industriegebiete sollen an Ausfahrten der Autobahnen und vierspurigen Bundesstraßen ermöglicht werden. Großflächiger Einzelhandel dort ist nicht erlaubt. Es soll nicht zu einer oft befürchteten bandartigen Ausweisung von Gewerbegebieten entlang dieser Straßen kommen. Vielmehr werden diese Ausnahmen begrenzt auf die Flächen an Kreuzungen bzw. Ausfahrten.
     
  • Interkommunale Gewerbegebiete ohne Einzelhandelsansiedlung sollen vom Anbindungsziel ausgenommen werden.
     
  • Hinzukommen größere Freizeit- und Tourismusprojekte, die wegen ihrer besonderen Zielrichtung oder wegen eines hohen Platzbedarfs außerhalb von angebundenen Lagen sinnvoll erscheinen.

c) Außerdem soll das Zielabweichungsverfahren erleichtert werden, und zwar in grenznahen Räumen insbesondere im Einzelhandelsbereich und in besonders strukturschwachen Gebieten.

Die in diesem Zusammenhang schon einmal diskutierte stärkere Kompetenz der Regionalen Planungsverbände, die an der Entscheidung über ein Zielabweichungsverfahren beteiligt werden könnten, ist wohl nicht mehr vom Freistaat Bayern vorgesehen.

Die konkreten Formulierungen für die LEP-Fortschreibung liegen noch nicht vor, sind jedoch noch im Frühjahr zu erwarten.

 

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


Zur Tagesordnung

Ergebnisse