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Regionalplan München - Teil B - Begründung |
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Zu I Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen - Fortsetzung |
Zu 2 Wasserwirtschaft Zu 2.1 Wasserversorgung Zu 2.1.1 Leitbild Zu 2.1.2 Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete Zu 2.1.3 Nutzung regionaler Trinkwasservorkommen Zu 2.2 Gewässerschutz Zu 2.3 Bodenwasserhaushalt Zu 2.4 Abflußregelung Zu 2.5 Gewässernutzung und -pflege
Vorige Seite Zu 1 Natur und Landschaft
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In der Region, insbesondere im großen Verdichtungsraum München, bestehen infolge der dichten Besiedlung stark ausgeprägte Konflikte zwischen verschiedenen raumbeanspruchenden bzw. standortabhängigen Nutzungen. Im Interesse der Daseinsvorsorge müssen beim Abwägen und Ausgleich dieser Nutzungsansprüche klare Prioritäten zugunsten einer sicheren und einwandfreien Wasserversorgung sowie einer geordneten Abwasserbeseitigung gesetzt werden.
Mit einem Trinkwasserverbrauch von derzeit über 260 l je Einwohner und Tag bei steigender Tendenz und fortschreitender Inanspruchnahme von Flächen für Raumnutzungen, die dem erforderlichen Schutz des Grundwassers entgegenstehen können, ist Trinkwasser zu einem lebenswichtigen knappen Gut geworden. Deshalb sind in einwohnerstarken Räumen mit unzureichenden eigenen Trinkwasservorkommen, wie in der Region München, alle größeren Grundwasservorkommen grundsätzlich schutzwürdig. Dabei ist auch zu bedenken, daß ein aus Grundwasser gewonnenes Trinkwasser - wie es generell in Südbayern zur Verfügung steht - von besserer Qualität ist als ein aus oberirdischen Gewässern entnommenes Trinkwasser.
Die für die Trinkwasserversorgung nutzbaren Grundwasservorkommen sind besonders innerhalb des großen Verdichtungsraums München durch konkurrierende Nutzungen gefährdet. Die Nutzung und Sicherung der regionalen Grundwasservorräte hat grundsätzlich Vorrang gegenüber anderen Nutzungen. Im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung sind die Voraussetzungen hierfür ggf. unter Zurückstellung anderer möglicher Raumnutzungen, beispielsweise im Rahmen der Ausweisung von Kiesvorrang- und -vorbehaltsflächen, zu schaffen bzw. aufrecht zu erhalten.
Zahlreiche bestehende Entnahmen aus den oberflächennahen Grundwasserleitern quartärer Schichten können nur dann als Versorgungsbasis weiterhin genutzt und für die Zukunft gesichert werden, wenn die Belastung der Einzugsgebiete dieser Wasserentnahmestellen verringert und weitere Belastungen vermieden werden. Eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch Oberdüngung ist auszuschließen.
Die nicht so ergiebigen Grundwasservorkommen in den tertiären Schichten sind wegen ihrer mächtigen Deckschichten besser vor Verunreinigungen geschützt und deshalb für die Trinkwasserversorgung wertvoller als die Trinkwasserreserven der Quartärschichten.
Neben dem Grundwasserschutz ist auch die Verbesserung der Wasserqualität belasteter Oberflächengewässer geboten. Abwässer und sonstige Naturstoffe sollten von Flüssen und Seen ferngehalten werden, um deren biologisches Gleichgewicht und deren Brauchbarkeit für die verschiedenen Nutzungen, insbesondere für die Erholung zu sichern oder wiederherzustellen. |
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Zu 2.1.2 Wasserwirtschaftliche Vorranggebiete |
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Infolge der starken Konkurrenz verschiedener Raumnutzungsansprüche wie fürSiedlungs- und Verkehrsflächen, Abbau von Bodenschätzen und landwirtschaftlicheNutzung erweist sich die Ausweisung und Sicherung von Trinkwasserschutzgebieten als sehr schwierig. Umso wichtiger ist es deshalb in der Region München, frühzeitig Ansprüche der öffentlichen Wasserversorgung anzumelden.
In der Region München gewährleisten die örtlichen bzw. innerregionalen Trinkwassergebiete die Eigenversorgung der Bevölkerung mit Ausnahme der Einwohner der Landeshauptstadt München und der an die Münchener Wasserversorgung angeschlossenen Umlandgemeinden. Um die verbrauchsnahe Versorgung auch langfristig zu ermöglichen, wurden vom Bayer. Landesamt für Wasserwirtschaft mit einem mathematischen Grundwassermodell Grundwassererkundungen und Untersuchungen im Bereich der Münchner Schotterebene erarbeitet. Danach sind ergiebige Grundwasservorkommen gefunden worden.
Gemäß LEP B XII 3.1.2 werden wasserwirtschaftliche Vorranggebiete abgegrenzt. Sie dienen der vorläufigen Sicherung der Grundwasservorkommen gegenüber konkurrierenden Nutzungsansprüchen.
Die wasserwirtschaftlichen Vorranggebiete liegen schwerpunktmäßig in Quartärschichten des Lechtales im westlichen Bereich des Landkreises Landsberg a. Lech sowie der Münchener Schotterebene (Ebersberger Forst) und am Nordrand des Moränengebiets westlich von Fürstenfeldbruck. |
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Der Schutz der nutzbaren Grundwasservorkommen ist hier auch dann zu gewährleisten, wenn eine wasserrechtliche Inschutznahme und Erschließung für die Trinkwasserversorgung zeitlich und dem Umfang nach noch nicht absehbar ist. Der Schutz des Grundwassers bedingt in der Regel auf größeren Flächen Verbot oder Beschränkung bestimmter Nutzungen.
Die ausgewiesenen wasserwirtschaftlichen Vorranggebiete stellen grundsätzlich schutzwürdige Grundwasservorkommen dar. Dieser vorsorgliche Schutz ist auch notwendig, weil sich die Gebiete vorwiegend in Quartärschichten befinden und deswegen keine besonders guten Deckschichten haben. |
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Zu 2.1.3 Nutzung regionaler Trinkwasservorkommen |
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Die wasserrechtlich genehmigte zusätzliche Erschließung im oberen Loisachtal sichert zwar für die Landeshauptstadt und die hier angeschlossenen Gemeinden die Wasserversorgung über die Laufzeit des Regionalplans hinaus. Dies geschieht jedoch nicht in gleichem Maße für andere Gemeinden der Region, vor allem im großen Verdichtungsraum München. Da hier die Trinkwassergewinnungsanlagen bzw. die Wasserreserven der Wasserschutzgebiete nur begrenzte Wasserentnahmen erlauben, ist die Sicherung langfristiger Wassergewinnungsgebiete in der gesamten Region erforderlich. Dies ist umso mehr erforderlich, als auch in den in der Region Oberland gelegenen Entnahmegebieten in den Flußtälern der oberen Loisach, der Mangfall und der oberen Isar Belastbarkeits- bzw. Ergiebigkeitsgrenzen bestehen.
Der zusätzliche Bedarf in der Landeshauptstadt München und der an deren Versorgungsnetz angeschlossenen Nachbargemeinden muss in verbrauchsreichen Zeiten zwar nach wie vor vor allem durch Inanspruchnahme der Wasservorkommen in der Münchner Schotterebene abgedeckt werden; um ein übermäßiges Absinken des Grundwasserspiegels hier zu verhindern, ist aber die Grundlast für die Trinkwasserversorgung der Landeshauptstadt München und der von ihr mitversorgten Gemeinden überwiegend aus dem Mangfall- und Loisachtal zu entnehmen.
Kleinere dezentrale Wassergewinnungsanlagen werden durch eine solche schonende Trinkwasserentnahme in der Münchner Schotterebene in ihrem Bestand nicht bedroht. Damit kann eine allzu große Abhängigkeit kleinerer Gemeinden von übergemeindlichen Großanlagen vermieden werden.
Nicht erstrebenswert ist es, möglichst viele Gemeinden an eine zentrale Großwasserversorgungsanlage anzuschließen, wenn dadurch bestehende leistungsfähige kleinere Anlagen aus vermeintlichen Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen aufgelassen werden.
Bei sorgfältiger Bewirtschaftung der regionalen Grundwasservorkommen und unter Berücksichtigung der Beileitung von Trinkwasser für die von München aus versorgten Siedlungsräume reichen die regionalen Reserven für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung grundsätzlich über das Jahr 2000 hinaus aus. Dies ergaben sowohl der wasserwirtschaftliche Rahmenplan Isar aus dem Jahre 1980 als auch ein Bericht des Bayer. Staatsministeriums des Innern an die Staatsregierung aus dem Jahre 1983.
Eine sinnvolle haushälterische und langfristige Nutzung der Trinkwasservorkommen kann dann wirksam erfolgen, wenn kurzfristig auftretende Verbrauchsspitzen durch Verbund ausgeglichen werden können. In den Landkreisen Dachau, Erding und Freising kann ein zusätzlicher künftiger Wasserbedarf durch Grundwassererschließung in den tertiären Schichten gedeckt werden; in den Landkreisen Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Landsberg a. Lech, München und Starnberg kann in den Randbereichen der Münchner Schotterebene Grundwasser aus dem Quartär erschlossen werden. |
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Eine Reihe von Nutzungen wie Kiesentnahme und andere Bodenaufschlüsse, Überdüngungen und Entnahme für künstliche Beregnungen sowie Versickerung grundwasserbelastender Flüssigkeiten beeinträchtigen zumindest oberflächennahe Grundwasserschichten. Auch Tiefbaumaßnahmen beeinflussen die Grundwasser-verhältnisse häufig nachteilig. Alle Nutzungen mit Auswirkungen auf das Grundwasser sind deshalb mit dem Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung abzustimmen, und zwar auch dort, wo Trinkwasserschutzgebiete nicht unmittelbar betroffen werden.
Die innerregionalen Trinkwasservorkommen, insbesondere im großen Verdichtungsraum München, wo der Wasserverbrauch sehr hoch ist, sind auch trotz der Beileitung aus der 1983 in Betrieb genommenen außerregionalen Wassergewinnungsanlage im oberen Loisachtal unverzichtbar. Die Sicherung der Wasserreserven der Münchner Schotterebene ist insbesondere auch für die Münchner Industrie, die weitgehend über eigene Brunnen verfügt, weiterhin dringend notwendig. Die hohe Bedeutung der Eigenversorgung drückt sich im 50%igen Anteil der durch Privatbrunnen gewonnenen Wassermengen im Verhältnis zum gesamten durchschnittlichen Wasserverbrauch aus. Bei einem Entfall der aus privaten Brunnen entnommenen Trinkwassermengen wären die öffentlichen Trinkwasseranlagen überfordert, diesen Ausfall auszugleichen. |
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Größere Wasserentnahmen aus der Münchner Schotterebene sind nur noch über eine kürzere Zeit, vor allem zur Deckung von Bedarfsspitzen, möglich. Über lange Zeiträume hinweg kann aus den Wassergewinnungsanlagen in der Münchner Schotterebene eine sehr hohe Wasserentnahme wegen der begrenzten Grundwasserneubildung nicht mehr zugelassen werden. Stärkere Grundwasserabsenkungen haben sich sowohl als eine Folge der großräumigen Zersiedelung eingestellt, z.B. durch Anschneiden der verschiedenen Grundwasserhorizonte als auch als Folge einer zu großen Wasserentnahme aus der Münchner Schotterebene. Deshalb ist das Trinkwasservorkommen der Münchner Schotterebene zu sichern.
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Im Landkreis Erding werden z.Z. nur etwas mehr als die Hälfte, im Landkreis Landsberg a. Lech etwa zwei Drittel und in den Landkreisen Ebersberg und Starnberg etwa drei Viertel der gesamten Bevölkerung aus Anlagen ohne Mängel versorgt. Eine besondere Bedeutung kommt deshalb den Anforderungen an die Trinkwasserqualität bezüglich des höchstmöglichen Nitratgehalts von 50 mg/l gemäß der gültigen EG-Richtlinie vom 15.07.1980 zu (s.a., Nitratbericht des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom April 1984).
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Gemäß den fachlichen Zielsetzungen der Wasserwirtschaft sollen grundsätzlich alle Gewässer, deren Verschmutzungsgrad die Güteklasse II überschreitet, saniert werden. Dazu ist es notwendig, kanalisationsfähige Ortsteile der Seeufergemeinden an bestehende Ringkanalisationen anzuschließen. Ferner müssen die Möglichkeiten der Freizeitnutzung in und an den Gewässern so verbessert werden, daß Gefahren für die Qualität des Trinkwassers in der Region weitgehend vermieden werden.
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Voraussetzung für die Verbesserung der Wassergüte der Isar ist eine Abflußneuverteilung des lsarwassers am Oberföhringer Wehr mit einer Erhöhung der lsarabflüsse unterhalb des Wehrs. Wünschenswert ist dies auch zur Erhöhung der Vielfalt der Flußlandschaft innerhalb des geplanten überörtlichen Erholungsgebiets in den Isarauen.
Die Überleitung von Isarwasser in den Mittleren Isar-Kanal führt wegen der geringen Restabflüsse im Isarbett dazu, daß selbst überdurchschnittliche Reinigungsleistungen der Kläranlagen an der Isar keine ausreichende Wasserqualität mehr schaffen können.
Aber auch bei einer Aufhöhung der Wasserführung im Isarbett, z.B. durch Umleitung des Eisbachs, ist es erforderlich, die Reinigungsleistung des neuen Klärwerkes München II in Dietersheim auf eine BSB 5-Konzentration im Kläranlagenablauf auf Werte um 10 mg/l abzustellen. Andernfalls könnte die angestrebte Güteklasse II für die Isar von München bis zur Mündung der Amper nicht eingehalten werden (Rest-Isar). Die Reinigungsleistung der Kläranlage München 1 in Großlappen ist zumindest so zu erhöhen, daß die angestrebte Wasserqualität der Isar zu erreichen ist. Die Mischwasserbelastung der Rest-Isar ist ebenfalls zu verringern, um auch kurzfristige Beeinträchtigungen der Gewässerqualität zu vermeiden. Dazu vergrößert die Landeshauptstadt München z.Z. die Kapazität der Rückhaltebecken, um dadurch die weitgehend ungereinigte Ableitung von Regenwasser in starken Regenzeiten künftig weitgehend ausschließen. |
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In den ländlich strukturierten Räumen der Region ist der Anschlußgrad der Bevölkerung an zentrale Kläranlagen deutlich geringer als im großen Verdichtungsraum München. Ein einheitlicher Anschlußgrad ist jedoch wegen der teilweise geringen Belastbarkeit der Vorfluter, der unterschiedlichen Dichte und Art der Besiedelung und Landnutzung auch nicht nötig. Bedenklich kann das Fehlen von Zentralkläranlagen jedoch sein, wenn in weiten Teilräumen nur Klein- und Hauskläranlagen vorhanden sind, die in ihrer Reinigungsleistung und Betriebssicherheit nicht mehr den heutigen Ansprüchen gerecht werden und zu Gefährdungen oder Beeinträchtigungen des Grundwassers führen können.
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Zu 2.3 Bodenwasserhaushalt |
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Die Erhaltung der noch verbliebenen ökologischen Regenerationsflächen ist heute vordringlicher als die Gewinnung weiterer landwirtschaftlicher Nutzflächen (s. B IV 1.2.5) in diesen Gebieten.
Wegen der Austrocknung durch frühere Wasserbaumaßnahmen und der Auffüllung von Feuchtstellen, Quellen und Tümpeln sind die auf Feuchtbiotope angewiesenen Pflanzen und Tiere oft in ihrem Bestand bedroht. Verzweigte Wasserläufe der Feuchtbiotope wirken als natürliche Rückhalteräume und verlängern den Zeitraum, der nötig ist, bis das Regenwasser über einen größeren Fluß als Hochwasserwelle abfließt. Werden sie zerstört, gehen dadurch nicht nur ökologisch wertvolle Gebiete verloren, sondern es wird auch die Überschwemmungsgefahr erhöht.
Soweit es sich um die Gewinnung und Erhaltung landwirtschaftlich und betriebswirtschaftlich vertretbarer Flächen handelt, sind die erforderlichen Meliorationsmaßnahmen weitgehend abgeschlossen. Damit ergibt sich keine Notwendigkeit mehr, größere Feuchtgebiete zum Zwecke der Landgewinnung neu zu entwässern. Auch bei kleineren Maßnahmen zur Verbesserung des Bodenwasserhaushalts sollen Feuchtbiotope nicht zerstört werden, da gerade sie die Vielfalt und Ausgeglichenheit des gesamten Naturhaushalts erheblich bestimmen. |
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Künftige kulturbautechnische Maßnahmen sollen sich grundsätzlich darauf beschränken, die weitere Nutzung von auch bisher bereits landwirtschaftlich genutzten Böden sicherzustellen. Feuchtgebiete in Talauen und Moorgebieten sollen dabei nur noch soweit entwässert werden, daß sie künftig als Wirtschaftsgrünland nutzbar bleiben. Entwässerungsmaßnahmen werden jedoch vielfach notwendig, wenn der Zeitpunkt der zuletzt getätigten Meliorationen bereits sehr lange zurückliegt (s. B IV 1.2.4 und 1.2.5). Neben ökologischen Gründen sprechen auch gewichtige wasserwirtschaftliche Gesichtspunkte gegen weitere Trockenlegungen. So sind Ackerflächen in Überschwemmungs- und Moorgebieten verstärkt Erosionsprozessen ausgesetzt. Neue ackerfähige Meliorationsmaßnahmen sind hier auf bestehendem Grünland zu unterlassen.
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In der Region München sind die Hochwasserfreilegungen zum Schutz bestehender Qrtsteile und Siedlungen weitgehend abgeschlossen. Nur in Freising und Moosburg a.d. Isar sind noch kleinere Damm- oder Gewässerausbauten angezeigt. Diese Maßnahmen können so vorgenommen werden, daß Feuchtgebiete als ökologisch wirksame Ausgleichsflächen nicht beeinträchtigt werden.
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Zu 2.5 Gewässernutzung und -pflege |
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Die
intensive Nutzung der Seen durch Erholungssuchende und Anlieger
hat sich zu einer starken Belastung der Uferbereiche und Seen
entwickelt. Das Befahren durch Motorboote, Segelboote und Ruderboote,
das Windsurfen und der Badebetrieb sowie bauliche Anlagen wie
Stege, Bootshütten und Läden haben dazu geführt, daß die Grenzen
der ökologischen Belastbarkeit der Seen und Verlandungszonen teilweise
bereits überschritten wurden. Für den Grad der Belastbarkeit spielen
gerade die Uferstreifen als ökologische Zonen eine besondere Rolle,
da sie das Gewässer gegen landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden
Ufergrundstücke abschirmen können. Benutzungsregelungen unter
verstärkter Beachtung ökologischer Belange bzw. einer ordnungsgemäßen
Gewässerunterhaltung sind deshalb vielfach nicht zu umgehen, wenn
die Wasserqualität sowie die Pflanzen- und Tierwelt nicht weiter
gefährdet werden sollen (s.
B III Zu Z 2.3).
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Naturnahe Uferbereiche, insbesondere die von mäandrierenden Fließgewässern, sind in ihrer besonderen Ufervegetation für die heutige Kulturlandschaft zu außerordentlich seltenen Landschaftselementen geworden. Die Besonderheit dieser Natur- und Lebensräume bzw. Gründe des Biotopschutzes und der Landschaftspflege sprechen für ihre Erhaltung (s. B I 1.2.2).
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Zur Festlegung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen an Gewässern im Zusammenhang mit Bauvorhaben sind vom Gesetzgeber landschaftspflegerische Begleitpläne vorgesehen. Gewässerpflegepläne sind ausschließlich auf die Unterhaltung von Gewässern gemäß Art. 42 Bayer. Wassergesetz zu beschränken. Sie stellen eine Möglichkeit dar, alle Nutzungsansprüche mit den Belangen des Natur- und Landschaftsschutzes gegeneinander abzuwägen und dabei insbesondere den Umfang der Gewässerpflegemaßnahmen zu berücksichtigen. Diese Abstimmung ist vorrangig bei Großvorhaben mit Auswirkungen auf oberirdische Gewässer erforderlich, da hier vielfach an wirtschaftlichen und bautechnischen Gesichtspunkten orientierte Maßnahmen gegenüber ökologischen Zielen überwiegen.
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