Sitzung 26. Oktober 1999

Drucksache Nr. 20/99

163. Sitzung des Planungsausschusses, 26.10.1999  

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 3 
Fortschreibung Regionalplan München Kap. B XII Lärmschutz
Ausnahmen von den Nutzungsbeschränkungen für die Bauleitplanung im Lärmschutzbereich des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck für die Gemeinden Maisach und Olching

Anlage (nicht in der Online-Fassung):

Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 20.09.1999 incl. 6 Übersichtskarten

  

I. VORTRAG

1. Mit Schreiben vom 29.12.1995 hatte die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands München die vom Lärmschutzbereich für die Bauleitplanung in der Umgebung des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck betroffenen Gemeinden aufgefordert, Flächen zu benennen, die in den nächsten 4 bis 5 Jahren in der Bauleitplanung ausgewiesen werden sollen und wegen ihrer Lage in diesen Zonen einer Ausnahme von den Nutzungsbeschränkungen bedürfen. Die Gemeinde Mammendorf hatte mit Schreiben vom 22.01.1996 ein Gewerbegebiet benannt, für das keine Ausnahme erforderlich ist. Die Gemeinden Maisach und Olching haben mit Schreiben vom 15.02.1996 und 31.01.1996 konkrete Ausnahmen beantragt.

2. Da nach der Auskunft des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen endgültig feststeht, daß der Lärmschutzbereich für den militärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck in absehbarer Zeit nicht neu festgesetzt wird, sind die Anträge der Gemeinden im Planungsausschuß zu behandeln.

Die beantragten Ausnahmegebiete liegen ganz überwiegend in der Zone B, in der keine Wohnnutzung, sondern nur uneingeschränkte gewerbliche und industrielle Nutzung zulässig ist (LEP B XIII 3.2.1).

Allerdings kann im Regionalplan von den Vorgaben in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. "Bei den Ausnahmen ist ein strenger Maßstab anzulegen. Ausnahmen können nur in Betracht kommen, wenn die organische Entwicklung einer Gemeinde nicht mehr gewährleistet wäre, weil sich das Gemeindegebiet vollständig innerhalb des Lärmschutzbereichs befindet oder die außerhalb des in seiner baulichen Nutzung beschränkten Bereichs liegenden Flächen für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen."(Begründung zu o.a. LEP-Ziel). Die entsprechenden Änderungsgebiete werden in den Regionalplan München B XII 2.5.3.1 aufgenommen.

3. Im Ergebnis kann den Anträgen der Gemeinde Olching (2 Ausnahmegebiete) zugestimmt, den Anträgen der Gemeinde Maisach (9 Ausnahmegebiete) überwiegend zugestimmt werden.

Zu den Einzelheiten verweist die Geschäftsstelle auf die beiliegende Stellungnahme des Regionsbeauftragten und macht sich ausdrücklich die dortige regionalplanerische Bewertung (Seite 5 bis 9) zu eigen.

Die Gemeinde Maisach hat nach ihrem o.a. Schreiben in weiteren Schreiben vom 02. und 31.05., 07.06. und 17.09.1999 Anträge auf Ausnahme von den Nutzungsbeschränkungen gestellt. Von den 13 im Regionalplan bereits ausgewiesenen Ausnahmegebieten stehen nach Angaben der Gemeinde 14,7 ha für eine Bebauung nicht mehr zur Verfügung, da sie bebaut oder nicht mehr für eine Wohnbebauung vorgesehen sind (landwirtschaftliche Flächen). Zur Zeit verfügt die Gemeinde noch über festgelegte Ausnahmegebiete für ca. 180 Bauparzellen, d.h. etwa 550 Einwohner. Mit den vorliegenden Anträgen führt die Gemeinde Ausnahmegebiete von insgesamt 10,6 ha auf. Möglich wäre damit eine Zunahme von etwa 1300 Einwohner beim derzeitigen Stand von 11.800 Einwohnern.

Ohne weitere Ausnahmen von den Nutzungsbeschränkungen ist aus regional-planerischer Sicht eine weitere organische Entwicklung der Gemeinde Maisach nicht möglich, da eine Verlagerung des Schwerpunkts der Siedlungstätigkeit in die außerhalb des Lärmschutzbereichs gelegene Ortsteile Überacker und Rottbach den Zielen der Regionalplanung widerspräche. Im Umfang sollen die beantragten Ausnahmen jedoch reduziert werden.

Dies betrifft Germerswang Nordost - Kreuz-/Frauenbergerstraße und Malching-Nordost - Südlich Bahnlinie/östlich Hufschmidstraße. Beide Gebiete liegen in der Zone B. Sie umfassen ca. 1 bzw. 2 ha Fläche (s. Stellungnahme des Regionsbeauftragten Seite 7).

Insoweit schlägt die Geschäftsstelle vor, die Anträge abzulehnen, da diese Gebiete angesichts ihrer Größe nicht dem anzuwendenden strengen Maßstab des LEP entsprechen, und das Anhörverfahren auf der Grundlage der regionalplanerischen Bewertung einzuleiten.

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuß der Region München beauftragt Geschäftsstelle und Regionsbeauftragten, ein Änderungsverfahren des Regionalplans einzuleiten. Ziel ist es, Ausnahmen von den Nutzungsbeschränkungen im Lärmschutzbereich des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck festzusetzen. Aufgenommen werden sollen die in der Stellungnahme des Regionsbeauftragten genannten Gebiete, außer Malching-Nordost und Germerwang Nordost.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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