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Regionalplan München - Teil B - Fachliche Ziele |
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B IV Wirtschaft und Dienstleistungen - Ziele (Fortsetzung) |
2.9 Land- und Forstwirtschaft 2.10 Energieversorgung 2.11 Besondere regionale Kompetenzen 3 Arbeitsmarkt Vorige Seiten: 1 Leitbild 2 Wirtschaftsstruktur
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2.9 Land- und Forstwirtschaft |
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Es ist von besonderer Bedeutung, die Land- und Forstwirtschaft für die Versorgung der Bevölkerung sowie für die Pflege und den Erhalt der Kulturlandschaft zu sichern.
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Es ist darauf hinzuwirken, dass die land- und forstwirtschaftliche Produktion möglichst umweltschonend erfolgt. Ein höherer Anteil von in regionalen Wirtschaftskreisläufen erzeugten Produkten ist anzustreben.
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Nachwachsende Rohstoffe bzw. bei der land- und forstwirtschaftlichen Produktion anfallende Abfallstoffe sollen verstärkt für die Energieversorgung genutzt werden (s. Z 2.10.2).
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Es ist anzustreben, die Bildung von Erzeugerzusammenschlüssen und von kooperativen Verarbeitungsbetrieben auszuweiten.
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Es ist von besonderer Bedeutung, dass im ländlichen Raum durch die Schaffung günstig erreichbarer nichtlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze die Bedingungen für die Nebenerwerbslandwirtschaft verbessert werden. Dem Strukturwandel in der Landwirtschaft ist dabei Rechnung zu tragen.
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Es ist darauf hinzuwirken, dass Flächenumnutzungen möglichst umwelt- und landschaftsbildverträglich erfolgen.
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Es ist von besonderer Bedeutung, dass ein an die angestrebte wirtschaftliche Entwicklung, an die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung und an die regionale Versorgungssicherheit angepasstes Energieangebot bereitgestellt wird. Auf sparsame und rationelle Energieverwendung ist hinzuwirken.
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Umweltfreundlichen und erneuerbaren Formen der Energieversorgung soll möglichst der Vorrang eingeräumt werden (s. Z 2.9.3).
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Photovoltaikfelder sollen schonend in das Orts- und Landschaftsbild eingebunden werden. Die Versiegelung soll vermieden werden.
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Geeignete Standorte für Windenergieanlagen sollen nur ausgewiesen werden, wenn sie das Orts- und Landschaftsbild sowie den Naturhaushalt nicht stören.
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2.11 Besondere regionale Kompetenzen |
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Im Stadt- und Umlandbereich des großen Verdichtungsraumes München, insbesondere in der Landeshauptstadt München, sollen die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Ausbau des Städte-, Tagungs-, Kongress-, Messe- und Geschäftstourismus sowie für die Ansiedlung internationaler Organisationen weiter verbessert werden.
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Auch außerhalb der Landeshauptstadt München soll das touristische Angebot unter Berücksichtigung des landschafts- und kulturhistorischen Erbes ausgebaut werden. Wirtschaftliche Belebungseffekte des vorrangig auf München orientierten Städte-, Tagungs-, Kongress-, Messe- und Geschäftstourismus sollen verstärkt genutzt werden.
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Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Impulse des Wirtschaftsfaktors Oktoberfest den regionalen Arbeitsmarkt beleben und durch die Schaffung ergänzender Angebote möglichst weit in die Region ausstrahlen.
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Der Versicherungs- und Bankenstandort München soll gesichert und weiter ausgebaut werden.
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Die herausragende wirtschaftliche Bedeutung des Verkehrsflughafens München als Arbeitsstätte und Auftraggeber sowie als wichtiger Standortfaktor im internationalen Wettbewerb soll langfristig gesichert werden.
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Der Messe- und Kongressstandort München soll international konkurrenzfähig weiter ausgebaut werden.
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Bestehende Cluster von überregionaler und internationaler Bedeutung sollen gestärkt, zukunftsweisend ergänzt und vernetzt ausgebaut werden. Vorrangig gilt dies für die Kompetenzfelder
- Luft- und Raumfahrt
- Biotechnologie
- Elektronik und IuK
- Medien
- Automobil- und Fahrzeugbau
- Umwelttechnik
- Medizintechnik
- Satellitennavigation
- Gesundheit/Wellness
- Finanzdienstleistungen/Unternehmens-/Wirtschaftsberatung
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Der Standort Landsberg a. Lech soll zu einem Cluster der holzverarbeitenden Industrie ausgebaut werden.
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Die wirtschaftsnahe Infrastruktur soll gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden.
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Es ist darauf hinzuwirken, dass in allen Teilräumen der Region ein möglichst breites Arbeits- und Ausbildungsangebot geschaffen wird.
Ein ausreichendes und qualifiziertes Arbeitsplatzangebot für Frauen und für Männer ist anzustreben. |
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Teilräumliche Ungleichgewichte sollen abgebaut werden. Dabei sollen verstärkt teilregionale Entwicklungspotentiale genutzt werden (s. Z 2.1.2).
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Auf familiengerechte Arbeits- und Wohnbedingungen sowie bedarfsdeckende Betreuungsangebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist hinzuwirken.
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Es ist von besonderer Bedeutung, dass demographisch bedingtem Arbeitskräftemangel durch gezielten Zuzug und flexible Beschäftigungsverhältnisse Rechnung getragen wird.
Es ist darauf hinzuwirken, dass geeignete Integrationsangebote geschaffen werden. |
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