Ziele

 
   Kapitel B IV Wirtschaft und Dienstleistungen - Ziele

Stand:
21. Änderung - Teil 1. In Kraft seit 01.01.2008
 

 


 

Hinweise:

  • Die vorliegenden Auszüge ersetzen nicht die Originalversion des Regionalplans München, die allein verbindlich ist.
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 Regionalplan München - Teil B - Fachliche Ziele


 IV Wirtschaft und Dienstleistungen



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1 Leitbild

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 1 Leitbild


 G 1.1

zur BegründungDurch die rasante Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien wird die Globalisierung weiter voranschreiten. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass die Region München auf der Grundlage vertrauensvoller Kooperation als attraktiver, innovativer und international präsenter Wirtschaftsraum erhalten und gestärkt wird.


 G 1.2

zur BegründungEs ist von besonderer Bedeutung, die Standortvorzüge der Region als Kern der Metropolregion München, insbesondere die nationale und internationale Verkehrsanbindung, das Innovationspotential sowie das Potential qualifizierter Arbeitskräfte und Entscheidungsträger, wettbewerbsstärkend weiter auszubauen.


 G 1.3

zur BegründungEs ist darauf hinzuwirken, die Wirtschaft der Region unter Beachtung von Sozial- und Umweltverträglichkeit so zu entwickeln, dass sie sich im nationalen und internationalen marktwirtschaftlichen Wettbewerb behaupten, und dass sie zu einer nachhaltigen Regionalentwicklung beitragen kann.
Dies sollte durch den Aufbau einer regionalen Wirtschaftsförderung unterstützt werden.


 G 1.4

zur BegründungEs ist anzustreben, die Standorte für Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie für Bildungseinrichtungen bevorzugt zu sichern und vernetzt weiterzuentwickeln.
Es ist auf eine gewerbliche Standortplanung hinzuwirken, die den Technologietransfer erleichtert und vor allem auch das Innovationspotential der kleinen und mittleren Betriebe aktiviert (s. B V G 1.1).


 Z 1.5

zur BegründungDer Wohn- und Freizeitwert soll als „weicher Standortfaktor" nachhaltig bewahrt und es soll ein ausreichendes Wohnungsangebot bereitgestellt werden (s. B II 5)


 G 1.6

zur BegründungEs ist von besonderer Bedeutung, die vielfältige Branchen- und Betriebsgrößenstruktur in der Region zu erhalten und zukunftsfähig weiterzuentwickeln.


 G 1.7

zur BegründungEs ist darauf hinzuwirken, die Wirtschaftskraft der Region durch bestmögliche Kooperation und Vernetzung der regionalen Wirtschaftskräfte und der wirtschaftlichen Aktivitäten innerhalb der Region sowie über die Regionsgrenzen hinweg zu sichern und zu stärken.

Nationale und internationale Kooperationen mit anderen Regionen sind anzustreben und auszubauen.


 G 1.8

zur BegründungBei Flächenneuausweisungen sind interkommunale Kooperationen anzustreben.


 Z 1.9

zur BegründungBei der Standortvorsorge sollen brach gefallene Bestandsflächen, noch unbebaute Baurechtsreserven im Innenbereich sowie nicht mehr genutzte Militärflächen im Interesse einer sparsamen Flächeninanspruchnahme vorrangig berücksichtigt werden, soweit sie für die geplante Nutzung geeignet sind.


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