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Zu I Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen (Fortsetzung) |
Zu 1.3 Besonders bedeutsame Teile von Natur und Landschaft Zu 1.3.1 Naturschutzgebiete Zu 1.3.2 Flächenhafte Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile Zu 1.4 Erhaltung und Gestaltung der Landschaft
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Zu 1.3 Besonders bedeutsame Teile von Natur und Landschaft |
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Zu 1.3.1 Naturschutzgebiete |
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Zu den besonders bedeutsamen Teilen von Natur und Landschaft zählen Naturschutzgebiete sowie flächenhafte Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile.
Die bereits rechtsverbindlich festgesetzten Naturschutzgebiete bilden das Grundgerüst und die Ausgangsbasis für die Erhaltung und Sicherung weiterer naturnaher Landschaftsbestandteile. Es handelt sich dabei weitgehend um Flächen, die heute Reservate und Rückzugsgebiete für teilweise ausgestorbene Tiere und Pflanzen sind. An der Sicherung und möglichst unveränderten Erhaltung dieser Flächen besteht ein besonderes öffentliches Interesse.
Im einzelnen sind dies:
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Vogelfreistätte Eggelburger See |
Lkr. EBE |
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Freisinger Buckel |
Lkr. ED |
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Gfällach |
Lkr. ED |
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Viehlaßmoos |
Lkr. ED |
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Eittinger Weiher |
Lkr. ED |
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Ausgleichsweiher bei Moosburg a. d. Isar |
Lkr. FS |
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Echinger Lohe |
Lkr. FS |
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Garchinger Heide |
Lkr. FS |
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Isarauen zwischen Hangenham und Moosburg a. d. lsar |
Lkr. FS/ED |
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Dettenhofer Filz und Hälsle |
Lkr. LL |
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Erlwiesfilz, Bremstauden, Am Eschenbächl |
Lkr. LL |
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Oberes und Unteres Seeholz |
Lkr. LL |
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Vogelfreistätte Ammersee/Südufer |
Lkr. LL |
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Enzianwiesen bei Riederau |
Lkr. LL |
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Kalkflachmoor im Kupferbachtal |
Lkr. M |
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Vogelfreistätte südlich der Fischteiche der Mittleren Isar |
Lkr. M |
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Görbelmoos |
Lkr. STA |
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Herrschinger Moos |
Lkr. STA |
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Maisinger See |
Lkr. STA |
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Mesnerbichl |
Lkr. STA |
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Wildmoos |
Lkr. STA |
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Ampermoos |
Lkr. FFB/LL/STA |
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Leutstettener Moos |
Lkr. STA |
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Karpfenwinkel am Starnberger See |
Lkr. STA |
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(s. Karte 3 Landschaft und Erholung i.M. 1:100.000)
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Bei den Landschaftsteilen, die unter Naturschutz gestellt werden sollen, handelt es sich insbesondere um folgende Landschaftstypen:
- Hoch-, Übergangs- und Niedermoore mit Vorkommen seltener Tier- und Pflanzenarten auf kalkreich nährstoffarmen Standorten im Isar-Ammer-Hügelland sowie Toteislöcher, Moorseen und Verlandungszonen;
- Reliktstandorte osteuropäischer Steppenvegetation und alpiner Pflanzenwelt wie z.B. die Kalkmagerrasenvorkommen und Trockenstandorte in den Isar- und Lechauen, im Moränenhügelland und in der Garchinger Heide nördlich von München;
- Rast- und Brutbiotope für gefährdete Vogelarten an Bächen, Flüssen und in Feuchtgebieten;
- Naturnahe sowie natürliche Au- und. Leitenwälder der Isar, der Amper und des Lechs.
Die rechtliche Sicherung der zur Ausweisung als Naturschutzgebiet vorgeschlagenen Flächen sollte sich nach dem Grad der Gefährdung der jeweiligen Gebiete richten oder sich an der Repräsentanz der verschiedenen Biotoptypen orientieren.
Der generalisierte Umgriff und die Lage der vorgeschlagenen Naturschutzgebiete sind in der Karte 3 Landschaft und Erholung i.M. 1:100.000 erläuternd dargestellt.
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Zu 1.3.2 Flächenhafte Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile |
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Zu den besonders bedeutsamen Teilen von Natur und Landschaft zählen neben den Naturschutzgebieten ausgewählte flächenhafte Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile von überörtlicher Bedeutung. Sie bilden zusammen ein die gesamte Region überziehendes Netz natürlicher und naturnaher Lebensgemeinschaften. Es sind biologische Stabilisatoren, die entscheidend dazu beitragen, das natürliche Regenerationsvermögen zu erhalten und zu sichern.
Der anhaltende Verlust von Landschaftsbestandteilen und Grünbeständen signalisiert die Notwendigkeit der Bestandssicherung. Mit weiterem Verlust von Landschaftsbestandteilen und Grünbeständen gehen u.a. auch charakteristische Merkmale eines Landschaftsraums verloren.
Von regionaler Bedeutung sind folgende rechtsverbindlich festgesetzte, flächenhafte Naturdenkmäler:
(s. Karte 3 Landschaft und Erholung i.M. 1:100.000)
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Torfstich bei Gröbenried |
Lkr. DAH |
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Heidehang westlich von Purfing |
Lkr. EBE |
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Halbtrockenrasen bei Taglaching |
Lkr. EBE |
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Almhügel nordwestlich von Wörth |
Lkr. ED |
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Lohwaldreste bei Schwaig |
Lkr. ED |
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Quellmoorrest Grünbachschwaige |
Lkr. ED |
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Flachmoorrest östlich Giggenhausen |
Lkr. FS |
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Hangmoor bei Gremertshausen |
Lkr. FS |
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Sempter Heide nordöstlich von Moosburg a.d. Isar |
Lkr. FS |
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Niedermoor südlich Geltendorf - Emmeringer Weiher |
Lkr. LL |
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Steilhang östlich von Wabern |
Lkr. LL |
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Quellmoor westlich von Hohenzell |
Lkr. LL |
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Ramsacher Weiher südlich Ramsach |
Lkr. LL |
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Heidewiesen bei Hurlach |
Lkr. LL |
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Heidewiese bei Erpfting |
Lkr. LL |
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Moränenweiher bei Unterfinning |
Lkr. LL |
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Berger Moor östlich Peiß |
Lkr. M |
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Eichenwald »Altlauf« südlich Hohenbrunn |
Lkr. M |
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Perlacher Hang in Grünwald |
Lkr. M |
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Filzsee bei Monatshausen |
Lkr. STA |
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Bäckerbichl bei Erling-Andechs |
Lkr. STA |
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Galgenberg westlich Söcking |
Lkr. STA |
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Katzenzipfel südlich Machtlfing |
Lkr. STA |
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Johanneshügel südlich Tutzing |
Lkr. STA |
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Garatshauser Wiesen nördlich Tutzing |
Lkr. STA |
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Die ökologisch bedeutsamen Landschaftsbestandteile sind in der Biotopkartierung des Landesamts für Umweltschutz erhoben. Mit Hilfe der Auswertungsergebnisse läßt sich feststellen, welche Biotoptypen besonders selten oder gefährdet sind und somit vorrangig eines Schutzes nach Art. 12 BayNatSchG bedürfen.
Die zur Ausweisung als Landschaftsbestandteil vorgeschlagenen Biotoptypen sind ausgewählte, regional bedeutsame Teile von Natur und Landschaft. Es sind überwiegend Standorte charakteristischer Pflanzengesellschaften, denen in besonderem Maße die Aufgabe zukommt, den vom Aussterben bedrohten Pflanzen und Tiere Rückzugs- und Regenerationsräume zu bieten und damit vor allem ökologisch instabile Teile der Region zu sichern.
Insbesondere folgende Biotope erfüllen die Kriterien zur rechtlichen Sicherung als Landschaftsbestandteile:
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Bruchwald bei Unterhandenzhofen |
Lkr. DAH |
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Niedermoor westlich Karlsfeld |
Lkr. DAH |
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Hangwald bei Bergkirchen |
Lkr. DAH |
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Bruchwald nördlich Arnbach |
Lkr. DAH |
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Toteiskessel mit Ubergangsmoor südlich Moosach |
Lkr. EBE |
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Nagelfluhsteilhang »Krachenberg« bei Landsberg a. Lech |
Lkr. LL |
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Drumlin bei Traubing |
Lkr. STA |
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Zu 1.4 Erhaltung und Gestaltung der Landschaft |
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Bei den genannten offenen Fluren handelt es sich um großflächig ausgeräumte Ackerfluren mit instabilen Ökosystemen. Sie sind vielfach nur mit hohem Aufwand wieder ökologisch voll funktionsfähig zu machen. Deshalb sollen diese Räume zur Sicherung ihrer Selbstregulationsfähigkeit sowie zur Bereicherung des Landschaftsbilds durch natürliche und naturnahe Ökozellen aufgelockert und stabilisiert werden, hierzu zählt insbesondere der Einbau von Feldgehölzen, Hecken und Flurbäumen und eine stärkere Vernetzung der kleinflächigen Biotope. Die Bereiche, in denen eine Flurdurchgrünung vordringlich angestrebt wird, sind in Karte 3 Landschaft und Erholung i.M. 1:100.000 erläuternd dargestellt.
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Die Sicherung der Bodenkrume ist die Voraussetzung langfristig die Ertragskraft des Bodens zu erhalten, da abgetragene oder reduzierte Humusschichten den Ertrag des Bodens vermindern. Deshalb ist dem Bodenabtrag durch Wind- oder Wassererosion nachhaltig entgegenzuwirken. Hierzu ist neben einer planvoll durchgeführten Durchgrünung insbesondere in Teilen des tertiären Hügellandes, vor allem die Anpassung der Bewirtschaftungsmethoden an die jeweiligen standortspezifischen naturräumlichen Bedingungen wie Hangneigung, Bodenart, Bodentyp und Kleinklima erforderlich. Die Hanglängen sollten dabei so festgelegt werden, daß ein Bodenabtrag von 10-15 t/Jahr/ha nicht überschritten wird.
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Innerörtliche Grünflächen ergänzen das System der regionalen Grünzüge und Freiflächen. Sie sollten sich an landschaftlichen Leitlinien wie z.B. Bachläufen, Steilhängen, Hangkanten, Waldgruppen, Friedhöfen, Kleingärten, Parks und Alleen orientieren. Dabei tragen vor allem örtlich zusammenhängende und in das regionale Grün- und Freiflächensystem integrierte Grünflächen deutlich zur Verbesserung der Wohnumfeldqualität bei, weil sie die kleinklimatischen Verhältnisse verbessern sowie, neben der Gliederung der Siedlungsgebiete, der wohnortnahen Erholung dienen.
In Teilen der Region, wie z.B. im Gebiet der Landeshauptstadt München sind die Freiflächen besonders knapp. Deshalb sind sie nicht nur unbedingt zu erhalten, sondern auch möglichst vielfältig zu nutzen. Hierzu gehört, daß z.B. landwirtschaftliche Flächen sowie Kleingartenanlagen durch geeignete behutsame Erschließungen als extensive Freizeit- und Freiraumangebote für alle Bürger nutzbar gemacht werden, ohne daß dabei der eigentliche Zweck oder die Wirtschaftlichkeit ihrer Nutzung wesentlich beeinträchtigt werden. |
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Aufgrund der starken Bautätigkeit in den vergangenen Jahren wurden oft gewachsene Ortsränder mit ihren Gärten, Obstanlagen und sonstigen Gehölzpflanzungen durch meist auch unzureichend eingegrünte Neubaugebiete eingeschlossen. Die harmonischen Übergänge in die freie Landschaft gingen in der Regel verloren. Derartige Entwicklungen traten insbesondere in Teilen der engeren Verdichtungszone des großen Verdichtungsraums München sowie im östlichen Landkreis Fürstenfeldbruck und z.T. auch im Hachinger Tal auf.
Insbesondere wurden bei der Errichtung von Großsiedlungen die Gesichtspunkte der Landschaftsgestaltung und der Freiraumplanung oft nicht ausreichend beachtet. Gute Ergebnisse wurden dagegen in der Regel dann erzielt, wenn die landschaftlichen Gegebenheiten frühzeitig in die Bauleit- und Ortsrandplanung einbezogen wurden und das organische Einwachsen der Ortsränder in die umgebende Landschaft durch ein grüngestalterisches Konzept sichergestellt wurde. |
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Großflächige Infrastrukturmaßnahmen wie Autobahnen, Hochspannungsleitungen, Bahnhöfe sowie Flughäfen stellen grundsätzlich einen erheblichen nachteiligen Eingriff in das Landschaftsbild und das Naturgefüge dar. Bei solchen Maßnahmen ist deshalb besonders sorgfältig darauf zu achten, daß ein Abwägen von Aufwand und Nutzen bei der Inanspruchnahme von Flächen und natürlichen Ressourcen erfolgt und zum Ausgleich der Eingriffe rechtzeitig große Flächen bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist bei Infrastrukturprojekten von vorneherein auf eine landschaftsschonende Durchführung zu achten.
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