Ziele und Grundsätze

 
   Kapitel B III Freizeit und Erholung - Ziele und Grundsätze -

Stand: in Kraft seit 01.06.02

 

 

 

 

Hinweise:

  • Die vorliegenden Auszüge ersetzen nicht die vollständigen Originalunterlagen, die den Beteiligten auf üblichem Wege zugegangen sind.
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 Regionalplan München


 B III Freizeit und Erholung


Hinweis zum aktuellen Stand (15. Änderung Teil 3):

Der in LEP Ziel B III 2.3 an die Regionalplanung gerichtete Auftrag, wonach in den Regionalplänen an den Gewässern schützenswerte Uferbereiche in Zonen eingeteilt werden sollen, wird bis zur Fertigstellung des vom RPV München in Auftrag gegebenen Landschaftsentwicklungskonzeptes (LEK) für die Region München zurückgestellt.



 Inhaltsverzeichnis


1 Allgemeine Grundsätze zu Freizeit und Erholung
2
Infrastrukturelle Erschließung
3
Allgemeine Festlegungen zu Freizeit- und Erholungseinrichtungen
4
Spezifische Festlegungen zu Freizeit- und Erholungseinrichtungen
4.1
Golfplätze und Reitsportanlagen
4.2
Freizeitgroßprojekte
5
Festlegung und Entwicklung von Erholungsgebieten
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 Ziele/Grundsätze


Diese Fassung enthält Ziele der Raumordnung (Z) und Grundsätze der Raumordnung (G) gemäß § 3 Ziff. 2 und 3 ROG:

„Ziele der Raumordnung: verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Landes- oder Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums",

„Grundsätze der Raumordnung: allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums in oder auf Grund von § 2 ROG als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen"

Ziele des Regionalplans werden im folgenden Text mit Z gekennzeichnet und in Normalschrift dargestellt.

Grundsätze des Regionalplans werden im folgenden Text mit G gekennzeichnet und kursiv dargestellt.



 B III         Freizeit und Erholung


    1           Allgemeine Grundsätze zu Freizeit und Erholung


 G 1.1

zur BegründungDie dezentralen Versorgungsstrukturen in der Region München mit ihrer großen Vielfalt an Betriebstypen, Waren- und Dienstleistungsangeboten und den Bündelungsvorteilen sollen erhalten und gestärkt werden. Einer Verzerrung des Standortwettbewerbs zwischen Versorgungsstandorten in städtebaulich integrierten und peripheren Lagen soll entgegengewirkt werden.

Standorte in "städtebaulich integrierter Lage" bedeutet, dass diese Standorte

  • sich in oder nahe von Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortskernen sowie Nebenzentren befinden,
  • auch andere öffentliche und private Infrastruktureinrichtungen bieten,
  • mit entsprechend leistungsfähigen ÖPNV-Anschlüssen angebunden oder anbindbar sind und für den motorisierten Individualverkehr im Straßennetz verträglich erreichbar sind,
  • in aller Regel einen Bezug zur wohnortnahen Grundversorgung und zur Versorgung der Bevölkerung im landesplanerischen Verflechtungsbereich bzw. im Einzugsbereich haben.
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 G 1.2

zur BegründungDas Entwicklungspotenzial des regionalen Freizeitmarktes soll unter Berücksichtigung der Belastungsgrenzen von Verkehrsinfrastruktur und Umwelt bedarfsgerecht gesichert und ausgeschöpft werden. Die verschiedenen Freizeitangebote sollen aufeinander abgestimmt werden und der Bevölkerung eine abwechslungsreiche Erholung und Freizeitgestaltung ermöglichen.


 G 1.3

zur BegründungIm Sinne einer umweltschonenden Erholungsnutzung sollen durch geeignete Maßnahmen Belastungen von Natur und Landschaft vermieden werden.



     2           Infrastrukturelle Erschließung


 G 2.1

zur BegründungDie infrastrukturelle Erschließung der Erholungslandschaft der Region München soll weiterentwickelt und verbessert werden. Dazu sollen insbesondere für die Naherholung in den Freiräumen zwischen den Siedlungsbereichen örtlich und überörtlich abgestimmte Konzepte erstellt und umgesetzt werden.


 Z 2.2

zur BegründungDie Wander- und Radwandermöglichkeiten in der Region sollen weiter ausgebaut und verbessert werden, durch

  • stärkere, flächendeckende Vernetzung und gegenseitige Abstimmung der Wege,
  • Verknüpfung der Wander- und Radwanderwege mit Haltepunkten des öffentlichen Personennahverkehrs,
  • Anlage von Parkplätzen an den Ausgangspunkten bevorzugter Wege,
  • ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild,
  • sichere Wegeführung.

 Z 2.3

zur BegründungRad- und Wanderwege sollen unter Berücksichtigung ökologischer Belange gesichert und ausgebaut werden.


 Z 2.4

zur BegründungInnerörtliche Grünflächen sollen durch ein großräumiges Wegenetz an die umgebende Landschaft angebunden werden.


 G 2.5

zur BegründungBei geeigneten Teilabschnitten von Wanderwegen soll die Schaffung und Weiterentwicklung zu Informations- und Themenpfaden in Betracht gezogen werden.

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     3           Allgemeine Festlegungen zu Freizeit- und Erholungseinrichtungen


 G 3.1

zur BegründungDie Ausstattung der Unterzentren, der Siedlungsschwerpunkte, der Mittelzentren, des möglichen Oberzentrums Freising und des Oberzentrums München mit Freizeit- und Erholungseinrichtungen soll so ergänzt und verbessert werden, dass die nicht unmittelbar auf die freie Natur angewiesenen Aktivitäten vor Ort befriedigt werden können.


 G 3.2

zur BegründungNeue Freizeit- und Erholungseinrichtungen, die an besondere Infrastruktur- einrichtungen gebunden sind, sollen bevorzugt in Gebieten mit geringer ökologischer Qualität angelegt werden.



     4           Spezifische Festlegungen zu Freizeit- und Erholungseinrichtungen


     4.1         Golfplätze und Reitsportanlagen


 Z 4.1.1

zur BegründungGolfplätze sollen als landschaftliche Golfplätze angelegt werden.

Dabei

  • sollen die golfsportlich genutzten Flächen möglichst die Hälfte der Gesamtfläche nicht übersteigen
  • soll die Gestaltung des Platzes besonderen ökologischen und natur- räumlichen Anforderungen entsprechen
  • soll die Zugänglichkeit für Wanderer und Radfahrer gewährleistet bleiben.

 Z 4.1.2

zur BegründungBei der Neuplanung von Reiterhöfen soll ein Netz von ausgeschilderten Reitwegen nachgewiesen werden, die nicht mit Wander- oder Radwander- wegen zusammenzulegen sind.

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     4.2         Freizeitgroßprojekte1)


 G 4.2.1

zur BegründungZur Attraktivitätssteigerung und zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit mit vergleichbaren Räumen soll in der Region München eine zielgruppen- orientierte Weiterentwicklung einzelner, bereits vorhandener Freizeit- angebote zu Freizeitgroßprojekten sowie auch eine Neuerrichtung möglich sein.


 G 4.2.2

zur BegründungDie Ausweisung von Flächen für Freizeitgroßprojekte soll sich an der bestehenden und vor allem der zu erwartenden Belastung der Verkehrs- infrastruktur und an den Auswirkungen auf die Umwelt, das Landschafts- und Ortsbild, sowie den soziokulturellen und ökonomischen Effekten orientieren.


 Z 4.2.3

zur BegründungFreizeitgroßprojekte sollen auf städtebaulich integrierte Lagen2) des Oberzentrums München, des möglichen Oberzentrums Freising, der Mittelzentren und nachrangig auch auf städtebaulich integrierte Lagen einzelner Siedlungsschwerpunkte gelenkt werden. Eine Abweichung davon soll nur möglich sein, wenn

  • es sich um großflächige Einrichtungen handelt (z.B. Freizeitpark), die städtebaulich nicht integrierbar sind, und
  • die umgebende Raum- und Nutzungsstruktur nicht entgegensteht.

 Z 4.2.4

zur BegründungFreizeitgroßprojekte sollen an leistungsfähige Netze des öffentlichen Personennahverkehrs und des Individualverkehrs angebunden werden.



     5           Festlegung und Entwicklung von Erholungsgebieten


Hinweis zum aktuellen Stand (15. Änderung Teil 3):
Die Erstellung des vom RPV München beantragten Landschaftsentwicklungskonzeptes (LEK) für die Region München soll Ende 2001 beginnen. Die Kommission hat am 23.02.2001 beschlossen, das Teilkapitel zur „Festlegung und Entwicklung von Erholungsgebieten" bis zur Fertigstellung des LEK zurückzustellen. Dieser Vorschlag wurde auch in den Anhörentwurf vom 26.06.2001 eingebracht. Die bisher verbindlichen Ziele B VII 2.1 – 2.3 mit Karte 2b „Siedlung und Versorgung – Erholungsgebiete" i.M. 1:500.000 (siehe Anlage) werden auch als Ergebnis des Anhörverfahrens unter der Bedingung aufgehoben, dass nach Fertigstellen des LEK eine Neufassung dieses Teilkapitels erarbeitet wird und die dazu notwendigen Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans eingeleitet werden.

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1) Definition eines Freizeitgroßprojektes in Anlehnung an das von der LH München in Auftrag gegebenen Gutachten der Arbeitsgruppe DWIF und Büro Dr. Schemel „Regionaler Freizeitmarkt München - Entwicklungspotenziale und Standortkriterien für Freizeitgroßprojekte". München, 2001:

„Bei einem Freizeitgroßprojekt handelt es sich um eine Einrichtung, die innerhalb eines Komplexes eine Vielzahl von Freizeitaktivitäts-, Unterhaltungs- und Gastronomieeinrichtungen bietet, die auch mit Handels- und Dienstleistungsangeboten kombiniert sein können."


2) Zur Definition des Begriffs „städtebaulich integrierte Lagen" wird auf den Grundsatz B IV G 2.4.1.1 verwiesen.


 

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