Ziele und Grundsätze

 
   Kapitel B I Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen - Ziele

Datum des Inkrafttretens (B I 1):
15. Februar 1998


 

 


Hinweise:

  • Die vorliegenden Auszüge ersetzen nicht die Originalversion des Regionalplans München, die allein verbindlich ist.
  • Dieser Schalter führt Sie zur jeweiligen Begründung:zur Begründung

 

 Regionalplan München - Teil B - Fachliche Ziele


 I Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen


 Inhaltsverzeichnis

 
 
1 Natur und Landschaft
 1.1 Landschaftliches Leitbild
 1.2 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete
 1.2.1 Ausweisung
 1.2.2 Sicherungs- und Pflegemaßnahmen
 1.2.3 Schwerpunkte der Landschaftsentwicklung
 1.3 Besonders bedeutsame Teile von Natur und Landschaft
 1.3.1 Naturschutzgebiete
 1.3.2 Flächenhafte Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile
 1.4. Erhaltung und Gestaltung der Landschaft
 
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 2 Wasserwirtschaft
Inhaltsverzeichnis

 1               Natur und Landschaft


 1.1            Landschaftliches Leitbild


 1.1.1

zur BegründungIn der gesamten Region soll zur Sicherung der Umwelt und Lebensqualität ein zusammenhängendes Netz von Grünzügen und Freiflächen erhalten und aufgebaut werden.


 1.1.2

zur BegründungIm ländlichen Raum der Region soll insbesondere die Sicherung eines stabilen Naturhaushaltes angestrebt werden. Im Verbund mit dem Verdichtungsraum soll mit Nachdruck auf ein ökologisches Gleichgewicht hingewirkt werden.


 1.1.3

zur BegründungIn der engeren Verdichtungszone des großen Verdichtungsraumes München sollen die noch vorhandenen naturnahen Vegetationsflächen gesichert werden.

Inhaltsverzeichnis

 1.2            Landschaftliche Vorbehaltsgebiete


 1.2.1         Ausweisung


 1.2.1.1

zur BegründungIn Räumen mit ökologisch-landschaftsgestalterisch wertvollen Strukturelementen werden die in B I 1.2.2 genannten landschaftlichen Vorbehaltsgebiete ausgewiesen, in denen den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege besonderes Gewicht zukommt.

Lage und Abgrenzung der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete bestimmen sich nach Karte 3 Landschaft und Erholung im M 1: 100 000 und nach Karte 3 Landschaft und Erholung Landschaftliche Vorbehaltsgebiete Tektur 3 i. M. 1 : 100.000 und Tektur 4 i. M. 1 : 100.000, die Bestandteil dieses Regionalplans sind.


 1.2.1.2

zur BegründungIn den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten soll die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gesichert oder wiederhergestellt, die Eigenart des Landschaftsbildes bewahrt und die Erholungseignung der Landschaft erhalten oder verbessert werden.

Siedlungstätigkeit, Bebauung und bauliche Infrastrukturen sollen sich in den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten nach den hier besonders bedeutsamen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege richten.

Inhaltsverzeichnis

 1.2.2         Sicherungs- und Pflegemaßnahmen


zur BegründungIn den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten der einzelnen Landschaftsräume soll auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hingewirkt werden.


 1.2.2.01    Landschaftsraum Lech-Schotterplatten


 1.2.2.01. 1

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Denklinger Rotwald mit Ascher- und Dienhauser Tal, Weiherkette südlich Weidermühle und Moränenrücken westlich Leeder bis Unterdießen.

  • Sicherung bedeutender Vorkommen seltener Pflanzen und Tiere
  • Erhaltung der Trockentäler, der Weiher und mäandrierenden Bachläufe mit ihren Verlandungsufern
  • Sicherung des Landschaftsbildes am Höhenzug Stock-Engartshofen
  • Erhaltung des Iglinger und Wessobrunner Waldes sowie der Streuwiesen und Quellmoore
  • Freihaltung der Bachtäler

 1.2.2.01. 2

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Stoffersberg mit Sinngold

  • Erhaltung des bewaldeten Moränenrückens
  • Erhaltung eines unregulierten Bachlaufes mit Uferbewuchs und den angrenzenden Feuchtwiesen
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 1.2.2.02    Landschaftsraum Lechtal


 1.2.2.02. 1

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Lechtal von Kinsau bis Landsberg a.Lech

  • Erhaltung der charakteristischen Lechterrassen mit ihren Mischwäldern an den Steilhängen, den zuführenden Bachläufen, Schmelzwasserrinnen und den flußbegleitenden Wäldern, insbesondere dem Schneeheide-Kiefernwald

 1.2.2.02. 2

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Lechtal nördlich Landsberg a.Lech bis Prittriching einschließlich Westerholz

  • Erhaltung der charakteristischen Ausprägung der Flußterrasse einschließlich Lechsteilhalde und Lechfeldheiden
  • Sicherung der Schmelzwasserrinne im Oberbucher Wald

 1.2.2.03    Landschaftsraum Landsberger Platte


 1.2.2.03. 1

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Verlorener Bach

  • Sicherung des naturnahen Bachlaufes
  • Erhaltung des Altmoränenhanges bei Epfenhausen

 1.2.2.03. 2

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Quellgebiet der Paar

  • Erhaltung eines breitflächigen Feuchtbiotops
  • Bepflanzung der Bachläufe
  • Erhaltung des Grünlandes in den Bachtälern
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 1.2.2.04    Landschaftsraum Hochmoore im Fürstenfeldbrucker Hügelland


 1.2.2.04. 1

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Haspelmoor

  • Erhaltung des Hochmoores
  • Erhaltung und Verbesserung der Grundwasserverhältnisse
  • Vermeidung von Straßenerschließungen

 1.2.2.04. 2

zur BegründungWildmoos östlich Moorenweis

  • Sicherung einer artenreichen Sekundärflora im gefährdeten Hochmoor

 1.2.2.05    Landschaftsraum Täler im Dachauer Hügelland


 1.2.2.05. 1

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Glonntal mit den Nebenbächen Roßbach und Steinfurter Bach

  • Erhaltung der mäandrierenden Bachläufe, Ufervegetation und Wiesen in der Glonn-Auenlandschaft
  • Stabilisierung und Sicherung des Naturhaushaltes
  • Anbau von flur- und bachbegleitenden Gehölzen und von Hecken

 1.2.2.05. 2

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Weilach mit Seitentälern

  • Erhaltung des mäandrierenden Bachlaufes, der Schilf bestände sowie der Bruchwälder und angrenzenden Hangwälder

 1.2.2.05. 3

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Oberes Ilmtal

  • Erhaltung des naturnahen Bachlaufes einschließlich der angrenzenden Wiesen, der Bruchwaldreste und der abwechslungsreichen Waldränder

 1.2.2.05. 4

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Ilmtal südlich Steinkirchen

  • Sicherung der abwechslungsreichen und kleinteiligen Tallandschaft
Inhaltsverzeichnis

 1.2.2.06 Landschaftsraum Ampertal


 1.2.2.06. 1

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Oberes Ampertal

  • Erhaltung und naturnahe Bewirtschaftung der Auenwälder und Altwasserarme
  • Vermeidung weiterer Bebauung im Auenbereich
  • Erhaltung der angrenzenden Mischwälder auf der Moräne und an den Steilhängen
  • Sicherung des Feuchtgebietes Ampermoos
  • Pflege und standortgerechte Nutzung der Streuwiesen

 1.2.2.06. 2

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Mittleres Ampertal zwischen Geiselbullach und Haimhausen einschließlich Emmeringer Hölzl sowie Fußberger und Palsweiser Moos

  • Vermeidung weiterer Siedlungstätigkeit
  • Erhaltung der kleinräumigen Landschaftsstrukturen
  • Standortgerechte landwirtschaftliche Nutzung
  • Erhaltung der typischen Auenlandschaft, insbesondere der Altwässer und kleinflächigen Auwälder
  • Erhaltung des Emmeringer Hölzl als Vogelrückzugsgebiet
  • Erhaltung bedeutsamer Niedermoore mit Torfstichen, Streuwiesen und Moorwäldern

 1.2.2.06. 3

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Unteres Ampertal

  • Erhaltung weiträumiger Wiesenbereiche sowie der Altwasserarme und Auwaldreste in den Amperniederungen
  • Vermeidung jeglicher Bautätigkeit in der Flußaue
Inhaltsverzeichnis

 1.2.2.07    Landschaftsraum Dachauer und Freisinger Moos


 1.2.2.07. 1

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Aubinger Lohe und Moosschwaige

  • Erhaltung der eiszeitlichen Erosionsrücken (Riedel) und der Reste früherer Besiedlung (Bodendenkmäler)
  • Erhaltung der Niedermoor-Restfläche
  • Sicherung einer standortgerechten land- und forstwirtschaftlichen Nutzung
  • Schutz vor Abgrabungen
  • Erhaltung der Grundwasserverhältnisse und des Grünlandes sowie der Baum- und Strauchvegetation

 1.2.2.07. 2

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Graßlfinger und Dachauer Moos bei Gröbenried einschließlich Langwieder See

  • Erhaltung der Niedermoorlandschaft und Vermeidung einer weiteren Entwässerung
  • Erhaltung einer standortgerechten landwirtschaftlichen Nutzung und Sicherung der extensiv genutzten Flächen
  • Erhaltung der kleinräumigen Landschaftsstrukturen
  • Schutz der Moorflächen vor Bebauung und Vermeidung ungeordneter Freizeitnutzung
  • Schutz vor Aufschüttungen, Ablagerungen und Abgrabungen

 1.2.2.07. 3

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Hebertshauser und Inhauser Moos einschließlich Moosgebiete um Badersfeld und Riedmoos

  • Sicherung der Hecken, Waldteile und bachbegleitenden Grünstrukturen
  • Erhaltung und Sicherung des hohen Grundwasserspiegels
  • Erhaltung und Sicherung der standortgerechten landwirtschaftlichen Grünlandnutzung
  • Vermeidung weiterer Zersiedelung durch Kleingärten und Parzellierung für Wochenendgrundstücke sowie schrittweise Sanierung derart geschädigter Gebiete
  • Verzicht auf Kiesabbau außerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Kiesabbau
  • Sicherung des bestehenden und Aufbau eines engmaschigen Biotopverbundnetzes

 1.2.2.07. 4

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Freisinger Moos

  • Erhaltung der zahlreichen Feuchtwiesen
  • Erhaltung der Baum- und Strauchvegetation
  • Sicherung des weithin einsehbaren, erosionsgefährdeten und teilweise bewaldeten Steilhanges am Beginn des tertiären Hügellandes
  • Vermeidung von Kiesabbau
  • Durchgrünung ausgeräumter Fluren

 1.2.2.07. 5

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Freisinger und Kranzberger Forst

  • Sicherung eines vielfältig gestalteten naturnahen Erholungsraumes
  • Sicherung und qualitative Verbesserung des Waldmantels
  • Erhaltung der bestehenden Wald-Feld-Grenze
Inhaltsverzeichnis

 1.2.2.08    Landschaftsraum Wälder und Heiden im Norden Münchens


 1.2.2.08. 1

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Korbinianiholz, Hartelholz, Schweizerholz, Berglholz sowie Fröttmaninger Heide

  • Erhaltung des Kiefern- und Laubwaldes
  • Schaffung neuer auch kleinflächiger Waldgebiete
  • Sicherung des naturnahen Halbtrockenrasens mit Kiefernanflug in der Fröttmaninger Heide
  • Schaffung kleinteiliger Strukturelemente durch Hecken, Alleepflanzungen und Feldgehölze
  • Bewahrung und Ausbau des Schloßparkes Schleißheim; Freihaltung des Umfeldes der historischen Anlage von störenden baulichen Anlagen und Nutzungen
  • Vermeidung baulicher Verdichtung

 1.2.2.08. 2

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Wald und Heiden um Mallertshofen und Hackelholz

  • Erhaltung und naturnahe Entwicklung der Waldbestände
  • Sicherung der Waldbodenvegetation
  • Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederaufbreitung der Trockenrasen und Heiden
  • Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung

 1.2.2.08. 3

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Echinger Gfild

  • Durchgrünung einer überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten freien Flur
  • Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung
  • Erhaltung, Optimierung und Ausdehnung wertvoller Biotope
  • Verbesserung und Anreicherung der Landschaftsstrukturen sowie Entwicklung von Heidewiesen
  • Aufbau eines Biotopverbundnetzes zur Garchinger und zur Fröttmaninger Heide sowie zum Mallertshofer Holz
Inhaltsverzeichnis

 1.2.2.09    Landschaftsraum Isartal


  • Aufhöhung der Wasserführung im Flußlauf

 1.2.2.09. 1

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet im südlichen Landkreis München

  • Erhaltung der Auen und Leitenwälder
  • Sicherung der naturnahen Bewirtschaftung der Wälder
  • Schutz gefährdeter Pflanzen und Tierarten
  • Vermeidung von Gesteins- und Bodenabbau, Auffüllungen und Ablagerungen
  • Vermeidung belastender lnfrastruktureinrichtungen
  • Freihaltung des Flußtales und der Talhänge von Bebauung

 1.2.2.09. 2

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet im Münchener Stadtgebiet

  • Erhaltung der Isarauen, der Isargrünanlagen, der teilweise bewaldeten Steilufer mit ihren Quellaustritten und des Englischen Gartens als naturnahe Landschaftselemente
  • Belastung der natürlichen Flußdynamik der Isar zwischen den Hochwasserdämmen unter Beibehaltung des Abflußquerschnittes
  • Vermeidung von Bebauung

 1.2.2.09. 3

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet zwischen München und Freising

  • Erhaltung und naturnahe Bewirtschaftung der Auwälder
  • Verzicht auf Kiesabbau

 1.2.2.09. 4

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet von Freising bis Moosburg a. d. Isar

  • Erhaltung und Sicherung der Auwälder und Auwiesen
  • Sicherung einer standortgerechten land- und forstwirtschaftlichen Nutzung
  • Erhaltung der bestehenden Grundwasserverhältnisse
  • Erhaltung der seltenen Pflanzen und Pflanzengemeinschaften
  • Sicherung als Rückzugsraum für bedrohte Tierarten
Inhaltsverzeichnis

 1.2.2.10    Landschaftsraum Erdinger Moos und Viehlaßmoos


 1.2.2.10. 1

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Speichersee und südliches Ismaninger Niedermoor

  • Erhaltung des Niedermoores, insbesondere der Quellmoorreste
  • Sicherung der Lohwaldreste mit ihren reichen Krautfluren
  • Erhaltung der Hecken sowie der Baum- und Strauchvegetation
  • Erhaltung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse
  • Pflege und standortgemäße Nutzung der Streuwiesen
  • Anpflanzung von Feldgehölzen
  • Sicherung des Ismaninger Speichersees als Lebensraum für Wasservögel

 1.2.2.10. 2

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Erdinger Moos, Zengermooswald und nördliches Ismaninger Niedermoor

  • Erhaltung des Niedermoores mit seinen Quellmoorresten, Pfeifengraswiesen, Gehölzgruppen und Hecken
  • Erhaltung und regelmäßige Pflege von Streuwiesen
  • Erhaltung sämtlicher Wälder, insbesondere des Zengermooswaldes und der Lohwaldreste mit ihrer reichen Krautflora
  • Wiederbelebung ausgeräumter Fluren durch Pflanzung naturnaher Gehölze

 1.2.2.10. 3

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Viehlaßmoos und Eittinger Moos

  • Erhaltung, Schutz und Pflege der naturnahen Niedermoore mit ihrer charakteristischen Pflanzenwelt
  • Erhaltung der Baum- und Strauchvegetation
  • Erhaltung der bestehenden Grundwasserverhältnisse
  • Sicherung der Brutstätten für Wasser- und Sumpfvögel
  • Vermeidung von Kiesabbau
  • Vermeidung weiterer Zersiedelung

 1.2.2.10. 4

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Semptniederungen westlich und nördlich Langenpreising

  • Erhaltung des Sempttales mit seinen Wiesen und der natürlichen Ufervegetation im Auenbereich
  • Erhaltung und Sicherung der bestehenden Grundwasserverhältnisse
  • Rekultivierung der Abbauvorhaben von Kies und Sand zu ökologischen Zellen
Inhaltsverzeichnis

 1.2.2.11    Landschaftsraum Täler im Erdinger Raum


 1.2.2.11. 1

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Sempt- und Schwillachtal

  • Erhaltung der Bachtäler von Sempt und Schwillach mit ihren Schwarzerlenbeständen, Auwaldresten und Feuchtwiesen einschließlich der Niedermoorfluren in den Talauen
  • Erhaltung des Grünlandes
  • Vermeidung von Abgrabungen in Tälern und an Talhängen

 1.2.2.11. 2

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Strogntal und Hangkante östlich Langenpreising

  • Erhaltung des mäandrierenden Bachlaufes einschließlich der naturnah eingewachsenen Uferrandzone
  • Pflege der angrenzenden Feuchtbereiche
  • Erhaltung des Grünlandes
  • Schutz der Täler und Talhänge vor Abgrabungen

 1.2.2.12    Landschaftsraum Erdinger Holzland


zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Vilstal und Isental mit Nebenbächen

  • Erhaltung der teilweise in weiten Talauen mäandrierenden oder teilweise in tief eingeschnittenen Tälern verlaufenden naturnahen Bachläufe
  • Erhaltung des Grünlandes
  • Pflege der Gehölzsäume
  • Sicherung der schluchtwaldartigen Täler im Oberlauf der Isen
  • Verzicht auf Kies- und Sandabbau in Tälern und an Talhängen
Inhaltsverzeichnis

 1.2.2.13    Landschaftsraum Zweigbecken des Inn-Chiemsee-Hügellandes


 1.2.2.13. 1

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Brucker Moos

  • Durchgrünung des Brucker Mooses und Erhaltung der Moorwaldreste
  • Erhaltung der Moränenlandschaften und ihrer naturnahen Erosionstäler
  • Sicherung einer standortgerechten Grünlandnutzung

 1.2.2.13. 2

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Aßlinger Moos, südliche Aßlinger und Katzenreuther Filze sowie Dobelgebiet

  • Pflege der Nieder- und Hochmoore
  • Erhaltung des Grundwasserstandes
  • Sicherung des Grünlandanteiles
  • Sicherung der Dobellandschaft
  • Pflege der naturnahen Bachläufe
  • Naturnahe Nutzung der Hangwälder
  • Aufforstungen mit naturnahen Mischwäldern
  • Pflanzung von Hecken, Flurgehölzen und bachbegleitenden Gehölzen

 1.2.2.13. 3

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Frauenneuhartinger Filze und Atteltal

  • Erhaltung der Feuchtbiotope
  • Sicherung der bestehenden Grundwasserverhältnisse
  • Erhaltung der Moorwälder und Tortstichgebiete
  • Sicherung als Brut- und Rastbiotop bedrohter Tierarten
Inhaltsverzeichnis

 1.2.2.14    Landschaftsraum Endmoräne des Inn-Chiemsee-Hügellandes


 1.2.2.14. 1

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Ebersberger Gebiet

  • Erhaltung der Feuchtgebiete
  • Pflege der Biotope
  • Erhaltung der Weiherkette bei Ebersberg

 1.2.2.14. 2

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Raum Moosach Glonn/Aying-Helfendorf

  • Erhaltung der Moränen und Schutz der Moorseen vor Belastungen durch Freizeitbetrieb
  • Sicherung der Hoch- und Übergangsmoore mit den unmittelbar angrenzenden Schwingrasenzonen
  • Pflege der Biotope
  • Erhaltung des land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsmosaiks
  • Sicherung der Grünlandbestände
  • Schutz der Toteiskessel
  • Erhaltung der kleinräumigen Strukturen auf der Endmoräne
  • Freihaltung der Hangkante des Mangfall-Ursprungstales

 1.2.2.15    Landschaftsraum Großforste der östlichen und südöstlichen Münchener Ebene


 1.2.2.15. 1

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Ebersberger Forst

  • Erhaltung des großflächigen Waldgebietes
  • Erhöhung des Laubwaldanteiles insbesondere in den Randbereichen
  • Sicherung der Hügelgräber und der Römerstraßenreste

 1.2.2.15. 2

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Altmoränenhangkante bei Neufarn

  • Erhaltung der landschaftlich markanten Hangkante
  • Schutz vor jedweder Bebauung

 1.2.2.15. 3

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Truderinger Wald einschließlich Höhenkirchener-, Hofoldinger-, Deisenhofener-, Perlacher- und Grünwalder Forst

  • Erhaltung der die Rodungsinseln umschließenden Großforste
  • Pflege der landeskulturell bedeutsamen Rodungsinseln
  • Erhaltung der ökologischen Gegebenheiten im Hachinger- und im Gleißental
  • Sicherung der Verlandungszonen und Hochmoorflächen am Deininger Weiher
  • Naturnahe Rekultivierung der Abbauflächen von Kies und Sand
  • Vermeidung des Zusammenwachsens der Siedlungsränder
Inhaltsverzeichnis

 1.2.2.16 Landschaftsraum Wälder im Münchener Süden


zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Forstenrieder Park, Forst Kasten, Kreuzlinger Forst und Unterbrunner Holz, Perlacher Forst

  • Erhaltung der großen, teilweise mit Laubgehölzen durchsetzten zusammenhängenden Wälder und Waldmäntel
  • Erhöhung des Laubwaldanteiles insbesondere in den Randbereichen
  • Freihaltung des Würmufers und der nicht bebauten weiten Talräume
  • Freimachung von Uferbereichen
  • Schutz vor großflächigen Abgrabungen von Kies und Sand außerhalb von Vorrang- und Vorbehaltsflächen
  • Erhaltung des Waldsaumes
  • Sicherung der Erholungsfunktion und der klimatischen Bedeutung

 1.2.2.17    Landschaftsraum Fünfseen-Gebiet


 1.2.2.17. 1

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Starnberger See mit Ostufer

  • Sicherung der Seeuferbereiche mit der Weichholzaue, den Röhrichtbeständen und den Wasserpflanzengesellschaften
  • Freihaltung der Ufer
  • Vermeidung stärkerer Siedlungstätigkeit und weiterer Zersiedelung im Außenbereich
  • Erhaltung der Hochmoore (Filze) Bruchwälder und Streuwiesen östlich des Starnberger Sees
  • Schutz vor Meliorierung
  • Verzicht auf Erschließung der Moore durch Wanderwege
  • Erhaltung der standortgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung
  • Vermeidung weiterer Entwässerung östlich des Starnberger Sees
  • Sicherung der kleinräumigen Vielfalt
Inhaltsverzeichnis

 1.2.2.17. 2

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Würmtal mit Leutstettener Moos und Moränenlandschaft

  • Erhaltung der Hangmischwälder im Würmtal
  • Sicherung des unregulierten Flußlaufes
  • Pflege der Moore
  • Schutz gefährdeter Pflanzen und Tiere
  • Freihaltung der Talräume vor weiterer Bebauung

 1.2.2.17. 3

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Oser- und Drumlinlandschaft zwischen Ammer und Starnberger See

  • Erhaltung der kleinräumlich reich gegliederten Moränenlandschaft mit ihren parkartig gestalteten Landschaftspartien
  • Erhaltung des bestehenden Grünlandanteiles
  • Schutz der Feuchtbereiche
  • Erhaltung der waldbegleitenden Vegetation an naturnahen Bachläufen
  • Pflege der naturwaldartigen Gebiete
  • Rekultivierung der Abbaustellen von Kies und Sand
  • Freihaltung der Seeufer
  • Vermeidung von Landschaftszerschneidungen insbesondere durch Straßen und Energietrassen

 1.2.2.17. 4

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Ammersee mit Herrschinger Moos, Wörth-, Pilsen- und Weßlinger See

  • Pflege der naturnahen Uferbereiche
  • Absoluter Schutz der Weichholzaue, der Röhrichtbestände und Wasserpflanzengesellschaften
  • Sicherung der Nieder- und Hochmoore sowie der sonstigen Feuchtbiotope
  • Erhaltung der absoluten Grünlandstandorte als Feuchtwiesen
  • Sicherung der Feuchtgebiete als großräumige ökologische Ausgleichsflächen
  • Erhaltung~ von Rast- und Brutbiotopen für bedrohte seltene Vogelarten
  • Freihaltung des Seeufers
  • Vermeidung stärkerer Siedlungstätigkeit
Inhaltsverzeichnis

 1.2.2.17. 5

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Moränenlandschaft am westlichen Ammerseeufer

  • Erhaltung der abwechslungsreich gegliederten Moränenlandschaft
  • Sicherung von Mooren, Feuchtbiotopen und Einzelstandorten gefährdeter Pflanzen
  • Sicherung des Höllbachtales mit seinen Quellhorizonten und seiner seltenen Flora
  • Erhaltung des Grünlandes
  • Vermeidung von Landschaftszerschneidung insbesondere durch Straßen und Energietrassen
  • Freihaltung des Seeufers
  • Vermeidung stärkerer Siedlungstätigkeit

 1.2.2.17. 6

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Windachtal mit Pflaumdorfer Moos, Windacher Mösel und Hochwaldgebiet um Hohenzell

  • Erhaltung des naturnahen Flußlaufes mit Ufervegetation der Windach und der seitlichen Schmelzwasserrinne
  • Schutz der Moore, Feuchtbiotope und Hochwaldflächen
  • Sicherung der landschaftlich wertvollen Endmoränengebiete

 1.2.2.17. 7

zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Staatsforst Bayerdießen

  • Pflege des ausgedehnten Waldgebietes einschließlich der eingelagerten Streuwiesen, Toteiskessel und breitflächigen Hochmoore
  • Sicherung wertvoller Vogelbrutgebiete
  • Schutz der vom Aussterben bedrohten Pflanzen und Tierarten
Inhaltsverzeichnis

 1.2.2.18    Landschaftsraum München


zur BegründungLandschaftliches Vorbehaltsgebiet Landschaftsteile innerhalb der Landeshauptstadt München

  • Erhaltung, Gestaltung und Weiterentwicklung der bestehenden Grün- und Freiflächen im Stadtgebiet
  • Sicherung der natürlichen Landschaftselemente
  • Schutz der Wasserläufe und Waldbestände
  • Pflege der historischen Schloß- und Parkanlagen


 1.2.3         Schwerpunkte der Landschaftsentwicklung


 1.2.3.1

zur BegründungIn den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten im Münchener Norden

  • Hebertshauser und Inhauser Moos, einschließlich Moosgebiete um Badersfeld und Riedmoos,
  • Wald und Heiden um Mallertshofen und Hackelholz,
  • Echinger Gfild und
  • Isar zwischen München und Freising

werden Schwerpunkte der Landschaftsentwicklung bestimmt.


 1.2.3.2

zur BegründungDie Schwerpunkte der Landschaftsentwicklung sollen durch koordinierte, fachübergreifende Maßnahmen als Freiflächen von überörtlicher Bedeutung im nördlichen Stadt- und Umlandbereich München erhalten und nachhaltig entwickelt werden.

Inhaltsverzeichnis

 1.2.3.3

zur BegründungIn den Schwerpunkten der Landschaftsentwicklung sollen ökologische Funktionen gestärkt, das Landschaftsbild und die Erholungseignung für die umliegenden Siedlungsgebiete verbessert sowie schonende Bewirtschaftungsformen in der Land- und Forstwirtschaft angestrebt und gesichert werden. Es sollen Ausgleichsmöglichkeiten für Eingriffe durch Siedlungstätigkeit und Infrastrukturausbau vorgesehen werden. In den innerhalb der Schwerpunkte der Landschaftsentwicklung gelegenen Naturschutzgebieten soll eine Lenkung der Erholungsnutzung angestrebt werden.


 1.2.3.4

zur BegründungAls Schwerpunkte der Landschaftsentwicklung werden bestimmt:

  • das Schwarzhölzl und umgebendes Moosgebiet (1)
  • Wald und Heiden um Mallertshofen (2)
  • die Garchinger Heide/Echinger Lohe (3)
  • die Isarauen im. Münchener Norden (4)

 1.2.3.4.1

zur BegründungIm Schwarzhölzl und umgebenden Moosgebiet soll angestrebt werden:

  • die Sicherung der Moorwälder und Streuwiesen sowie der dort heimischen Lebensgemeinschaften,
  • die Optimierung der Biotopkernzonen und der Aufbau von Pufferzonen, um eine natürliche unbeeinflußte Entwicklung für Flora und Fauna zu ermöglichen,
  • die Anlage eines naturverträglichen Wegenetzes und entsprechender Verweil- und Raststellen für Spaziergänger und Radfahrer außerhalb der Biotopkernzonen,
  • die Gestaltung als Erholungslandschaft für die extensive Erholung,
  • die Konzentration intensiver Erholungseinrichtungen im Bereich der Regattaanlage und des Regattasees.
Inhaltsverzeichnis

 1.2.3.4.2

zur BegründungIm Wald und in den Heiden um Mallertshofen soll angestrebt werden:

  • Schutz und Verbesserung der gefährdeten Landschaftselemente Wald, Heide und Ausbildung von Pufferzonen,
  • Angleichung der Wegeerschließung für die extensive Erholung an die Zielsetzung der Heideentwicklung, insbesondere innerhalb des Naturschutzgebietes "Mallertshofer Holz mit Heiden"
  • Die Verbesserung und der Ausbau der Angebote für die Erholung in den Randbereichen des Gebietes.

 1.2.3.4.3

zur BegründungIm Schwerpunkt der Landschaftsentwicklung Garchinger Heide/Echinger Lohe soll angestrebt werden:

  • Wiederansiedlung von Heidevegetation im Umfeld des Naturschutzgebietes "Garchinger Heide" sowie Schaffung größerer Pufferflächen (magere Wirtschaftswiesen) um die. Naturschutzgebiete,
  • die Verknüpfung dieser Biotope untereinander sowie mit dem Mallertshofer Holz und der Fröttmaninger Heide durch entsprechende Vegetationsstrukturen,
  • die Vergrößerung des Waldgebietes Echinger Lohe,
  • die Verbesserung der Erholungsqualität der Landschaft außerhalb der Naturschutzgebiete.

 1.2.3.4.4

zur BegründungIn den Isarauen im Münchener Norden soll angestrebt werden:

  • die Verbesserung der Eignung für die extensive Naherholung,
  • die Ergänzung und Aufwertung der Biotopkernzonen im Auwald,
  • die maßvolle Erweiterung des Wander- und Radwegenetzes im Vorfeld des Auwaldes und dessen Entflechtung innerhalb des Auwaldes,
  • die stärkere Einbeziehung des Flusses und der Flußuferbereiche in die extensive Naherholungsnutzung.
Inhaltsverzeichnis

 1.3           Besonders bedeutsame Teile von Natur und Landschaft


 1.3.1         Naturschutzgebiete


 1.3.1.1

zur BegründungDie rechtsverbindlich festgesetzten Naturschutzgebiete sollen weiterhin gesichert werden.


 1.3.1.2

zur BegründungAls Naturschutzgebiete sollen folgende Landschaftsteile geschützt werden:

  • Niedermoor bei Weichs
  • Altwasser zwischen Haimhausen und Fahrenzhausen
  • Kastenseeoner Moor
  • Brünnelwiesen
  • Speichersee bei Ismaning
  • Amperaltwasser bei Zolling
  • Bruchwald südlich Inhofen
  • Flächen im Anschluß an das Naturschutzgebiet »Erlwiesfilz«, »Bremstauden«, »Am Eschenbächl«
  • Windachtal südlich von Greifenberg
  • Stauweiher mit Verlandungszone bei Oberhausen
  • Blindseefilze bei Gimmenhausen
  • Lechtal mit Leitenwäldem bei Apfeldorf
  • Auwald bei Mundraching
  • Hangwald nördlich Mundraching
  • Weiherkette Mühl-, Neu-, Kreuz- und Hochweiher mit Streuwiesen
  • Isarhänge bei Schäftlarn
Inhaltsverzeichnis

 1.3.2 Flächenhafte Naturdenkmäler und Landschaftsbestandteile


 1.3.2.1

zur BegründungDie rechtsverbindlich festgesetzten flächenhaften Naturdenkmäler sollen weiterhin gesichert werden.


 1.3.2.2

zur BegründungFolgende Biotoptypen sollen als Landschaftsbestandteile geschützt werden:

  • Stillgewässer, insbesondere kleinere Seen, Weiher, Teiche, Tümpel und Naßabbauflächen
  • Fließgewässer, insbesondere Quellgebiete, Bachläufe, Bachstaus, Altwässer, Kiesbänke, Schotterflachen, Flußstaus
  • Kleinflächige naturnahe Wälder, insbesondere Auwälder, Schlucht-, Block-SchuttWälder, Bruchwälder, Hecken, Baumreihen und Feldgehölze
  • Trockenstandorte, insbesondere Hutungen, Trocken- und Halbtrockenrasen und Wachholderheiden
  • Kleinflächiges, extensiv genutztes Grünland, insbesondere Wiesentäler, Streuwiesen und Niedermoore, Kalkmagerrasen, Magerrasen, Nasswiesen, Hochstaudenfluren
  • Verlandungsgesellschaften, insbesondere Schwimmblattgesellschaften, Röhricht, Großseggenried
  • Moore, insbesondere Hoch- und Übergangsmoore, Schwingrasen, Torfstichgebiete
  • Faunistisch bedeutsame Flächen für Vögel, Reptilien, Amphibien, Insekten und Säugetiere
Inhaltsverzeichnis

 1.4           Erhaltung und Gestaltung der Landschaft


 1.4.1

zur BegründungDie offenen Fluren der Region, insbesondere südlich des Ismaninger Speichersees, nördlich von Erding, auf der Landsberger Platte und in Teilen des tertiären Hügel-landes sollen durch Gehölzpflanzungen durchgrünt und durch Sicherung kleinflächiger Biotope ökologisch stabilisiert werden.


 1.4.2

zur BegründungDurch geeignete Maßnahmen soll der Bodenverwehung und der Moorsackung insbesondere in den Niedermoorbereichen der Münchener Ebene sowie der Abschwemmungsgefahr vor allem in den Hanglagen des tertiären Hügellandes entgegengewirkt werden.


 1.4.3

zur BegründungInnerörtliche Grünflächen sollen in den dicht bebauten Siedlungsgebieten in der engeren Verdichtungszone im großen Verdichtungsraum München vorrangig erhalten und gesichert werden. Verbindungen mit der freien Landschaft sollen erhalten oder hergestellt werden.


 1.4.4

zur BegründungDie Ortsränder, insbesondere bei Neubaugebieten, sollen in das überörtliche Grünund Freiflächensystem einbezogen werden.


 1.4.5

zur BegründungGroßflächige Infrastrukturanlagen sollen besonders sorgfältig in die Landschaft eingebunden werden.

  

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