Kleinzentren
 
 

Das zentrale Ziel der Landes- und Regionalplanung in Bayern besteht in der Herstellung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen. Eine wichtige Komponente innerhalb dieser Zielsetzung stellt das Konzept der zentralen Orte dar. Diese Orte sollen als "Kristallisationskerne" der Bevölkerung in allen Teilen Bayerns Versorgungseinrichtungen und Arbeitsmöglichkeiten in zumutbarer Entfernung bieten.

Nach diesem Konzept kommen den Städten und Gemeinden der Region überörtliche, d.h. über ihr eigenes Gebiet hinausreichende unterschiedliche Funktionen in der Versorgung der Bevölkerung des jeweiligen Verflechtungsbereichs zu.

Im Landesentwicklungsprogramm werden, je nach Größe ihres Verflechtungsbereichs mehrere Stufen zentraler Orte bestimmt:Kleinzentren

  • Unterzentren
  • Mögliche Mittelzentren
  • Mittelzentren
  • Mögliche Oberzentren
  • Oberzentren und, als Besonderheit in großen Verdichtungsräumen
  • Siedlungsschwerpunkte

Diese Einstufungen sind für die Ebene der Regionalplanung bindend. Aufgabe der Regionalplanung ist es, Kleinzentren zu bestimmen, deren Aufgabe darin besteht, die Einrichtungen der sog. Grundversorgung zur Deckung des allgemeinen Bedarfs ihres Verflechtungsbereichs sicherzustellen (z.B. Schulen, Arztpraxen usw.)

Die nebenstehende Abbildung zeigt einen Ausschnitt der Karte 1 Raumstruktur. Eine Darstellung der Gesamtkarte finden Sie im Abschnitt "Der Regionalplan - Karte 1"

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