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Die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Wasser ist eine lebenswichtige öffentliche Aufgabe. Die staatliche Wasserwirtschaftsverwaltung verfügt deshalb u.a. über entsprechende Instrumentarien zur Sicherung der aktuell benötigten Trinkwasservoräte. Das wichtigste rechtliche Instrument ist das Wasserschutzgebiet, das - als Verordnung erlassen - zum Schutz bestehender Trinkwassergewinnngsanlagen dient.
Damit sind aber in der Regel nur die aktuell benötigten Wasservorräte gesichert.
Im Rahmen der Regionalplanung können u.a. wasserwirtschaftliche Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden, in denen - im Sinne des Vorsorgegedankens
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Ausschnitt aus dem Regionalplan München: Wasserwirtschaftliches Vorranggebiet im Umgriff bestehender Wasserschutzgebiete im Raum westlich von Dießen am Ammersee Kartengrundlage: Topograhische Karte 1:100.000, © Copyright Bayerisches Landesvermessungsamt |
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- der Nutzungsbelang "Wasserwirtschaft" für solche Gebiete landesplanerisch gegenüber anderen Nutzungsansprüchen gesichert wird, die besonders wichtig für die künftige Wasserversorgung sind.
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