Sitzung 25.06.2019

Drucksache 4/2019

252. Sitzung des Planungsausschusses am 25.06.2019

VORLAGE
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 2

Mitwirkung des Regionalen Planungsverbandes München bei Raumordnungsverfahren:
Kiesabbau der Fa. Glück Kies, Sand, Hartsplitt GmbH westlich von Planegg im Bereich der "Dickwiese" mit anschließender Verfüllung und Wiederaufforstung


Anlage: Stellungnahme des Regionsbeauftragten

I.    VORTRAG

Die Regierung von Oberbayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München an einem Raumordnungsverfahren für einen Kiesabbau der Firma Glück Kies, Sand, Hartsplitt GmbH westlich von Planegg im Bereich der „Dickwiese“ mit anschließender Wiederverfüllung und Wiederaufforstung.

1.    Die Firma Glück, Gräfelfing, beabsichtigt dort im Waldgebiet des Kreuzlinger Forsts zwischen Gräfelfing, Planegg, Krailling und östlich von Germering Süd an der BAB A96 den Abbau von Kies auf insgesamt 24,4 ha Fläche. In der Umgebung liegt ein Pflegeheim mit Kindergarten über 700 m vom Rand der Antragsfläche entfernt. Nächstgelegene Wohngebäude in Krailling sind 1 km entfernt. Im Norden liegt ein Einzelanwesen in 500 m Entfernung, nordwestlich sind es 900 m zu den nächstgelegenen Häusern von Germering, beide letztgenannten jeweils jenseits der stark befahrenen BAB A96 gelegen. Der Abbau und die Wiederverfüllung erfolgt im Trockenabbau mit einer Abbautiefe von 15 m (2 m Abstand zum Höchstgrundwasserstand). Pro Jahr soll ca. ¼ Mio. m3 Kies entnommen und um je ein Jahr versetzt wieder verfüllt werden. Zur Erschließung vergleiche die Stellungnahme des Regierungsbeauftragten Seite 2 oben und die dieser Stellungnahme beiliegenden Pläne.

Als Rekultivierungsmaßnahme ist die Umwandlung (des bereits geschädigten) Fichtenforstes in einen klimastabilen Laubwald von standortheimischen Arten vorgesehen ist.
 

2.    Die regionalplanerische Bewertung ergibt keine regionalplanerischen Bedenken (siehe Stellungnahme des Regionsbeauftragten Seite 2 und 3):

  • Auch wenn das Vorhaben außerhalb der im Regionalplan festgelegten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten liegt, so ist damit kein kategorischer Ausschluss eines Abbaus außerhalb dieser Gebiete verknüpft (vgl. Regionalplan B IV G 5.1.1, Stellungnahme des Regionsbeauftragten S. 2).
     
  • Gemäß Regionalplan München B IV Z 5.2.1 müssen Abbaumaß-nahmen von Bodenschätzen und die Rekultivierung oder Renaturierung stufenweise erfolgen. Das ist hier nach den Antragsunterlagen der Fall. Wenn in Wald eingegriffen wird, soll mit standortheimischen Mischwäldern wiederaufgeforstet werden (vgl. Regionalplan München B IV G 5.3.4). Auch diese regionalplanerische Vorgabe wird erfüllt.
     
  • Die Lage des geplanten Kiesabbaugebiets im Regionalen Grünzug/Grüngürtel München Südwest verstößt nicht gegen das regionalplanerische Ziel B II 4.6.1 mit Begründung. Denn Planungen und Maßnahmen im Regionalplan sind im Einzelfall möglich, soweit die jeweilige Grünzugsfunktion nicht entgegensteht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass solche Planungen auf Dauer den Funktionen des Regionalplans entgegenstehen müssten. Standortgebundene und zeitlich begrenzte bauliche Anlagen wie die Rohstoffgewinnung werden als Ausnahmefälle im Sinne des regionalplanerischen Ziels eingestuft. Hinzu kommt, dass die Rekultivierung und Renaturierung mit einer ökologischen Aufwertung des Waldes und damit auch der langfristigen Sicherung des regionalen Grünzugs einhergeht.
     
  • Dem Schutz des Grundwassers (vgl. Regionalplan München B I G 2.1.1) wird mit dem 2 m-Abstand zum Höchstgrundwasser Rechnung getragen.
     

3.    Die in der Nachbarschaft des Vorhabens liegenden Gemeinden beschließen über ihre Stellungnahmen voraussichtlich:

Krailling

25.06.2019

Stadt Germering

02.07.2019

Gräfelfing

11.07.2019

Planegg

12.09.2019



II.    BESCHLUSSVORSCHLAG

1.    Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

2.    Der Regionale Planungsverband macht keine regionalplanerischen Bedenken gegen den Abbau von Kies durch die Firma Glück westlich von Planegg in oben genanntem Umfang geltend.
Auch wenn für den LKW-Transport von Kies und Füllmaterial keine Wohngebiete betroffen sind, ist das Fahrtaufkommen auf das erforderliche Mindestmaß zu begrenzen.


i.A. Breu
Geschäftsführer'

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