Sitzung 25. September 2018

Drucksache Nr. 12/18

249. Sitzung des Planungsausschusses, 25.09.2018

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 4

Raumordnungsverfahren Einkaufszentrum „Lechpark“ in Untermeitingen, Landkreis Augsburg

Stellungnahme des RPV München

Anlage: 

Stellungnahme des Regionsbeauftragten zum Einkaufszentraum Untermeitingen


I. VORTRAG

Der Regionale Planungsverband München ist an einem Raumordnungs-verfahren zur Revitalisierung des Einkaufszentrums „Lechpark“ in Untermeitingen, Landkreis Augsburg, beteiligt.

 

1. Das geplante Einkaufszentrum liegt im Westen eines Gewerbegebiets an der Lagerlechfelder Straße des Ortsteils Lagerlechfeld. Nächste Wohnbebauung in Hauptort Untermeitingen befindet sich in ca. 1,1 km Entfernung (siehe die beiden Karten in der Anlage).

 

Geplant sind Flächen für Lebensmittel auf 2.400 qm, für Drogeriewaren 320 qm, für Bekleidung 1.950 qm, für Bettwaren und Heimtextilien 255 qm, für Sport- und Campingartikel 230 qm, für Schuhe 210 qm, für Papier, Schreibwaren und Bürobedarf 100 qm, für Spielwaren 110 qm, für Möbel 3.310 qm, für Glas, Porzellan, Keramik und Haushaltswaren 120 qm, für Elektrowaren 460 qm und für Optik, Uhren und Schmuck sowie Lederwaren jeweils 100 qm Verkaufsfläche.

 

2. Regionalplanerische Beurteilung

 

a. Die Gemeinde Untermeitingen ist als Grundzentrum und weil es bereits überörtliche Versorgungsfunktionen für den sonstigen Bedarf wahrnimmt, als Standort für ein Einkaufszentrum mit dem oben genannten Nutzungskonzept grundsätzlich geeignet.

 

b. Allerdings liegt der konkrete Standort des Einzelhandels Großprojekts nicht wie im LEP 5.3.2 (Z) vorgeschrieben, in einer städtebaulich integrierten Lage (siehe Stellungnahme des Regionsbeauftragten, Seite 2).

 

c. Unabhängig davon sind die meisten Verkaufsflächen um ca. 10 – 20 % zu groß dimensioniert. Auf die konkrete Berechnung der Flächen auf Seite 3 – 5 der Stellungnahme des Regionsbeauftragten wird Bezug genommen. Danach sind lediglich die Sortimente Drogeriebedarf, Papier- und Schreibwaren / Bürobedarf, Optik, Uhren und Schmuck sowie Lederwaren nicht zu beanstanden. Die übrigen geplanten Verkaufsflächen lägen um etwa 10 – 20 % über den errechneten zulässigen Verkaufsflächen und müssten auf die in der Stellungnahme genannten Werte beschränkt werden.

 

3. Die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands hat die drei beteiligten Gemeinden aus der Region München, Scheuring, Obermeitingen und Hurlach um ihre Stellungnahmen im Raumordnungsverfahren gebeten.

Die Gemeinden Scheuring, Hurlach und Obermeitingen machen keine Einwände oder Bedenken gegen das Einkaufszentraum „Lechpark“ geltend.

 

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
      
  2. Der Regionale Planungsverband München hält das Erfordernis einer städtebaulich integrierten Lage für das Projekt Einkaufszentrum „Lechpark“ Untermeitingen für nicht gegeben. Unabhängig davon müssten in den allermeisten Sortimentsbereichen die zulässigen Verkaufsflächen um 10 – 20 % reduziert werden (wie auf S. 3 – 5 der Anlage im Einzelnen aufgeführt).


      

i.A.
Breu
Geschäftsführer


Zur Tagesordnung

Ergebnisse (folgen)