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Auf
der Grundlage des Bayerischen
Landesplanungsgesetzes Art. 7
Abs. 1 bestehen folgende Organe des RPV München:
Weitere Planungsbeteiligte sind:
Der Regionale Planungsverband München erhält vom Freistaat Bayern eine Kostenerstattung für die Ausarbeitung und Fortschreibung des Regionalplans. Die finanziellen Möglichkeiten des regionalen Planungsverbands beschränken sich daher weitgehend auf den notwendigen Verwaltungsaufwand. Hinzu kommt die personelle, fachliche und technische Unterstützung durch die Regierung von Oberbayern, den von der Regierung bestellten Regionsbeauftragten und die Fachbehörden, die Fachbeiträge zur Fortschreibung des Regionalplans beisteuern. Neben dem Regionalen Planungsverband München, dessen Zustandekommen und Zuständigkeit für die Regionalplanung gesetzlich vorgesehen und geregelt ist, gibt es eine Reihe von Organisationen mit überörtlichen Aufgaben und Zielsetzungen, z.B.
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