Sitzung 13. März 2018

Drucksache Nr. 1/18

247. Sitzung des Planungsausschusses, 13.03.2018

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP  2 
Gesamtfortschreibung des Regionalplans – Auswertung des dritten Anhörverfahrens

Anlagen:

1 Synopse
2 Text der Gesamtfortschreibung
3 Umweltbericht
4/1 Karte 1 Raumstruktur
4/2 Karte 2 Siedlung und Versorgung
4/3 Karte 2 Tektur Lärmschutzbereich 1
4/4 Karte 2 Tektur Lärmschutzbereich 2
4/5 Karte 3 Landschaft und Erholung
4/6 Karte Zentrale Orte
4/7 Karte Regionale Grünzüge
4/8 Karte Erholungsräume
4/9 Karte überörtliche Erholungseinrichtungen

  

I. VORTRAG

1. Anhörverfahren

a) Gegenstand des dritten Anhörverfahrens ist der geänderte Entwurf der Gesamtfortschreibung in der Fassung vom 26.09.2017 und 05.12.2017 (Text mit Zielen und Grundsätzen, Begründung, Umweltbericht sowie Karte 2), beschränkt auf die jeweils farblich kenntlich gemachten Änderungen gegenüber dem vorherigen Entwurf. Stellungnahmen waren nur noch dazu möglich. Die Anhörung lief vom 12.01.2018 bis 23.02.2018.

b) Die Änderungen der Teilfortschreibung zum LEP Bayern sind inzwischen vom Ministerrat beschlossen und ab 01.03.2018 in Kraft (siehe Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern vom 21.02.2018, GVBl S. 55, BayRS 230-1-5-F). Für die vorliegende Gesamtfortschreibung des Regionalplans München wirken sich zum einen die Festlegungen zu den Zentralen Orten aus. Die im LEP festgelegten Zentralen Orte oberhalb der Grundzentren, also vom Mittelzentrum aufwärts werden im Regionalplan übernommen. Der Regionalplan kann für diese Bereiche keine Festlegungen treffen (Stellung dazu hatte der Regionale Planungsverband München in der Planungsausschusssitzung am 05.12.2017 genommen – vgl. Drucksache 7/17 i.d.F. der PA-Sitzung vom 05.12.2017).

Das LEP hat zum anderen seit der Neuauflage 2013 keine Ermächtigungsnorm mehr, aufgrund der die Regionalen Planungsverbände Lärmschutzzonen für die Flugplätze der Region ausweisen könnten. Lediglich eine Übergangsregelung enthält § 3 der LEP-Verordnung, die nun bis zum 01.09.2023 verlängert wurde. Sie gilt allerdings nur für die Flugplätze München und Lechfeld, für die Lärmschutzbereiche im Regionalplan München festgesetzt waren. Für den Flugplatz Oberpfaffenhofen ist keine Übergangsregelung mehr vorgesehen. Deshalb ist eine Fortgeltung der bisherigen Lärmschutzbereiche für Oberpfaffenhofen nicht mehr möglich. Die Vorschriften sind deshalb aus dem Regionalplan herausgenommen worden. Auch in diesem Bereich hat der Regionalplan keine eigene Regelungskompetenz, weil er sich nicht auf einen Auftrag aus dem LEP stützen kann.

c) Zur Beteiligung am dritten Anhörverfahren wird auf die Synopse, Anlage 1 zu dieser Drucksache, verwiesen.

2. Besondere Themen

a) A I Z 2.2
Nach diesem Ziel in Kapitel „Herausforderungen der Regionalen Entwicklungen“ sind Voraussetzungen für sozial ausgewogene identitätsstiftende Strukturen zu schaffen. Bei Bebauungsplänen ab 50 Wohneinheiten sind Flächenanteile für preisgedämpften geförderten Wohnungsbau vorzusehen (z. B. Einheimischenmodelle, sozialgerechte Bodennutzung). Die allermeisten Mitglieder des Regionalen Planungsverbands München haben zu diesem Ziel keine Bedenken oder Änderungswünsche. Ein Teil derer, die konkrete Änderungswünsche vortragen, möchte das Ziel verschärfen und eine Senkung auf 20 bis 30 Einheiten (LH München, Markt Schwaben, Gemeinde Fahrenzhausen) bzw. einen Orientierungswert für den Flächenanteil von preisgedämpften geförderten Wohnungsbau (LH München). Andere Rückmeldungen begrüßen das Ziel grundsätzlich, kritisieren aber die Festlegung ab 50 Wohneinheiten, weil sie zu missbräuchlicher Gestaltung einladen könnte und daraus rechtliche und tatsächliche Vollzugsprobleme resultierten (z. B. LRA Starnberg, Gemeinde Unterhaching, Gemeinde Oberhaching, Gemeinde Taufkirchen). Sie wenden sich zum Teil generell gegen ein solches Ziel, da es die Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden einschränke (Gemeinde Unterhaching, Gemeinde Oberhaching).

Eine Gesamtabwägung, die auch die große Mehrzahl der RPV-Mitglieder, die keine Bedenken gegen dieses Ziel vorgetragen hat, berücksichtigt, lässt das Festhalten am im Planungsausschuss am 26.09.2017 fast einstimmig beschlossenen Text des Ziels für richtig erscheinen. Zu Einzelheiten zu den Argumenten der Stellungnahmen siehe die Abwägungsvorschläge auf Seite 6 bis 8 der Auflistung in der Synopse, Anlage 1.

b) Zu Kapitel B III 8 (Luftverkehr) wurde mehrfach angemahnt, dass der Regionalplan die Errichtung einer dritten Start- und Landebahn ablehnen soll. Es wird noch einmal festgehalten, dass der Regionalplan kein Ziel enthält, das die Errichtung einer dritten Start- und Landebahn vorsieht oder fordert. Ein solches Ziel ist vielmehr im LEP enthalten. Der Regionalplan München kann dazu kein Negativziel rechtswirksam formulieren (siehe dazu die Erläuterungen in den Abwägungsvorschlägen zum Kapitel B III 8 Seite 69 und 70 der Liste in der Synopse, Anlage 1).

3. Zum Inhalt der Anlagen dieser Drucksache

Anlage1 Synopse:
Sie enthält eine Zusammenstellung der Beteiligung und Rückmeldung im dritten Anhörverfahren. Die dritte Spalte der Tabelle enthält die Abwägungsempfehlungen und in roter Schrift, wo nötig, eine Empfehlung für die Änderung des Regionalplanentwurfs. Diese vorgeschlagenen Änderungen lösen keine zusätzlichen Beachtungspflichten aus und erfordern deshalb auch kein erneutes Anhörverfahren.

Anlage 2 Text der Gesamtfortschreibung:
Der Text enthält den Stand des Entwurfs nach den vorgeschlagenen Änderungen in der Synopse. Diese sind im Text gelb markiert. Einige redaktionelle Korrekturen waren erforderlich. Sie sind nicht extra ausgewiesen. Es handelt sich um grammatische Fehlerbereinigungen bzw. Verweiskorrekturen.

Anlage 3 Umweltbericht:
Auch der Umweltbericht ist in der Fassung nach der dritten Anhörung wiedergegeben. Er dient als Grundlage für die Umwelterklärung, die der Verbandsversammlung zum endgültigen Beschluss der Gesamtfortschreibung vorgelegt werden soll.

Anlage 4/1 Karte 1 Raumstruktur:
Enthält auch Festlegungen des LEP zu den Zentralen Orten, auf die der Regionale Planungsverband keinen Einfluss hat. Nur die Grundzentren werden vom Regionalen Planungsverband ausgewiesen.

Anlage 4/2 Karte 2 Siedlung und Versorgung:
Sie enthält keine weiteren Änderungen gegenüber dem Anhörentwurf. Nachdem das Teilkapitel Bodenschätze im Regionalplan B IV 5 unverändert wie bisher in die Gesamtfortschreibung übernommen wird, werden die Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zu den Bodenschätzen ebenso unverändert wie bisher in die Karte 2 Siedlung und Versorgung eingetragen.

Anlage 4/3 Karte 2 Tektur Lärmschutzbereich 1:
Betrifft den übergangsweise noch geltenden Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Lechfeld.

Anlage 4/4 Karte 2 Tektur Lärmschutzbereich 2:
Betrifft den Lärmschutzbereich für den Flughafen München.

Anlage 4/5 Karte 3 Landschaft und Erholung:
Ist entsprechend der Beschlussfassung zu Kapitel B I Natürliche Lebensgrundlagen, die unverändert wie bisher in die Gesamtfortschreibung übernommen werden, in der entsprechenden Fassung zu B I Z 1.3.2 aufgenommen.

Anlage 4/6 Karte Zentrale Orte :
Listet die Struktur der Zentralen Orte mit Nahbereichen auf (zu A II Z 1). Der Regionalplan hat keinen Einfluss auf die Festlegung des LEP zu Mittelzentren, Oberzentren, Regionalzentren und Metropolen, sondern ausschließlich zu den Grundzentren!

Anlage 4/7 Karte Regionale Grünzüge:
Ist der Übersichtsplan über die Lage und Benennung der Regionalen Grünzüge in der Region München.

Anlage4/8 Karte Erholungsräume:
Bietet einen Überblick über die Lage und Benennung der Erholungsräume innerhalb der Region München zu B V 3.

Anlage 4/9 Karte überörtliche Erholungseinrichtungen:
Gibt Informationen zu den Überörtlichen Erholungseinrichtungen in der Region (zu B V Z 3.2).

Die Kartengrundlagen / Grundkarte (insbesondere) zu Karte 2 Siedlung und Versorgung und Karte 3 Landschaft und Erholung wird für die Vorlage an die Verbandsversammlung auf den aktualisierten Stand gebracht.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen. 
     
  2. Der Planungsausschuss billigt die Auswertung des Regionsbeauftragten zum dritten Anhörverfahren und macht sich diese Abwägungsvorschläge zu eigen (Anlage 1).
     
  3. Er billigt den Umweltbericht als Grundlage der Umwelterklärung (Anlage 3).
     
  4. Der Planungsausschuss beschließt den folgenden Entwurf und empfiehlt der Verbandsversammlung folgenden Beschluss zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans:
          

„Achte Verordnung zur Änderung des
Regionalplans München
(Gesamtfortschreibung)

Auf Grund von Art. 22 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 in Verbindung mit Art. 14 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 25. Juni 2012 (GVBl S. 254, BayRS 230-1-F), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 5 2015 (GVBl S. 470), erlässt der Regionale Planungsverband München folgende Verordnung:

§ 1
Festlegungen im Regionalplan München

Die Festlegungen (Ziele - Z und Grundsätze – G) im Regionalplan München sind in den Anlagen 2 und 4/1 bis 4/9, die Bestandteil dieser Verordnung sind, enthalten.

§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Monatsersten nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Festlegungen des Regionalplans München in der Fassung der 7. Änderungsverordnung vom 03.12.2013 (in Kraft seit 1.11.2014 – Oberbayerisches Amtsblatt vom 17.10.2014, S. 175) außer Kraft.“

  1. Die Grundkarte zu Karte 2 Siedlung und Versorgung und Karte 3 Landschaft und Erholung wird zur Vorlage des Fortschreibungsentwurfs an die Verbandsversammlung auf den aktuellen Stand gebracht.
      
  2. Der Vorsitzende ist ermächtigt, notwendige redaktionelle Änderungen am Entwurf vorzunehmen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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