Ziele und Grundsätze

 
   Kapitel B II Siedlungswesen - Ziele und Grundsätze

Stand:
01.12.2001 (Datum des Inkrafttretens);
zuletzt geändert 01.01.2008 (21. Änderung - Teil1)

 


 


Hinweise:

  • Der Entwurf enthält Ziele und Grundsätze im Sinne des § 3 Ziff. 2 und 3 ROG.
    Ziele des Regionalplans werden im Text mit Z, Grundsätze mit G gekennzeichnet.
  • Die vorliegenden Auszüge ersetzen nicht die Originalversion des Regionalplans München, die allein verbindlich ist.
  • Dieser Schalter führt Sie zur jeweiligen Begründung:zur Begründung

 

 Regionalplan München - Teil B - Fachliche Ziele und Grundsätze


 B II Siedlungswesen


 Inhaltsverzeichnis


 1 Allgemeine Grundsätze
 2 Siedlungsentwicklung
 3 Orientierung der Siedlungsentwicklung am öffentlichen Personennahverkehr
 4 Siedlungs- und Freiraumstruktur
 4.1 Siedlungsstruktur
 4.2 Freiraumstruktur und Freiraumsicherung
 5 Siedlungstätigkeit
 5.1 Wohnsiedlungstätigkeit, Freizeitwohngelegenheiten
 5.2 Gewerbliche Siedlungstätigkeit

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 6 Fluglärmschutzbereiche zur Lenkung der Bauleitplanung

    1            Allgemeine Grundsätze


G 1.1

zur BegründungEine ressourcenschonende Siedlungsstruktur soll angestrebt werden.


G 1.2

zur BegründungDie Siedlungsentwicklung soll auf die Hauptorte der Gemeinden konzentriert werden.


G 1.3

zur BegründungDie Siedlungsentwicklung soll zur Größe der vorhandenen Siedlungseinheiten in einem angemessenen Verhältnis stehen.


G 1.4

zur BegründungDie Siedlungstätigkeit soll nach den notwendigen und realisierbaren Infrastruktureinrichtungen bemessen werden.


G 1.5

zur BegründungDie wohnbauliche und die gewerbliche Entwicklung sollen aufeinander abgestimmt werden. Dabei soll eine enge, verkehrsgünstige Zuordnung von Wohn- und Arbeitsstätten angestrebt werden.


G 1.6

zur BegründungDie Siedlungsentwicklung soll mit dem System des ÖPNV und dessen weiterem
Ausbau abgestimmt werden.

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    2           Siedlungsentwicklung


Z 2.1

zur BegründungIn der gesamten Region soll die Wohnsiedlungsentwicklung einer Gemeinde die Deckung des Bedarfs ihrer Bevölkerung sowie einer nicht unverhältnismäßigen Bevölkerungszuwanderung umfassen. Die gewerbliche Siedlungsentwicklung einer Gemeinde soll den Bedarf der ansässigen Betriebe sowie für die Neuansiedlung von Betrieben umfassen, die zur örtlichen Grundversorgung oder Strukturverbesserung in der Gemeinde notwendig oder an besondere Standortvoraussetzungen gebunden sind.1


1 Zu größeren Gewerbe- und Industriegebieten siehe auch B II G 5.2.4
 

Z 2.2

zur BegründungIn zentralen Orten und im Bereich von Entwicklungsachsen soll eine über die in B II Z 2.1 festgelegte Zielsetzung hinausgehende Siedlungsentwicklung zulässig sein.


Z 2.3

zur BegründungIn der Region werden gemäß LEP B II 1.2 Bereiche festgelegt, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen. Der Lenkung der Siedlungsentwicklung in diese Bereiche kommt ein besonderes Gewicht zu. Dort soll eine über die in B II Z 2.1 festgelegte Zielsetzung hinausgehende Siedlungsentwicklung zulässig sein. Dabei soll in der Regel zunächst auf bereits ausgewiesene Wohn- und/oder Gewerbegebiete zurückgegriffen werden.

Lage und Abgrenzung der Bereiche, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen, bestimmen sich nach Karte 2 Siedlung und Versorgung i.M. 1:100.000, Tektur "Siedlung, Freiraum, Verkehr", die Bestandteil des Regionalplans ist.


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    3            Orientierung der Siedlungsentwicklung am öffentlichen
                  Personennahverkehr


Z 3.1

zur BegründungDie Entwicklung neuer, von bestehenden Siedlungsgebieten losgelösten Siedlungseinheiten, soll an die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV gebunden sein. Eine Abweichung soll dann möglich sein, wenn durch die besondere Art der festgesetzten baulichen Nutzung eine ÖPNV-Anbindung nicht zwingend erforderlich erscheint.


G 3.2

zur BegründungIn den Bereichen, die für die Siedlungsentwicklung besonders in Betracht kommen, soll eine verstärkte Siedlungstätigkeit der Gemeinden bevorzugt an Haltepunkten des schienengebundenen Personennahverkehrs (SPNV) stattfinden. Hierzu sollen im fußläufigen Einzugsbereich der Haltepunkte des SPNV

  • eine angemessene Verdichtung angestrebt werden
  • größere unbebaute Flächen für die Siedlungstätigkeit vorgehalten und für eine intensive Verwendung einer schienenverkehrsbezogenen Siedlungsentwicklung vorgesehen werden.
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Z 3.3

zur BegründungAn geeigneten Haltepunkten des SPNV soll eine über die bestehenden Siedlungsgebiete hinausreichende stärkere Siedlungsentwicklung der Gemeinden konzentriert werden, wobei die Möglichkeiten einer verdichteten Bauweise ausgeschöpft werden sollen. Diese Haltepunkte sind:

  • die S-Bahn-Haltepunkte:
    Pasing, Berduxstraße, Laim, Friedenheimer Brücke, Donnersberger Brücke, Hackerbrücke, Maisach, Gernlinden, Langwied, Karlsfeld, Petershausen, Freising, Neufahrn, Gewerbegebiet Neufahrn/Eching (geplant), Eching, Hallbergmoos, Geltendorf, Ismaning, Unterföhring, Poing, Poing-West (geplant), Grub , Heimstetten, Feldkirchen, Grafing Bahnhof, Taufkirchen, Unterhaching und Gilching-Argelsried
  • die U-Bahn-Haltepunkte:
    Garching, Garching-Hochbrück und Fröttmaning
  • die Bahn-Haltepunkte:
    Kaufering, Moosburg a.d.Isar, Langenbach, Marzling und Dorfen.

Z 3.4

zur BegründungÜber die bestehenden Haltepunkte hinaus sollen für eine längerfristige stärkere Siedlungsentwicklung der Gemeinden die möglichen S-Bahn-Haltepunkte Karlsfeld-Nord, Oberding-Schwaig, Erding-Nordwest, Emmering und Weßling-Weichselbaum gesichert werden. Die Errichtung und Entwicklung dieser Haltepunkte soll bedarfsweise erfolgen. Eine isolierte Bebauung an diesen Punkten soll mit der Realisierung der Haltestellen verknüpft sein.

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    4            Siedlungs- und Freiraumstruktur


    4.1         Siedlungsstruktur


G 4.1.1

zur BegründungInsbesondere im Stadt- und Umlandbereich München soll auf der Grundlage der bestehenden Siedlungsstruktur eine Verdichtung und Abrundung der Siedlungsgebiete erfolgen.


G 4.1.2

zur BegründungDie für die Region typische Siedlungsstruktur soll grundsätzlich erhalten und unter Beibehaltung der großräumig auf den Verdichtungskern zuführenden Freiräume so weiterentwickelt werden, daß keine durchgehenden Siedlungsbänder entstehen.


Z 4.1.3

zur BegründungDie charakteristische Siedlungsstruktur der Rodungsinseln im Süden und Osten
von München soll erhalten werden. Eine weitere Siedlungsentwicklung ist möglich, soweit die charakteristische Siedlungsstruktur nicht entgegensteht.


Z 4.1.4

zur BegründungDie vorhandenen Talsysteme sollen in ihrer Funktion als Kaltluft- oder Frischlufttransportbahnen erhalten und bei Bedarf verbessert werden. Planungen und Maßnahmen sollen im Einzelfall möglich sein, soweit ihre Funktion nicht entgegensteht.


Z 4.1.5

zur BegründungHangkanten, Steilhänge, Waldränder, Feucht- und Überschwemmungsgebiete sollen in der Regel von Bebauung freigehalten werden.

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    4.2         Freiraumstruktur und Freiraumsicherung


Z 4.2.1

zur BegründungDie Siedlungsentwicklung soll durch ein überörtliches, vernetztes Konzept der im folgenden bestimmten regionalen Grünzüge und Trenngrüns als Grundgerüst eines räumlichen Verbundsystems zur Freiraumsicherung und -entwicklung geordnet und gegliedert werden.


Z 4.2.2

zur BegründungRegionale Grünzüge sollen

  • zur Verbesserung des Bioklimas und zur Sicherung eines ausreichenden Luftaustausches
  • zur Gliederung der Siedlungsräume
  • zur Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen

dienen.

Die regionalen Grünzüge sollen über die in bestehenden Flächennutzungsplänen dargestellten Siedlungsgebiete hinaus nicht geschmälert und durch größere Infrastrukturmaßnahmen nicht unterbrochen werden. Planungen und Maßnahmen in regionalen Grünzügen sollen im Einzelfall möglich sein, soweit die jeweilige Funktion gemäß Absatz 1 nicht entgegensteht.

Als regionale Grünzüge werden festgelegt:zurück zum Inhaltsverzeichnis

  • Lechtal (1)
  • Ampertal (2)
  • Herrschinger Moos/Weßlinger See/Grüngürtel München West: Aubinger Lohe (3)
  • Grüngürtel München-Nord/Heideflächen und Trockenwälder
    München-Nord (4)
  • Dachauer Moos/Freisinger Moos/Grüngürtel München-Nordwest (5)
  • Starnberger See-Ostufer/Würmtal (6)
  • Isartal (7)
  • Gleißental/Hachinger Tal (8)
  • Höhenkirchener Forst/Truderinger Wald (9)
  • Ebersberger Forst/Messestadt Riem (10)
  • Grüngürtel Flughafen München/Erdinger Moos/Aschheimer Speichersee/Grüngürtel München-Nordost (11)
  • Sempttal (12)
  • Grüngürtel München-Ost bei Poing (13)
  • Grüngürtel München-Ost bei Baldham/Zorneding (14)
  • Luftaustauschbahn südlich der Siedlungsschwerpunkte Kirchheim b.München und Poing (15)
  • Grüngürtel München nordöstlich der Messestadt Riem (16)
  • Grüngürtel München-Südwest bei Unterpfaffenhofen (17)
  • Grüngürtel München-Südwest bei Alling/Eichenau (18)
  • Schöngeisinger Forst/Maisacher Moos/tertiäres Hügelland bei Dachau (19)
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Z 4.2.3

zur BegründungTrenngrün soll das Entstehen großflächiger und bandartiger Siedlungsstrukturen vermeiden und die Freiflächen zwischen aufeinander zuwachsenden Siedlungseinheiten erhalten und sichern. Planungen und Maßnahmen im Trenngrün sollen im Einzelfall möglich sein, soweit die jeweilige Funktion gemäß Satz 1 nicht entgegensteht.
Als Trenngrün werden Freiräume zwischen folgenden Siedlungseinheiten festgelegt:

  • Unter- und Oberschleißheim (1)
  • Hochbrück (Stadt Garching) und Unterschleißheim (2)
  • Neufahrn b.Freising und Mintraching (Gde. Neufahrn b.Freising) (3)
  • Freising und Marzling (4)
  • Oberding und Niederding (Gde. Oberding) (5)
  • Notzing (Gde. Oberding) und Aufkirchen (Gde. Oberding) (6)
  • Altenerding (Stadt Erding) und Pretzen (Stadt Erding) (7)
  • Markt Schwaben und Ottenhofen (8)
  • Poing und Ottersberg (Gde. Pliening) (9)
  • Pliening und Poing (10)
  • Landsham (Gde. Pliening) und Kirchheim b.München (12)
  • Grub (Gde. Poing) und Landsham (Gde. Pliening) (13)
  • Grub (Gde. Poing) und Poing (14)
  • Grub (Gde. Poing) und Heimstetten (Gde. Kirchheim b.München) (15)zurück zum Inhaltsverzeichnis
  • Aschheim und Feldkirchen (17)
  • Dornach-Gewerbegebiet (Gde. Aschheim) und
    Dornach-Wohnort (Gde. Aschheim) (18)
  • Parsdorf (Gde. Vaterstetten) und Neufarn (Gde. Vaterstetten) (19)
  • Haar und München-Trudering (20)
  • Zorneding/Pöring und Eglharting (Markt Kirchseeon) (21)
  • Baldham (Gde. Vaterstetten) und Zorneding (22)
  • Ebersberg und Grafing b.München (23)
  • Hofolding (Gde. Brunnthal) und Faistenhaar (Gde. Brunnthal) (24)
  • Neubiberg und Unterhaching (25)
  • Unterhaching und Winning (Gde. Taufkirchen) (26)
  • Unterhaching und Taufkirchen (27)
  • Taufkirchen und Potzham (Gde. Taufkirchen) (28)
  • Furth (Gde. Oberhaching) und Potzham (Gde. Taufkirchen) (29)
  • Baierbrunn und Buchenhain (Gde. Baierbrunn) (30)
  • Starnberg und Pöcking (31)
  • Pöcking und Feldafing (32)
  • Feldafing und Garatshausen (Gde.Feldafing) (33)
  • Leoni (Gde. Berg) und Assenhausen (Gde. Berg) (34)
  • Aufkirchen (Gde. Berg) und Aufhausen (Gde. Berg) (35)
  • Berg und Kempfenhausen (Gde. Berg) (36)
  • Kempfenhausen (Gde. Berg) und Percha (Stadt Starnberg) (37)
  • Gauting und Königswiesen (Gde. Gauting) (38)
  • Stockdorf (Gde. Gauting) und Gauting (39)
  • Planegg und Martinsried (Gde. Planegg) (40)
  • Martinsried (Gde. Planegg) und München-Großhadern (41)zurück zum Inhaltsverzeichnis
  • Martinsried (Gde. Planegg) und Gräfelfing (42)
  • Gräfelfing und Planegg (43)
  • Lochham (Gde. Gräfelfing) und München-Pasing (44)
  • Lochham (Gde. Gräfelfing) und München-Freiham (45)
  • Germering und München-Neuaubing (46)
  • Germering und Puchheim (47)
  • Geisenbrunn (Gde. Gilching) und Argelsried (Gde. Gilching) (48)
  • Inning a.Ammersee und Buch (Gde. Inning a.Ammersee) (50)
  • Buch (Gde. Inning a.Ammersee) und Breitbrunn (Gde. Herrsching a.Ammersee) (51)
  • Herrsching a.Ammersee und Lochschwab (Gde. Herrsching a.Ammersee) (52)
  • Schondorf a.Ammersee und Utting a.Ammersee (53)
  • Utting a.Ammersee und Holzhausen (Gde. Utting a.Ammersee) (54)
  • Riederau (Markt Dießen a.Ammersee) und
    Sankt Alban (Markt Dießen a.Ammersee) (55)
  • Fürstenfeldbruck und Puch (Stadt Fürstenfeldbruck) (56)
  • Fürstenfeldbruck und Emmering (57)
  • Maisach und Gernlinden (Gde. Maisach) (58)
  • Olching und Eichenau (59)
  • Eichenau und Puchheim (60)
  • Olching und Gröbenzell (61)
  • München-Lochhausen und Gröbenzell (62)
  • München-Allach und Karlsfeld.(63)
  • Rothschwaige (Gde. Karlsfeld) und Karlsfeld (64)
  • Günding und Mitterndorf (Stadt Dachau) (65)
  • Deutenhofen (Gde. Hebertshausen) und Ampermoching (Gde. Hebertshausen) (66)
  • Kaufering und Landsberg a.Lech (67)
  • Grafing und Grafing-Bahnhof (Stadt Grafing b.München) (69)
  • Schöngeising und Fürstenfeldbruck (71)
  • Dietersheim (Gde. Eching) und Forschungsinstitute Garching (Stadt Garching b.München) (73)
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    5            Siedlungstätigkeit


    5.1         Wohnsiedlungstätigkeit, Freizeitwohngelegenheiten


G 5.1.1

zur BegründungAuf die Ausweisung und Bereitstellung von ausreichendem Wohnbauland und eine bedarfsgerechte jährliche Bereitstellung von Wohnraum soll hingewirkt werden.


G 5.1.2

zur BegründungDie finanziellen und rechtlichen Instrumente zur Schaffung und zum Unterhalt preiswerter Wohnungen sollen vordringlich eingesetzt werden.


G 5.1.3

zur BegründungZur Versorgung der ortsansässigen Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum sollen verstärkt Einheimischenmodelle angewendet werden.


G 5.1.4

zur BegründungEs soll darauf hingewirkt werden, daß in den Wohnsiedlungsgebieten ausgewogene und integrationsfähige Sozialstrukturen entstehen oder erhalten bleiben.


G 5.1.5

zur BegründungWohnungsnahe Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen sollen geschaffen werden.


Z 5.1.6

zur BegründungIm Stadt- und Umlandbereich München und in den Erholungsgebieten "Ebers-
berger Forst/Grafinger Hügelland", "Glonn" und "Fünfseen-Gebiet und Forste südlich Münchens" sollen ausschließlich oder überwiegend eigengenutzte Freizeitwohngelegenheiten sowie Campingplätze mit einem überwiegenden Anteil an Dauercamping nicht errichtet werden.

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    5.2         Gewerbliche Siedlungstätigkeit


G 5.2.1

zur BegründungEine ausgewogene gewerbliche Siedlungstätigkeit soll eine vielfältige Betriebsgrößen-, Branchen- und Arbeitsplatzstruktur ermöglichen, die Anpassung der Wirtschaftsunternehmen an sich wandelnde Anforderungen erleichtern und zur nachhaltigen Sicherung von Industrie- und Gewerbegebieten beitragen.


G 5.2.2

zur BegründungBei Betrieben mit spezifischen Standortanforderungen, insbesondere des Produzierenden Gewerbes, ist auf deren Ansiedlung an betriebsspezifisch geeigneten Standorten hinzuwirken. Einer Verdrängung durch konkurrierende Nutzungen, vor allem auch durch Einzelhandelsgroßprojekte, soll entgegengewirkt werden.


G 5.2.3

zur BegründungFür überörtlich bedeutsame Transport-, Lager-, Großhandels- und Zulieferbetriebe mit hohem Flächenbedarf sowie Güterverteil- und Entsorgungsanlagen mit hohem Wirtschaftsverkehrsaufkommen und geringer Arbeitsplatzdichte, insbesondere im Stadt- und Umlandbereich des großen Verdichtungsraumes München, soll Flächenvorsorge getroffen werden. Hierzu sollen Standorte

  • mit leistungsfähigem Straßenanschluss und möglichst auch Schienenanschluss
  • in räumlicher und zeitlicher Nähe zu den wichtigsten Verkehrszielen und -quellen
  • außerhalb von Bereichen mit entgegenstehenden Schutzbestimmungen oder Festlegungen

gesichert und entwickelt werden.


G 5.2.4

zur BegründungBei der Ausweisung und Bebauung größerer Gewerbe- und Industriegebiete sollen auch gemeindeübergreifende Lösungen angestrebt werden. 2


2 siehe
B II Z 2.1
 

Z 5.2.5

zur BegründungNeuansiedlungen von Verwaltungen, Büronutzungen und anderen tertiären Arbeitsstätten sollen vordringlich an Standorten in städtebaulich integrierten Lagen 3 mit ÖPNV-Anschluss erfolgen. Zur Definition des Begriffs "städtebaulich integrierte Lagen" wird auf den Grundsatz B IV G 2.4.1.1 verwiesen.


3 Gemäß Beschluss des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbands München am 20.07.1999.
 
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