|
Trenngrün; hier: geplantes Trenngrün zwischen Aschheim und Feldkirchen
Die Ausweisung von Trenngrün, hier gezeigt am Beispiel des geplanten Trenngrüns zwischen Aschheim und Feldkirchen, dient der Gliederung der Siedlungslandschaft zwischen den Siedlungseinheiten und hat somit die Funktion, das Zusammenwachsen von Siedlungsbereichen zu verhindern. Es dient auch als funktionale Verknüpfung von benachbarten regionalen Grünzügen. Es darf durch Baumaßnahmen in seiner Funktion nicht beeinträchtigt werden und soll durchgängig von freier Landschaft zu freier Landschaft reichen. Durch Trenngrün können auch mikroklimatische Verhältnisse erhalten oder verbessert werden. Darüber hinaus können größere Freiräume (z.B. Erholungsgebiete oder ökologisch wertvolle Ausgleichsräume) durch Trenngrün miteinander verbunden bzw. vernetzt werden.
|
Trenngrün zwischen Aschheim und Feldkirchen. In der linken Bildhälfte der regionale Grünzug "Grüngürtel nordöstlich der Messestadt Riem" |
|
|