Regionalplan der Region München

Was ist der Regionalplan?

Der Regionalplan ist ein Instrument der Raumordnung und -entwicklung auf regionaler Ebene, das heißt zwischen der Raumordnung des Freistaats Bayern und der kommunalen Bauleitplanung. Er enthält einen Textteil (verbindliche Ziele und abzuwägende Grundsätze) und einen Kartenteil (z.B. Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Bodenschatzabbau, Grünzüge, Trenngrün, Hauptsiedlungsbereiche).

Die Ziele des Regionalplans (zu denen auch die Vorranggebiete gehören) sind verbindliche Vorgaben für die kommunale und öffentliche Planung. Die Grundsätze (auch Vorbehaltsgebiete) müssen abgewogen werden. Der Regionalplan achtet die kommunale Planungshoheit und setzt einen Rahmen für die kommunale Planung.

Die gesetzliche Grundlage des Regionalplans bilden in Bayern insbesondere das Bayerische Landesplanungsgesetz (BayLPlG) und das Landesentwicklungsprogramm (LEP).

Zuständig für die Regionalplanung sind in Bayern die 18 Regionalen Planungsverbände (RPV), hier der RPV für die Planungsregion 14, die Region München. Im RPV München sind die Landeshauptstadt München, die Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München und Starnberg sowie alle diesen Landkreisen zugehörigen Gemeinden vertreten.

Die wichtigsten Themen sind: Siedlung und Freiraum, Verkehr und Wirtschaft. 
 

Fortschreibungen des Regionalplans München

Der Regionalplan entfaltet insbesondere durch § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB), wonach die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen sind und § 4 Abs. 1 ROG, wonach die Ziele der Raumordnung von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten sind, eine starke Steuerungs- und Bindungswirkung. Der Regionalplan muss deshalb stets aktuell sein.

Im Rahmen von Fortschreibungen werden aktuelle Entwicklungen und Probleme aufgegriffen, Lösungsansätze erarbeitet und in den verbindlichen Regionalplan eingearbeitet.

Der Regionalplan wurde in einer Gesamtfortschreibung überarbeitet und aktualisiert. Dieser Neue Regionalplan ist seit 01.04.2019 in Kraft.