Sitzung 6. Dezember 2016

Drucksache Nr. 10/16

242. Sitzung des Planungsausschusses, 06.12.2016

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP  1 
Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel nach Oberschleißheim

Anlage:

  

I. VORTRAG

1. Der Freistaat Bayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München an einem Antrag auf Planfeststellung und luftverkehrsrechtliche Genehmigung der Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern vom Verkehrsflughafen München nach Oberschleißheim.

Begründet wird diese Verlegung damit, dass auf dem Verkehrsflughafen München, die Gebäude nicht den polizeilichen Anforderungen entsprächen und der polizeiliche Betrieb dem allgemeinen Flugbetrieb untergeordnet sei. Dadurch komme es zu Zeitverzögerungen, die einen effektiven Polizeieinsatz zur Gefahrenabwehr nicht gewährleisten könnten. Zudem ergäben sich mit der Verlagerung der Polizeihubschrauberstaffel nach Oberschleißheim Synergieeffekte mit der dort stationierten Bundespolizei - Fliegerstaffel.

Unter der Voraussetzung, dass am Standort Oberschleißheim insbesondere Polizeiflüge zur Gefahrenabwehr und zur Rettung von Menschenleben zugelassen würden, wird von zusätzlich ca. 3.500 Flugbewegungen pro Jahr ausgegangen. In keinem der nächstgelegenen Wohngebiete werde der geltende Orientierungswert von 55 dB(A) erreicht.

2. Der Freistaat Bayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München an einem Antrag auf Planfeststellung und luftverkehrsrechtliche Genehmigung der Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern vom Verkehrsflughafen München nach Oberschleißheim.

Begründet wird diese Verlegung damit, dass auf dem Verkehrsflughafen München, die Gebäude nicht den polizeilichen Anforderungen entsprächen und der polizeiliche Betrieb dem allgemeinen Flugbetrieb untergeordnet sei. Dadurch komme es zu Zeitverzögerungen, die einen effektiven Polizeieinsatz zur Gefahrenabwehr nicht gewährleisten könnten. Zudem ergäben sich mit der Verlagerung der Polizeihubschrauberstaffel nach Oberschleißheim Synergieeffekte mit der dort stationierten Bundespolizei - Fliegerstaffel.

Unter der Voraussetzung, dass am Standort Oberschleißheim insbesondere Polizeiflüge zur Gefahrenabwehr und zur Rettung von Menschenleben zugelassen würden, wird von zusätzlich ca. 3.500 Flugbewegungen pro Jahr ausgegangen. In keinem der nächstgelegenen Wohngebiete werde der geltende Orientierungswert von 55 dB(A) erreicht.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 

  2. Der Regionale Planungsverband macht keine grundsätzlichen Bedenken zur Verlagerung der Polizeihubschrauberstaffel auf den Hubschrauber-Sonderlandeplatz Oberschleißheim geltend, wenn die zusätzliche Lärmbelastung auf das unabdingbare Minimum beschränkt wird.     

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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