Ziele und Grundsätze

 
   Regionalplan der Region München

Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs zur Fortschreibung des Regionalplans München -

Aufhebung der Lärmschutzzonen für den militärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck, Kapitel B II Siedlungswesen 6

 


 

 

Anlagen:


Der Regionale Planungsverband München hat eine Regionalplan-Änderung „Aufhebung der Lärmschutzzonen für den militärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck", Kapitel B II Siedlungswesen 6, beschlossen. Gemäß § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG)/Art. 13 Abs. 2 Bayer. Landesplanungsgesetz (BayLplG) wird der Entwurf dieser Änderung bei der Regierung von Oberbayern als höherer Landesplanungsbehörde (80538 München, Maximilianstraße 39, Zimmer 5418) vom

16. Oktober 2009 bis 17. November 2009

während der für den Parteiverkehr festgelegten Zeiten zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus wird der Entwurf in das Internet eingestellt (www.region-muenchen.com, Stichwort: Aktuell).

Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist besteht gemäß § 10 Abs. 1 ROG/Art. 13 Abs. 2 BayLplG die Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband München, Uhlandstraße 5, 80336 München. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung nicht begründet.

München, 29. September 2009
Regionaler Planungsverband München

Christian Breu
Geschäftsführer

 

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Stand: 29.09.2009