Ziele und Grundsätze

 
   Kapitel B I Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen - Begründung (Fortsetzung)

Datum des Inkrafttretens (B I 1):
15. Februar 1998


 



Hinweise:

  • Die vorliegenden Auszüge ersetzen nicht die Originalversion des Regionalplans München, die allein verbindlich ist.
  • Dieser Schalter führt Sie zum jeweiligen Ziel:zum Ziel

 

 Zu I Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen (Fortsetzung)


 Inhaltsverzeichnis


 Zu 1.3 Besonders bedeutsame Teile von Natur und Landschaft
 Zu 1.3.1 Naturschutzgebiete
 Zu 1.3.2 Flächenhafte Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile
 Zu 1.4 Erhaltung und Gestaltung der Landschaft

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 Zu 1 Natur und Landschaft
 Zu 1.1 Landschaftliches Leitbild
 Zu 1.2 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete

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 Zu 2 Wasserwirtschaft

 Zu 1.3 Besonders bedeutsame Teile von Natur und Landschaft


 Zu 1.3.1 Naturschutzgebiete


 Zu 1.3.1.1

zum ZielZu den besonders bedeutsamen Teilen von Natur und Landschaft zählen Naturschutzgebiete sowie flächenhafte Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile.

Die bereits rechtsverbindlich festgesetzten Naturschutzgebiete bilden das Grundgerüst und die Ausgangsbasis für die Erhaltung und Sicherung weiterer naturnaher Landschaftsbestandteile. Es handelt sich dabei weitgehend um Flächen, die heute Reservate und Rückzugsgebiete für teilweise ausgestorbene Tiere und Pflanzen sind. An der Sicherung und möglichst unveränderten Erhaltung dieser Flächen besteht ein besonderes öffentliches Interesse.

SeitenanfangIm einzelnen sind dies:

Vogelfreistätte Eggelburger See

Lkr. EBE

Freisinger Buckel

Lkr. ED

Gfällach

Lkr. ED

Viehlaßmoos

Lkr. ED

Eittinger Weiher

Lkr. ED

Ausgleichsweiher bei Moosburg a. d. Isar

Lkr. FS

Echinger Lohe

Lkr. FS

Garchinger Heide

Lkr. FS

Isarauen zwischen Hangenham und Moosburg a. d. lsar

Lkr. FS/ED

Dettenhofer Filz und Hälsle

Lkr. LL

Erlwiesfilz, Bremstauden, Am Eschenbächl

Lkr. LL

Oberes und Unteres Seeholz

Lkr. LL

Vogelfreistätte Ammersee/Südufer

Lkr. LL

Enzianwiesen bei Riederau

Lkr. LL

Kalkflachmoor im Kupferbachtal

Lkr. M

Vogelfreistätte südlich der Fischteiche der Mittleren Isar

Lkr. M

Görbelmoos

Lkr. STA

Herrschinger Moos

Lkr. STA

Maisinger See

Lkr. STA

Mesnerbichl

Lkr. STA

Wildmoos

Lkr. STA

Ampermoos

Lkr. FFB/LL/STA

Leutstettener Moos

Lkr. STA

Karpfenwinkel am Starnberger See

Lkr. STA


(s. Karte 3 Landschaft und Erholung i.M. 1:100.000)

Inhaltsverzeichnis
 

 Zu 1.3.1.2

zum ZielBei den Landschaftsteilen, die unter Naturschutz gestellt werden sollen, handelt es sich insbesondere um folgende Landschaftstypen:

  • Hoch-, Übergangs- und Niedermoore mit Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten auf kalkreich nährstoffarmen Standorten im Isar-Ammer-Hügelland sowie Toteislöcher, Moorseen und Verlandungszonen;
  • Reliktstandorte osteuropäischer Steppenvegetation und alpiner Pflanzenwelt wie z.B. die Kalkmagerrasenvorkommen und Trockenstandorte in den Isar- und Lechauen, im Moränenhügelland und in der Garchinger Heide nördlich von München;
  • Rast- und Brutbiotope für gefährdete Vogelarten an Bächen, Flüssen und in Feuchtgebieten;
  • Naturnahe sowie natürliche Au- und. Leitenwälder der Isar, der Amper und des Lechs.

Die rechtliche Sicherung der zur Ausweisung als Naturschutzgebiet vorgeschlagenen Flächen sollte sich nach dem Grad der Gefährdung der jeweiligen Gebiete richten oder sich an der Repräsentanz der verschiedenen Biotoptypen orientieren.

Der generalisierte Umgriff und die Lage der vorgeschlagenen Naturschutzgebiete sind in der Karte 3 Landschaft und Erholung i.M. 1:100.000 erläuternd dargestellt.

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 Zu 1.3.2   Flächenhafte Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile


 Zu 1.3.2.1

zum ZielZu den besonders bedeutsamen Teilen von Natur und Landschaft zählen neben den Naturschutzgebieten ausgewählte flächenhafte Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile von überörtlicher Bedeutung. Sie bilden zusammen ein die gesamte Region überziehendes Netz natürlicher und naturnaher Lebensgemeinschaften. Es sind biologische Stabilisatoren, die entscheidend dazu beitragen, das natürliche Regenerationsvermögen zu erhalten und zu sichern.

Der anhaltende Verlust von Landschaftsbestandteilen und Grünbeständen signalisiert die Notwendigkeit der Bestandssicherung. Mit weiterem Verlust von Landschaftsbestandteilen und Grünbeständen gehen u.a. auch charakteristische Merkmale eines Landschaftsraums verloren.

Von regionaler Bedeutung sind folgende rechtsverbindlich festgesetzte, flächenhafte InhaltsverzeichnisNaturdenkmäler:

(s. Karte 3 Landschaft und Erholung i.M. 1:100.000)

Torfstich bei Gröbenried

Lkr. DAH

Heidehang westlich von Purfing

Lkr. EBE

Halbtrockenrasen bei Taglaching

Lkr. EBE

Almhügel nordwestlich von Wörth

Lkr. ED

Lohwaldreste bei Schwaig

Lkr. ED

Quellmoorrest Grünbachschwaige

Lkr. ED

Flachmoorrest östlich Giggenhausen

Lkr. FS

Hangmoor bei Gremertshausen

Lkr. FS

Sempter Heide nordöstlich von Moosburg a.d. Isar

Lkr. FS

Niedermoor südlich Geltendorf - Emmeringer Weiher

Lkr. LL

Steilhang östlich von Wabern

Lkr. LL

Quellmoor westlich von Hohenzell

Lkr. LL

Ramsacher Weiher südlich Ramsach

Lkr. LL

Heidewiesen bei Hurlach

Lkr. LL

Heidewiese bei Erpfting

Lkr. LL

Moränenweiher bei Unterfinning

Lkr. LL

Berger Moor östlich Peiß

Lkr. M

Eichenwald »Altlauf« südlich Hohenbrunn

Lkr. M

Perlacher Hang in Grünwald

Lkr. M

Filzsee bei Monatshausen

Lkr. STA

Bäckerbichl bei Erling-Andechs

Lkr. STA

Galgenberg westlich Söcking

Lkr. STA

Katzenzipfel südlich Machtlfing

Lkr. STA

Johanneshügel südlich Tutzing

Lkr. STA

Garatshauser Wiesen nördlich Tutzing

Lkr. STA

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 Zu 1.3.2.2

zum ZielDie ökologisch bedeutsamen Landschaftsbestandteile sind in der Biotopkartierung des Landesamts für Umweltschutz erhoben. Mit Hilfe der Auswertungsergebnisse läßt sich feststellen, welche Biotoptypen besonders selten oder gefährdet sind und somit vorrangig eines Schutzes nach Art. 12 BayNatSchG bedürfen.

Die zur Ausweisung als Landschaftsbestandteil vorgeschlagenen Biotoptypen sind ausgewählte, regional bedeutsame Teile von Natur und Landschaft. Es sind überwiegend Standorte charakteristischer Pflanzengesellschaften, denen in besonderem Maße die Aufgabe zukommt, den vom Aussterben bedrohten Pflanzen und Tiere Rückzugs- und Regenerationsräume zu bieten und damit vor allem ökologisch instabile Teile der Region zu sichern.

Insbesondere folgende Biotope erfüllen die Kriterien zur rechtlichen Sicherung als Landschaftsbestandteile:

Bruchwald bei Unterhandenzhofen

Lkr. DAH

Niedermoor westlich Karlsfeld

Lkr. DAH

Hangwald bei Bergkirchen

Lkr. DAH

Bruchwald nördlich Arnbach

Lkr. DAH

Toteiskessel mit Ubergangsmoor südlich Moosach

Lkr. EBE

Nagelfluhsteilhang »Krachenberg« bei Landsberg a. Lech

Lkr. LL

Drumlin bei Traubing

Lkr. STA

 
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 Zu 1.4       Erhaltung und Gestaltung der Landschaft


 Zu 1.4.1

zum ZielBei den genannten offenen Fluren handelt es sich um großflächig ausgeräumte Ackerfluren mit instabilen Ökosystemen. Sie sind vielfach nur mit hohem Aufwand wieder ökologisch voll funktionsfähig zu machen. Deshalb sollen diese Räume zur Sicherung ihrer Selbstregulationsfähigkeit sowie zur Bereicherung des Landschaftsbilds durch natürliche und naturnahe Ökozellen aufgelockert und stabilisiert werden, hierzu zählt insbesondere der Einbau von Feldgehölzen, Hecken und Flurbäumen und eine stärkere Vernetzung der kleinflächigen Biotope. Die Bereiche, in denen eine Flurdurchgrünung vordringlich angestrebt wird, sind in Karte 3 Landschaft und Erholung i.M. 1:100.000 erläuternd dargestellt.


 Zu 1.4.2

zum ZielDie Sicherung der Bodenkrume ist die Voraussetzung langfristig die Ertragskraft des Bodens zu erhalten, da abgetragene oder reduzierte Humusschichten den Ertrag des Bodens vermindern. Deshalb ist dem Bodenabtrag durch Wind- oder Wassererosion nachhaltig entgegenzuwirken. Hierzu ist neben einer planvoll durchgeführten Durchgrünung insbesondere in Teilen des tertiären Hügellandes, vor allem die Anpassung der Bewirtschaftungsmethoden an die jeweiligen standortspezifischen naturräumlichen Bedingungen wie Hangneigung, Bodenart, Bodentyp und Kleinklima erforderlich. Die Hanglängen sollten dabei so festgelegt werden, daß ein Bodenabtrag von 10-15 t/Jahr/ha nicht überschritten wird.

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 Zu 1.4.3

zum ZielInnerörtliche Grünflächen ergänzen das System der regionalen Grünzüge und Freiflächen. Sie sollten sich an landschaftlichen Leitlinien wie z.B. Bachläufen, Steilhängen, Hangkanten, Waldgruppen, Friedhöfen, Kleingärten, Parks und Alleen orientieren. Dabei tragen vor allem örtlich zusammenhängende und in das regionale Grün- und Freiflächensystem integrierte Grünflächen deutlich zur Verbesserung der Wohnumfeldqualität bei, weil sie die kleinklimatischen Verhältnisse verbessern sowie, neben der Gliederung der Siedlungsgebiete, der wohnortnahen Erholung dienen.

In Teilen der Region, wie z.B. im Gebiet der Landeshauptstadt München sind die Freiflächen besonders knapp. Deshalb sind sie nicht nur unbedingt zu erhalten, sondern auch möglichst vielfältig zu nutzen. Hierzu gehört, daß z.B. landwirtschaftliche Flächen sowie Kleingartenanlagen durch geeignete behutsame Erschließungen als extensive Freizeit- und Freiraumangebote für alle Bürger nutzbar gemacht werden, ohne daß dabei der eigentliche Zweck oder die Wirtschaftlichkeit ihrer Nutzung wesentlich beeinträchtigt werden.


 Zu 1.4.4

zum ZielAufgrund der starken Bautätigkeit in den vergangenen Jahren wurden oft gewachsene Ortsränder mit ihren Gärten, Obstanlagen und sonstigen Gehölzpflanzungen durch meist auch unzureichend eingegrünte Neubaugebiete eingeschlossen. Die harmonischen Übergänge in die freie Landschaft gingen in der Regel verloren. Derartige Entwicklungen traten insbesondere in Teilen der engeren Verdichtungszone des großen Verdichtungsraums München sowie im östlichen Landkreis Fürstenfeldbruck und z.T. auch im Hachinger Tal auf.

Insbesondere wurden bei der Errichtung von Großsiedlungen die Gesichtspunkte der Landschaftsgestaltung und der Freiraumplanung oft nicht ausreichend beachtet. Gute Ergebnisse wurden dagegen in der Regel dann erzielt, wenn die landschaftlichen Gegebenheiten frühzeitig in die Bauleit- und Ortsrandplanung einbezogen wurden und das organische Einwachsen der Ortsränder in die umgebende Landschaft durch ein grüngestalterisches Konzept sichergestellt wurde.

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 Zu 1.4.5

zum ZielGroßflächige Infrastrukturmaßnahmen wie Autobahnen, Hochspannungsleitungen, Bahnhöfe sowie Flughäfen stellen grundsätzlich einen erheblichen nachteiligen Eingriff in das Landschaftsbild und das Naturgefüge dar. Bei solchen Maßnahmen ist deshalb besonders sorgfältig darauf zu achten, daß ein Abwägen von Aufwand und Nutzen bei der Inanspruchnahme von Flächen und natürlichen Ressourcen erfolgt und zum Ausgleich der Eingriffe rechtzeitig große Flächen bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist bei Infrastrukturprojekten von vorneherein auf eine landschaftsschonende Durchführung zu achten.

 

  

zu Kapitel B I 1.1 und 1.2

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