Sitzung 26. September 2017

Drucksache Nr. 5/17

245. Sitzung des Planungsausschusses, 26.09.2017

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3
Gesamtfortschreibung des Regionalplans – Auswertung des zweiten Anhörverfahrens

Anlagen:
1/1 Synopse
1/2 Berücksichtigung Bürgergutachten
2 Gesamtfortschreibung des Regionalplans für die Region München
3 Umweltbericht
4/1 Karte 1 Raumstruktur
4/2 Karte 2 Siedlung und Versorgung
4/3 Karte 2 Tektur Lärmschutzbereich 1
4/4 Karte 2 Tektur Lärmschutzbereich 2
4/5 Karte Zentrale Orte
4/6 Karte Regionale Grünzüge
4/7 Karte Erholungsräume
4/8 Karte überörtliche Erholungseinrichtungen
5 Übersichtskarte Potentialermittlung Windkraftflächen


I. VORTRAG

1.  Das zweite Anhörverfahren fand vom März 2017 bis 15. Mai 2017 statt. Anträge zur Verlängerung der Abgabefrist der Stellungnahmen wurden großzügig behandelt, so dass im Endeffekt Stellungnahmen bis Ende Juni eingegangen sind. Die Stellungnahmen sind in der Synopse (Anlage 1.1) zusammengefasst. Sie enthält auch die Abwägungsvorschläge, ggf. mit Änderungsvorschlägen für den Regionalplan.
Die Kommission zur Fortschreibung des Regionalplans hat sich in ihrer 10. Sitzung am 27.07.2017 mit den wesentlichen Einwendungen/Änderungen auf der Grundlage des zweiten Fortschreibungsverfahrens befasst. An der grundsätzlichen Ausrichtung der Gesamtfortschreibung des Regionalplans besteht nach der zweiten Anhörung kein Anlass (zu den grundsätzlichen Überlegungen vgl. Drucksache Nr. 11/16, Planungsausschusssitzung vom 06.12.2016).

Zu ergänzen sind einige Aspekte aus dem zweiten Anhörverfahren:

  • Insgesamt wurde eine ganze Reihe an Änderungen an den vorgeschlagenen Grünzügen, Trenngrün und Hauptsiedlungsbereichen vorgenommen. Es handelt sich allerdings um Einzelfälle. Die grundsätzliche Linie und die allermeisten Ausweisungsvorschläge mussten nicht geändert werden.
     
  • Die Vorschriften zur Harmonisierung von Wohnen und Gewerbeentwicklung wurde als Ziel formuliert (B II Z 1.4). Dies auch als Reaktion auf Vorschläge aus dem Bürgergutachten.
     
  • Weiterhin sollen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windenergie nicht ausgewiesen werden. Als Anlage 5 ist eine Karte von theoretisch noch möglichen Suchräumen in der Region abgedruckt (Flächen mit roten Gittermustern), die sich ergeben, wenn man eine Reihe von sogenannten harten Ausschlusskriterien anwendet (siehe Auflistung in Anlage 5).
     
  • Grundlage dieser Karte ist die sogenannte 10-H-Regelung und eine angenommene Gesamthöhe von wirtschaftlich zu betreibenden Anlagen von mindestens 200 m. Noch nicht in dieser Karte berücksichtigt sind die ebenfalls harten Kriterien überwiegend technischer Art (Wetterradar, Bauschutzbereiche Flugsicherung, Bauschutzbereiche Wehrbereichsverwaltung Süd, Radaranlage Luftwaffe, Richtfunkstrecken Bundesnetzagentur). Diese harten Kriterien würden weitere Flächen für Windkraftpotentiale reduzieren. „Weiche“ wie z. B. Landschaftsbildbeeinträchtigungen etc. wurden noch nicht aufgenommen.
     
  • Bereits unter Berücksichtigung der in der Anlage aufgeführten grundlegenden harten Kriterien, die einer Windkraftnutzung entgegenstehen, zeigt sich, dass eine konsistente regionsweite Planung nicht möglich ist.

    Zudem böte die Ausweisung solcher Vorbehalts- und Vorrangflächen in den Wäldern, in denen sie ganz überwiegend liegen, keinen zusätzlichen Vorteil für die Etablierung von Windkraftnutzung. Denn die allermeisten dieser Räume sind für andere, insbesondere bauliche Nutzungen, nicht geeignet bzw. sind solche Nutzungen dort verboten. Dem gegenüber regeln Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Windkraft eben nicht, dass auf diesen Flächen Windkraftanlagen gebaut werden sollen, sondern schützen diese Flächen lediglich davor, dass dort durch Bebauung oder andere Nutzungen Windkraftanlagen dauerhaft verhindert werden.

    Insoweit ist in der Region München die kommunale Ebene, die die Möglichkeit hat, die 10-H-Regelung zu ändern und mit geringeren Abständen zu arbeiten, die bessere Ebene, Windkraft auszuweisen. Unter diesen Prämissen erhöhen sich die potentiell möglichen Flächen für Windenergieanlagen erheblich. Außerdem ist dann auch eine intensive Bürgerbeteiligung gewährleistet.
     
  • Zur Anforderung eines aktualisierten Fachbeitrags für Vorbehalts- und Vorranggebiete Wasser sind im Anhörverfahren keine Einwände eingegangen, so dass inzwischen der Fachbeitrag angefordert worden ist.
     
  • Die von den Verbundlandkreisen des MVV zusammengestellten Vorschläge für die S-Bahn München wurden in großem Umfang übernommen. Insbesondere ist nun eine Vielzahl von neuen Haltepunkten im Regionalplan enthalten (siehe dazu bei den einzelnen Punkten in der Synopse im Verkehrskapitel).
     
  • Ein rechtssicheres Freihalten von Schienentrassen im Regionalplan ist nicht möglich. Aber der Regionalplan enthält Projektziele, und andererseits den Grundsatz, dass Kommunen Trassen für künftige schienengebundene Verbindungen freihalten sollen (siehe B III G 2.1.2).


2. In die Fortschreibung einbezogen sind die laufenden LEP-Änderungen zu den zentralen Orten und zum Entfall von Baubeschränkungszonen an den Flughäfen. So ist z. B. die Bebauungsbeschränkungszone für den Flughafen Oberpfaffenhofen nicht mehr im Regionalplan aufgeführt (vgl. den Beschluss des Planungsausschusses zur LEP-Anhörung, DS Nr. 1/17, TOP 2 der 243. Sitzung am 07.03.2017). Für den Flugplatz Lechfeld ist mit einem Inkrafttreten der neuen Lärmschutzbereiche nach Bundesrecht noch im Jahr 2017 zu rechnen. Die Übergangsfrist für den Flughafen München wird bis 01.09.2023 verlängert. Aus diesem Grund ist mit den beiden Karten Anlage 4/3 und 4/4 lediglich der derzeitige Stand der Lärmschutzbereiche für Flughafen und Lager Lechfeld aus dem geltenden Regionalplan übernommen worden. Wie bereits beschlossen, sollen diese nicht fortgeschrieben werden. Sobald die Lärmschutzbereiche nach Bundesrecht ausgewiesen sind, entfallen die regionalplanerischen Regelungen und Karten.

Falls sich im Laufe der Regionalplanfortschreibung Änderungen beim LEP, auch hinsichtlich der Zentralen Orte, ergeben, können diese noch berücksichtigt werden.

3. Die vorliegende Drucksache enthält neben der Synopse die zentrale Karte 2 mit Festlegungen zu Grünzügen, Trenngrün, Infrastruktur und die Karte der Raumstruktur nach dem Landesentwicklungsprogramm. Alle anderen Karten treffen keine eigenständigen verbindlichen Aussagen, sondern erläutern in der Regel Ziele, die in Textform im Entwurf zu finden sind. Selbstverständlich sind die Karten redaktionell überarbeitet, so z. B. Gliederungsziffern angepasst. 
 
Durchgängig sind Ziele mit der nach LEP verbindlichen Formulierung wie „müssen“ oder „dürfen nicht“ umschrieben, Grundsätze mit „sollen“ bezeichnet, wenn sich der Inhalt der Norm nicht geändert hat.
 

4. Die Berücksichtigung des Bürgergutachtens mit seinen Leitlinien zur Regionalentwicklung ist in Anlage 1/2 ersichtlich. Dort ist erläutert, ob und wie die Leitlinien des Gutachtens in der Fortschreibung berücksichtigt werden.
 

5. Im Textteil – Ziele und Grundsätze sowie Begründung, aber auch im Umweltbericht – sind die Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf, die das Ergebnis des zweiten Anhörverfahrens darstellen, farbig kenntlich gemacht. In der Karte 2 sind die Änderungen bei den Grünzügen, bei den Trenngrüns, bei den Hauptsiedlungsbereichen, bei der Infrastruktur ebenso kenntlich gemacht. Einzelheiten finden sich in der Legende der Karte.

Eine weitere Anhörung soll sich auf diese Änderungen beschränken, also nicht mehr den gesamten Inhalt des Regionalplans umfassen.
 

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Planungsausschuss billigt die Auswertung des Regionsbeauftragten zum zweiten Anhörverfahren sowie die Berücksichtigung der Vorschläge des Bürgergutachtens zu Leitlinien der Regionalentwicklung und macht sich diese Abwägungsvorschläge zu eigen (Anlage 1/1 und 1/2).
     
  3. Er billigt den Umweltbericht (Anlage 3).
     
  4. Der Planungsausschuss beschließt den Entwurf:

    „Achte Verordnung zur Änderung des Regionalplans München
    (Gesamtfortschreibung)

      Auf Grund von Art. 22 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 in Verbindung mit Art. 14 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25. Juni 2012 (GVBl S. 254, BayRS 230-1-F), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl S. 470) erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Verordnung:

      § 1
      Festlegungen im Regionalplan München

      Die Festlegungen (Ziele - Z und Grundsätze – G) im Regionalplan München sind in den Anlagen 2 und 4/1 bis 4/8, die Bestandteil dieser Verordnung sind, enthalten.

      § 2
      Inkrafttreten, Außerkrafttreten

      Diese Verordnung tritt am Monatsersten nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Festlegungen des Regionalplans München in der Fassung der 7. Änderungsverordnung vom 03.12.2013 (in Kraft seit 1.11.2014 – Oberbayerisches Amtsblatt vom 17.10.2014, S. 175) außer Kraft.“

    • Der Planungsausschuss beschließt eine weitere Anhörung zu den Änderungen im Fortschreibungsentwurf in der Fassung der heutigen Sitzung (Anlagen 2 bis 4/8). Er beauftragt den Geschäftsführer, dieses Anhörverfahren einzuleiten.

      Der Geschäftsführer ist ermächtigt, notwendige redaktionelle Änderungen am Entwurf vorzunehmen.

 

i.A.
Breu
Geschäftsführer


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