Sitzung 10. Oktober 2000

Drucksache Nr. 23/2000

168. Sitzung des Planungsausschusses, 10.10.2000

V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss

TOP 7 
Erweiterung des Golfplatzes in Rudelzhausen-Weiher
Gemeinde Rudelzhausen, Lkr. Dachau

Anlagen (nicht in der Online-Fassung):

1 Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 07.09.2000 mit Lageplan

  

I. VORTRAG

Die Regierung von Oberbayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München am RO-Verfahren für die Erweiterung des Golfplatzes in Rudelzhausen-Weiher, Gemeinde Rudelzhausen im Landkreis Freising.

1. Die bestehende, etwa 68 ha große 18-Loch-Golfanlage mit 9-Loch-Übungsplatz südöstlich Tegernbach soll um 9 Loch auf eine 27-Loch-Golfanlage erweitert werden. Projektträger ist die Golf- und Freizeitanlagen GmbH in Rudelzhausen.

Das fast 40 ha große Planungsgebiet für die Erweiterung liegt östlich des bestehenden Golfplatzes (s. beiliegenden Lageplan). Größere Umbaumaßnahmen sind im Zusammenhang mit der Erweiterung nicht vorgesehen und nicht erforderlich. Durch Umorganisation der Zufahrt und Parkbuchten sind zu den jetzt 150 existierenden Stellplätzen zusätzliche 33 Stellplätze möglich. Eine Beeinträchtigung der Autofahrer auf der das Planungsgebiet querenden Straßentrasse und auf den das Planungsgebiet begrenzenden Straßentrassen ist nach Angaben des Planfertigers nicht zu erwarten. Auch sei auf dem Wanderweg eine gefahrlose Durchquerung des Golfplatzgeländes möglich. Die Anlage ist für Mitglieder, Gäste und Anfänger zugänglich und bespielbar und nicht eingezäunt. Die neue Flächennutzung vor und nach der Golfplatzerweiterung ist auf den Seiten 2 und 3 der Stellungnahme des Regionsbeauftragten ausführlich dargelegt. Demnach sieht die Erweiterungsplanung für etwa 36,6 % der Gesamtfläche Golfnutzung und 63,4 % für naturnahe Flächen vor. Flächen für Vernetzung und großflächig zusammenhängende Ausgleichsbereiche entsprechen einem Anteil von 35,7 % der Gesamtfläche.

2. Gegen die Erweiterung des Golfplatzes bestehen keine regionalplanerischen Bedenken.

a) Das Planungsgebiet liegt nach Karte 2a Siedlung und Versorgung - Bentonitvorkommen des Regionalplans in einem Bereich, in dem Bentonitvorkommen vermutet werden, jedoch nicht in einem ausgewiesenen Vorrangebiet für Bentonitgewinnung. Der Stellungnahme des Bergamtes, das ebenfalls im RO-Verfahren beteiligt ist, kommt in diesem Zusammenhang besondere Bedeutung zu (vgl. Begründung zu RP 14 B IV 6.4.1).

b) Die Erweiterung entspricht den im Regionalplan München festgelegten Anforderungen an Golfplätze.

Nach dem Ziel B VII 3.9.1 sollen Golfplätze grundsätzlich als landschaftliche Golfplätze angelegt werden. Dabei

  • sollen die golfsportlich genutzten Flächen höchstens die Hälfte der Gesamtfläche betragen
  • soll die Gestaltung des Platzes besonderen ökologischen und naturräumlichen Anforderungen entsprechen und
  • soll die Pflege des Platzes in naturschonender Weise erfolgen.

Durch die geplante Golfplatzerweiterung wird das bisher landwirtschaftlich intensiv genutzte Gebiet ökologisch und landschaftlich aufgewertet. Es werden keine zusätzlichen Infrastruktureinrichtungen, die einen erhöhten Flächenbedarf benötigen, geschaffen. In vorbildlicher Weise sind großflächig zusammenhängende Ausgleichsbereiche geplant– sie entsprechen über einem Drittel der gesamten Erweiterung. Zudem sind lediglich 36,6 % der Gesamtfläche für die Golfnutzung, und 63,4 % für naturnahe Flächen vorgesehen. Dies entspricht dem Ziel eines landschaftlichen Golfplatzes.

Auch die freie Zugänglichkeit der Golfplatzanlage sieht das Projekt vor. Es muss aus regionaler Sicht sichergestellt sein, dass die gefahrlose Benutzung der Ortsverbindungsstraßen Pumpernudl-Weiher und Grafendorf-Hausmehring nicht durch den Spielbetrieb auf den angrenzenden Spielbahnen Nrn. 25 und 26 bzw. 22 gefährdet ist. Auch muss der Wanderweg am südwestlichen Waldrand östlich der Bahn Nr. 25 und nördlich der Bahn Nr. 24 von Tegernbach über Pumpernudl zum Stolzhof gefahrlos benutzbar sein.

Die Lage des Golfplatzes im nördlichen Teil der Region entspricht auch der bisherigen regionalen Zielen zugrundegelegten Intention, einer überwiegenden Ansiedlung von Golfplätzen in Erholungsgebieten im südlichen Teil der Region entgegenzuwirken.

3. Die Gemeinde Rudelzhausen ist mit dem Vorhaben einverstanden

  

II. BESCHLUSSVORSCHLAG

  1. Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.

  2. Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München stimmt der Erweiterung des Golfplatzes in Rudelzhausen-Weiher zu, wenn die das Planungsgebiet begrenzenden und durchquerenden Straßen und Wege gefahrlos benutzt werden können.

  

i.A.
Breu
Geschäftsführer 


Zur Tagesordnung

Ergebnisse