Sitzung 25. Juli 2000

Drucksache Nr. 14/2000

167. Sitzung des Planungsausschusses, 25.07.2000

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 1 
Fortschreibung Regionalplan München
Abschließende Beschlussfassung Kap. B XII 2.5 Fluglärm
Lärmschutzbereich zur Lenkung der Bauleitplanung für den militärischen Flugplatz Fürstenfeldbruck
Ausnahmen von den Nutzungskriterien für die Gemeinden Maisach und Olching

Der Vorlage beigeheftet (nicht in der Online-Fassung):

Entwurf der Ziele und Begründungen

Anlagen (nicht in der Online-Fassung):

Auswertungsbericht, Teil 1 und 2
1 Karte 2u - Siedlung und Versorgung
4 Erläuterungskarten

  

I. VORTRAG

1. Zuletzt wurde die o.g. Fortschreibung in der Sitzung des PA am 26.10.1999 behandelt (DS 20/99). Entsprechend des Beschlusses hat die Geschäftsstelle das Anhörverfahren zur Änderung des Regionalplans eingeleitet mit dem Ziel, Ausnahmen von den Nutzungsbeschränkungen im Lärmschutzbereich des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck – im Bereich der Gemeinden Maisach und Olching – festzusetzen. Sie betreffen überwiegend Standorte in der Lärmschutzzone B (vgl. beiliegende Karte).

2. Nach den eingegangenen Stellungnahmen (Teil 2 des Auswertungsberichts) werden am vom PA im Oktober 1999 beschlossenen Entwurf keine Änderungen nötig. Generell ablehnend hat sich nur die Handwerkskammer für München und Oberbayern geäußert. Den Belangen der Regionalplanung müsse Vorrang vor den individuellen bzw. kommunalen Bedürfnissen gegeben werden. Darüber hinaus dürfe die zivile Nutzung des Militärflughafens Fürstenfeldbruck keinesfalls eingeschränkt werden. Die Entwicklung der Siedlungstätigkeit in der nahen Umgebung des Flughafengeländes würde früher oder später die Flugtätigkeit beschneiden.

Wie auch dem Kommentar des Regionsbeauftragten zu entnehmen ist (Auswertungsbericht Teil 2, Seite 4), haben die Befürchtungen der Handwerkskammer – selbst wenn man sich ihre Argumentation zu eigen macht – keine Grundlage: das Lärmgutachten für die zivile Mitbenutzung des militärischen Flugplatzes Fürstenfeldbruck weist einen Beurteilungspegel von 55 dB(A) aus. Diese Grenzkurve liegt innerhalb des Bereichs der Lärmschutzzone A für die Bauleitplanung. Diese Zone ist von der Fortschreibung nicht betroffen.

Die anderen Rückmeldungen sind entweder generell positiv oder beschränken sich in ihrer Kritik auf einzelne Ausnahmegebiete, die im Kommentar des Regionsbeauftragten abgewogen wird. Die Geschäftsstelle macht sich die dortige regionalplanerische Bewertung ausdrücklich zu eigen.

3. Die demnach vorgeschlagenen Ziele und Begründungen zu Ausnahmen von den Nutzungskriterien im Kap. B XII 2.5 Fluglärm für die Gemeinden Maisach und Olching sind dieser Drucksache beigeheftet und in den beiliegenden Karten dargestellt.

Die Einzelheiten über das Verfahren und die Anhörergebnisse sind in der Anlage: Auswertungsbericht des Anhörverfahrens unter Teil 1 - Allgemeines sowie Teil 2 - Stellungnahmen zum Fortschreibungsentwurf detailliert beschrieben. Auf diese Unterlagen wird verwiesen. Die vorgeschlagenen Ausnahmen von in den Lärmschutzzonen geltenden Nutzungsbeschränkungen sind gerechtfertigt, weil ohne sie eine organische Siedlungsentwicklung in Maisach und Olching, die sich auf Hauptort und größere Ortsteile konzentriert, ausgeschlossen wäre.

4. Der PA kann die Änderung des Regionalplans im vorliegenden Fall ohne Einschaltung der Verbandsversammlung beschließen. Denn die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung und Entwicklung in der Region werden nur unwesentlich berührt und die Verbandsmitglieder, für die voraussichtlich eine Anpassungspflicht begründet wird, haben den Zielen zugestimmt (Art. 8, Abs. 9, Satz 6 BayLplG).

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München billigt die Ergebnisse des Auswertungsberichts – Teil 2 zur Ergänzung des Zieles RP 14 B XII, 2.5.3.1 in der beiliegenden Fassung. Er beschließt die Änderung des Zieles und der Begründung sowie die Karte 2u „Siedlung und Versorgung" in dieser Fassung als 13. Änderung des Regionalplans der Region München (14).

  3. Er beauftragt den Verbandsvorsitzenden, die Verbindlicherklärung dieser Änderung bei der Regierung von Oberbayern unter Berücksichtigung der Ergebnisse der 167. Sitzung des Planungsausschusses gemäß Art. 18 Abs. 2 Satz 1, 1. Halbsatz, BayLplG zu beantragen.

  4. Die Geschäftsstelle wird ermächtigt, erforderliche redaktionelle Änderungen und Aktualisierung der Begründung im Rahmen eines Antrags auf Verbindlicherklärung vorzunehmen.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


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