Sitzung 26. Oktober 1999

Drucksache Nr. 18a/99

163. Sitzung des Planungsausschusses, 26.10.1999  

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 2 
a) Errichtung eines OBI-Bau-, Garten- und Heimwerkermarktes in der Gemeinde Unterhaching, Gewerbegebiet am Grünwalder Weg

Anlage (nicht in der Online-Fassung):

1 Liste zentrenrelevante Sortimente

  

I. VORTRAG

Inzwischen sind in der Geschäftsstelle die Stellungnahmen der im Einzugsgebiet des Projekts liegenden Kommunen eingegangen. Sie haben zusammengefaßt folgenden Inhalt:

1. Grünwald hat bereits eine positive Stellungnahme abgegeben (telefonisch erfragt).

Hohenbrunn hat keine Einwände (telefonisch erfragt).

Neubiberg:

  • Keine wesentlichen Einwände
  • Umsiedlung und Vergrößerung des Stinnes/Toom-Baumarktes in Neubiberg wird weiterhin positiv beurteilt, auch bei Realisierung des Baumarktes in Unterhaching
  • jedoch Hinweis, daß dem Baumarkt in Neubiberg wesentliche Kaufkraft verloren geht.

Ottobrunn hat Einwände:

  • Befürchtet angesichts des breiten Warenspektrums des Baumarkts eine Gefährdung der mittelständischen und verbrauchernahen Einzelhandelsstruktur in Ottobrunn

Taufkirchen hat Einwände:

  • Unterlagen sind unvollständig, weil zweites Verkehrsgutachten fehlt
  • Baumarkt ist nur ein weiterer Schritt beim Ausbau des Gewerbegebiets am Grünwalder Weg, kann ohne eine auf Jahrzehnte verbindliche Gesamtplanung nicht abschließend beurteilt werden.
  • Verkehrserschließung erfolgt zu mehr als 50 % über die Nachbargemeinde Taufkirchen, OBI-Fachmarkt ist nicht erschlossen
  • Baumarkt führt zu einem Verdrängungswettbewerb für die in Taufkirchen tätigen Einzelhandelsgeschäfte mit entsprechenden wirtschaftlichen Folgen.

Oberhaching hat Einwände:

  • Kein Flächenspenderbedarf
  • Ähnliches Warensortiment wird in mehreren Geschäften in Oberhaching angeboten
  • Verkehrssituation im Bereich der Anschlußstelle Oberhaching an der A 995 wird verschärft.

LH München:

  • Bau- und Gartenmarkt ist mit den Versorgungsbelangen der LH München zu vereinbaren.
  • Eine Flächenspende kann für das Versorgungsgebiet München allerdings nicht gelten, weil Standorte im Zentrenkonzept, aber auch andere in der LH München liegende Standorte das Stadtgebiet München in Zukunft versorgen können
  • Um Beeinträchtigung der Einzelhandelsstrukturen in Giesing (vor allem Giesinger Bahnhof) zu vermeiden, soll der Anteil zentrenrelevanter Sortimente soweit wie möglich begrenzt werden und 10 % nicht überschreiten.
  • Für den Fall, daß ein Fachmarktzentrum am Grünwalder Weg mit insgesamt 18.000 qm Verkaufsfläche geplant werden soll, müßte dort der Anteil zentrenrelevanter Sortimente ebenfalls soweit wie möglich begrenzt werden. Bei zu dem geplanten Baumarkt hinzukommenden Fachmärkten ist der Bau- und Gartenmarkt für die Berechnung solcher Sortimente voll zu berücksichtigen.

2. Die Einwände zu den Verkehrsbelastungen in Taufkirchen und an der Autobahn-Anschlußstelle in Oberhaching sind nach dem Gutachten von Prof. Kurzak nicht gerechtfertigt. Lediglich für den Grünwalder Weg in Unterhaching wird eine erhebliche Zunahme des KFZ-Verkehrs erwartet. Für die Verkehrsbelastungen der Oberhachinger Ausfahrt A 995 ergibt sich - selbst bei der ursprünglichen Planung eines ganzen Fachmarktzentrums - für das Bezugsjahr 2010 keine Verschlechterung der Verkehrssituation im Vergleich zu der Prognose ohne einen Fachmarkt im Jahr 2010.

Grund für die in der Vorlage Nr. 18/99 positive Sicht des Standorts für einen solchen Markt in Unterhaching ist nicht eine Flächenspende von Unterhaching für andere Gemeinden, sondern

  • der verkehrlich günstige, an S-Bahn und überörtliche Straßen gut angebundene Standort in diesem Teil der Region
  • die Sondersituation in diesem Bereich, daß außer der LH München im Umkreis nur Siedlungsschwerpunkte zu finden sind, also sich bei Ansiedlung des Baumarktes der Verflechtungsbereich des Siedlungsschwerpunkts Unterhaching und der Einzugsbereich des Marktes nicht decken.

Maßgeblich ist deshalb, ob die Funktionsfähigkeit zentraler Orte und die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich dieses Projekts wesentlich beeinträchtigt werden; dies ist in mehreren Stellungnahmen angesprochen.

  • Zum Kernsortiment des Bau-und Gartenmarktes: Hier ist angesichts einer Kaufkraftabschöpfung von unter 25 % im Einzugsbereich nicht davon auszugehen, daß die Versorgungsfunktion anderer Siedlungsschwerpunkte und der LH München wesentlich beeinträchtigt wird.
  • Anders als in dem Beschlußvorschlag der Drucksache Nr. 18/99 soll das zentrenrelevante Sortiment aufgrund der Einwendungen aus dem Einzugsbereich nicht nur "möglichst ausgeschlossen", sondern "ausgeschlossen" werden.

Nachdem aus regionaler Sicht den Einwänden der im Kundeneinzugsbereich liegenden Kommunen dadurch Rechnung getragen werden kann, daß zentrenrelevante Sortimente gänzlich ausgeschlossen werden, wird folgender geänderte Beschluß vorgeschlagen:

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG NEU

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Planungsausschuß der Region München stimmt dem geplanten Bau-, Garten- und Heimwerkermarkt in Unterhaching unter der Bedingung zu, daß zentrenrelevante Sortimente ausgeschlossen werden.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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