Ziele und Grundsätze

 
   Regionalplan der Region München

Einleitung des Anhörverfahrens zur Fortschreibung des Kapitels B II 6.3 Fluglärmschutzbereiche zur Lenkung der Bauleitplanung

hier: Ausnahmen von den Nutzungskriterien in den Lärmschutzzonen in der Gemeinde Maisach

Anlagen:

Mit Schreiben vom 07.12.06 beantragte die Gemeinde Maisach im Rahmen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für 5 geplante Baugebiete Ausnahmen von den Nutzungskriterien in den Lärmschutzzonen. Diese sind nach endgültiger Einstellung des militärischen Flugbetriebs zum 01.10.03 zwar funktionslos, jedoch formal noch immer in Kraft, da der militärische Flugplatz Fürstenfeldbruck offiziell noch nicht entwidmet ist. Da noch immer nicht vorauszusehen ist, wann der militärische Flugplatz formal entwidmet sein wird (weder die Wehrbereichsverwaltung noch das Luftamt konnten einen Zeitpunkt nennen), bedarf es für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Maisach einer antragsgemäßen neuerlichen Fortschreibung des Regionalplans München.

Mit den fünf beantragten Ausnahmeflächen „Maisach-West", „Maisach-Ost", „Malching-Ost", „Germerswang-Nordost" und „Germerswang-Nordwest" soll der vordringliche Entwicklungsbedarf Maisachs gedeckt werden.

  • „Maisach-West" umfasst 1,3 ha und liegt in Zone B (Nr. 50). In der Zone B ist gemäß den in den Regionalplan München übernommenen Nutzungskriterien des Landesentwicklungsprogramms Wohnbebauung nicht zulässig (vgl. RP 14 B II 6.2).
     
  • „Maisach-Ost" umfasst 2,1 ha und liegt in Zone Ci (Nr. 51). In der Zone Ci ist gemäß den in den Regionalplan München übernommenen Nutzungskriterien des Landesentwicklungsprogramms Wohnbebauung nur zur Schließung von Baulücken zulässig (vgl. RP 14 B II 6.2). Bei der geplanten Wohnbebauung handelt es sich jedoch um eine Abrundung vorhandener Wohnbebauung. Da im Regionalplan bereits ein Ausnahmegebiet „Maisach-Ost" besteht (Karte 2 l, Gebiet Nr. 3), wird das beantragte Gebiet „Maisach-Ost II" genannt.
     
  • „Malching-Ost" umfasst 0,9 ha und liegt in Zone B (Nr. 52). In der Zone B ist gemäß den in den Regionalplan München übernommenen Nutzungskriterien des Landesentwicklungsprogramms Wohnbebauung nicht zulässig (vgl. RP 14 B II 6.2).
     
  • „Germerswang-Nordost" umfasst 2,8 ha und liegt in Zone B (Nr.53). In der Zone B ist gemäß den in den Regionalplan München übernommenen Nutzungskriterien des Landesentwicklungsprogramms Wohnbebauung nicht zulässig (vgl. RP 14 B II 6.2).
     
  • „Germerswang-Nordwest" umfasst 0,2 ha und liegt in Zone B (Nr. 54). In der Zone B ist gemäß den in den Regionalplan München übernommenen Nutzungskriterien des Landesentwicklungsprogramms Wohnbebauung nicht zulässig (vgl. RP 14 B II 6.2). Da im Regionalplan bereits ein Ausnahmegebiet „Germerswang-Nordwest" besteht (Karte 2 l, Gebiet Nr. 28), wird das beantragte Gebiet „Germerswang-Nordwest II" genannt.

Da eine organische Entwicklung der Gemeinde Maisach, wie in der Vergangenheit bereits mehrmals bestätigt wurde, ohne Ausnahmen von den (noch geltenden) Nutzungsbeschränkungen nicht gewährleistet werden kann, und die (noch) festgelegten Lärmschutzzonen nicht der aktuellen Lärmsituation im Umfeld des Flugplatzes entsprechen, hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München am 27.02.2007 eine entsprechende Herausnahme der o.a. Gebiete aus den Lärmschutzzonen gebilligt und das Anhörverfahren eingeleitet (DS 03/07).

Die beteiligten Verbandsmitglieder, Behörden und sonstigen Planungsträger werden hiermit gebeten, zu dieser vorgeschlagenen Regionalplanänderung bis zum

22.04.2007

Stellung zu nehmen.

 

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Stand: 20.03.2007