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Regionalplan München - Teil B - Begründung |
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Zu B IV Wirtschaft und Dienstleistungen - Fortsetzung |
Zu 2 Wirtschaftsstruktur Zu 2.1 Regionale Wirtschaftsstruktur Zu 2.2 Handwerk Zu 2.3 Dienstleister Zu 2.4 Produzierendes und verarbeitendes Gewerbe Zu 2.5 Versorgung - Einzelhandel Zu 2.5.1 Allgemeine Grundsätze der Versorgung Zu 2.5.2 Einzelhandelsfunktionen der Gemeinden und zentralen Orte Zu 2.5.3 Einzelhandelsgroßprojekte Zu 2.6 Bildung/Wissenschaft Zu 2.7 Logistik Fortsetzung Zu 2.8 Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen Zu 2.9 Land- und Forstwirtschaft Zu 2.10 Energieversorgung Zu 2.11 Besondere regionale Kompetenzen Zu 3 Arbeitsmarkt
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Zu 2.1 Regionale Wirtschaftsstruktur |
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Die räumliche Verteilung der Betriebe und Arbeitsplätze soll dazu beitragen, dass die regionalen Teilräume bestmöglich von der wirtschaftlichen Leistung der Region profitieren und dass in allen regionalen Teilräumen möglichst vielfältige, gut erreichbare Arbeitsplätze bestehen. Dies bedeutet, dass bereits stark ausgeprägte innerregionale Disparitäten im wirtschaftlichen Bereich sich nicht weiter verstärken und dort, wo sie sich für die Lebens- und Arbeitsbedingungen besonders nachteilig auswirken, abgebaut werden sollen.
Eine dementsprechend ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung folgt dem Raummodell der „dezentralen Konzentration", wonach neben dem Stadt- und Umlandbereich München, Mittelzentren und geeignete Unter- und Kleinzentren, insbesondere in den „Bereichen, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht" kommen (s. B II Z 2.3), gestärkt werden sollen (s. A I G 1.2.1). Dadurch wird einerseits einer einseitigen Konzentration auf die Kernstadt und den Stadt- und Umlandbereich gegengesteuert und andererseits eine ökonomisch, ökologisch und verkehrlich fragwürdige disperse Entwicklung verhindert.
Da alle Prognosen von einem weiteren Anstieg der Beschäftigtenzahlen in der Region München ausgehen, ist es erforderlich, die Zahl der Arbeitsplätze auf der Grundlage des Raummodells der „dezentralen Konzentration" bedarfsgerecht weiter auszubauen. |
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Der Stadt- und Umlandbereich München ist der zentrale Wirtschaftsschwerpunkt der Region und Motor für die weitere Entwicklung, auch weit über die Region München hinaus. Er bietet insbesondere gute Voraussetzungen für die Unternehmen, die der Fühlungsvorteile eines großen Verdichtungsraumes und dem Zusammenwirken mit Zulieferern, Banken, unternehmensorientierten Dienstleistern etc. bedürfen.
Aber auch in der äußeren Verdichtungszone des großen Verdichtungsraumes München und im ländlichen Raum können die Wachstumsimpulse des Stadt- und Umlandbereiches und die Impulse insbesondere der Mittelzentren Ebersberg-Grafing, Starnberg, Landsberg a. Lech, Moosburg a.d. Isar und des möglichen Mittelzentrums Dorfen für eine stärker endogene Entwicklung genutzt werden. Die Stärkung teilregionaler Eigenkräfte und eine darauf basierende Clusterbildung, können allzu einseitigen Konzentrationen im Stadt- und Umlandbereich entgegenwirken und nachhaltige Entwicklungen außerhalb des Stadt- und Umlandbereiches anstoßen und vorantreiben. Teilraumgutachten können dabei, insbesondere im Hinblick auf das Erkennen von Marktchancen, Ideenfindung sowie Entwicklung und Umsetzung zukunftsfähiger Projekte, eine gute Grundlage sein. Teilregionale Marktveranstaltungen und Verkaufsausstellungen fördern zusätzlich das Vertrauen in das Wirtschaftspotential vor Ort.
Eine besondere Entwicklungschance, gerade auch für den ländlichen Raum, stellt der Flughafen München mit seinen Folgebetrieben dar (s. Z 2.11.5). |
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In Stadt- und Umlandbereich sind die Freiräume einem besonders hohen Entwicklungsdruck ausgesetzt. In ihrer bioklimatischen Funktion, zur Hebung der Lebens- und Wohnqualität aber auch für die regionale Identitätsbildung sind sie von großer Bedeutung. Als weicher Standortfaktor prägen die Freiräume maßgeblich das Außenimage von der hohen Lebensqualität Münchens. Sie leichtfertig der weiteren Entwicklung zu opfern, würde daher langfristig auch den wirtschaftlichen Erfolg Münchens gefährden.
Zum anderen ist bei der Standortplanung für die gewerbliche Wirtschaft insbesondere darauf zu achten, nicht am Bedarf vorbei zu planen und insbesondere sektorale Überkapazitäten zu vermeiden. Eine zu einseitige Konzentration auf bestimmte Wirtschaftszweige zu Lasten eines differenzierten Branchenmix erhöht die Abhängigkeiten vom fortwährenden Strukturwandel.
Auch eine zu einseitige räumliche Konzentration kann u.a. durch zunehmende Verkehrsbelastungen, Versiegelung sowie teilräumliche Überkapazitäten langfristig Standorte entwerten und gefährden. |
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Das Raummodell der „dezentralen Konzentration" sieht vor, dass die Impulse für eine tragfähige wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raumes von den zentralen Orten ausgehen. Besonders geeignet für eine eigenständige Entwicklung sind dabei die Mittelzentren Landsberg a. Lech und Moosburg a.d. Isar sowie das mögliche Mittelzentrum Dorfen. Darüber hinaus bieten Standorte an geeigneten Zugängen zu Verkehrsinfrastrukturachsen, hier insbesondere in Unter- und Kleinzentren, günstige Voraussetzungen für die gewerbliche Entwicklung. In Abstimmung mit der wohnbaulichen Entwicklung sollte die wirtschaftliche Entwicklung vorrangig auf die „Bereiche, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen" gelenkt werden (s. B II Z 2.3 sowie Karte 2 Siedlung und Versorgung i.M. 1:100.000, Tekturkarte „Siedlung, Freiraum, Verkehr").
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Das Handwerk erfüllt eine wichtige beschäftigungspolitische Funktion. Was für die Wirtschaftsstruktur im Allgemeinen gilt (s. G 1.6), hat auch für das Handwerk im Besonderen seine Gültigkeit. Eine vielfältige Branchen- und Größenstruktur der Handwerksbetriebe ist unabdingbare Voraussetzung für die flächendeckende wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung. Auch ist eine vielfältige Handwerksstruktur weniger anfällig gegenüber wirtschaftlichen Depressionen.
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Handwerkliche Betriebe haben aufgrund ihrer Flexibilität und Anpassungsfähigkeit grundsätzlich gute Möglichkeiten, den gegenwärtigen und künftigen Entwicklungen und Herausforderungen mit innovativen Konzepten zu begegnen. Anderseits sind bei der steigenden Vielfalt und Komplexität der Anforderungen, die an das Handwerk gestellt werden, insbesondere die Klein- und Mittelbetriebe auf Unterstützung von außen angewiesen.
Beratungsdienste wie beispielsweise EU-/Exportberatung, EDV-Beratung, Beratung für Technologie-Transfer, Beratung für Umweltfragen etc. gewinnen immer mehr an Bedeutung. Daraus ergibt sich das Erfordernis, den Zugang zu diesen Diensten flächendeckend zu ermöglichen.
Mit dem Wandel sowohl in den technischen Anforderungen als auch im Hinblick auf anspruchsvolle Managementaufgaben wachsen die Anforderungen an die berufliche Bildung und Weiterbildung. Auch hier sind regionsweit entsprechende Angebote bereitzustellen und bedarfsgerecht auszubauen.
Um nachhaltig wettbewerbsfähig zu sein und zukunftsträchtige Produkte und Fertigungsprozesse entwickeln zu können, bedürfen die Handwerksbetriebe des Zugangs zur technologischen Entwicklung. Netzwerke und ein verbesserter Dialog zwischen Wissenschaft, Handwerk und Industrie sind erforderlich. Dabei bedarf es auch der Förderung entsprechender Kooperationen, insbesondere auch zwischen den Handwerksunternehmen selbst. Dies erhöht auch für Klein- und Mittelbetriebe die Möglichkeiten, an Spezial- oder Großaufträge zu kommen. |
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Wohnnahe Handwerksstrukturen entsprechen dem Leitbild einer „Region der kurzen Wege", vermeiden Verkehr, schonen Flächenressourcen und fördern wirtschaftliche und soziale Kontakte. Im Hinblick auf die demographische Entwicklung sind sie für ein künftig funktionsfähiges Gemeinwesen von zentraler Bedeutung. Wohnnahe Handwerksstrukturen sichern nicht nur eine verbrauchernahe Versorgung, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Revitalisierung von Städten und Gemeinden.
Andererseits sind Handwerksbetriebe, insbesondere im Stadt- und Umlandbereich, infolge hoher Immobilien- und Grundstückspreise einem starken Verdrängungsprozess ausgesetzt. Dem gilt es mit einer vorausschauenden Standortplanung gegenzusteuern.
Besondere Standortprobleme ergeben sich bei stark emittierenden Betrieben. Für diese bedarf es der Flächenausweisung an Standorten, die keine unzumutbaren Belastungen erwarten lassen und die dennoch gut erreichbar sind. |
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Handwerker- und Gewerbehöfe sowie Gründerzentren sind zweckmäßige Einrichtungen zur Unterstützung des Handwerks durch Schaffung günstiger Rahmenbedingungen, insbesondere auch für junge Unternehmen in der Gründungsphase. Sie dienen der Bereitstellung von Flächen und verringern durch günstige Mietpreise und durch Serviceangebote wie Telekommunikationsanlagen, Sekretariat, Besprechungsräume etc. die Gesamtkosten der Unternehmen. Zusätzlich begünstigen insbesondere Gründerzentren den Informationsaustausch zwischen Unternehmen und Entwicklungs- und Forschungseinrichtungen und helfen jungen, innovativen Unternehmen in der schwierigen Anfangsphase. Da diese Einrichtungen einerseits da besonders nützlich sind, wo es an kostengünstigen und geeigneten Standorten mangelt und andererseits räumliche Nähe von Entwicklungs- und Forschungseinrichtungen für den Informationsaustausch und Wissenstransfer von Vorteil ist, sind Handwerker- und Gewerbehöfe sowie Gründerzentren in erster Linie geeignete Einrichtungen in stärker verdichteten Gebieten.
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Insbesondere in den stark verdichteten Bereichen des Stadt- und Umlandbereichs wird es für Handwerksbetriebe zunehmend schwerer, an ihrem Standort zu verbleiben. Verdrängungsprozesse durch umsatzstärkere Nutzungen bzw. hohe Miet- und Bodenpreise, eingeschränkte Erweiterungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, verkehrliche Engpässe, Probleme mit dem Immissionsschutz etc. wirken sich nachteilig auf die Betriebe aus. Andererseits tragen die ansässigen Handwerksbetriebe entscheidend zur Nutzungsvielfalt und wohnungsnahen Versorgung ihres Quartiers bei, so dass deren Verbleib am angestammten Standort aus raumplanerischer Sicht grundsätzlich erwünscht ist.
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Das Leitbild gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Regionsteilen setzt dezentrale Dienstleistungsstrukturen voraus. Eine vorausschauende Standortpolitik hat dafür Sorge zu tragen, dass Dienstleistungsangebote aus den Bereichen Gesundheit, Körperpflege, Beratung, Versorgung, Reparatur-, Hilfs- und Pflegedienste etc. für alle in zumutbarer Entfernung und Erreichbarkeit zur Verfügung stehen. Insbesondere in den dünn besiedelten ländlichen Gebieten bestehen hierfür oft ungünstige Rahmenbedingungen. Durch interkommunale Kooperationen und flexible Angebotsformen kann dem begegnet werden.
Im Stadt- und Umlandbereich ist insbesondere darauf zu achten, dass nicht einzelne sozial wichtige Dienstleistungsbereiche durch umsatzstärkere Nutzungen verdrängt werden.
Im Zuge des demographischen Wandels, im Jahr 2050 wird ein Drittel der Regionsbevölkerung älter als 60 Jahre sein, steigt einerseits der Bedarf an bestimmten Dienstleistungsangeboten, andererseits nimmt die Mobilität der Menschen mit dem Alter ab. D.h., die Abhängigkeit von einem dezentralen, altersgerechten Dienstleistungsangebot wird stark zunehmen. Dabei ist es langfristig volkswirtschaftlich günstiger, für das Gemeinwesen wichtige Dienstleistungsstrukturen zu erhalten, als nachträglich fehlende Angebote durch aufwändige Maßnahmen zu kompensieren. |
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Zu 2.4 Produzierendes und verarbeitendes Gewerbe |
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In allen Wirtschaftszweigen des produzierenden Gewerbes sinkt aufgrund von Produktionsgewinnen und Standortverlagerungen die Zahl der Erwerbstätigen. Die Verschiebung der Beschäftigungsgewichte zugunsten der Dienstleistungen und zulasten des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes wird sich auch in Zukunft fortsetzen. Zunehmende Konkurrenz der „Billiglohnländer" und der Strukturwandel innerhalb des produzierenden Gewerbes sind hierfür verantwortlich. Mittlerweile arbeiten zwei Drittel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Elektroindustrie und 40 % im Maschinenbau und Straßenfahrzeugbau nicht mehr in der Fertigung, sondern in Forschung, Management, Verwaltung und Logistik.
Gleichwohl hat der produzierende und verarbeitende Sektor für die Wirtschaftskraft der Region München enorme Bedeutung. Dies deshalb, da viele unternehmensorientierte Dienstleistungen sowie der F&E-Bereich, beide dynamische Wachstumssektoren, eng mit der Industrie verzahnt sind.
Aufgabe der Regionalplanung ist es, beharrlich mit- und darauf einzuwirken, die Rahmenbedingungen für das produzierende und verarbeitende Gewerbe zu verbessern. Hierzu zählen u.a. eine offensive Standortpolitik, eine bessere Vernetzung und Kooperation mit Wissenschaft und Forschung sowie unter den Unternehmen selbst, eine wirtschaftsfreundliche und an den Bedürfnissen der Industrie orientierte Verkehrsplanung (s. B V 1) sowie eine nachhaltige, kostengünstige Energiepolitik.
Durch bedarfsgerechte Ergänzungen bestehender Industrien lassen sich Synergien bestmöglich nutzen und zu tragfähigen möglichst krisenunanfälligen Standorten ausbauen. |
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Industrielle Cluster erzeugen höhere Produktivität und mehr Innovationen als räumlich weit aufgefächerte, singuläre Strukturen. Als erfolgreiche Produktionscluster in der Region München lassen sich beispielhaft der Automobilbau und die Luft- und Raumfahrtindustrie nennen.
Bei Maßnahmen zur Stärkung der in der Region bestehenden Produktionscluster ist insbesondere bei den regionalen Agglomerationen von KMU anzusetzen. Aktivierung und Stärkung endogener Wachstumsprozesse sollten dabei im Mittelpunkt der Anstrengungen stehen („Stärken stärken"). Die diversifizierten Clusterstrukturen in der Region München sind dabei Chance und Verpflichtung zugleich. Zur Vermeidung krisenanfälliger Monostrukturen sind diese zu erhalten und wettbewerbsstärkend fortzuentwickeln. |
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Erfolgreiche Produktionscluster zeichnen sich durch ein intensiv miteinander verflochtenes Netzwerk von Zuliefer- und Abnehmerbeziehungen aus. Die einzelnen Akteure profitieren von Synergien, Spezialisierung und gegenseitigem Wissenstransfer. Die Gleichzeitigkeit von Kooperation und Konkurrenz führt zu Innovationen und fördert die regionale Spezialisierung. Daraus ergeben sich Wettbewerbsvorteile und bessere Vermarktungschancen.
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Für Betriebe des produzierenden Gewerbes, die nur schwer geeignete Betriebsflächen finden, bieten Gewerbehöfe sowie Technologie- und Gründerzentren günstige Alternativen. Diese staatlich, kommunal oder privat geförderten und betriebenen Einrichtungen bieten jungen, innovativen Unternehmen günstige Rahmenbedingungen in der Gründungs- sowie der Aufbau- und Entwicklungsphase. Gewerbehöfe, Technologie- und Gründerzentren fördern den Informationsaustausch zwischen F&E-Einrichtungen und den Unternehmen sowie die Kooperation mit etablierten Unternehmen. Sie schaffen damit eine gute Basis, den Innovationstransfer für neue Verfahrensabläufe und Produkte zu beschleunigen.
Beispielsweise betreibt die Landeshauptstadt München im Verbund mit dem Münchner Technologiezentrum ein Gewerbehofprogramm, welches insbesondere kleinere und mittlere Betriebe des Handwerks und des produzierenden Gewerbes fördern soll. Auch außerhalb der Landeshauptstadt und des Stadt- und Umlandbereichs bieten insbesondere die Mittelzentren gute Voraussetzungen für die bedarfsgerechte Schaffung ergänzender Einrichtungen zu den bereits bestehenden Gewerbehöfen, Technologie- und Gründerzentren, um die Wettbewerbs- und Marktchancen des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes zu verbessern. |
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In der Beschäftigtenstatistik des Bundes werden i.d.R. Betriebe ab 500 Beschäftige als „Großbetriebe" geführt (vgl. z.B. Berufsbildungsbericht). Der Regionalplan München folgt diesem Größenkriterium, wobei aus regionalplanerischer Sicht die anzusiedelnde Betriebseinheit, nicht die Größe des gesamten Unternehmens maßgeblich ist.
Zur Erreichung einer engen, verkehrsgünstigen Zuordnung von Wohn- und Arbeitsstätten (s. B II G 1.5) kommen für die Neuansiedlung von Großbetrieben in o.g. Sinn in erster Linie zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte mit guter Anbindung an den schienengebundenen Personennahverkehr in Frage (s. B V 1.4). Darüber hinaus bietet eine Konzentration der Neuansiedlung von Großbetrieben auf zentrale Orte und Siedlungsschwerpunkte eher die Gewähr, dass die gewerbliche Entwicklung zur Größe der vorhandenen Siedlungseinheit in einem angemessenen Verhältnis steht und der Betrieb zumindest einen Teil seines Arbeitskräftepotentials aus der Ansiedlungsgemeinde deckt. |
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Dem begrenzten Flächenpotential, das im Stadt- und Umlandbereich noch für gewerbliche Zwecke aktiviert werden kann, steht eine erhebliche Nachfrage gegenüber. Diese Situation ist in der Kernstadt besonders ausgeprägt. Die Bedarfsdeckung standortadäquater oder standortabhängiger Produktionen und Dienstleistungen sollte daher nicht zusätzlich durch die Ansiedlung von Betrieben erschwert werden, die gemessen an ihrem hohen Flächenverbrauch nur einen geringen Beitrag zum Beschäftigungsangebot leisten und deren Standortanforderungen auch an anderer Stelle angemessen erfüllt werden könnten.
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Für bestimmte Nutzungen im Bereich des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes kommen, aus Gründen des Immissionsschutzes, des Katastrophenschutzes oder wegen spezifischer Anforderungen an die Verkehrsanbindung, Standorte innerhalb zusammenhängender Siedlungsflächen nicht in Betracht. In diesen Fällen sind Flächen an geeigneten Standorten außerhalb, an denen eine Überschreitung von Immissionsgrenzwerten und eine Gefährdung der Bevölkerung ausgeschlossen werden kann, vorzusehen. Dabei bedarf es einer Verkehrsanbindung, die den verkehrlichen Anforderungen der Betriebe, ohne Überlastungen im Verkehrsablauf, Rechnung trägt. Standorte mit Schienenanbindung kommen bevorzugt in Betracht.
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Zu 2.5 Versorgung - Einzelhandel |
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Zu 2.5.1 Allgemeine Grundsätze der Versorgung |
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Der übergreifende Grundsatz ist darauf abgestellt, die auf alle zentralen Orte und Gemeinden ausgerichtete Versorgungsstruktur in der Region zu erhalten und weiterzuentwickeln. Der stationäre Einzelhandel ist - zusammen mit dem Ladenhandwerk – gemessen an Zahl und Verbreitung in der Region die mit großem Abstand immer noch wichtigste Versorgungsquelle der Endverbraucher mit Produkten des täglichen und periodischen Bedarfs. In zahlreichen Städten und Gemeinden der Region gibt es weiterhin eine große Vielfalt verschiedener Betriebsformen und -größen. Die Versorgungsstrukturen unterliegen einem raschen räumlichen und sektoralen Wandel durch Veränderungen im Standort- und Konsumverhalten. Tendenzen räumlicher Konzentrationen der Einzelhandelsflächen mit Auswirkungen auf die Siedlungs- und Verkehrsstruktur zeichnen sich ab und können die Existenzgrundlage der kleineren Geschäfte in städtebaulich integrierten Lagen, die insbesondere der Nahversorgung dienen, gefährden. Als Folge der Dynamik im Einzelhandel können sich raumstrukturell nachteilige Entwicklungen einstellen. Dazu gehören: Entwertung öffentlich geförderter Standorte in traditionellen Lagen, Gefährdung der wohnortnahen Grundversorgung, anwachsende Verkehrsüberlastungen durch den privaten Versorgungsverkehr sowie unnötiger Erschließungsaufwand und damit Flächenverbrauch. Landes- und Regionalplanung wirken Entwicklungen zu räumlich unausgewogenen Strukturen entgegen. Das Hinwirken auf Ansiedlungen in städtebaulich integrierten Lagen gemäß Grundsatz soll somit negativen Auswirkungen entgegenwirken. Die Orientierung der Einzelhandelsstätten auf diese Standorte dient einerseits der Versorgung der Bevölkerung durch möglichst vielseitige Angebote in zumutbarer Entfernung, andererseits der Wahrung und Entwicklung leistungsfähiger Wirtschaftsstandorte. Die Cities, Innenstädte und Ortskerne der zentralen Orte sind Standorte mit synergetischen Vorteilen: Hier können mit relativ geringem Verkehrsaufwand verschiedenartige Nutzungen aus dem kommerziellen und nicht kommerziellen Bereich wahrgenommen werden, dazu zählen die Funktionen Einkaufen, Beratung (u.a. Behörden, Anwaltskanzleien), gesundheitliche Dienste, Kultur und Bildung. Der Einzelhandel hat mit seinen traditionellen Geschäftsstandorten einen sehr wichtigen Anteil an der Funktionsfähigkeit der zentralen Orte. 
Eine wirtschaftlich tragfähige Nutzung auch der sonstigen öffentlichen und privaten Einrichtungen kann in den Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortszentren viel eher erzielt werden. Flächensparende Raumnutzungen können besser erreicht werden, wenn der Einzelhandel in städtebaulich integrierter Lage mit seiner zentrenbildenden Leitfunktion erhalten und gestärkt wird. Diese Standortqualitäten stehen in enger Abhängigkeit zu nahen öffentlichen und anderen privaten Infrastrukturen wie Behörden, Post und Bahn. Privatwirtschaftliche Einkaufsfunktionen und öffentliche oder vergleichbare Angebote ergänzen sich gegenseitig und stärken die zentralörtliche Bedeutung der Standorte. Die Ausrichtung der wichtigen Standorte des Einzelhandels auf zentrale Lagen trägt somit zur ökonomischen Nutzung öffentlicher und privater Versorgungseinrichtungen bei.
Viele Geschäftszentren befinden sich in der Region noch in einer lebendigen urbanen Umgebung mit sehr hoher Kundenfrequenz und Verweilqualität und damit in Lagen attraktiver Nutzungsmischungen, z.B. nahe zu anderen hochwertigen Dienstleistungsbetrieben, Einrichtungen mit großem Erlebniswert, besonders Kunst- und Kulturstätten, sowie Messeeinrichtungen und Hotels. Diese Standorte sind ebenso wie die breite Mischung von Betriebsgrößen für die Einkaufsattraktivität regionalplanerisch wichtige und zu bewahrende Standortqualitäten in den Städten und Gemeinden der Region München.
Ein breiter Branchenmix ist Voraussetzung für die Attraktivität eines Einzelhandelsstandortes. Diese synergetischen Effekte entfalten sich insbesondere in städtebaulich integrierten Lagen. Unter Ausnutzung der Standortvorteile der zahlreichen zentralen Orte unterschiedlicher Reichweite für die Versorgung der dort wohnenden und arbeitenden Bevölkerung in der Region kann sich der Einzelhandel auf eine – im regionalen Maßstab betrachtet - dezentrale Versorgungsstruktur stützen. Allerdings werden zentrale Geschäftszentren zunehmend zu austauschbaren Konsumstandorten ohne regionsspezifischen Charakter zu Lasten besonders der Sortimente und Verkaufsformen mit geringen Umsatzrenditen.
In peripherer Lage am Stadt- und Ortsrand bzw. in Gewerbe- und Industriegebieten außerhalb von Innenstädten, Ortskernen und Nebenzentren sind die Vorteile der Nutzungsvielfalt nicht gegeben, zumal eine Nachintegration in aller Regel nur sehr schwer möglich ist. Allerdings sind diese Standorte für Investoren deutlich billiger zu realisieren und günstiger zu betreiben als in städtebaulich integrierten Lagen. Auf der anderen Seite können die peripheren Standorte erhebliche öffentliche Kosten, u.a. durch die verlängerten Verkehrswege und die Abwertung der mit öffentlichen Mitteln geförderten Innenstädte, hervorrufen. Deshalb richten sich die Bemühungen vieler Kommunen immer mehr darauf, die volkswirtschaftlichen Kosten für den großflächigen Einzelhandel an peripheren Standorten wie Verbraucher- und Fachmärkte sowie Einkaufscenter dem Verursacher betriebswirtschaftlich stärker zuzuordnen.
Im Bereich des e-commerce bieten sich Chancen insbesondere für den mittelständischen Handel – auch durch gemeinsame Präsentation von Wirtschaft, Kommune, Kultur- und Freizeitangeboten für Standortmarketing. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass zukünftig die Erreichbarkeit der Standorte und die räumliche Nähe ein wichtiger Faktor sein wird. Erwartungen erstrecken sich allerdings hier eher auf den Bereich des Versorgungseinkaufs. Nicht zu unterschätzen sein werden die verkehrlichen Auswirkungen.
Die kommunale Planungshoheit verfügt in der Bauleitplanung über wichtige Instrumente zur Beeinflussung der Mikrolagen des Einzelhandels. Die zielgerechte Hinlenkung der Einzelhandelsstandorte auf städtebaulich integrierte Lagen wird inzwischen von vielen Gemeinden und Städten als Herausforderung anerkannt und Wege zur Umsetzung werden in Einzelhandelsgutachten aufgezeigt. |

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Der Tendenz einseitiger Konzentrationen des Einzelhandels soll deshalb entgegengewirkt werden, weil stark unausgewogene Versorgungsstrukturen regelmäßig zu verbraucherfernen Einkaufsstätten führen und umgekehrt die verbrauchernahe und vielfältige Versorgung gefährden. Anzeichen für eine einseitige Konzentration des Einzelhandels zeigen sich besonders in den zentralen Orten, und zwar dann, wenn sich mehr als die Hälfte der Einzelhandelsflächen in den jeweiligen Städten und Gemeinden in peripheren Lagen befinden.
In 28 von insgesamt 52 zentralen Orten höherer Stufe wurde 1993 mehr als ein Viertel des Einzelhandelsumsatzes außerhalb städtebaulich integrierter Lagen getätigt, in neun Fällen sogar mehr als die Hälfte. Seitdem hat sich diese Entwicklung noch verstärkt.
Einseitige Konzentrationen des Einzelhandels können auch auf regionaler Ebene problematisch sein. Das dichte Nebeneinander von Fachmärkten in Teilräumen der Region, wie z.B. die Konzentration des großflächigen Einzelhandels im Münchener Norden und in einigen Nordgemeinden, birgt Probleme für eine innerregional ausgewogene Verkehrs- und Siedlungsstruktur. In der Folge sind nicht nur lokale, sondern auch regionale Verkehrskapazitäten überlastet. Regional auffällige Konzentrationen des Einzelhandels sind regelmäßig mit langen Verkehrswegen verbunden, die bei Sicherstellung dezentraler Versorgungsstrukturen vermeidbar wären.
Für die Messung einseitiger Konzentrationen des Einzelhandels zwischen Teilräumen fehlt es an einem operationalisierbaren Prüfmaßstab. Die raumverträgliche Größe und Sortimentsausrichtung der integrierten Lagen und besonders der peripheren Einzelhandelsstandorte im Oberzentrum bemisst sich daran, dass sie die Versorgungsfunktion der zentralen Orte im Umland nicht wesentlich beeinträchtigen. |

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Nachhaltige Versorgungsstandorte sind Geschäftszentren, die sich mit der Funktionsfähigkeit der zentralen Orte vereinbaren lassen, ohne dass die Versorgungsfunktion benachbarter zentraler Orte Schaden leidet. Sie bieten auf Dauer angelegte attraktive Einkaufsmöglichkeiten für Verbrauchergruppen mit unterschiedlichen Ansprüchen. Nachhaltige Versorgungsstandorte sind städtebaulich integriert oder zumindest integrierbar, sowie entwicklungsfähig und ermöglichen eine verkehrsarme Versorgung durch vielfältige Betriebsformen mit einem breiten und qualitativ hochwertigen Angebot in räumlicher Verbindung zu anderen privaten und öffentlichen Infrastrukturangeboten. Sie sind darauf ausgelegt, dauerhaft die Grundversorgung für Artikel des täglichen Bedarfs sicherzustellen. Zwischen kommerziellen und nicht kommerziellen Funktionen besteht an nachhaltigen Versorgungsstandorten Ausgewogenheit. Nachhaltige Versorgungsstandorte stehen nicht unter einem einseitigen Wettbewerbsdruck durch Einzelhandel mit innenstadtrelevanten Sortimenten in peripherer Lage. An solchen Standorten ist der Einzelhandel flächensparend, d.h. mehrgeschossig und in die Umgebung städtebaulich eingefügt. Der Kundenverkehr und die Warenlieferung erfolgen möglichst umweltschonend. Die notwendigen Flächen für den Logistikverkehr sind darauf ausgerichtet, dass ihre Lage und Größe nicht zu erheblichen Raumnutzungskonflikten führen.
Da nachhaltige Standortmöglichkeiten nicht automatisch gegeben sind, bedarf es langfristig verfolgter Ziele und Strategien sowie deren laufender Überprüfung. Der Sicherung und ausreichenden Entwicklungsmöglichkeit der baurechtlichen Ansprüche des Einzelhandels wird durch die Bauleitplanung Rechnung getragen. |
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Der Grundsatz hebt auf Einzelhandelsstandorte ab, die mit entsprechend leistungsfähigen öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind und der Versorgungs- und Beschäftigungsfunktion des Projektstandortes Rechnung tragen. Damit wird die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten auf der Grünen Wiese nicht unwesentlich erschwert und in den meist ungleichen Standortwettbewerb zugunsten städtebaulich integrierter Lagen eingegriffen. Denn ein leistungsfähiger ÖPNV-Anschluss verteuert grundsätzlich die davon aufgewerteten Standorte. Die siedlungsstrukturell grundsätzlich wünschenswerte Folge sind flächensparende Siedlungsmuster im direkten Einzugsbereich der Haltestelle eines leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehrs. Die Anbindung an die Haltestellen eines leistungsfähigen öffentlichen Personennahverkehrs setzt in der Regel städtebaulich integrierte oder zumindest integrierbare Lagen voraus. Gleichzeitig trägt ein attraktiver ÖPNV-Anschluss zur sozialen Chancengleichheit bei, weil er nicht motorisierten Verbrauchern vergleichbare Einkaufsmöglichkeiten schafft wie Verbrauchern mit direkten Zugriffsmöglichkeiten auf einen PKW.
Die Zugänglichkeit der Geschäftszentren für den Individualverkehr ist grundsätzlich wichtig. Jedoch kann die Einkaufsattraktivität durch Verkehrsüberlastungen, die durch starken Autoverkehr verursacht wird, leiden. Deshalb gilt es - auch zur Vermeidung hoher Schadstoffemissionen – umweltfreundlichen Verkehrsanbindungen den Vorrang bei der Verbesserung der Verkehrserschließung einzuräumen. Durch nahe gelegene S- und U- Bahn-Haltestellen und DB-Bahnhöfe können Versorgungsstandorte die nötige Kundenfrequenz erzielen, die ein breiter Branchenmix erfordert. Das dient auch einer nachhaltigen Versorgungsstruktur. |

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Der Grundsatz, bei neuen oder zu erweiternden Einzelhandelsgroßprojekten, die Leistungsfähigkeit der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur zu gewährleisten, soll Überlastungen der Verkehrsinfrastruktur durch die Sogeffekte großer Fachmärkte, besonders im übergemeindlichen Straßennetz, grundsätzlich verhindern. Damit wird indirekt auch Größenordnungen entgegengewirkt, die über die jeweilige Versorgungsfunktion der zentralen Orte hinausgehen.
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Einzelhandelskonzepte zumindest der städtebaulich integrierten Standorte der zentralen Orte und der Umlandgemeinden beruhen auf aktuellen Erhebungsdaten zum Bestand der Geschäfte, zu ihren Lagequalitäten, der Breite und Tiefe ihrer Sortimente, ihrer Größen, der Art der Betriebsführung (wie Einzelbetrieb oder Filialbetrieb) sowie zu Verbraucherwünschen usw. Sie sind geeignet, Versorgungslücken aufzuzeigen, geeignete Flächen zur Erweiterung oder Nachverdichtung vorzuschlagen und Standortverbesserungen abzuleiten.
Einzelhandelskonzepte sind nicht nur Planungsgrundlage für die jeweilige Kommune, sondern besonders auch für die Einzelhändler und den jeweiligen Gewerbe- und Einzelhandelsverband. Es geht nicht um einzelne Betriebsmaßnahmen, sondern um die Verbesserung des gesamten Geschäftsstandortes. Zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Innenstadt gegenüber peripheren Standorten, gilt es, zu einer konsensfähigen Handlungsbereitschaft der betroffenen Akteure beizutragen. Zu den Handlungsträgern zählen neben Immobilienbesitzern, Ladeninhabern, Verbänden, Behörden und Kammern auch einschlägige Planungsbüros und Bürgervereinigungen. Das setzt allerdings eine periodische regionsweise Datenerhebung voraus.
Einzelhandelskonzepte sollten fortschreibbar sein. Einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Einzelhandelsstandorte leisten Maßnahmen zum Citymanagement und zum Standortmarketing. Dazu gehören standortfördernde Aktivitäten, die der Imageverbesserung und der Attraktivität der Geschäftszentren, besonders der Innenstädte, Stadtteilzentren und Ortskernen, zugute kommen (u.a. gemeinsame Werbung, Events, Ausweisung geeigneter Kundenparkplätze). Sie tragen ganz entscheidend zur Aufwertung von Einzelhandelsstandorten bei. Standortspezifische Strategien sind geeignet, Tendenzen zur Herausbildung gleichförmiger, austauschbarer Geschäftszentren entgegenzuwirken.
Einzelhandelskonzepte bedürfen für ihre regionale Wirksamkeit der interkommunalen Abstimmung. Den Kommunen ist zu empfehlen, Einzelhandelskonzepte gemeinsam mit den Verbänden aufzustellen. |

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Der Grundsatz zielt darauf ab, den zu stärkenden Einzelhandelsstandorten in städtebaulich integrierter Lage gem. G 2.4.1.1 wichtige Voraussetzungen für die Sicherung und Weiterentwicklung der Versorgungsfunktionen zu schaffen, und zwar besonders im Bereich der Grundversorgung und zugunsten eines breiten Branchenmixes. Tatsächlich droht zahlreichen Innenstädten der Verlust einer ausreichenden Versorgungsfunktion im Lebensmittelbereich und der traditionellen Geschäftsvielfalt. Damit sich der Einzelhandel auch in den meist kleinteiligen Innenstadtlagen modernen Anforderungen an verändertes Konsumverhalten anpassen kann, bedarf es ausreichender Flächen. Sonst setzen einseitige Filialisierungen und Verödungen ein, die der Einkaufsattraktivität insgesamt schaden.
Zentrale, städtebaulich integrierte Geschäftszentren sind regelmäßig die traditionellen Innenstädte, Ortszentren, Stadtteilzentren und Nebenzentren. Sie zeichnen sich durch die Vielfalt verschiedenartiger Nutzungen, Funktionen und ihren Bedeutungsüberschuss für die Umgebung aus. Der Handel übt traditionell eine Leitfunktion für Zentrenbildungen aus und nutzt das Nebeneinander von Freizeit und Kommunikation (öffentliche Räume, gastronomische Angebote und Kinos), Kultur und Religion (denkmalschutzwürdige Bausubstanz, Theater, Museen u. Galerien sowie Gottesdienste) und Verwaltung (kommunale und staatliche Behörden). Hier werden kommerzfreie Zonen durch private Versorgungsfunktionen, der private durch den öffentlichen Raum ergänzt. Die Standorte in städtebaulich integrierten Lagen sind für alle Verkehrsteilnehmer gut erreichbar.
Neben der Verkehrsgunst sind diese Geschäftszentren Standorte mit vielfältigen Betriebs- und Sortimentstypen sowie Angebotsformen. Damit bieten die städtebaulich integrierten Lagen in der Region München ein hohes Maß an verbrauchernahen und kundenorientierten Versorgungsmöglichkeiten. Diese zumeist traditionellen Geschäftsstandorte sind gleichzeitig wichtige Stätten der Kommunikation und Identifikation.
Die Landesplanung definiert die Versorgungsreichweite bei der Versorgung mit Gütern des Grundbedarfs als Nahbereich. Die Ausrichtung der Versorgungsangebote auf einen breiten Branchenmix zielt sowohl auf eine große Auswahl als auch auf einen möglichst geringen Verkehrsaufwand der Bevölkerung bei Versorgungsfahrten. Die Nutzungsvielfalt vieler traditioneller Geschäftszentren in der Region ist gefährdet. Den Standorten in städtebaulich integrierten Lagen sind in den letzten beiden Jahrzehnten starke Standortkonkurrenzen am Stadtrand erwachsen. Hier haben Investoren dafür gesorgt, dass große Discounter und Fachmärkte angesiedelt wurden. Damit trägt der Grundsatz den räumlichen Konfliktsituationen der Region Rechnung, die durch überlastete Verkehrsträger und durch Ansätze einer einseitigen Konzentration des Einzelhandels an verbraucherfernen bzw. nicht für alle Verkehrsteilnehmer mit einem zumutbaren Aufwand zu erreichenden Standorten geprägt sind.
Über die Standortsicherung für die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung stellt die regionalplanerische Zielsetzung auf die Entwicklungsmöglichkeiten der Einzelhandelsstandorte für Waren und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs ab. Dies bezieht sich vor allem auf die Innenstädte der Mittelzentren, des möglichen Oberzentrums Freising und des Oberzentrums München.
Umbauten und Erweiterungen für den Einzelhandel sind in den städtebaulich integrierten Lagen vielfach sehr schwierig zu realisieren. Andererseits wachsen die baulichen Anpassungsbedürfnisse des Einzelhandels. Der Lebenszyklus der Branchen, Einzelhandelsbetriebe und -standorte verkürzt sich. Die Sortimente, Betriebsformen und wirtschaftlichen Betriebsgrößen ändern sich in immer geringeren Abständen. Sind die notwendigen Investitionen für Erweiterungen und Umnutzungen nicht möglich oder nicht finanzierbar, werden mittelständisch geführte Einzelhandelsbetriebe meist aufgegeben und die Suche nach einem Nachfolger wird schwierig.
In der Folge werden Zahl und Angebote der Fachgeschäfte weniger. Höherwertige Waren und Dienstleistungen des Einzelhandels finden sich immer mehr in Fachmärkten. Eine wachsende Zahl spezialisierter Angebote ist zur Regalware der Selbstbedienung geworden. Diese Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen. Immer mehr Waren, die bislang sehr beratungsintensiv über den Ladentisch verkauft und deshalb nur in Fachgeschäften geführt wurden, sind inzwischen fachmarktgängig geworden. Fachmärkte wurden meist außerhalb der städtebaulich integrierten Lagen angesiedelt.
Nachteilige Auswirkungen peripherer Standorte für die verbrauchernahe Versorgungsstruktur und zentralörtliche Funktion zeigen sich dadurch, dass Ortszentren, Innenstädte und Stadtteilzentren durch allzu starke Umlenkung der Kaufkraft an die Peripherie ihre Attraktivität als abwechslungsreiche und belebte Einkaufsstandorte verlieren. Dadurch wird die auf die gewachsenen zentralen Einkaufsstandorte ausgerichtete Infrastruktur auf Dauer nicht unerheblich entwertet.
Die Anziehungskraft der Innenstädte hat durch Verkehrsüberlastungen, uniforme Nutzungen und Verdrängungserscheinungen gelitten. Einigen Mittelzentren ist in den Innenstädten und Stadtteilzentren der überörtlich bedeutsame Kundenmagnet in Form eines Kaufhauses oder eines großen SB-Marktes verlorengegangen bzw. zu einer solchen Ansiedlung ist es noch nicht gekommen. Der Grundsatz hebt deshalb auch auf die Weiterentwicklung der Standorte in städtebaulich integrierten Lagen ab. Um die Attraktivität der Standorte zu erhalten, müssen die Betriebe laufend veränderten Anforderungen an moderne Distributionsformen und wandelnde Konsumentenwünsche angepasst werden. Dazu eignen sich Flächenmobilisierungen, Revitalisierungskonzepte, Sanierungen und städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen. |

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Zu 2.5.2 Einzelhandelsfunktionen der Gemeinden und zentralen Orte |
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Dieses Ziel ist auf die Sicherstellung der verbrauchernahen Grundversorgung abgestellt. Es betrifft besonders die Versorgungsfunktion der Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung und der Kleinzentren. In diesen Gemeinden soll die Grundversorgung, das sind Waren und Dienstleistungen zur Deckung des kurzfristigen, täglichen Bedarfs, durch den innergemeindlichen Einzelhandel für die dort wohnende und arbeitende Bevölkerung gewährleistet sein. Die Gemeinden als Träger der Planungshoheit können mit Mitteln der Bauleitplanung die Ausweisung von Flächen, die für Verkaufsstätten geeignet sind, sehr stark beeinflussen.
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Zentrale Orte sollen die Versorgung der Bevölkerung ihres jeweiligen Verflechtungsbereiches mit Waren und Dienstleistungen unterschiedlicher Stufe gewährleisten. Dazu haben die zentralen Orte auch die Aufgabe, die raumstrukturellen Voraussetzungen für überörtlich bedeutsame öffentliche und private Versorgungseinrichtungen zu schaffen. Die Ausrichtung der Größe der Verkaufsflächen nach Sortimentsgruppen auf die Kaufkraft im landesplanerischen Verflechtungsbereich zielt darauf ab, rein rechnerische Überversorgungen zu vermeiden, denn zu große Verkaufsstätten gehen regelmäßig auf Kosten verbrauchernäherer Einzelhandelsstandorte in der Standortgemeinde oder in nahen zentralen Orten, die dann ihre wirtschaftliche Basis verlieren.
Die Orientierung der Versorgungskapazitäten, die erweitert oder neu errichtet werden sollen, an dem jeweiligen landesplanerischen Verflechtungsbereich ist anhand der Größe der geplanten Verkaufsflächen und der sortimentsspezifischen Verkaufsleistung pro Quadratmeter Verkaufsfläche messbar. Der so errechnete Umsatz wird mit der spezifischen Kaufkraft der Wohnbevölkerung im Verflechtungsbereich in Beziehung gesetzt.
Insbesondere bei Siedlungsschwerpunkten schwanken die Versorgungskapazitäten zum Teil sehr deutlich, d.h. die Nachfrage der Bevölkerung im Verflechtungsbereich wird rein rechnerisch entweder übertroffen oder bei weitem nicht abgedeckt. In etlichen zentralen Orten reichen die Einkaufsflächen bzw. die angebotene Breite und Tiefe der Sortimente zur Versorgung der Bevölkerung im Nah- und Mittelbereich noch nicht aus; die Kaufkraft wird hier im größeren Umfang in andere Städte und Gemeinden abgelenkt.
Abweichungen von den landesplanerischen Verflechtungsbereichen (insofern ist Z 2.4.2.2 ein Ziel mit Abwägungscharakter) sind für das Kernsortiment Möbel, Baumarkt, Gartencenter auf Grund der lediglich periodischen Fristigkeit der Nachfrage zu einem gewissen Grad regionalplanerisch vertretbar: Allerdings weisen Möbelcenter und Einrichtungshäuser in der Region – ähnlich wie im bundesweiten Trend - immer größere Einzugsbereiche auf, die meist weit über die Mittelbereiche hinaus reichen. Neben dem Kernangebot findet der Verbraucher hier breite und tiefe Rand- und Zusatzsortimente, häufig mit Zentrenrelevanz, die in Konkurrenz zu den Angeboten in Fachgeschäften in städtebaulich integrierten Lagen stehen. Die Orientierung der Versorgungskapazitäten auf den landesplanerischen Verflechtungsbereich bezieht sich in jeden Fall auf die Größe der Verkaufsfläche der Zusatzangebote. Für das Kernsortiment Möbel kann zwar bei der Ableitung der raumverträglichen Größe eines Vollsortiments über den Mittelbereich grundsätzlich hinausgegangen werden; im Sinne der Ausrichtung auf den jeweiligen zentralörtlichen Einzugsbereich gilt jedoch eine maximale Obergrenze des Kundeneinzugsbereichs. Die regionalplanerisch vertretbare Obergrenze der Verkaufsfläche kann – je nach Größe und Lage sowie Sortimentstiefe und gemessen an der Kaufkraft im Mittelbereich – sehr hoch ausfallen. Es ist auf jeden Fall kein regionalplanerisches Ziel, Möbelkaufhäuser zum regionsübergreifenden Anziehungspunkt für sämtliche Einrichtungsartikel zu befördern. Sonst wäre die Folge, dass die Attraktivität zentrenbezogener Einzelhandelsstandorte beeinträchtigt und ein überregionaler Versorgungsverkehr ausgelöst wird. Abweichungen vom landesplanerischen Verflechtungsbereich (insofern ist Z 2.4.2.2 ein Ziel mit Abwägungscharakter) sind bei Einzelhandelsgroßprojekten in atypischen Fällen begründbar, wenn interkommunale Absprachen und Einzelhandelskonzepte dafür die Grundlage bilden, z.B. weil ein anderer Standort nicht verfügbar ist und der Projektstandort ganz besondere Standortqualitäten hat. Diese Einzelhandelskonzepte sollten eine städtebauliche Bewertung der Auswirkungen der Ansiedlung für die Standortgemeinde und eine für die angrenzende Kommune enthalten. Das könnte im Einzelfall für Siedlungsschwerpunkte begründbar sein, wenn diese eine „Flächenspenderfunktion" für die Versorgung bei Sortimenten außerhalb der Grundversorgung für andere Gemeinden übernehmen. Dazu bedarf es übergemeindlicher Absprachen, die insbesondere bei Beachtung des Ziels Z 2.4.3.2 nachvollziehbar sein müssen und die insbesondere auch eine Abstimmung über die geplanten Nutzungsarten sowie eine Einigung über die Zerlegung des Gewerbesteueraufkommens nach § 33 Abs. 2 GewStG beinhalten soll. |

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Die genannten Kleinzentren liegen außerhalb des Stadt- und Umlandbereiches des Verdichtungsraums München und sind aus landes- und regionalplanerischer Sicht geeignete Standorte für Einzelhandelsgeschäfte des Grundbedarfs.
Die Bevölkerung kleiner Gemeinden mit einem Anteil von ca. 11% an der Gesamtbevölkerung ist auf nur 4% der regionalen Einzelhandelsverkaufsflächen angewiesen. Zudem sind von den 104 nicht zentralen Orten der Region München nur 24 mit einem SB-Markt über 400 m2 ausgestattet.
Diese Kleinzentren haben weniger als 2000 m2 Nettoverkaufsfläche und sind Gemeinden, in denen die Einzelhandelsstandorte in städtebaulich integrierten Lagen zur Deckung des Grundbedarfs verstärkt entwickelt werden sollen. Diese Größenordnung wird als Mindestgrenze für ein ausreichendes Angebot im Einzelhandel für Kleinzentren betrachtet.
Die Unterzentren in der Region (Dießen a.A., Dorfen, Herrsching, Kaufering, Maisach, Markt Indersdorf, Taufkirchen (Vils) und Tutzing) liegen regelmäßig mittelzentrenfern. Sie übernehmen lagebedingt eine wichtige Rolle für die Versorgung der Bevölkerung mit Einrichtungen zur Deckung des qualifizierten Grundbedarfs. Diese Funktion ist regionalplanerisch besonders bei den sehr weit vom nächsten Mittelzentrum gelegenen Unterzentren wie Dießen a.A., Dorfen und Taufkirchen (Vils) von Bedeutung. In Markt Indersdorf und Kaufering sowie Taufkirchen (Vils) kann die Attraktivität hochwertiger, zentraler Geschäftslagen gegenüber großflächigen Einzelhandelsstandorten erhalten werden, wenn städtebaulich integrierte Lagen stärker genutzt und weiterentwickelt werden. In Dorfen ist die Gefahr der Schwächung der kleinteiligen Geschäftslage der Innenstadt durch die Orientierung des Einzelhandels auf neue Gewerbegebiete in Bahnhofnähe durch Aufwertungspotentiale zugunsten des Einzelhandels vermieden worden.
Die Aktivierung der traditionsreichen innerörtlichen Geschäftslagen als attraktive Standorte des Einzelhandels bietet sich, wie z.B. in Dießen a.A., Herrsching und Tutzing, auch im Zusammenhang mit der Stärkung der Naherholungs- und Fremdenverkehrsfunktionen an.
In den Klein- und Unterzentren kann die Bauleitplanung dazu beitragen, dass ihre Versorgungsfunktionen für den Grundbedarf verbessert werden. Einzelhandelsgroßprojekte kommen in Kleinzentren zur Verbesserung der Einzelhandelsfunktion nicht in Frage. |

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Die Siedlungsschwerpunkte sind auf Grund des vielfach noch fehlenden Angebots geeignete Ausbaustandorte des Einzelhandels für Waren und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs. Der örtliche Einzelhandel auf Standorten in städtebaulich integrierten Lagen (vgl. G 2.4.1.1) steht hier im besonderen Spannungsverhältnis zum spezialisierten und breiterem Angebot im Oberzentrum München und zu den zahlreichen nahen Verbraucher- und Fachmärkten.
In einigen Siedlungsschwerpunkten, wie in Garching b.München, Germering, Haar, Ottobrunn, Puchheim, Unterhaching und Unterschleißheim, wurde eine wahrnehmbare Ortsmitte neu geschaffen, in anderen wie in Karlsfeld, Kirchheim b.München und Poing ist diese in Planung. Diese Zentren dienen zusammen mit Geschäften, kulturellen und sozialen Einrichtungen auch als Identifikationsort der in der jüngsten Vergangenheit stark angewachsenen Gemeinden. Nicht immer, insbesondere in zentraler, städtebaulich integrierter Lage, wurde das verbrauchernahe, kleinteilige Einzelhandelsangebot parallel zur Entwicklung der Kaufkraft der Bevölkerung erweitert. Großflächige Einzelhandelsbetriebe, deren Sortimente sich mittlerweile nicht nur auf den preisgünstigen Massenbedarf beschränken, lassen eine weitere Ausdünnung des örtlichen kleinteiligen Einzelhandels befürchten, wenn die Standortpotentiale nicht fußläufig zur vorhandenen Infrastruktur, insbesondere zu Haltestellen der Schnellbahnen, für neue attraktive Einkaufsgelegenheiten in modernen Betriebsformen genutzt werden.
Das Baulandangebot für den Einzelhandel in den Siedlungsschwerpunkten lässt sich vielfach nur durch Nachverdichtung und Umwidmung erschließen. Allerdings stehen in einigen Siedlungsschwerpunkten noch für den Einzelhandel nutzbare größere Flächen - verkehrsgünstig zu S-Bahn-Haltestellen, wie Gilching, Gauting, Hohenbrunn, Ismaning, Kirchseeon, Poing, Unterschleißheim-Lohhof, Vaterstetten-Baldham, zur Verfügung und können für einen attraktiven Einzelhandel genutzt werden, wenn die Verfügbarkeit der Flächen, darunter auch DB-Flächen, gesichert werden kann. Im Rahmen der Bauleitplanung bietet sich deshalb auch in Siedlungsschwerpunkten die Möglichkeit zur Schaffung hochwertiger Geschäftslagen an.
Als geeignete Siedlungsschwerpunkte, die zur Deckung des gehobenen Bedarfs auf Grund des Bestandspotentials bzw. der Ferne zum nächsten Mittelzentrum grundsätzlich in Frage kommen, können u.a. folgende Städte und Gemeinden betrachtet werden: Germering, Gilching, Gräfelfing/Planegg, Olching, Unterschleißheim und Vaterstetten. Hier gibt es städtebaulich integrierte Lagen mit attraktiven Einzel-handelsbetrieben, die bereits einen Kaufhauscharakter oder dafür geeignete Eigenschaften aufweisen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass keine beträchtlichen Kaufkraftpotentiale in (weitere) periphere Fachmarktstandorte abfließen. |

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Die Mittelzentren haben u.a. die landesplanerische Versorgungsaufgabe, mit vielseitigen Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des gehobenen Warenbedarfs beizutragen. Angesichts der ausgeprägten Dominanz des Oberzentrums München als regionale und überregionale Einkaufsmetropole ist es in den Mittelzentren grundsätzlich sehr schwierig, ein qualitativ hochwertiges Einzelhandelsangebot für den jeweiligen Mittelbereich anzubieten. Eine Möglichkeit zur Erhöhung der Einkaufsattraktivität in den Mittelzentren bietet sich insbesondere im Zuge funktionaler Aufwertungen an, z.B. im Rahmen von Innenstadtsanierungen und verkehrlichen Entlastungen (Fürstenfeldbruck und Ebersberg/Grafing b.München sowie Erding). Auch im Zusammenhang mit einem stärkeren Einwohnerzuwachs und damit einer höheren Pro-Kopf-Kaufkraft, wie sie aus der Zielsetzung und Stärkung des ländlichen Raumes im Bereich Moosburg a.d.Isar abgeleitet werden kann, ist eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes begründet.
Für das mögliche Oberzentrum Freising sowie die Mittelzentren Dachau, Erding, Ebersberg/Grafing b.München, Fürstenfeldbruck, Landsberg a.Lech, Moosburg a.d.Isar und Starnberg ist die Einkaufsattraktivität in der Innenstadtlage ein wichtiges Wirtschaftspotenzial. Als traditionell positiver Imageträger und starker Leitimpuls der Stadt- und Regionalentwicklung strahlt der Einzelhandel unterschiedlich weit über diese Städte hinaus. Die Versorgungsfunktionen in diesen zentralen Orten mit Waren und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs sind - gemessen an der Größe ihrer landesplanerischen Verflechtungsbereiche und in arbeitsteiliger Ergänzung zum Oberzentrum München - vielfach ausbaubedürftig. Zur Attraktivitätssteigerung dieser Standorte könnten beitragen: Haupteinkaufsstraßen entlastende Umgehungsstraßen, (größere) Kaufhäuser in den Zentren, zusätzliche Parkmöglichkeiten und verbesserte Akzeptanz, attraktive öffentliche Verkehrsmittel und Abbau von Barrierewirkungen (u.a. durch Verkehrsberuhigung, sichere Übergänge und Öffnung von Durchlässen beispielsweise mittels Arkaden) sowie stärkere Ausnutzung innenstadtnaher Flächen für den Einzelhandel.
Marketing-Maßnahmen zur Betonung stadtspezifischer und regionaler Besonderheiten, wie sie z.B. mit der Vermarktungsaktion Brucker Land umgesetzt und im Landkreis Dachau verfolgt werden, eignen sich in Verbindung mit medial vermittelten innenstadtbezogenen Aktivitäten jeglicher Art, darunter Werbeveranstaltungen, besonders auch für regionalspezifische Produkte, Wochen-, Öko- und Jahrmärkte sowie Gewerbeschauen und kulturelle Events zur Profilierung der Standorte in städtebaulich integrierten Lagen. Derartige Veranstaltungen können die Standortqualitäten der Mittelzentren und des möglichen Oberzentrums gegenüber dem Oberzentrum München als eigenständige und unverwechselbare Einkaufsstandorte erheblich verbessern. |

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Die überragende Versorgungsfunktion für die Region erfüllt das Oberzentrum München mit 60 % der Einkaufsflächen gegenüber nur rd. 50% der Bevölkerung. Insofern geht es im Oberzentrum nicht um eine rein quantitative Vermehrung der Verkaufsflächen, sondern vorzugsweise um qualitativ ausgerichtete Verbesserungen der Versorgungsfunktion für die Region. Der Kaufkraftzufluss durch Kunden von außerhalb verleiht dem Oberzentrum München – bundesweit betrachtet – eine überdurchschnittliche Zentralität. Daneben ist im Vergleich zu anderen bundesdeutschen Großstädten die Pro-Kopf-Kaufkraft ebenfalls sehr hoch.
In der Münchener Innenstadt konzentrieren sich regional- und auch überregional bedeutsame Einkaufs- und Handelsqualitäten mit einem sehr breiten Branchenmix, besonders für den spezialisierten, höheren Bedarf. Dazu gehören beratungsintensiv zu vertreibende sowohl innovative Serienartikel aus der Industrie als auch hochwertige mit aufwendiger Handarbeit erstellte Artikel des Handwerks, seien es niedrig- oder hochpreisige Waren. Neben Filialgeschäften gibt es hier noch relativ viele inhabergeführte Einzelbetriebe, wenngleich ihr Anteil ständig sinkt und auch im Oberzentrum München durch eine anhaltende Filialisierung und Banalisierung des Einzelhandels Anzeichen eines austauschbaren Einkaufsstandorts zunehmen. Der besondere Reiz des oberzentralen Einkaufsstandorts macht das Nebeneinander von Konsum, hochwertigen privaten und öffentlichen Arbeitsstätten sowie Kultur und anderen Freizeitgelegenheiten aus, die mit sehr guten ÖPNV-Anschlüssen an Münchener Stadtteile und die Region verbunden sind. Die Münchener Innenstadt ist neben vielen Bus- und Straßenbahnanschlüssen mit einer sehr dichten S- und U-Bahnbedienung bei gleichzeitiger Mindesterreichbarkeit für den Autofahrer ausgestattet.
Die sehr gute Verkehrserreichbarkeit erklärt auch, dass München die frequentierteste Innenstadt in Deutschland hat, wenngleich sich die Besucherzahlen in den 90er Jahren rückläufig entwickelt haben. In der Münchener City als Kern des Oberzentrums kommt dem Einzelhandel eine besondere Rolle zu, der über Stärke und Funktionsfähigkeit die Attraktivität in der Münchener Innenstadt bestimmt.
Die cityorientierte Einzelhandelsstruktur in München weist funktionierende Stadtteilzentren mit leistungsfähigen ÖPNV-Anschluß und integrierter öffentlicher Infrastruktur auf. Das vom Münchener Stadtrat verabschiedete Zentrenkonzept ist darauf abgestellt, die stadtteilbezogenen Versorgungsfunktionen zu stärken und die interkommunalen Versorgungsbezüge abzustimmen. |

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Zu 2.5.3 Einzelhandelsgroßprojekte |
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Einzelhandelsgroßprojekte sind großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe soweit sie nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung und/oder die städtebauliche Entwicklung und Ordnung haben können. Dazu zählen sowohl SB-Märkte, Verbrauchermärkte, Fachmärkte und Einkaufszentren außerhalb städtebaulich integrierter Lagen als auch die Kaufhäuser und Einkaufszentren in den Innenstädten und Stadtteilzentren.
Der Grundsatz hebt auf die siedlungsstrukturelle Mehrdeutigkeit von Einzelhandelsgroßprojekten je nach ihrer Lage und städtebaulichen Einfügung ab. Großflächige Magnetbetriebe als zentrenorientierte Form der Einzelhandelsgroßprojekte können die Innenstädte als Einzelhandelsstandorte aufwerten, weil sie wichtige Kundenfrequenzbringer sind. Eine wichtige Voraussetzung für eine stärkere Kaufkraftbindung der Geschäftszentren in städtebaulich integrierten Lagen sind ausreichende Betriebsgrößen, die als Einkaufsmagneten wirken können. Neue Einzelhandelsgroßprojekte in innerstädtischen Lagen sind gegenüber solchen an peripheren Standorten im Hinblick auf Versorgungsfunktion und Handelsvielfalt geeignet, der Verödung der Stadt- und Stadtteilzentren sowie zur Ausdünnung verbrauchernaher Einkaufsstrukturen entgegenzuwirken.
Das Nebeneinander, d.h. die Agglomeration, von Einzelhandelsbetrieben, die in ihrer Gesamtheit als Einkaufszentrum die Wirkungen eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes hervorrufen, sind diesem grundsätzlich gleichgestellt, wenn sie einheitlich geplant sind oder mit einem einheitlichen Erscheinungsbild nach außen, z.B. durch eine gemeinsame Werbung, auftreten. Einkaufszentren bieten vorrangig zentrenrelevante Waren und können in städtebaulicher Lage die Angebotsvielfalt der Innenstädte und Stadtteilzentren befördern. Allerdings können durch Filialisierungen einheitliche Einkaufsstätten entstehen, wodurch die unverwechselbare Standortindividualität in Mitleidenschaft gerät. Bei der Ansiedlung von Einzelhandelsgrossbetrieben im Autobahnbereich oder an adäquaten Straßenanbindungen ist es unumgänglich, dass Verkehrsgutachten deren Verträglichkeit nachweisen. |

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Die Ansiedlung großflächiger Handelsbetriebe gilt es nicht grundsätzlich zu verhindern, sondern bezüglich Lage, Größe und Sortimente zu beeinflussen. Um insbesondere die Funktionsfähigkeit der zentralen Orte und die verbrauchernahe Versorgung zu sichern, sind landesplanerische Vorgaben zum Makrostandort aufgestellt worden. Nur Unterzentren und zentrale Orte höherer Stufe kommen als Standortgemeinden für Einzelhandelsgroßprojekte in Frage. Ausnahmen sind dann möglich, wenn diese zentralen Orte keine geeigneten Flächen haben und deren zentralörtliche Funktionsfähigkeit durch andere Standorte nicht beeinträchtigt wird (Flächenspenderfunktion).
Zusätzlich gibt es Vorgaben der Regionalplanung zur Mikrolage. Siedlungsstrukturell problematisch können sich Einzelhandelsgroßprojekte außerhalb von Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortszentren darstellen. Sie ziehen regelmäßig Kaufkraft aus städtebaulich integrierten Geschäftslagen ab, wenn sie peripher liegen, sozusagen auf der Grünen Wiese oder in Gewerbegebieten. Solche Einzelhandelsgroßprojekte sind im Vergleich zu zentralen Standorten in der Regel kostengünstigere Verkaufsstätten, nicht zuletzt wegen der Nähe zu leicht erreichbaren Anschlüssen an Fernverbindungen und wegen der ausreichenden ebenerdigen sowie der kostenlosen Parkplätze. Die übermäßige Kaufkraftbindung peripherer Fachmarktstandorte oder Einkaufszentren kann die Weiterentwicklung des Einzelhandels in den städtebaulich integrierten Lagen wesentlich erschweren.
Der erhebliche Kaufkraftsog peripherer Fachmarktstandorte mit Verdrängungserscheinungen in den städtebaulich integrierten Lagen hat seine Gründe in überdimensionierten Größenordnungen, reichlichen Parkplätzen und leichterer Erreichbarkeit für viele Autofahrer mit der Folge sehr hoher Kunden-Frequenzen und insbesondere in deutlichen Standortvorteilen wegen geringerer Erstellungs-, Betriebs- und Personalkosten. In neuen Fachmärkten ersetzt 1 Arbeitsplatz im Durchschnitt 2 1/2 Vollzeitbeschäftigte im traditionellen Einzelhandel. Die verzerrte Konkurrenzsituation zwischen zentralen und peripheren Lagen ist für die Attraktivität der Innenbereiche mit meist kleinteiligen und verbrauchernahen Angeboten in häufig kostenträchtigeren Objekten bzw. an teureren Standorten problematisch, insbesondere bei einer Überlagerung von Sortimenten in den Innenstädten mit denen im Außenbereich. Deshalb lässt sich das Ziel dann umsetzen, wenn die Einzelhandelsgroßprojekte in städtebaulich nicht integrierten Lagen möglichst auf sperrige Waren, sog. Kofferraumsortimente, wie z.B. Waren aus Möbel, Teppich- und Baumärkten, bei gleichzeitig nur sehr geringen Anteilen an Rand- und Zusatzsortimenten beschränkt werden. Um eine siedlungsstrukturelle Fehlentwicklung, also eine wesentliche Beeinträchtigung verbrauchernaher Versorgungsstrukturen zu verhindern, kommen innenstadtrelevante Sortimente, sozusagen Sortimente im Taschenformat, für periphere Standorte nicht in Frage. So wurden u.a. in Köln, Ulm und Freiburg bundesweit anerkannte Listen zur Unterscheidung der Sortimente nach ihrer Innenstadtrelevanz aufgestellt mit der Folge, bei einem Ausschluss dieser Sortimente nach dieser Liste vorzugehen. Diese wird auch in Bayern bereits angewendet.
Einzelhandelsgroßprojekte können landes- und regionalplanerisch nachteilige Auswirkungen auslösen, u.a. wenn durch die zumindest mitverursachte starke Einschränkung einer ausreichenden Nahversorgung nicht nur die Einkaufsmöglichkeiten - insbesondere für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer - sondern auch die Funktion der zentralen Versorgungsbereiche beeinträchtigt werden. Die aus der Sicht der Landes- und Regionalplanung zu erhaltende bzw. zu entwickelnde Nahversorgung ist auf den kurzfristigen, täglichen (örtlichen) Bedarf, insbesondere im Lebensmittelsektor, abgestellt. Die regional- und landesplanerisch grundsätzlich vertretbare Größenordnung neuer Einzelhandelsgroßprojekte oder die Erweiterung bestehender orientiert sich im Lebensmittelbereich an der spezifischen Kaufkraft im Nahbereich. Bei Waren des längerfristigen Bedarfs ist die landes- und regionalplanerisch akzeptable Verkaufsfläche auf die sortimentspezifische Kaufkraft im jeweiligen Verflechtungsbereich der geplanten Projektgemeinde abgestellt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich keine Beeinträchtigungen der zentralörtlichen Gliederung und der verbrauchernahen Versorgung abzeichnen.
Die vermutlichen Auswirkungen auf die Versorgung der Bevölkerung lassen sich durch die Kaufkraftbindung des zu prüfenden Einzelhandelsgroßprojektes rechnerisch erfassen. Eine übermäßige Kaufkraftabschöpfung und damit eine Gefährdung des innenstadtrelevanten, spezialisierten sowie verbrauchernahen Angebotes ist zumindest dann zu erwarten, wenn durch das Einzelhandelsgroßprojekt die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms Bayern gemäß Ziel B IV 1.4.5 nicht eingehalten werden. Zeitlich und räumlich parallele Planungen werden gemeinsam beurteilt bzw. genehmigt.
Verbrauchermärkte und Fachmärkte sind in den letzten Jahren in vielen Gewerbegebieten nahe zu Anschlüssen an Fernstraßen der Region angesiedelt worden. Solche Lagen lösen oft erhebliche Nutzungskonflikte aus und beanspruchen besonders knappes und häufig auch preisgünstiges Bauland, das standortgemäßen Nutzungsmöglichkeiten entzogen wird. Großflächiger Einzelhandel an peripheren Standorten induziert zusätzlichen starken Verkehr, erzeugt insbesondere auf beliebte Einkaufszeiten konzentrierten Autoverkehr in diese Gebiete, behindert damit den Betriebsablauf handwerklich und gewerblich-industriell orientierter Betriebe, verknappt und verteuert das Grundstücksangebot für Handwerks-, Gewerbe- und Industriebetriebe mit Produktions-, Service- und Vertriebsfunktionen. Die Folgewirkungen sind einseitige Entmischungstendenzen in den Gewerbegebieten und mit deren schleichender Umwandlung in Gewerbeparks die Verlagerung von Versorgungsbetrieben an kundenferne Standorte. Damit verlieren Gewerbegebiete ihren eigentlichen Bestimmungszweck, ihren ursprünglichen Charakter und ihre Funktion.
Auch die Standorte des großflächigen Einzelhandels ändern sich. Singuläre Fachmarktstandorte entwickeln sich zu multifunktionalen Einkaufszentren. Investoren drängen mit neuen Vertriebskonzepten auch in die Region vor und suchen neue Standorte für großflächige Einzelhandelsbetriebe in Bereichen wie Büro und Kommunikation, Auto und Kommunikation/Navigation, EDV und Medien, Spiel und Sport, Mode und Sport, Fitness und Wellness.
Neue Standorte für Einzelhandelsgroßprojekte mit Auswirkung auf die Ziele der Raumordnung sind regionalplanerisch allenfalls in den Fällen zu vertreten, in denen Lage, Größe und Sortiment nicht die zentralörtlichen Funktionen und die verbrauchernahe Grundversorgung beeinträchtigen. Als Mikrostandorte eignen sich besonders an die Haltepunkte der Schnellverkehrslinien angebundene Standorte, so dass eine Ausdünnung der meist kleinteiligen Geschäftsstruktur nicht zu befürchten ist. An typischen Autobahnstandorten konzentriert sich der Kundeneinzugsbereich regelmäßig weniger stark auf die nähere Umgebung und verhindert so eine allzu starke Verdrängung der verbrauchernahen Einkaufsmöglichkeiten. An den S-Bahnnahen Standorten tritt der großflächige Einzelhandel unter gleichen Standortbedingungen in den Wettbewerb mit Betrieben des kleinteiligen Einzelhandels, so dass hier keine nennenswerte Bereinigungen der Betriebs- und Angebotsformen durch großflächige Betriebe zu befürchten sind. Gleichzeitig sind die städtebaulich integrierten Geschäftszentren Standorte, die sich leichter in das regionale Verkehrskonzept einfügen lassen als periphere.
Ausgleichsbeträge, wie sie oft an die jeweilige Planungskommune gezahlt werden und die mit der Schaffung von Baurecht für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten in peripherer Lage und den Bodenpreissteigerungen in Verbindung stehen, können zur Stabilisierung oder gar Aufwertung der integrierten Einzelhandelsstandorte beitragen, soweit sie zur Attraktivitätssteigerung der Einkaufsstandorte in städtebaulich integrierten Lagen verwendet werden. |

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Das Ziel ist darauf abgestellt, dass die Kommunen mit Hilfe der Bauleitplanung für innenstadtnahe Flächenpotentiale sorgen, damit es regionalplanerisch akzeptable Alternativen zu den von Investoren meist vorgeschlagenen peripheren Standorten gibt; diese Alternativen sollen dann den Vorrang vor peripheren Lagen haben (Ziel mit Abwägungsdirektive).
Um zu verhindern, dass zentrenrelevante Waren an peripheren Standorten in großen Mengen angeboten werden, bedarf es geeigneter Flächenpotentiale für großflächige Verkaufsstandorte in städtebaulich integrierten Lagen. Die innenstadtrelevanten Sortimente sind in der Regel Waren für den täglichen Bedarf, Artikel im Taschenformat, häufig auch sehr hochwertige Artikel. Demgegenüber stehen die nicht zentrenrelevanten Sortimente: Waren, die nur periodisch nachgefragt werden und kofferraumformatig oder noch sperriger sind. Die Betreiber großflächiger Betriebe versuchen generell, niedrigpreisige Artikel ihren nicht zentrenrelevanten Sortimenten und höherpreisige Angebote dem innerstädtischen Fachhandel zuzuordnen. Eine solche Standort- und Sortiments-Differenzierung verkennt jedoch, dass die Geschäftsstandorte in den Innenstädten nicht allein auf hochqualifizierte und teure Artikel ausgerichtet werden können, da sonst die Vielfalt und Existenzfähigkeit des Fachhandels gefährdet werden.
Mancherorts ist auch erkennbar, dass zentrenrelevante Waren – zumindest in unregelmäßigen Abständen – im Einzelhandel in peripheren Lagen angeboten werden, obwohl dieser Verkauf per Festsetzung in dem jeweiligen Bebauungsplan eigentlich ausgeschlossen wurde. Deshalb empfiehlt es sich, die innenstadtschädlichen Sortimente in städtebaulich peripheren Lagen privatrechtlich auszuschließen, z.B. mit Hilfe städtebaulicher Verträge und gekoppelt mit dinglicher Sicherung zugunsten der Projektgemeinde. |

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Das Ziel ist darauf ausgerichtet, dass den im Laufe von Jahren sich einstellenden einseitigen Standortentwicklungen im Zuge von Erweiterungen bestehender Einzelhandelsgroßprojekte bzw. durch das räumliche Zusammenrücken kleinerer und größerer Betriebe mit einkaufszentrumsähnlichen Auswirkungen in peripherer Lage rechtzeitig entgegengewirkt wird. In der Vergangenheit war es bei Unterschreitung der landesplanerisch kritischen Größe des Einzelprojekts meist nicht möglich, das Nebeneinander mehrerer, jeder für sich möglicherweise raumverträglicher Einzelhandels(groß)betriebe in einem Gewerbegebiet landesplanerisch zu verhindern, insbesondere wenn diese nacheinander entstehen und baurechtlich nicht ausgesprochen als Einkaufszentrum definiert wurden. Die raumstrukturell problematischen Agglomerationseffekte wurden dann meist erst im nachhinein festgestellt. Diese so ausgelösten landes- und regionalplanerisch nachteiligen Auswirkungen, u.a. wenn durch die zumindest mitverursachte starke Einschränkung einer ausreichenden Nahversorgung nicht nur die Einkaufsmöglichkeiten - insbesondere für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer - sondern auch die Funktion der zentralen Versorgungsbereiche beeinträchtigt werden, sind analog zu den Auswirkungen von Einzelhandelsgrossbetrieben zu beurteilen. Die Erweiterung von Fachmärkten oder die Ansiedlung eines weiteren Einzelhandelsgroßprojektes werden gemäß diesem Ziel dadurch erschwert, indem nicht allein das jeweilige Einzelhandelsgroßprojekt geprüft wird. Statt einer Einzelfallprüfung würden die Gesamtauswirkungen der "langsamen" Agglomeration mitberücksichtigt werden. In der Folge nimmt die Sitzgemeinde für die fraglichen Standorte rechtzeitig die Ausweisung eines Sondergebiets vor und begrenzt damit die Wachstumsmöglichkeiten der Einzelhandelsbetriebe. Soweit Baulücken in unbeplanten Innenbereichen bestehen, wo auch die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben grundsätzlich möglich ist, kann die Gemeinde/Stadt durch Festsetzungen in den Bebauungsplänen den Ausschluss großflächiger Einkaufsstätten erreichen.
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Das Ziel will inselartig weit außerhalb geschlossener Siedlungsflächen gelegenen, einseitig autobezogenen Fachmarktstandorten entgegenwirken. Auch wenn Einzelhandelsgroßprojekte in peripherer Lage besonders auf sperrige Warengruppen, also Kofferraumdimensionen, ausgerichtet sind, so ist eine entsprechend attraktive ÖPNV-Anbindung im Sinne gleicher Einkaufschancen für alle Bevölkerungsgruppen ein wichtiger Beitrag. Außerdem bedeutet ein entsprechend leistungsfähiger ÖPNV-Anschluss auch eine umweltfreundliche Anbindung, von der auch viele Mitarbeiter des Einzelhandels Gebrauch machen, besonders diejenigen, welche nicht immer über ein eigenes Auto verfügen. Schließlich bedeutet eine gute ÖPNV-Anbindung, die regelmäßig zu Baulandverteuerungen in der Umgebung führt, auch einen Beitrag zu einem fairen Wettbewerb zwischen Standorten der üblicherweise sowieso teuren städtebaulich integrierten Lagen und den peripheren, meist billigen Lagen. Dabei kann eine leistungsfähige ÖPNV-Anbindung als Alternative zum Schienenpersonennahverkehr auch durch eine Busanbindung gegeben sein, wenn eine hinreichende Qualität und Kapazität gewährleistet ist.
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Das Ziel orientiert sich an Projektstandorten, die sich in die bestehende Siedlungs- und Verkehrsstruktur einfügen lassen, ohne dass ein erheblicher Infrastrukturbedarf ausgelöst wird und ein nennenswerter zusätzlicher Verkehrsaufwand mit stärkeren Umweltbelastungen entsteht. Bei der Beurteilung der Raumverträglichkeit der Einzelhandelsgroßprojekte sollen nicht nur die reinen Verkaufsflächen berücksichtigt werden, sondern auch die Sekundärflächen für die Logistik - dazu gehören besonders Warenausgabe - Lager und Versand, in die Betrachtung gezogen werden. Im Rahmen einer landesplanerischen Überprüfung ist die Raumverträglichkeit und bei Vorhaben mit mehr als 5000 m² Verkaufsfläche auch die Umweltverträglichkeit von Sondergebieten zu prüfen.
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Das Ziel will einer Gefahr rechtzeitig entgegenwirken, wofür es problematische Beispiele außerhalb der Region gibt: Einzelhandelsgroßprojekte in Verbindung mit großflächigen Freizeit- und Kultureinrichtungen, also die Kopie urbaner Vielfalt der Innenstädte. Eine solche Mischung ist raumstrukturell weitaus problematischer als reine Einzelhandelsgroßprojekte. Anders als bei vielen Fachmärkten geht es bei diesen Projekten auch um zentrenrelevante Waren und Dienstleistungen. Da Megakombinationseinrichtungen des Konsums, der Freizeit und Kultur meist auf einen sehr großen Einzugsbereich abgestellt sind, welcher mindestens der Bevölkerung in Mittelzentren entspricht, sollten sie nur in solchen zentralen Orten und höherrangigen zentralen Orten errichtet werden. Das Ziel will damit Projekten entgegenwirken, die auf Standorte in Gemeinden ohne zentralörtliche Einstufung und in Klein-, und Unterzentren sowie weit abseits städtebaulich integrierter Lagen hinauslaufen. Damit kann einem Attraktivitätsverlust der traditionellen vielfältigen Geschäftszentren entgegengewirkt werden. In oberzentralen städtischen Siedlungsstrukturen sinnvoll eingefügte Freizeit- und Kultureinrichtungen stellen zudem einen wichtigen Teil einer nachhaltigen zukunftsfähigen Stadtentwicklung dar. Über einen langen Zeitraum waren geeignete Flächen in zentralen Lagen knapp und teuer. Inzwischen stehen innenstadtnahe Brachflächen auch in vielen Städten und Gemeinden der Region, die sich für großflächige Freizeit- und Kultureinrichtungen in städtebaulich integrierter Lage eignen, zur Verfügung. Denn die innerstädtischen Grundstücksmärkte haben sich im Vergleich zur Situation Anfang der 90er Jahre entspannt, so dass auch die komparativen Kostenvorteile peripherer Standorte abnehmen und innerstädtische Standorte wieder interessanter werden. Öffentliche Investitionen verlieren drastisch an Wert, wenn sich die Innenstädte nicht auch als Standort für mit Konsumstätten gemischte Kultur- und Freizeiteinrichtungen weiter entwickeln können. Dazu gehören neben modernen Einzelhandelsfunktionen auch großflächige Freizeit- und Kulturfunktionen.
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Zu 2.6 Bildung/Wissenschaft |
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Außerhalb von Hochschulen und privatwirtschaftlichen Unternehmen gibt es in der Region München zahlreiche eigenständige und unabhängige Forschungseinrichtungen, welche maßgeblich die Region München als Wissens- und Wirtschaftsstandort prägen und entscheidend zur Wettbewerbsfähigkeit der Region beitragen. Neben den Max-Planck- und Fraunhofer-Instituten in München, Garching, Planegg, Starnberg und Freising sind u.a. zu nennen, die Deutsche Gesellschaft für Holzforschung e.V., die Forschungsgesellschaft für Druck e.V. FOGRA, die Papiertechnische Stiftung PTS und die Medical Economics Research Group in München, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt Oberpfaffenhofen (DLR) in Weßling, das Forschungsinstitut für Wärmeschutz in Gräfelfing sowie das GSF Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit GmbH und das Bayerische Forschungszentrum für Fortpflanzungsbiologie in Oberschleißheim.
Um langfristig im globalen Wettbewerb der Regionen bestehen zu können, muss sich die Region München als „Wissensstandort" weiter hervorragend positionieren. Hierzu bedarf es noch stärkerer Vernetzung und Kooperation von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, F&E-Einrichtungen von Unternehmen sowie der Wirtschaft allgemein. In dieses innovationsorientierte Netzwerk sind zunehmend auch die peripheren Teilräume der Region mit ihren ganz spezifischen endogenen Potentialen zu integrieren. |
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Die räumliche Nähe von „Wissen erzeugenden" und „Wissen anwendenden" Einrichtungen schafft Fühlungsvorteile und Synergieeffekte. Um „Input" und „Output" von anwendungsbezogenem Wissen zu optimieren und bestmögliche Rahmenbedingungen für eine enge Kooperation und Vernetzung zu schaffen, sind Neuansiedlungen von F&E-Einrichtungen vorrangig in räumlicher Nachbarschaft zu Hochschulen bzw. bereits ansässigen Forschungseinrichtungen und Anwender-, Technologie- und Gründerzentren zu betreiben. Entsprechende regionale „Wissenscluster" finden sich neben der Landeshauptstadt München u.a. in Freising sowie in den Teilräumen Oberschleißheim/Garching/Unterföhring, Neubiberg/Ottobrunn/Brunnthal, Gräfelfing/Planegg sowie im Bereich Weßling/Starnberg/Tutzing.
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Die Landeshauptstadt München ist mit den Angeboten der Ludwig-Maximilian-Universität München (LMU) und der Technischen Universität München (TUM), der Fachhochschule München, der Katholischen Stiftungsfachhochschule München sowie zahlreichen Hochschulen für spezielle Fachrichtungen der zweitgrößte Hochschulstandort Deutschlands. Fakultäten der beiden Universitäten finden sich an den Standorten Freising-Weihenstephan (Ernährung, Landnutzung und Umwelt mit zahlreichen Studiengängen), Garching (Chemie, Informatik, Maschinenwesen, Mathematik, Physik und demnächst Elektrotechnik) und Planegg-Martinsried (Biologie). Langfristig ist geplant, alle Einrichtungen der Tierärztlichen Fakultät der LMU nach Oberschleißheim zu verlagern. Die medizinische Fakultät soll in Großhadern konzentriert werden. Freising-Weihenstephan ist Sitz einer Fachhochschule und Neubiberg ist Standort der Universität der Bundeswehr. Erding ist ebenfalls Sitz einer Fachhochschule und Standort des Wehrwissenschaftlichen Instituts für Werk-, Explosiv- und Betriebsstoffe. Fürstenfeldbruck beheimatet eine Beamtenfachhochschule und eine Offiziersschule. In Feldafing gibt es Bestrebungen, einen internationalen Bildungsstandort mit hochqualifizierten Arbeitsplätzen zu entwickeln.
Hochschulstandorte sind zusammen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen (s. Z 2.6.1 und Z 2.6.2) die „Geburtszellen" von Entwicklung und Innovation. Diese sind für eine nachhaltige Konkurrenzfähigkeit der Region München im globalen Wettbewerb von herausragender Bedeutung. Denn nur als attraktive, innovative Wissensregion wird sich die Region München erfolgreich gegenüber den immer neuen Anforderungen behaupten können. Die Entwicklung o.g. Hochschulstandorte zusammen mit F&E-Einrichtungen und der Wirtschaft zu regionalen „Wissensclustern", die in die gesamte Region ausstrahlen, schafft hierfür die infrastrukturellen Rahmenbedingungen (s. Z 2.6.2). |
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Ein dezentrales Netz von Verteiler- und Logistikzentren trägt dazu bei, Wirtschaftsverkehre zu bündeln, Kapazitäten rationeller zu nutzen und das Wirtschaftsverkehrsaufkommen insgesamt zu minimieren (s. B II G 5.2.3, B V Z 3.3.2 und B V Z 3.3.3). Standortkriterien für die Ansiedlung dieser verkehrsintensiven Betriebe sind Autobahnnähe, günstige Zuordnung zur Beschaffung und zu den Abnehmern, keine entgegenstehenden Schutzbestimmungen, Minimierung von Nutzungskonflikten, ausreichende Flächengröße und günstige topographische Voraussetzungen (s. B II G 5.2.3). Zur Verlagerung möglichst hoher Güterverkehrsanteile auf die Schiene sind Gleisanschlüsse von ganz besonderer Bedeutung. Dabei gibt es im Flughafenumland eine Reihe von Logistikunternehmen, die im Zuge des Erdinger Ringschlusses an die Schiene angebunden werden könnten.
In enger Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden, Kammern und den Kommunen soll die Erstellung eines regionalen Standortkonzeptes weiterverfolgt werden. |
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Eine Einbindung der Verteiler- und Logistikzentren in das Schienennetz trägt dem verkehrsplanerischen Erfordernis Rechnung, Transportleistungen möglichst von der Straße auf die Schiene zu verlagern und Wirtschaftsverkehr so umweltfreundlich wie möglich zu gestalten (s. B V 3.3).
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