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Regionalplan München - Teil B - Fachliche Ziele und Grundsätze |
1 Allgemeine Grundsätze 2 Siedlungsentwicklung 3 Orientierung der Siedlungsentwicklung am öffentlichen Personennahverkehr 4 Siedlungs- und Freiraumstruktur 4.1 Siedlungsstruktur 4.2 Freiraumstruktur und Freiraumsicherung 5 Siedlungstätigkeit 5.1 Wohnsiedlungstätigkeit, Freizeitwohngelegenheiten 5.2 Gewerbliche Siedlungstätigkeit
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Eine ressourcenschonende Siedlungsstruktur soll angestrebt werden.
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Die Siedlungsentwicklung soll auf die Hauptorte der Gemeinden konzentriert werden.
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Die Siedlungsentwicklung soll zur Größe der vorhandenen Siedlungseinheiten in einem angemessenen Verhältnis stehen.
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Die Siedlungstätigkeit soll nach den notwendigen und realisierbaren Infrastruktureinrichtungen bemessen werden.
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Die wohnbauliche und die gewerbliche Entwicklung sollen aufeinander abgestimmt werden. Dabei soll eine enge, verkehrsgünstige Zuordnung von Wohn- und Arbeitsstätten angestrebt werden.
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Die Siedlungsentwicklung soll mit dem System des ÖPNV und dessen weiterem Ausbau abgestimmt werden.
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In der gesamten Region soll die Wohnsiedlungsentwicklung einer Gemeinde die Deckung des Bedarfs ihrer Bevölkerung sowie einer nicht unverhältnismäßigen Bevölkerungszuwanderung umfassen. Die gewerbliche Siedlungsentwicklung einer Gemeinde soll den Bedarf der ansässigen Betriebe sowie für die Neuansiedlung von Betrieben umfassen, die zur örtlichen Grundversorgung oder Strukturverbesserung in der Gemeinde notwendig oder an besondere Standortvoraussetzungen gebunden sind.1
1 Zu größeren Gewerbe- und Industriegebieten siehe auch B II G 5.2.4 |
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In zentralen Orten und im Bereich von Entwicklungsachsen soll eine über die in B II Z 2.1 festgelegte Zielsetzung hinausgehende Siedlungsentwicklung zulässig sein.
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In der Region werden gemäß LEP B II 1.2 Bereiche festgelegt, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen. Der Lenkung der Siedlungsentwicklung in diese Bereiche kommt ein besonderes Gewicht zu. Dort soll eine über die in B II Z 2.1 festgelegte Zielsetzung hinausgehende Siedlungsentwicklung zulässig sein. Dabei soll in der Regel zunächst auf bereits ausgewiesene Wohn- und/oder Gewerbegebiete zurückgegriffen werden.
Lage und Abgrenzung der Bereiche, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen, bestimmen sich nach Karte 2 Siedlung und Versorgung i.M. 1:100.000, Tektur "Siedlung, Freiraum, Verkehr", die Bestandteil des Regionalplans ist. |

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3 Orientierung der Siedlungsentwicklung am öffentlichen Personennahverkehr |
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Die Entwicklung neuer, von bestehenden Siedlungsgebieten losgelösten Siedlungseinheiten, soll an die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV gebunden sein. Eine Abweichung soll dann möglich sein, wenn durch die besondere Art der festgesetzten baulichen Nutzung eine ÖPNV-Anbindung nicht zwingend erforderlich erscheint.
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In den Bereichen, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen, soll eine verstärkte Siedlungstätigkeit der Gemeinden bevorzugt an Haltepunkten des schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV) stattfinden. Hierzu sollen im fußläufigen Einzugsbereich der Haltepunkte des SPNV
- eine angemessene Verdichtung angestrebt werden
- größere unbebaute Flächen für die Siedlungstätigkeit vorgehalten und für eine intensive Verwendung einer schienenverkehrsbezogenen Siedlungsentwicklung
vorgesehen werden.
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An geeigneten Haltepunkten des SPNV soll eine über die bestehenden Siedlungsgebiete hinausreichende stärkere Siedlungsentwicklung der Gemeinden konzentriert werden, wobei die Möglichkeiten einer verdichteten Bauweise ausgeschöpft werden sollen. Diese Haltepunkte sind:
- die S-Bahn-Haltepunkte:
Pasing, Berduxstraße, Laim, Friedenheimer Brücke, Donnersberger Brücke, Hackerbrücke, Maisach, Gernlinden, Langwied, Karlsfeld, Petershausen, Freising, Neufahrn, Gewerbegebiet Neufahrn/Eching (geplant), Eching, Hallbergmoos, Geltendorf, Ismaning, Unterföhring, Poing, Poing-West (geplant), Grub , Heimstetten, Feldkirchen, Grafing Bahnhof, Taufkirchen, Unterhaching und Gilching-Argelsried
- die U-Bahn-Haltepunkte:
Garching, Garching-Hochbrück und Fröttmaning
- die Bahn-Haltepunkte:
Kaufering, Moosburg a.d.Isar, Langenbach, Marzling und Dorfen.
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Über die bestehenden Haltepunkte hinaus sollen für eine längerfristige stärkere Siedlungsentwicklung der Gemeinden die möglichen S-Bahn-Haltepunkte Karlsfeld-Nord, Oberding-Schwaig, Erding-Nordwest, Emmering und Weßling-Weichselbaum gesichert werden. Die Errichtung und Entwicklung dieser Haltepunkte soll bedarfsweise erfolgen. Eine isolierte Bebauung an diesen Punkten soll mit der Realisierung der Haltestellen verknüpft sein.
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4 Siedlungs- und Freiraumstruktur |
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Insbesondere im Stadt- und Umlandbereich München soll auf der Grundlage der bestehenden Siedlungsstruktur eine Verdichtung und Abrundung der Siedlungsgebiete erfolgen.
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Die für die Region typische Siedlungsstruktur soll grundsätzlich erhalten und unter Beibehaltung der großräumig auf den Verdichtungskern zuführenden Freiräume so weiterentwickelt werden, daß keine durchgehenden Siedlungsbänder entstehen.
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Die charakteristische Siedlungsstruktur der Rodungsinseln im Süden und Osten von München soll erhalten werden. Eine weitere Siedlungsentwicklung ist möglich, soweit die charakteristische Siedlungsstruktur nicht entgegensteht.
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Die vorhandenen Talsysteme sollen in ihrer Funktion als Kaltluft- oder Frischlufttransportbahnen erhalten und bei Bedarf verbessert werden. Planungen und Maßnahmen sollen im Einzelfall möglich sein, soweit ihre Funktion nicht entgegensteht.
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Hangkanten, Steilhänge, Waldränder, Feucht- und Überschwemmungsgebiete sollen in der Regel von Bebauung freigehalten werden.
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4.2 Freiraumstruktur und Freiraumsicherung |
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Die Siedlungsentwicklung soll durch ein überörtliches, vernetztes Konzept der im folgenden bestimmten regionalen Grünzüge und Trenngrüns als Grundgerüst eines räumlichen Verbundsystems zur Freiraumsicherung und -entwicklung geordnet und gegliedert werden.
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Regionale Grünzüge sollen
- zur Verbesserung des Bioklimas und zur Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches
- zur Gliederung der Siedlungsräume
- zur Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen
dienen.
Die regionalen Grünzüge sollen über die in bestehenden Flächennutzungsplänen dargestellten Siedlungsgebiete hinaus nicht geschmälert und durch größere Infrastrukturmaßnahmen nicht unterbrochen werden. Planungen und Maßnahmen in regionalen Grünzügen sollen im Einzelfall möglich sein, soweit die jeweilige Funktion gemäß Absatz 1 nicht entgegensteht.
Als regionale Grünzüge werden festgelegt:
- Lechtal (1)
- Ampertal (2)
- Herrschinger Moos/Weßlinger See/Grüngürtel München West: Aubinger Lohe (3)
- Grüngürtel München-Nord/Heideflächen und Trockenwälder
München-Nord (4)
- Dachauer Moos/Freisinger Moos/Grüngürtel München-Nordwest (5)
- Starnberger See-Ostufer/Würmtal (6)
- Isartal (7)
- Gleißental/Hachinger Tal (8)
- Höhenkirchener Forst/Truderinger Wald (9)
- Ebersberger Forst/Messestadt Riem (10)
- Grüngürtel Flughafen München/Erdinger Moos/Aschheimer Speichersee/Grüngürtel München-Nordost (11)
- Sempttal (12)
- Grüngürtel München-Ost bei Poing (13)
- Grüngürtel München-Ost bei Baldham/Zorneding (14)
- Luftaustauschbahn südlich der Siedlungsschwerpunkte Kirchheim b.München und Poing (15)
- Grüngürtel München nordöstlich der Messestadt Riem (16)
- Grüngürtel München-Südwest bei Unterpfaffenhofen (17)
- Grüngürtel München-Südwest bei Alling/Eichenau (18)
- Schöngeisinger Forst/Maisacher Moos/tertiäres Hügelland bei Dachau (19)
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5.1 Wohnsiedlungstätigkeit, Freizeitwohngelegenheiten |
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Auf die Ausweisung und Bereitstellung von ausreichendem Wohnbauland und eine bedarfsgerechte jährliche Bereitstellung von Wohnraum soll hingewirkt werden.
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Die finanziellen und rechtlichen Instrumente zur Schaffung und zum Unterhalt preiswerter Wohnungen sollen vordringlich eingesetzt werden.
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Zur Versorgung der ortsansässigen Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum sollen verstärkt Einheimischenmodelle angewendet werden.
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Es soll darauf hingewirkt werden, daß in den Wohnsiedlungsgebieten ausgewogene und integrationsfähige Sozialstrukturen entstehen oder erhalten bleiben.
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Wohnungsnahe Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen sollen geschaffen werden.
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Im Stadt- und Umlandbereich München und in den Erholungsgebieten "Ebers- berger Forst/Grafinger Hügelland", "Glonn" und "Fünfseen-Gebiet und Forste südlich Münchens" sollen ausschließlich oder überwiegend eigengenutzte Freizeitwohngelegenheiten sowie Campingplätze mit einem überwiegenden Anteil an Dauercamping nicht errichtet werden.
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5.2 Gewerbliche Siedlungstätigkeit |
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Eine ausgewogene gewerbliche Siedlungstätigkeit soll eine vielfältige Betriebsgrößen-, Branchen- und Arbeitsplatzstruktur ermöglichen, die Anpassung der Wirtschaftsunternehmen an sich wandelnde Anforderungen erleichtern und zur nachhaltigen Sicherung von Industrie- und Gewerbegebieten beitragen.
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Bei Betrieben mit spezifischen Standortanforderungen, insbesondere des Produzierenden Gewerbes, ist auf deren Ansiedlung an betriebsspezifisch geeigneten Standorten hinzuwirken. Einer Verdrängung durch konkurrierende Nutzungen, vor allem auch durch Einzelhandelsgroßprojekte, soll entgegengewirkt werden.
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Für überörtlich bedeutsame Transport-, Lager-, Großhandels- und Zulieferbetriebe mit hohem Flächenbedarf sowie Güterverteil- und Entsorgungsanlagen mit hohem Wirtschaftsverkehrsaufkommen und geringer Arbeitsplatzdichte, insbesondere im Stadt- und Umlandbereich des großen Verdichtungsraumes München, soll Flächenvorsorge getroffen werden. Hierzu sollen Standorte
- mit leistungsfähigem Straßenanschluss und möglichst auch Schienenanschluss
- in räumlicher und zeitlicher Nähe zu den wichtigsten Verkehrszielen und -quellen
- außerhalb von Bereichen mit entgegenstehenden Schutzbestimmungen oder Festlegungen
gesichert und entwickelt werden.
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Bei der Ausweisung und Bebauung größerer Gewerbe- und Industriegebiete sollen auch gemeindeübergreifende Lösungen angestrebt werden. 2
2 siehe B II Z 2.1 |
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