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Begründung zu Teil A - Überfachliche Ziele und Grundsätze |
Zu A I Die Region und ihre Teilräume Zu 1 Nachhaltige Raumentwicklung in der Region München Zu 1.1 Leitvorstellung zur nachhaltigen Raumentwicklung Zu 1.2 Allgemeine Grundsätze zur nachhaltigen Raumentwicklung Zu 2 Raumstrukturelle Entwicklung Zu 2.1 Großer Verdichtungsraum München Zu 2.1.1 Stadt- und Umlandbereich Zu 2.1.2 Äußere Verdichtungszone Zu 2.2 Ländlicher Raum Zu 2.3 Flughafenumland
Zu A II Zentrale Orte und Funktionen der Gemeinden Zu 1 Festlegung der Kleinzentren Zu 2 Festlegung der Unterzentren Zu 3 Festlegung der Siedlungsschwerpunkte
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Zu A I Die Region und ihre Teilräume |
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Zu 1 Nachhaltige Raumentwicklung in der Region München |
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Zu G 1.1 Leitvorstellung zur nachhaltigen Raumentwicklung |
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Die Region München (Planungsregion 14) als leistungsfähiger und attraktiver Wirtschafts- und Lebensraum, der als Motor der landesweiten Entwicklung fungiert, stellt als Basis einer künftigen Entwicklung der Region und seiner Teilräume die übergeordnete Leitvorstellung der nachhaltigen Raumentwicklung in den Vordergrund. Der Begriff "nachhaltige Raumentwicklung" verknüpft wirtschaftliche Entwicklung und soziale Wohlfahrt mit dem dauerhaften Schutz unserer Lebensgrundlagen, so dass diese auch für kommende Generationen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Ökonomische, soziale und ökologische Aspekte werden also gleichermaßen als Bestandteile eines integrierten Leitbildes für die Gesamtentwicklung der Region zusammengeführt.
Die Region München umfasst neben der Landeshauptstadt München die Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg a. Lech, München und Starnberg. Hier leben mit ca. 2,4 Mio. Einwohnern rund ein Fünftel der Bevölkerung Bayerns – davon über 50 % im Oberzentrum München. Ein Viertel aller bayerischen Arbeitnehmer sind in der Region München beschäftigt und erwirtschaften hier ca. 30 % des bayerischen Bruttoinlandsprodukts. Mehr als die Hälfte der bayerischen Exportgüter wird hier produziert.
Die Dynamik der Region München beruht in erheblichem Maße auf der Leistungsfähigkeit des Oberzentrums als Landeshauptstadt sowie als Wirtschafts-, Verkehrs- und Kulturzentrum. Die Region München mit der Landeshauptstadt und dem großen Verdichtungsraum ist ein Lebens- und Wirtschaftsraum von europäischem Rang. Die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) sieht die Region München als eine von sechs europäischen Metropolregionen in Deutschland, "deren herausragende Funktionen im internationalen Maßstab über die nationalen Grenzen hinweg ausstrahlen. Als Motoren der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung sollen sie die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit Deutschlands und Europas erhalten und dazu beitragen, den europäischen Integrationsprozess zu beschleunigen" (Raumordnungspolitischer Handlungsrahmen, Beschluss der MKRO vom 8. März 1995). Mit diesem Anspruch steht die Region München gleichermaßen im nationalen und internationalen Wettbewerb vor Herausforderungen und somit in Konkurrenz zu Ballungsräumen wie Berlin, Wien, Prag, Budapest, aber auch Paris, London und Mailand.
Standortvorteile, Attraktivität und Dynamik der Region und des Oberzentrums München müssen als Impulsgeber und wesentlicher Bestandteil der künftigen räumlichen und wirtschaftsstrukturellen, sozialen und kulturellen Entwicklung Bayerns insgesamt genutzt, gesichert und weiterentwickelt werden. Die Region muss darauf aufbauend ihre Position als wettbewerbs- und leistungsfähiger Wirtschaftsstandort sowie als eigenständiger Partner im Lichte der neuen raumstrukturellen Situation und deren Perspektiven in Deutschland sowie in einem Europa der Regionen festigen und weiter nach innen und außen ausbauen.
Der Bereich Bildung und Ausbildung hat eine Schlüsselstellung bei der sozialökonomischen Entwicklung und Zukunftssicherung der Region und muss deshalb in besonderem Maße weiterentwickelt bzw. gefördert werden. Ein attraktives Angebot an Aus- und Weiterbildung trägt entscheidend zum Standortvorteil einer Region bei. Von wachsender Bedeutung sind dabei auch die kontinuierliche Kooperation mit der Wirtschaft, den Gewerkschaften, den Hochschulen und den sozialen Institutionen.
Der Bewahrung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen, d.h. insbesondere der Erhaltung von Natur und Landschaft sowie der Funktionsfähigkeit von Boden, Wasser und Luft, kommen u.a. aus sozial- und gesellschaftspolitischen Gründen im Hinblick auf gesunde Lebensbedingungen in der ganzen Region größte Bedeutung zu. Gesunde natürliche Lebensbedingungen sind für die künftige Entwicklung der Region, insbesondere aus dem Blickwinkel einer verschärften Konkurrenz und eines zunehmenden räumlichen Wettbewerbs in Deutschland, im EU-Binnenmarkt und im europäischen Wirtschaftsraum auch ein zunehmend bedeutsamer Standortfaktor. |

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Zu 1.2 Allgemeine Grundsätze zur nachhaltigen Raumentwicklung |
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Der Raumordnungspolitische Orientierungsrahmen, der vom Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau) unter Mitwirkung der Länder im Rahmen der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) erarbeitet und am 27. November 1992 von der MKRO zustimmend zur Kenntnis genommen wurde, hat das Thema der dezentralen Raum- und Siedlungsstrukturen als "Leitbild der dezentralen Konzentration" wieder neu in den Mittelpunkt der raumordnungspolitischen und wissenschaftlichen Erörterung gestellt. Gemäß eines Beschlusses der MKRO vom 8. März 1995 zum Raumordnungspolitischen Handlungsrahmen hat dieses Leitbild eine handlungs- und umsetzungsorientierte Konkretisierung dahingehend erfahren, dass "das Prinzip der dezentralen Konzentration verstärkt zur Wirkung zu bringen" ist.
Der Regionalplan trägt dem Leitbild der dezentralen Konzentration u.a. Rechnung, indem er neben dem Stadt- und Umlandbereich München die Mittelzentren und, soweit sie an einer Entwicklungsachse liegen, geeignete Unterzentren und Kleinzentren in die Kategorie "Bereiche, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen" i. S. des LEP B II 1.2 einbezieht (vgl. B II Z 2.3).
Neben dem großen Verdichtungsraum kommt vor allem den übrigen zentralen Orten der Region München eine besondere Bedeutung als Ansatzpunkte einer weiteren konzentrierten räumlichen Entwicklung zu. Dies gilt insbesondere für das mögliche Oberzentrum Freising, das bevorzugt zu entwickelnde Mittelzentrum Moosburg a.d. Isar, die Mittelzentren Ebersberg/Grafing b. München, Erding, Landsberg a. Lech und Starnberg sowie für die Unterzentren Dießen a. Ammersee, Dorfen, Herrsching a. Ammersee, Kaufering, Maisach, Markt Indersdorf und Taufkirchen (Vils). Die Kleinzentren runden die zentralörtliche Gliederung der Region nach unten ab. Die Unterzentren und vor allem die zentralen Orte höherer Stufen sind Kristallisationspole, an die sich in der Region München traditionell Prozesse räumlicher Konzentrationen angelagert haben. Es sind Städte und Gemeinden, die je nach ihrer Größe und Ausstattung als Mittelpunkte des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens für ihren Verflechtungsbereich seit jeher die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen sicherstellen. Diese gewachsene dezentrale Raum- und Siedlungsstruktur soll weiter ausgebaut und gestärkt werden. Hierzu ist es erforderlich, dass die weitere Entwicklung der Region, aufbauend auf der vorhandenen monozentrisch-radialen Struktur, durch tangentiale Verkehrs- und Infrastrukturverbindungen ergänzt wird.
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Der ökonomische Strukturwandel (Tertiärisierung), der technische Fortschritt (störungsfreie und emissionsarme Technologien) und der soziale Wandel (neue Haushaltstypen, nahräumliche Beschäftigungs- und Versorgungsbedarfe) ermöglichen in zunehmendem Maße eine räumliche Zusammenführung und Konzentration von Wohnungen, Arbeitsstätten, Versorgungseinrichtungen und Freizeitaktivitäten. Eine Schlüsselfunktion kommt dabei dem Leitbild einer "Region der kurzen Wege" zu. Dies dient auch einer günstigen regionalen Entwicklung, da es dazu beiträgt, Verkehr zu vermeiden, Flächenressourcen zu schonen und wirtschaftliche sowie soziale Austausche und Kontakte zu erleichtern. Insbesondere die Funktionen Wohnen und Arbeiten sollen daher überörtlich einander so zugeordnet werden, dass den Erfordernissen einer günstigen, energiesparenden und umweltschonenden Verkehrserschließung und Verkehrsbedienung Rechnung getragen werden kann (vgl. LEP B II 1.9 und 1.10). In der Region München bietet sich aus diesen Gründen eine verstärkte Konzentration von Bevölkerung und Arbeitsplätzen entlang der leistungsfähigen Achsen des Schienenpersonennahverkehrs an.
Der Grundsatz der Nutzungsmischung kann besonders wirkungsvoll bei größeren Stadt- und Ortserweiterungen und bei der Umnutzung größerer innerörtlicher Militär-, Verkehrs- und Gewerbeflächen verfolgt werden; aber auch eine nachträgliche Nutzungsanreicherung monofunktionaler Wohn- und Gewerbegebiete ist - wenn auch meist in kleineren Schritten - zielführend. In der Region München bestehen in diesem Zusammenhang Handlungsbedarfe hinsichtlich der Stärkung der Wohnfunktion in den Innenstädten und der funktionalen und städtebaulichen Verflechtung der großflächigen Hochschul- und Forschungseinrichtungen mit ihrem Siedlungsumfeld. |
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Die Region München gehört zu den expandierenden Wirtschaftsräumen und zu den leistungsstarken Investitionsregionen in Deutschland und in Europa. Sie ist eine der wichtigsten Drehscheiben für Verkehr und Kommunikation sowohl im traditionellen Verflechtungsstrom zwischen Nord und Süd als auch in den intensiv wachsenden Beziehungen zwischen dem Westen und dem Südosten Europas. Die Attraktivität der Region München als Wirtschaftsstandort muss weiterhin mit dem Ziel verbessert werden, im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung die harten und weichen Standortfaktoren zu stärken (vgl. § 1 Abs. 2 Ziff. 3 ROG).
Handlungsfelder für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung im Bereich der harten Standortfaktoren sind: die Verkehrserschließung und die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz, die Ausstattung mit technischer Infrastruktur der Versorgung und der Entsorgung sowie die Verfügbarkeit von gewerblich nutzbaren Bauflächen. Die Schaffung von Planungsrecht sowie die Erschließung und Aufbereitung von Gewerbe- und Industriegebieten muss in der Region nach wie vor auf örtlicher und überörtlicher Ebene einen hohen Stellenwert haben. Der Einsatz von modernen Flächeninformationssystemen soll zur Vermarktung von Gewerbeflächen in der Region (z. B. sis-by ) verstärkt angewandt werden.
Daneben spielen ebenso die weichen Standortfaktoren eine zunehmend starke Rolle bei der Standortwahl wie z.B. Wohnumfeldsituation, Umweltqualität, Ausbildungsangebot, Freizeitwert, landschaftlicher Reiz, kulturelles Angebot. Harte und weiche Standortfaktoren zusammen machen die Attraktivität des Standorts Region München aus.
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Die Sicherung des Freiraumes und der Freiraumfunktionen und ihre Entwicklung sowie der verantwortungsvolle und sparsame Umgang mit Freirauminanspruchnahmen sind tragende Elemente einer dauerhaft umweltgerechten Raumentwicklung als Grundlage für die nachhaltige Sicherung und Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, der ökologischen Stabilität und der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Nutzung von Natur und Landschaft darf deren Regenerationskraft nicht gefährden, so dass die natürlichen Lebensgrundlagen auch für kommende Generationen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Eine sehr bedeutende Rolle kommt hierbei auch der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu.
Durch die Verknüpfung großräumiger, überörtlicher Freiräume (insbesondere von regionalen Grünzügen, Bannwaldgebieten, landschaftlichen Vorbehaltsgebieten und wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten) untereinander und miteinander zu einem "vernetzten Freiraumverbundsystem" wird zum einen die nachhaltige Funktionsfähigkeit der natürlichen Potentiale gesichert und deren Regenerationsfähigkeit gesteigert. Zum anderen wird dem erholungssuchenden Bewohner insbesondere des großen Verdichtungsraumes München die Möglichkeit gegeben, auf landschaftlich attraktiven Wegen aus den dicht besiedelten Gebieten in die freie Landschaft zu gelangen. |
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Ein besonderes Anliegen des Regionalplans ist es, auf die zukünftige Wirtschafts- und Siedlungsentwicklung sowie auch auf die Freiraumentwicklung angemessen und flexibel reagieren zu können, da die Planung bzw. deren Instrumente nicht statisch sein dürfen, sondern, wie die Raumentwicklung selbst, dynamischen Charakter aufweisen muss. Die Ziele und Grundsätze des Regionalplans können und sollen im Sinne einer qualitativen Betrachtungsweise Spielräume für unterschiedliche Entwicklungen öffnen und sich nicht zu eng an nur kurzfristig verifizierbaren Prognosemodellen orientieren.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Regionalplans München in den 80er Jahren galt es, eine weitgehend "selbstlaufende" regionale Entwicklung in geordnete Bahnen zu lenken. Aufgrund intensiver Wachstumsprozesse in der Region, verbunden mit dem steigenden Konkurrenzdruck vergleichbarer Räume der Bundesrepublik Deutschland, kommt damit für den Ballungsraum München der aktiven Vorsorge für die regionale Entwicklung ein stärkeres Gewicht auch bei den regionalplanerischen Überlegungen zu.
Eine langfristig angelegte Flächenvorsorge, Mischnutzungen und Verdichtung in den Innenbereichen sollen unter Berücksichtigung der naturräumlichen Strukturen dazu beitragen, die Nutzungs- zuordnungen zu optimieren und den Flächenverbrauch insgesamt zu begrenzen.
Schon seit langem haben hochwertige Fertigungs- und Entwicklungsstätten wie Betriebe aus dem Bereich der Luft- und Raumfahrttechnik und des Fahrzeugbaus ihre Betriebsstandorte im Stadt- und Umlandbereich. Damit wird deutlich, dass die vorhandenen Standortqualitäten sich nicht auf das Oberzentrum München beschränken, sondern auch für das Umland in zunehmendem Maße zutreffen.
Die damit verbundenen Funktionsverflechtungen und Leistungsaustausche werten den Standort München insgesamt auf, führen zu einer gewünschten Verteilung von räumlichen Entwicklungsimpulsen und tragen dazu bei, die nötigen funktionalen Entwicklungsspielräume des Oberzentrums zu sichern. Das gilt sowohl für die zentralen Ver- und Entsorgungsfunktionen des Oberzentrums als auch für die Erhaltung und Sicherung eines notwendigen, überörtlich vernetzten Freiraumverbundsystems für den großen Verdichtungsraum München insgesamt.
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Für eine weitere Verbesserung der Erreichbarkeit der Region und ihrer Teilräume gilt es, die bestehenden Engpässe insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr zu beseitigen und darüber hinaus Kapazitäten und Angebote für weitere Nutzerkreise zu schaffen. Dazu ist neben Verbesserungen wie Netzergänzungen, Taktverdichtungen, Preispolitik usw. ein sinnvolles Zusammenwirken der einzelnen Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs untereinander, auch über die Grenzen der Region hinaus, nötig. Der schienengebundene öffentliche Verkehr erfüllt dabei in erster Linie die Aufgabe, die Zentren und die verdichteten Bereiche zu verknüpfen, während die flächenhafte Erschließung, insbesondere auch im weniger dicht besiedelten ländlichen Raum, dem Bus zufällt, der auch eine wichtige Zubringerfunktion zu den Haltestellen des schienengebundenen Schnellbahnverkehrs wahrnimmt. Die Stärkung umweltschonender und sozialverträglicher Mobilität durch zunehmende Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr trägt maßgeblich zu einer nachhaltigen Raumentwicklung bei.
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Die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Region München kann auf Dauer nur gesichert werden durch die Zusammenarbeit und funktionale Ergänzung mit benachbarten Regionen und wechselseitig aufeinander ausstrahlenden Verdichtungsräumen. Gem. LEP A II 1.2 sollen zu diesem Zweck "eine weitestgehende Vernetzung und Kooperation der Teilräume des Landes herbeigeführt werden. Durch diese Vernetzung und Kooperation sollen einerseits die dezentralen, kleinteiligen und überschaubaren Lebens- und Siedlungseinheiten gewahrt, jedoch zugleich gegenüber den großen europäischen Metropolen und Entwicklungsachsen konkurrenzfähig erhalten werden."
Die Ministerkonferenz für Raumordnung hat in ihrem Beschluss zum Raumordnungspolitischen Handlungsrahmen vom 8. März 1995 die Notwendigkeit einer interkommunalen und regionalen Zusammenarbeit unter dem Schwerpunkt "Städtenetze" ebenfalls ausdrücklich unterstrichen. Sie sieht darin "einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Konkurrenzfähigkeit des Standorts Deutschland und seiner Regionen sowie zur Stärkung der dezentralen Raum- und Siedlungsstruktur in Deutschland." |
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Die Region München hat sich im Rahmen einer gemeinsamen Vereinbarung der Städte München, Augsburg und Ingolstadt im Jahr 1993 in das neu entstandene Städtenetz München, Augsburg, Ingolstadt ("MAI") eingebracht. Diese Kooperation, die von Anfang an die jeweiligen Regionen mit einbezogen hat und für weitere Partner sowie für internationale Kontakte offen ist, soll als wettbewerbsfähige südbayerische Standortgemeinschaft in gegenseitiger Abstimmung ein Leitbild für die Entwicklung des Raumes schaffen und ein Gegengewicht zu den großen europäischen Metropolen bilden. Dabei sollen insbesondere gemeinsame Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft und Arbeit, Verkehr, Wohnen, Umwelt, Kultur, Forschung und Bildung sowie Fremdenverkehr durchgeführt und gefördert werden. Im Jahr 1995 hat sich aus der Initiative "MAI" der Verein "Wirtschaftsraum Südbayern München-Augsburg-Ingolstadt e.V." gebildet.
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Zu 2 Raumstrukturelle Entwicklung |
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Zu 2.1 Großer Verdichtungsraum München |
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Zu 2.1.1 Stadt- und Umlandbereich |
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Der Stadt- und Umlandbereich München (vgl. LEP A II 2.2 und Anhang 2 sowie Anhang 12(a) "Strukturkarte - Gebietskategorien") umfasst neben der Landeshauptstadt München 45 Gemeinden der Landkreise Dachau, Ebersberg, Freising, Fürstenfeldbruck, München und Starnberg, die eine hohe Verdichtung und besonders intensive gegenseitige funktionale Verflechtungen aufweisen.
Hier wohnten am 31.12.1997 insgesamt 1.801.007 Einwohner (EW), also rd. 75 % der Regionsbevölkerung. Im Zeitraum von 1992 bis 1997 hat der Stadt- und Umlandbereich um 31.088 Einwohner abgenommen, wobei die Landeshauptstadt München mit – 4,0 % einen deutlichen Bevölkerungsverlust (- 50.715 EW) zu verzeichnen hatte, der Umlandbereich hingegen ein überdeutliches Plus von 3,4 % (19.627 EW) erfahren hat (vgl. dazu Anlage 1 Tabelle "Bevölkerung und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Region München").
Am 30.06.1997 hatte der Stadt- und Umlandbereich 849.796 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und stellte damit mehr als 85 % der Arbeitsplätze in der Region (vgl. dazu Anlage 1 Tabelle "Bevölkerung und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte").
Der Stadt- und Umlandbereich München ist somit der zentrale Wohnstandort, Arbeitsmarkt und Wirtschaftsschwerpunkt sowie Bildungs- und Ausbildungszentrum der Region; er ist darüber hinaus der Motor für die Entwicklung des südbayerischen Raumes und des Landes insgesamt. Eine Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen haben dem Wirtschaftsstandort München in den letzten Jahren im Vergleich mit anderen europäischen Metropolräumen überdurchschnittlich große Vorteile eingeräumt.
Somit gilt es, die bestehenden positiven Ansätze, die der Stadt- und Umlandbereich München vorzuweisen hat, für die Standort- und Ansiedlungspolitik umzusetzen und zu nutzen. Aktive Flächenvorsorge z.B. durch gezieltes Flächenmanagement und Standortpflege, aber auch die Sicherung und Verbesserung der Wohnqualität sind unabdingbare, rahmensetzende Voraussetzungen, um die Attraktivität Münchens und seines Umlandes unter Berücksichtigung der ökologischen Belange und der Belange der Erholungsvorsorge auch künftig zu sichern. Im Sinne einer nachhaltigen Raumentwicklung gilt es deshalb, insbesondere in der Kernstadt München auf verstärkte Innenentwicklung zu setzen, die vorhandenen Flächenpotentiale auszuschöpfen und verstärkt Flächenrecycling anzuwenden.
Der Stadt- und Umlandbereich München bietet sehr gute Voraussetzungen für Einrichtungen und Unternehmen, die auf eine starke Bevölkerungs- und Wirtschaftskonzentration angewiesen sind bzw. der Fühlungsvorteile des Stadt- und Umlandbereiches bedürfen. Dazu gehören national wie international bedeutsame Firmen, bundes- und europaweit zuständige Behörden und Institutionen, innovative Industrien, hochwertige Produktionsbereiche und spezialisierte Dienstleistungsfunktionen, Einrichtungen einer breit strukturierten öffentlichen wie privaten Forschung und Wissenschaft, Einrichtungen und Veranstaltungen im Messe- und Kongresswesen von überregionalem und internationalem Rang sowie Niederlassungen des Verlagswesens und der Medien. Hinzu kommen vielfältige Kunst- und Kulturangebote, vielfältige Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, international renommierte Sportvereine und ein breit gefächertes, reiches Potential für Freizeit, Erholung und Tourismus. Die daraus erwachsende Attraktivität und Eigendynamik des Stadt- und Umlandbereiches München muss vor allem durch eine qualitativ hochstehende, leistungsfähige Infrastruktur, insbesondere durch ein leistungsstarkes Netz für den Individualverkehr und den öffentlichen Personenverkehr, gesichert werden. Dabei kommt den schienengebundenen Massenverkehrsmitteln, wie S-Bahn, U-Bahn und Straßenbahn, besondere Bedeutung zu.
Darüber hinaus muss ein weiterer Schwerpunkt einer nachhaltigen Raumentwicklung des Stadt- und Umlandbereiches sein, den Schutz und die Pflege bzw. die Gestaltung der unvermehrbaren Ressource Boden und der verbleibenden Freiräume zu gewährleisten. Die Gestaltung und die Erhaltung von attraktiven Wohnumfeldbereichen, Naherholungsbereichen aber auch naturnahen Freiflächen ist für die stadtnahe Erholung der Bevölkerung von ausschlaggebender Bedeutung. |
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Gem. LEP A IV 1.3.2 können Einrichtungen einer höheren Zentralitätsstufe in zentralen Orten dann bereitgestellt werden, wenn im Einzelfall ein ausreichender Einzugsbereich vorliegt und die Tragfähigkeit der Einrichtungen benachbarter zentraler Orte nicht beeinträchtigt wird.
Im Stadt- und Umlandbereich München kann aufgrund der Bevölkerungszahlen und der Einwohnerkonzentrationen für die Mittelzentren Dachau und Fürstenfeldbruck sowie für die Siedlungsschwerpunkte vom Vorliegen dieser Voraussetzungen ausgegangen werden. Schon jetzt bzw. in absehbarer Zukunft werden in diesen Städten und Gemeinden vielfach Einrichtungen angeboten, die für ihre Zentralitätsstufen nicht typisch sind wie z.B. Institute von Hochschulen oder bedeutende Forschungseinrichtungen in den Siedlungsschwerpunkten Garching b. München, Oberschleißheim, Ottobrunn, Planegg und Neubiberg oder Einrichtungen für größere kulturelle oder gesellschaftliche Veranstaltungen im Mittelzentrum Dachau oder im Siedlungsschwerpunkt Germering.
Vergleichbare Einrichtungen bestehen nur im Oberzentrum München und werden dadurch nicht beeinträchtigt. |

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Zu G 2.1.2 Äußere Verdichtungszone |
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Die äußere Verdichtungszone im großen Verdichtungsraum München (vgl. LEP A II 2.3 und Anhang 3 sowie Anhang 12(a) "Strukturkarte - Gebietskategorien") umfasst jene 27 Gemeinden der Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, München und Starnberg, die nicht zum Stadt- und Umlandbereich München gehören. Sie weisen zwar ein überdurchschnittliches Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstum auf, liegen jedoch bei den Dichtewerten um einiges unter den Durchschnittswerten der Verdichtungsräume.
Die äußere Verdichtungszone umfasste am 31.12.1997 insgesamt 138.538 Einwohner und damit knapp 6 % der Regionsbevölkerung. Im Zeitraum von 1992 bis 1997 hat die äußere Verdichtungszone um 5.231 Einwohner zugenommen; dies entspricht einer Wachstumsrate von 3,9 % (Region: 0,2 %). Am 30.06.1997 hatte die äußere Verdichtungszone 28.786 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und stellte damit ca. 2.9 % der Arbeitsplätze in der Region. Sie verzeichnete im Zeitraum zwischen 1992 und 1997 mit 4,3 % Wachstum einen im regionalen Vergleich (- 4,6 %) überdurchschnittlichen Arbeitsplatzzuwachs (Stadt- und Umlandbereich München: - 6,6 %) (vgl. dazu Anlage 1 Tabelle "Bevölkerung und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte"). Gem. LEP A II 2.6.1 und 2.6.2 sollen zur Entwicklung der äußeren Verdichtungszonen die dezentralen Raumstrukturen durch das Netz der zentralen Orte erhalten und gestärkt sowie weitere großräumige Verdichtungen vermieden werden. Dabei sollen die zentralen Orte, zur Entlastung der Kernstädte in ihren Aufgaben als Versorgungs- und Arbeitsplatzmittelpunkte gestärkt werden. Sie sollen dadurch dazu beitragen, einem übermäßigen Wachstum und einer unerwünschten flächendeckenden siedlungsstrukturellen Entwicklung der äußeren Verdichtungszonen entgegenzuwirken. In der äußeren Verdichtungszone des großen Verdichtungsraums München kommen i.S. dieser Ziele des LEP grundsätzlich die Mittelzentren Ebersberg/Grafing b. München und Starnberg sowie die Kleinzentren Petershausen, Schäftlarn und Türkenfeld in Betracht. Dabei kommt den Mittelzentren besondere Bedeutung zu. Insbesondere ist eine intensive und konzentrierte Entwicklung des östlichen Bereichs der äußeren Verdichtungszone aufgrund der guten verkehrlichen Anbindung geeignet, Entlastungsfunktionen für das Oberzentrum München zu übernehmen.
Die Entwicklung der Bevölkerung und der Arbeitsplätze in der äußeren Verdichtungszone unterstreicht den langfristigen Trend von Stadtregionen wie München zu einer zunehmenden Suburbanisierung im Umland der Kernstadt. Die hier verstärkte Nachfrage nach Bauland und Wohnungen führt zu Verteuerungs- und Verdrängungseffekten. Die damit verbundene Intensivierung der Pendlerströme schafft Verkehrsprobleme und Umweltbelastungen und erhöht den Energie- und Infrastrukturbedarf. Die weitere Ausdehnung der Siedlungsflächen geht zu Lasten vorhandener Freiflächen. Bei zunehmender Versiegelung ist eine Beeinträchtigung der Regenerationsfähigkeit des Naturhaushalts verbunden. Zudem bergen für die Kernstadt die Suburbanisierungseffekte die Gefahr einer zunehmenden Umlenkung von Kaufkraftströmen und Steuerkraft sowie einer Verschlechterung der Gewerbestruktur. Hinzu kommen Probleme bei der kostengerechten Verteilung der Belastungen durch den öffentlichen Personennahverkehr und von Sozialleistungen. Negativen Suburbanisierungseffekten, die sich mit wachsender Entfernung von der Kernstadt verschärfen, sollte deshalb entgegengewirkt werden.
Eine besondere Bedeutung kommt einer Verbesserung der Erreichbarkeiten der äußeren Verdichtungszone bezogen auf die Kernstadt, aber auch innerhalb des gesamten Verdichtungsraumes sowie der äußeren Verdichtungszone insbesondere mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu. Entsprechende Tangentialverbindungen könnten hier zu einer besseren Bedienung der Verkehrsteilnehmer beitragen.
Gerade in der äußeren Verdichtungszone mit zunehmendem Siedlungsdruck ist es von großer Bedeutung, überörtlich bedeutsame Freiräume zu erhalten und funktionsgerecht zu entwickeln, um die Attraktivität des Lebens- und Wirtschaftsraumes München weiterhin zu erhalten.
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Der ländliche Raum der Region München (vgl. LEP A II 3.1) umfasst den ländlichen Teilraum im Umfeld des großen Verdichtungsraums (vgl. LEP A II 3.4 und Anhang 6 sowie Anhang 12(a) "Strukturkarte - Gebietskategorien") sowie den ländlichen Teilraum, dessen Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll (vgl. LEP A II 3.5 und Anhang 7 sowie Anhang 12(a) "Strukturkarte - Gebietskategorien").
Die beiden ländlichen Teilräume umfassen insgesamt 113 Gemeinden der Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg a. Lech und Starnberg mit 451.458 Einwohner (31.12.1997) und damit knapp 19 % der Regionsbevölkerung. Im Zeitraum von 1992 bis 1997 hat der ländliche Raum um 30.930 Einwohner zugenommen; damit liegt die Wachstumsrate mit 7,4 % (Region: 0,2 %) erheblich über dem Regionsdurchschnitt. Am 30.06.1997 hatte der ländliche Raum 114.815 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und stellte damit ca. 11,6 % der Arbeitsplätze in der Region. Er verzeichnete im Zeitraum zwischen 1992 und 1997 mit 10,5 % einen im Vergleich zur negativen Gesamtentwicklung der Region (- 4,6 %) besonders aussagekräftigen Trend. Dieser Zuwachs ist überwiegend der Beschäftigtenentwicklung im Stadt- und Umlandbereich Freising zuzuschreiben, der durch den neuen Flughafen München zwischen 1992 und 1997 allein einen Anstieg der Beschäftigtenzahlen von 58,8 % erfahren hat (vgl. Anlage 1 Tabelle "Bevölkerung und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte"). Der ländliche Teilraum, dessen Entwicklung nachhaltig gestärkt werden soll, umfasst den Mittelbereich Moosburg a.d. Isar (vgl. LEP A IV 1.2.3 sowie Anhang zur Begründung des LEP, Karte "Mittelbereiche") mit insgesamt 7 Gemeinden der Landkreise Erding und Freising und 30.474 Einwohnern (31.12.97). Im Zeitraum von 1992 bis 1997 hat der Mittelbereich um 1.935 Einwohner zugenommen; damit liegt die Wachstumsrate mit 6,8 % (Region: 0,2 %) deutlich über der gesamtregionalen Entwicklung. Am 30.06.1997 hatte der Mittelbereich Moosburg a.d. Isar 6.473 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Er verzeichnete im Zeitraum zwischen 1992 und 1997 mit – 12,6 % einen deutlichen Einbruch der Beschäftigtenzahlen, der somit im Vergleich zur ebenfalls negativen regionalen Gesamtentwicklung (- 4,6 %) jedoch überdurchschnittlich hoch ausfiel.
Durch den Siedlungsdruck im großen Verdichtungsraum München hat der ländliche Raum als Wohn- und Gewerbestandort kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Gleichwohl herrschen nach wie vor kleinteilige Siedlungs- und Betriebsstrukturen vor, die sich deutlich von den verdichteten Raumstrukturen des großen Verdichtungsraums abheben. Hinzu kommt der beträchtliche Anteil an Freiflächen, der, gemessen an der Gesamtwirtschaftsfläche, im ländlichen Raum erheblich über dem Anteil des Stadt- und Umlandbereiches liegt.
Um die Eigenständigkeit des ländlichen Raumes sicherzustellen, sind die strukturräumlichen Besonderheiten und das endogene Entwicklungspotential des ländlichen Raumes zu nutzen. Insbesondere eine Stärkung der Wirtschaftsstruktur, insbesondere eine quantitative und qualitative Verbesserung des Arbeitsplatzangebotes und die Erschließung mit neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (Telematik) sowie die Erhaltung einer leistungsfähigen und umweltverträglichen Land- und Forstwirtschaft müssen weiter voran getrieben werden. Darüber hinaus spielt die Verbesserung der Verkehrserschließung, auch regionsübergreifend, insbesondere durch verstärkten Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs aber gerade auch im ländlichen Raum durch die Schaffung von verbesserten Voraussetzungen für den motorisierten Individualverkehr eine bedeutende Rolle. Nicht zuletzt spielen auch die nachhaltige Sicherung und funktionsgerechte Nutzung qualitativ hochwertiger Landschaftsteile als ökonomisch bedeutsame "weiche" Standortfaktoren sowie die Erhaltung der für den ländlichen Raum typischen Siedlungsstrukturen und Ortbilder eine immer bedeutendere Rolle.
Die infrastrukturellen, wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Verhältnisse insbesondere in den peripher gelegenen Räumen der Region wie Teile der Landkreise Erding, Freising oder Landsberg a. Lech sind weiterzuentwickeln (vgl. auch A I G 2.3 mit Begründung). Gerade in den randlich gelegenen Teilräumen der Region sollten hierzu auch die Möglichkeiten einer interregionalen Kooperation genutzt werden. Grundsätzlich muss die naturräumlich-landschaftliche, siedlungsstrukturelle und kulturelle Eigenart und gewachsene Struktur des ländlichen Raums berücksichtigt werden, um den ländlichen Raum in seiner unterschiedlichen Erscheinungsform, seiner Charakteristik und seiner Identität zu erhalten.
Die Impulse zu einer stärker endogenen Entwicklung des ländlichen Raumes sollen bezüglich der vorhandenen infrastrukturellen Ausstattung und Standortgunst im Sinne einer dezentralen Konzentration von den zentralen Orten, primär vom möglichen Oberzentrum Freising, und von den Mittelzentren des ländlichen Raums ausgehen. Das Mittelzentrum Moosburg a.d.Isar soll als zentraler Ort zur Sicherung und Herstellung einer gleichwertigen flächendeckenden Versorgung in seiner aufgabengemäßen zentralörtlichen Ausstattung bevorzugt entwickelt werden (vgl. LEP IV 1.3.1 und Anhang 10).
Der Flughafen München fungiert als Impulsgeber für eine verstärkte wirtschaftliche und siedlungsstrukturelle Entwicklung der gesamten Region. Insbesondere der angrenzende ländliche Raum, aber zugleich auch der Verdichtungsraum profitieren von der dadurch ausgelösten wirtschaftlichen und siedlungsstrukturellen Entwicklung (vgl. auch A I G 2.3 mit Begründung). Mit dieser Entwicklung sind auch konkurrierende Nutzungsansprüche an Raum und Umwelt und somit auch ein planerischer Handlungs- und Regelungsbedarf zur Lenkung der weiteren siedlungsstrukturellen Entwicklung des Flughafenumlandes verbunden. Das auf Beschluss des Ministerrats vom Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen unter Beteiligung der Staatsministerien für Wirtschaft, Verkehr und Technologie und des Innern vergebene und 1992 vorgelegte Gutachten "Fachübergreifendes Konzept für das Umland des Flughafens München" hat ermittelt, in welchen Bereichen eine weitere Siedlungsentwicklung aus ökologischen, verkehrlichen und siedlungsstrukturellen Gründen ausgeschlossen werden sollte und in welchen Bereichen für zusätzliche Entwicklungen noch Handlungsspielräume bestehen. Als Ergebnis dieser Studie und im Hinblick auf die grundsätzlichen Zielaussagen B II 1.2 und 1.3 des LEP kommen für die Aufnahme dieser flughafenbedingten Entwicklung insbesondere die Siedlungsräume im Stadt- und Umlandbereich Freising und in den Mittelbereichen Erding und Moosburg a.d. Isar in Betracht. Hier sind die leistungsfähigen Infrastrukturen des öffentlichen Personennahverkehrs (S-Bahn München-Freising, S-Bahn-Anbindung des Flughafens (S 8 und S 1) München-Erding, DB München-Landshut, DB München-Mühldorf a. Inn) und des Straßenverkehrs (A 92, A 94, B 11, B 388, St 2053 neu und die geplante Flughafentangente Ost) konzentriert. Die Siedlungsräume liegen an überregionalen Entwicklungsachsen und weisen erhebliche Flächenreserven sowie darüber hinausgehende Flächenpotentiale auf. Diese Standortgunst ist durch die bereits erfolgte Fertigstellung der Neufahrner Spange als direkte Verbindung des nördlichen Stadt- und Umlandbereiches München mit dem Flughafen noch verstärkt worden. Auch der Neubau der St 2053 zwischen dem Siedlungsschwerpunkt Ismaning und Hallbergmoos wird die Standortgunst dieses Teilraums erhöhen. |

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Der Flughafen München mit seinen Folgebetrieben ist für den ihn umgebenden ländlichen Raum eine Entwicklungschance, die sich mehr noch als im Landkreis Freising mittel- bis langfristig positiv für den überwiegend ländlich strukturierten Landkreis Erding auswirken kann. Neben dem wirtschaftlichen Impuls, wird für den Landkreis Erding die Einbindung des Flughafens von Osten her in das überregionale Straßennetz und der verbesserte Anschluss an das Oberzentrum eine wesentliche Aufwertung bringen.
Die zur Entwicklung notwendigen Siedlungsflächen (Wohnen und Gewerbe) im Flughafenumland sollten vor allem in den benachbarten zentralen Orten bereitgestellt werden. Besonders gute Voraussetzungen für die Umsetzung der vom Flughafen induzierten Entwicklungsimpulse bieten die Siedlungsräume des Stadt- und Umlandbereichs Freising mit dem möglichen Oberzentrum Freising und der Mittelbereiche Erding und Moosburg a.d.Isar mit dem Mittelzentrum Erding und dem bevorzugt zu entwickelnden Mittelzentrum Moosburg a.d.Isar (vgl. Begründung des Grundsatzes zu A I G 2.2). Da die Gemeinden Langenbach, Langenpreising, Marzling, Moosinning, Neuching, Oberding, Wartenberg, Wörth und Zolling zwar im unmittelbaren Einzugsbereich des Flughafens, jedoch größtenteils außerhalb des Lärmschutzbereiches liegen, sind auch sie grundsätzlich besonders für eine Übernahme von Wohn- und Arbeitsplatzfunktionen geeignet. |

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Zu A II Zentrale Orte und Funktionen der Gemeinden |
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Zu Z 1 Festlegung der Kleinzentren |
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Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2003 wurde das Zentrale-Orte-Konzept erneut überprüft und der neueren Entwicklung angepasst. Der Verwirklichung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen kommt dabei auch weiterhin eine große Bedeutung zu. Diesem Leitziel wurde nun das Leitprinzip Nachhaltigkeit an die Seite gestellt.
Die zentralen Orte werden nach Bedeutung und Eigenart ihrer jeweiligen Versorgungsaufgaben eingestuft (LEP A III 2.1.3).
Mit den in den Regionalplänen bestimmten Kleinzentren, Siedlungsschwerpunkten und Unterzentren wird in Ergänzung der im LEP festgelegten zentralen Orte höherer Stufen ein flächendeckendes System von Verflechtungsbereichen geschaffen.
Die Kleinzentren sollen die Bevölkerung ihrer Nahbereiche mit Gütern und Dienstleistungen des Grundbedarfs versorgen (LEP A III 2.1.4.1).
Dementsprechend soll jedes Kleinzentrum über mindestens 11 der nachfolgenden 13 Zentralitätskriterien und Einrichtungen verfügen (LEP Anhang zur Begründung zu Ziel A III 2.1):
- 10 Mio. Euro Einzelhandelsumsatz (GfK-Schätzung)
- 850 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
- 500 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Einpendler
- Postfiliale, -agentur

- Bank, Sparkasse
- Arzt, Allgemeinarzt
- Zahnarzt
- Gebietsarzt, ohne Allgemeinarzt
- Apotheke
- Einrichtung mit ambulantem Pflegedienst
- Grundschule
- Bushaltestelle (mind. 3 Fahrtenpaare pro Tag)
- Sitz einer Verwaltungsgemeinschaft
Bereits verbindlich bestimmte Kleinzentren können grundsätzlich beibehalten werden (LEP A III 2.1.4.2).
Aufgrund des bereits sehr dichten Netzes sollen die regionalen Planungsverbände nur in Einzelfällen über den Bestand hinaus zusätzliche Kleinzentren bestimmen (LEP Zu A III 2.1.4.2). Im Stadt- und Umlandbereich des großen Verdichtungsraumes München sollen keine Kleinzentren ausgewiesen werden (LEP A III 2.1.3.5), und es gelten in unmittelbarer Nachbarschaft zu Mittelzentren weiterhin erheblich strengere Maßstäbe. Unter diesen Voraussetzungen kann nur die Gemeinde Pöcking zum neuen Kleinzentrum bestimmt werden.
Die Gemeinde Pöcking (5.715 Einwohner, Stand: 31.12.2003) liegt in der äußeren Verdichtungszone des großen Verdichtungsraumes München und erfüllt die geforderten 11 Zentralitätskriterien zur Ausweisung als Kleinzentrum. Seit der letzten Fortschreibung der Kleinzentren in der Region München im Rahmen des regionalen Siedlungs- und Freiraumkonzeptes, welches am 01.12.2001 in Kraft trat, hat die zentralörtliche Funktion Pöckings deutlich zugenommen. Die Einzelhandels- und die Arbeitsplatzzentralität zeigen dies auf. Mit 11,9 Mio. Euro Einzelhandelsumsatz und bei 544 sozialversicherungspflichtigen Einpendlern werden die entsprechenden LEP-Vorgaben klar erfüllt. Die Ausgliederung des Nahbereichs mit 5.715 Einwohnern aus dem des Mittelzentrums Starnberg (es verbleiben 22.556 Einwohner) beeinträchtigen nicht dessen Versorgungseinrichtungen. Umgekehrt ist eine ausreichende Auslastung der Versorgungseinrichtungen Pöckings gewährleistet.
Die festgelegten Kleinzentren sind in Karte zu A II Z 1, Z 2 und Z 3 „Zentrale Orte und Nahbereiche" i.M. 1:500.000 zeichnerisch erläuternd dargestellt."
Die festgelegten Kleinzentren sind in Karte 1 Raumstruktur i.M. 1:500.000 zeichnerisch erläuternd dargestellt.
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Zu Z 2 Festlegung der Unterzentren |
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Mit dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2003 wurde die Ausweisung von Unterzentren den regionalen Planungsverbänden übertragen. Vorher erfolgte die Bestimmung durch die Bayerische Staatsregierung im LEP 1994. In der Region München hatte die Bayerische Staatsregierung die Gemeinden:
Dießen a.Ammersee, Dorfen, Herrsching a.Ammersee, Kaufering, Maisach, Markt Indersdorf, Taufkirchen (Vils) und Tutzing
zu Unterzentren bestimmt.
Im LEP 2003 wurde das ehemalige Unterzentrum Dorfen zum möglichen Mittelzentrum aufgestuft.
Unterzentren sollen die Bevölkerung größerer Nahbereiche mit Gütern und Dienstleistungen des qualifizierten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundbedarfs versorgen. Sofern erforderlich sollen sie auch für die Bevölkerung der Nahbereiche benachbarter Kleinzentren einzelne Funktionen wahrnehmen (LEP A III 2.1.5.1).
Im LEP 2003 wurden die Auswahlkriterien für die Festlegung der zentralen Orte aktualisiert und den geänderten Bedürfnissen, insbesondere im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung, Änderungen im Altersaufbau und im Sinne von Vereinfachung und Deregulierung, angepasst.
Dementsprechend soll jedes Unterzentrum über mindestens 13 der nachfolgenden 16 Zentralitätskriterien und Einrichtungen verfügen (LEP Anhang zur Begründung zu Ziel A III 2.1):
- 25 Mio. Euro Einzelhandelsumsatz (GfK-Schätzung)
- 2.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
- 1.200 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Einpendler
- Postfiliale, -agentur
- Bank, Sparkasse
- Arzt, Allgemeinarzt

- Zahnarzt
- Gebietsarzt, ohne Allgemeinarzt
- Apotheke
- Einrichtung mit ambulantem Pflegedienst
- Altenpflegeheim
- Grundschule
- Hauptschule
- Bushaltestelle (mind. 3 Fahrtenpaare pro Tag)
- Bahnhof, Haltepunkt
- Polizeiinspektion, -station
Die im LEP festgelegten Unterzentren Dießen a.Ammersee, Herrsching a.Ammersee, Kaufering, Maisach, Markt Indersdorf, Taufkirchen (Vils) und Tutzing werden aus regionalplanerischen Gesichtspunkten sowie nach den aktualisierten Zentralitätskriterien alle beibehalten.
Zu einem neuen Unterzentrum wird die Gemeinde Sauerlach bestimmt:
Die Gemeine Sauerlach (5.930 Einwohner, Stand 31.12.2003) liegt im ländlichen Teilraum im Umfeld des großen Verdichtungsraumes München und weist einen Einzelhandelsumsatz von 51,9 Mio. Euro auf. Sie hat 1.642 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 1.341 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Einpendler. 14 von 16 Zentralitätskriterien werden erfüllt.
Die festgelegten Unterzentren sind in Karte zu A II Z 1, Z 2 und Z 3 „Zentrale Orte und Nahbereiche" i.M. 1:500.000 zeichnerisch erläuternd dargestellt.
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Zu Z 3 Festlegung der Siedlungsschwerpunkte |
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Mit dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2003 wurde die Ausweisung von Siedlungsschwerpunkten den regionalen Planungsverbänden übertragen. Vorher erfolgte die Bestimmung durch die Bayerische Staatsregierung im LEP 1994. Im Stadt- und Umlandbereich des großen Verdichtungsraumes München hatte die Bayerische Staatsregierung die Gemeinden:
Garching b.München, Gauting, Germering, Gilching, Gräfelfing/Planegg/Krailling, Gröbenzell, Grünwald, Haar, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Ismaning, Karlsfeld, Kirchheim b.München, Kirchseeon, Markt Schwaben, Neubiberg/Ottobrunn/Hohen-brunn, Neufahrn b.Freising/Eching, Oberhaching, Oberschleißheim, Olching, Poing, Puchheim/Eichenau, Pullach i.Isartal, Taufkirchen, Unterföhring, Unterhaching, Unterschleißheim, Vaterstetten/Grasbrunn und Zorneding
zu Siedlungsschwerpunkten bestimmt.
Im LEP 2003 wurde der ehemalige Siedlungsschwerpunkt Markt Schwaben zum möglichen Mittelzentrum aufgestuft.
Siedlungsschwerpunkte sollen zentralörtliche Versorgungsaufgaben in allen Stadt- und Umlandbereichen übernehmen und zu einer Ordnung der Siedlungsentwicklung beitragen. In den großen Verdichtungsräumen sollen Versorgungsaufgaben des qualifizierten Grundbedarfs erfüllt werden (LEP A III 2.2.1.1). In geeigneten Siedlungsschwerpunkten sollen mittelzentrale Versorgungseinrichtungen bereitgestellt werden, bei Bedarf bis hin zur vollständigen Wahrnehmung mittelzentraler Aufgaben (LEP A III 2.2.1.2). Zwei oder mehr Siedlungsschwerpunkte sollen zentralörtliche Versorgungsaufgaben gemeinsam wahrnehmen, wenn dies räumlich oder funktional erforderlich ist (LEP A III 2.2.1.1). 
Im LEP 2003 wurden die Auswahlkriterien für die Festlegung der zentralen Orte aktualisiert und den geänderten Bedürfnissen, insbesondere im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung, Änderungen im Altersaufbau und im Sinne von Vereinfachung und Deregulierung, angepasst.
Dementsprechend soll jeder Siedlungsschwerpunkt über mindestens 13 der nachfolgenden 16 Zentralitätskriterien und Einrichtungen verfügen (LEP Anhang zur Begründung zu Ziel A III 2.1):
- 25 Mio. Euro Einzelhandelsumsatz (GfK-Schätzung)
- 2.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
- 1.200 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Einpendler
- Postfiliale, -agentur
- Bank, Sparkasse
- Arzt, Allgemeinarzt
- Zahnarzt
- Gebietsarzt, ohne Allgemeinarzt
- Apotheke
- Einrichtung mit ambulantem Pflegedienst
- Altenpflegeheim
- Grundschule
- Hauptschule
- Bushaltestelle (mind. 3 Fahrtenpaare pro Tag)
- Bahnhof, Haltepunkt

- Polizeiinspektion, -station
Die im LEP festgelegten Siedlungsschwerpunkte werden aus regionalplanerischen Gesichtspunkten sowie nach den aktualisierten Zentralitätskriterien alle beibehalten.
Zu neuen Siedlungsschwerpunkten werden die Gemeinden Aschheim, Feldkirchen und Hallbergmoos bestimmt:
Die Gemeine Aschheim weist einen Einzelhandelsumsatz von 62,6 Mio. Euro auf. Sie hat 11.645 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 11.149 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Einpendler. 14 von 16 Zentralitätskriterien werden erfüllt.
Die Gemeinde Feldkirchen weist einen Einzelhandelsumsatz von 10,4 Mio. Euro auf. Sie hat 5.031 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 4.711 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Einpendler. 13 von 16 Zentralitätskriterien werden erfüllt.
Die Gemeinde Hallbergmoos wurde im LEP 2003 dem Stadt- und Umlandbereich München zugeordnet. Sie weist einen Einzelhandelsumsatz von 20,7 Mio. Euro auf, hat 5.302 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 4.609 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Einpendler. 15 von 16 Zentralitätskriterien werden erfüllt.
Die festgelegten Siedlungsschwerpunkte sind in Karte zu A II Z 1, Z 2 und Z 3 „Zentrale Orte und Nahbereiche" i.M. 1:500.000 zeichnerisch erläuternd dargestellt."
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