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Die im Lärmschutzbereich gelegenen Siedlungsvorhaben der betroffenen Gemeinden wurden in den Jahren 1980/81 erhoben und im Jahr 1983 im Rahmen des Anhörverfahrens zum Regionalplan München nochmals überprüft und ergänzt. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München hat beschlossen, für die im Ziel aufgeführten Gebiete Ausnahmen von den Beschränkungen im Regionalplan vorzusehen. Die weiteren von den Gemeinden gemeldeten Vorhaben im Lärmschutzbereich können entweder ohne Abweichung von den Nutzungskriterien gemäß B II 6.2 voraussichtlich realisiert oder konnten nicht gemäß B II 6.3 begründet werden.
Die im Lärmschutzbereich des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck vorgesehenen Ausnahmeregelungen sind aus folgenden Gründen geboten:
Gemeinde Maisach
Maisach ist im Regionalplan als Kleinzentrum bestimmt.
Die Gemeinde ist bei der Gemeindegebietsreform neu abgegrenzt worden und umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinden Überacker, Rottbach, Germerswang und Gebietsteile der ehemaligen Gemeinden Malching und Maisach. Die neue Gemeinde Maisach hat ihren Ortsentwicklungsplan im September 1981 abgeschlossen. Es hat sich gezeigt, dass eine organische Entwicklung der Gemeinde ohne Ausnahmen von den Nutzungsbeschränkungen nicht möglich ist, da alle größeren Ortsteile, alle wichtigen Versorgungseinrichtungen und sämtliche S-Bahn-Haltepunkte innerhalb des Lärmschutzbereiches und überwiegend in der Zone B liegen.
Eine Verlagerung des Schwerpunktes der Siedlungstätigkeit in die außerhalb des Lärmschutzbereiches gelegenen Ortsteile Überacker und Rottbach kann nicht in Betracht kommen, da sie im Widerspruch zu B IV 2.4.1 stehen würde.
Die im Ziel genannten Gebiete werden folgendermaßen festgelegt:
- Maisach-Nordwest: Gebiet westlich der Realschule mit ca. 4 ha (Lage in Zone
Ci)
- Maisach-Ortsmitte: Restfläche an der Lus- und Birkenstraße mit ca. 2 ha (Lage
in Zone Ci)
- Maisach-Ost: Flächen zwischen der bestehenden nördlichen Bebauung und der
Estinger Straße (St. 2345) mit ca. 3 ha (Lage in Zone Ci)
- Maisach-Nordost: an die bestehende Bebauung anschließende Fläche beiderseits
der St 2054 mit rd. 5,5 ha (Lage in Zone Ci)
- Gebiet am Bahnhof Maisach mit ca. 1,5 ha (Lage in Zone B)
- Gernlinden-Nordost: Fläche zwischen Sportplatzstraße, Am Gut und Ganghoferstraße
mit ca. 5 ha (Lage in Zone B und Ci)
- Gernlinden: Gebiet an der Hugo-Brunninger-Straße mit ca. 2,5 ha (Lage in Zone
B)
- Gernlinden: Gebiet an der St 2345 südlich der Bahnlinie mit ca. 1 ha (Lage
in Zone B)
- Malching-West: (Lage in Zone B)
- Frauenberg: Wohngebiet zur Abrundung am südöstlichen Ortsrand, 0,5 ha (Lage
in Zone B)
- Gernlinden südlich der Bahnlinie: Darstellung von Wohnbauflächen und Ausweisung
von Wohngebieten zur Schließung von Baulücken (Lage in Zone B)
- Überacker-Krautgärten: Darstellung von Wohnbauflächen und Ausweisung von Wohngebieten
(Lage in Zone Ca)
- Germerswang-Nordwest: Darstellung von Wohnbauflächen und Darstellung von Wohngebieten
(1 ha) zur Abrundung der vorhandenen Wohnbebauung (Lage in Zone B)
- Maisach-Ort: Fläche nördlich der Bahnlinie/Bräuhaus-/Gernlindener-/Estinger-/Überacker-/Lus-/Birken-/Schmid
hammer-/Aufkirchener Straße; Gebiet zur Ausweisung von Wohngebieten in Bebauungsplänen
als Lückenschließung vorhandener Wohnbebauung (Lage in Zone B und Ci)
- Maisach – Am Bauhof: Gebiet zwischen König-/Gernlindener-/Winterstraße mit
ca. 2,1 ha (Lage in Zone B) zur Darstellung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan
und zur Ausweisung von Wohngebieten in Bebauungsplänen als Abrundung vorhandener
Wohnbebauung
- Germerswang-Ort: Gebiet um die Haupt- und Kermarstraße zur Ausweisung von
Wohngebieten in Bebauungsplänen als Lückenschließung vorhandener Wohnbebauung
entsprechend der Darstellungsgrenze im Flächennutzungsplan; d.h., im Westen Belassen
der Grünfläche um das Feldgehölz – (Lage in Zone B)
- Germerswang-Ost: Gebiet östlich der Frauenberger-/nördlich der Hauptstraße
mit ca. 0,7 ha (Lage in Zone B) zur Darstellung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan
und zur Ausweisung eines Wohngebietes im Bebauungsplan für 7 Bauparzellen als
Abrundung vorhandener Wohnbebauung
- Germerswang: Gebiet östlich der Lugbergstraße mit ca. 0,3 ha (Lage in Zone
B) zur Ausweisung eines Wohngebietes im Bebauungsplan als Abrundung vorhandener
Wohnbebauung
- Malching-Nordost: Gebiet südlich der Bahnlinie/östlich der Hufschmiedstraße
mit ca. 0,3 ha (Lage in Zone B) zur Darstellung einer Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan
und zur Ausweisung eines Wohngebietes im Bebauungsplan als Abrundung vorhandener
Wohnbebauung für vier Bauparzellen
- Gernlinden: Gebiet nördlich der Hugo-Brunninger-Straße/westlich der Sportstraße
mit ca. 1,7 ha (Lage in Zone B) zur Ausweisung eines Dorfgebietes verbunden mit
Wohnnutzung im Bebauungsplan
- Gernlinden-Nordwest: Fl.Nr. 1557 – Gebiet mit ca. 2,8 ha (Lage in Zone B)
zur Darstellung von Mischgebietsflächen im Flächennutzungsplan und zur Ausweisung
von einem Mischgebiet verbunden mit Wohnnutzung in Bebauungsplänen
- Maisach-West: Gebiet westlich der Zangmeisterstraße mit ca. 1,3 ha (Lage in
Zone B)
- Maisach-Ost II: Gebiet zwischen Almrauschstraße und Estinger Straße
mit ca. 2,1 ha (Lage in Zone Ci)
- Malching Ost: Fl.Nr. 435/T - Gebiet südlich der vorhandenen Bebauung südlich
der Bahnlinie mit ca. 0,9 ha (Lage in Zone B)
- Germerswang-Nordost: Gebiet östlich der Kohlstadtstraße mit ca. 2,8 ha (Lage
in Zone B)
- Germerswang Nordwest II: Fl. Nrn. 140, 139 und 143/1 - Gebiet nördlich der
vorhandenen Bebauung nördlich der Kermarstraße mit ca. 0,2 ha (Lage in Zone B).
Gemeinde Emmering
Die bestehenden größeren Siedlungsflächen der Gemeinde liegen alle im Ort Emmering und im Lärmschutzbereich. Die außerhalb des Lärmschutzbereiches befindlichen Flächen kommen für eine Siedlungstätigkeit nicht in Betracht, da ein baulicher Zusammenhang mit dem Ort nicht hergestellt werden könnte. Die gemeindliche Siedlungsentwicklung ist außerdem dadurch eingeschränkt, dass im Westen die Ortsränder von Emmering und Fürstenfeldbruck bereits nahe aneinanderreichen, im Norden der Flugplatz liegt und die B 471 neu verläuft und im Osten die Amperauen im Interesse des Landschaftsschutzes und der Erholung von Bebauung freigehalten werden müssen (vgl. B I 1.2.2.06.1, B II 2.1 und B II 2.2).
Neben kleineren Abrundungen kommt zur Sicherung der organischen Entwicklung im wesentlichen nur noch eine Siedlungstätigkeit im Anschluss an den südlichen Ortsrand in Frage, durch die eine Neuordnung dieses Bereiches auch im Hinblick auf einen möglichen künftigen S-Bahnhaltepunkt Emmering erreicht werden kann. Die Gemeinde hat für die erforderliche Infrastruktur bereits erhebliche Vorleistungen in Abstimmung mit der Stadt Fürstenfeldbruck erbracht.
Die im Ziel genannten Gebiete werden folgendermaßen festgelegt:
- Gebiet am nördlichen Ortsrand: Fläche entlang der Straße "Zur Denkstätte" und der Ludwig-Weiß-Straße mit ca. 1 ha (Lage in Zone Ci)
- Gebiet östlich vom Albert-Schweitzer-Ring: Abrundung der bestehenden Reihenhausbebauung im Osten des Zubringers zur B 471 neu, mit ca. 2 ha (Lage in Zone Ca).
Stadt Fürstenfeldbruck
Die außerhalb des Lärmschutzbereiches gelegenen Gebiete der Stadt kommen für eine bauliche Entwicklung entweder überhaupt nicht oder nur in sehr beschränktem Maß in Betracht.
Soweit sie in der Amperniederung oder südlich der Bahnlinie gelegen sind, ist die Siedlungstätigkeit dadurch beschränkt, dass hier ein regionaler Grünzug verläuft (s. B II Z 4.2.2 und B II 3.1.2) oder ein landschaftliches Vorbehaltsgebiet bestimmt ist (s. B I 1.2.1.2 und B I 1.2.2.06.1), ferner durch festgesetzte Landschaftsschutz- und Überschwemmungsgebiete und durch die Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange in der Umgebung der Klosteranlage Fürstenfeld (s. B II 1.7).
In den von diesen Beschränkungen nicht betroffenen Flächen östlich der Münchner Straße sowie zwischen Rothschwaiger Straße und Amper befinden sich nur noch wenige Grundstücke, die für eine Wohnbebauung genutzt werden können.
Auch die Gemeindeteile Aich, Gelbenholzen, Pfaffing und Kreuth mit noch dörflichem Charakter sind aufgrund ihrer Lage und Infrastruktur nicht geeignet, in nennenswertem Umfang zur Deckung des Bauflächenbedarfs beizutragen (s. B II 1.4).
Die organische Entwicklung der Stadt kann daher nur durch Ausnahmen von den Nutzungsbeschränkungen gewährleistet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Fürstenfeldbruck im Landesentwicklungsprogramm als Mittelzentrum bestimmt ist und zur Erfüllung zentralörtlicher Aufgaben und regionaler Zielsetzungen Flächen bereitzustellen hat (s. A I 2).
Die im Ziel genannten Gebiete werden folgendermaßen festgelegt:
- Gebiet zwischen Augsburger- und Malchinger Straße mit ca. 7 ha (Lage in Zone Ca)
- Fürstenfeldbruck - Nordost: Flächen zwischen Albert-Schweitzer-Ring, B 471 neu und Dachauer Straße mit ca. 14 ha (Lage in Zone Ca).
Gemeinde Olching
Die Gemeinde Olching umfasst nach der Gemeindegebietsreform die Gebiete der ehemaligen Gemeinden Olching, Esting und Geiselbullach. Alle größeren Ortsteile, alle wichtigen Versorgungseinrichtungen und sämtliche S-Bahnhaltepunkte der Gemeinde liegen innerhalb des Lärmschutzbereiches.
Das Gemeindegebiet außerhalb des Lärmschutzbereichs kommt für eine Siedlungsentwicklung nicht in Betracht, da der großflächige Abbau von Bodenschätzen (s. B IV 2.6.6.1), besonders bedeutsame Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege (s. B I 1.2.1.2, B I 1.2.2.06.1, B I 1.2.2.06.2, B I 1.2.2.07.1, B I 1.2.2.07.2) und der Verlauf eines regionalen Grünzuges (s. B II Z 4.2.2) einer Ausweitung der Siedlungsflächen entgegenstehen.
In den außerhalb des Lärmschutzbereiches gelegenen Gemeindeteilen Geiselbullach und Graßlfing ist aufgrund ihrer Lage, Größe und Ausstattung allenfalls noch die Deckung des örtlichen Eigenbedarfs an Bauflächen möglich, zudem auch wegen der Nähe störender Immissionsquellen mit Einschränkungen zu rechnen wäre. Die organische Entwicklung der Gemeinde kann daher nur durch Ausnahmen von den Nutzungsbeschränkungen in jenen Gemeindeteilen gewährleistet werden, in denen für eine entsprechende Siedlungstätigkeit angemessene Voraussetzungen bestehen (s. B II 1.4, B II 3.1 und B II 3.1.2). Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Gemeinde Olching im Landesentwicklungsprogramm als Siedlungsschwerpunkt bestimmt ist und in die Lage versetzt werden muss, auch zur Erfüllung zentralörtlicher Aufgaben und regionaler Zielsetzungen Flächen bereitzustellen.
Die im Ziel genannten Gebiete werden folgendermaßen festgelegt:
- Neu-Esting-West: Fläche nördlich der Bahnlinie, zwischen der bestehenden Bebauung an der Ringstraße und der B 471 mit ca. 1,3 ha (Lage in Zone Ci)
- Gebiet an der Feldstraße: Fläche zur Errichtung einer Bauzeile entlang der Feldstraße mit ca. 1 ha (Lage in Zone Ci)
- Gebiet östlich der Pfarrstraße: Wohngebiet östlich der Pfarrstraße mit 0,5 ha (Lage in Zone Ci)
- Nordwestlich der Estinger Straße: Darstellung von Wohnbauflächen und Ausweisung von Wohnbaugebieten (einzeilige Bebauung, 2 ha) als Abrundung der vorhandenen Wohnbebauung (Lage in Zone B)
- Fläche zwischen der Ordenslandstraße, dem Gewerbegebiet, Wendelsteinstraße und dem Bahnhofsgelände: Darstellung von Wohnbauflächen und die Ausweisung von Wohnbaugebieten (0,6 ha), im östlichen Teil als Lückenschließung (Lage in Zone B)
- Fläche zwischen der Ordenslandstraße und der Wohnsiedlung am Egerländer Weg: Darstellung von Wohnbauflächen und Ausweisung von Wohngebieten (0,3 ha) als Lückenschließung (Lage in Zone B)
- Fläche an der Münchener Straße: Darstellung von Wohnbauflächen und Ausweisung von Wohngebieten (0,6 ha) als Abrundung zu vorhandener Wohnbebauung (Lage in Zone Ci)
- Westlich der Möslstraße: Gebiet mit ca. 1,7 ha (Lage in Zone Ci) zur Darstellung von Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan und zur Ausweisung von Wohngebieten in Bebauungsplänen als einzeilige Bebauung westlich der Möslstraße
- Esting – südlich der Bahnlinie zwischen Schlossstraße, B 471 und den Südwestgrenzen der Fl.Nrn. 551, 551/1, /4 und /5 Gebiet mit ca. 0,9 ha (Lage in Zone B) zur Ausweisung von einem Wohngebiet im Bebauungsplan als Nachverdichtung; Nettobaufläche 1.030 m², Geschoßfläche 500 m², 8 Wohneinheiten.
Gemeinde Mammendorf
Im einzigen größeren Siedlungsgebiet der Gemeinde in den – weitgehend zusammengewachsenen – Gemeindeteilen Mammendorf und Nannhofen wird eine Siedlungsentwicklung außerhalb des Lärmschutzbereiches durch ein festgesetztes Wasserschutzgebiet und das Überschwemmungsgebiet der Maisach verhindert. Da in den anderen, sehr kleinen Ortsteilen lediglich eine Bautätigkeit für den geringfügigen, rein örtlich bedingten Bedarf in Frage kommt, ist es zur Sicherung der organischen Entwicklung der Gemeinde erforderlich, Ausnahmen von den Nutzungsbeschränkungen zuzulassen. Die hierfür vorgesehenen Gebiete liegen zudem in der Nähe des Bahnhofes Nannhofen, dessen Erreichbarkeit im öffentlichen Personennahverkehr durch Ausbaumaßnahmen verbessert werden soll (s. B V 2.2.2 und B V 4.2).
Die Gemeinde Mammendorf ist im Regionalplan als Kleinzentrum bestimmt; die Realisierung der Ziele zum Ausbau zentraler Orte bedingt ebenfalls die Bereitstellung entsprechender Flächen im Siedlungs- und Versorgungskern.
Das im Ziel genannte Gebiet wird folgendermaßen festgelegt:
- Mammendorf-Ost: Flächen nördlich der B 2, zwischen der Bundesstraße und dem vorhandenen Ortsrand mit ca. 8 ha (Lage in Zone Ca).
Gemeinde Egenhofen
Die Gemeinde Egenhofen wird von der Erweiterung und Verschiebung des Lärmschutzbereiches, insbesondere im Gemeindeteil Aufkirchen, wo die Einwohnerzahl in den letzten Jahren nur sehr geringfügig angestiegen ist, betroffen. Die Wohnsiedlungsstrukturen sind in der Gemeinde sehr weitläufig verteilt, räumlich nahe zugeordnete Standortalternativen zum Gemeindeteil Aufkirchen gibt es nicht. Um eine im Flächennutzungsplan aufgezeigte organische Entwicklung zu ermöglichen, ist die Festlegung zweier Baugebiete als Ausnahmen von den Nutzungsbeschränkungen erforderlich. Diese Wohngebiete sollen überwiegend Ortsansässigen zum Eigenbedarf dienen.
Die im Ziel genannten Gebiete werden folgendermaßen festgelegt:
- Südlich und südöstlich der Maisacher Straße: Darstellung von Wohnbauflächen und Ausweisung von Wohngebieten zur Abrundung der vorhandenen Wohnbebauung. Hier soll auf ca. 0,8 ha ein bereits einseitig bebauter Straßenabschnitt entlang der südlichen Seite mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut werden (Lage in Zone Ci)
- Am Kapellenanger: Darstellung von Wohnbauflächen und Ausweisung von Wohnbaugebieten (Lage in Zone Ca und Ci): Auf ca. 0,4 ha sollen im Rahmen einer Lückenschließung einige wenige Ein- und Zweifamilienhäuser errichtet werden.
Die Lage der Gebiete, für die gem. B II 6.3.1 Ausnahmen von den Nutzungsbeschränkungen
ermöglicht werden sollen, ist in den Karten
2 l und 2 u "Siedlung und Versorgung" – Lärmschutzbereich für den militärischen
Flugplatz Fürstenfeldbruck und in den Karten 2 u „Siedlung und Versorgung",
Ausnahmen von den Lärmschutzbereichen zur Lenkung der Bauleitplanung – Militärischer
Flugplatz Fürstenfeldbruck Tektur
1 und Tektur
2, jeweils i.M. 1:50.000 zeichnerisch erläuternd dargestellt.
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