170. Sitzung des Planungsausschusses, 20.02.2001
V O R L A G E
des Verbandsvorsitzenden an den Planungsausschuss
TOP 4
Errichtung der Sport- und Freizeitanlage Sindorf, Markt Au i.d. Hallertau, Lkr.Freising
Anlage (nicht in der Online-Fassung):
1 Stellungnahme des Regionsbeauftragten vom 29.01.2001
I. VORTRAG
1. Die Regierung von Oberbayern beteiligt den Regionalen Planungsverband München mit Schreiben vom 27.11.2000 an einem RO-Verfahren für die Errichtung einer Sport- und Freizeitanlage Sindorf, Markt Au i.d. Hallertau, Lkr. Freising. Die Geschäftsstelle hat um stillschweigende Terminverlängerung bis zur Sitzung des Planungsausschusses am 20.02.2001 gebeten.
Der Grundstückseigentümer hat dieses RO-Verfahren beantragt. Der Projektbeschreibung liegt ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag bei. Das Projekt umfasst einen Umgriff von ca. 90 ha. Drei Viertel dieser Fläche sind derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt. Folgende Einrichtungen sind geplant:
Nördlich des bestehenden Wirtschaftsgebäudes ist dafür auf einer Bergkuppe ein Clubhaus sowie gastronomische Einrichtungen vorgesehen.
Die vorhandenen Wege sollen erhalten bleiben und weiterhin als Wanderwege genutzt werden.
Einzelheiten zum Projekt sind der Stellungnahme des Regionsbeauftragten, Seite 1 bis Seite 5, zu entnehmen. Auf den beiliegenden Lageplan wird hingewiesen.
2. Verkehr und Infrastruktur. Die Sport- und Freizeitanlage Sindorf soll über die B301 Freising-Mainburg-Regensburg sowie über die Ortsverbindungsstraße nach Aiglsdorf angebunden werden. Ob eine zusätzliche Abbiegespur auf der B 301 errichtet werden muss, ist noch offen. Die B 301 wiederum ist über Freising sowohl an die BAB A 92 München-Deggendorf als auch an den Flughafen München angebunden. Über die Kreisstraße Au i.d. Hallertau-Schweitenkirchen besteht eine Anbindung von der BAB A 9 München-Nürnberg.
Bereits vorhandene Feld- und Wirtschaftswege bieten die Möglichkeit, entsprechende Fuß- und Radwege für die direkt angrenzenden Gemeinden anzulegen.
400 Stellplätze, davon 280 Stellplätze am westlichen Parkplatz (und zusätzlich 10 Busparkplätze) und 120 Stellplätze am südlichen Parkplatz sind vorgesehen.
Die Trinkwasserversorgung soll über den Abwasserzweckverband Baumgartnergruppe erfolgen. Zur Abwasserbeseitigung ist eine Druckleitung nach Reichertshausen zur Kläranlage des Markts Au i.d.Hallertau geplant.
3. Für die regionalplanerische Beurteilung des Projekts, das im ländlichen Teilraum im Umfeld des großen Verdichtungsraums München liegt, sind folgende regionalplanerische Normen maßgebend:
4. Daraus folgt für das zu prüfende Vorhaben:
Mit der geplanten Golfanlage besteht aus regionalplanerischer Sicht Einverständnis. Sie weist die vom Regionalplan geforderten Flächenanteile für Golfnutzung und naturnahe Flächen als sog. landschaftlicher Golfplatz auf. Die Landschaft erfährt in Teilbereichen durch sie eine Aufwertung.
Vorgeschlagen wird, die geplanten Einrichtungen des Clubhauses in das bestehende große Wirtschaftsgebäude zu integrieren. Besonderes Augenmerk sollte auch auf die naturschutzfachliche Detailplanung gelegt werden, die in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im landschaftspflegerischen Begleitplan festzulegen ist.
Hingewiesen wird darauf, dass das Planungsgebiet in einem Gebiet liegt, in dem Bentonitvorkommen gemäß Karte 2a Siedlung und Versorgung des Regionalplans München vermutet werden. Hinsichtlich dieses konkurrierenden Nutzungsanspruchs kommt der Stellungnahme des Bergamts Südbayern besondere Bedeutung zu.
Die geplante Sport- und Freizeitanlage ist aus regionalplanerischer Sicht in der vorliegenden Form nicht bedenkenfrei.
Sie liegt im Außenbereich ohne Anbindung an eine bereits bestehende Siedlungseinheit. Lediglich der jetzt schon exponiert liegende Gutshof mit Wohn- und Wirtschaftsgebäude wird in der neuen Anlage liegen. Die geplante Bebauung mit Hotelanlage, Tagungs-, Fitness- und Sportbereich, Gebäude für einen Holledauer Hof, Clubhaus für die Golfanlage und umfangreiche Parkplätze führt durch ihren Umfang und ihre Lage in der freien Landschaft – z.T. auch sehr exponiert auf einer Kuppe – zu einer Zersiedelung der Landschaft. Das Projekt ist mit ÖPNV nicht erschlossen. Dies steht in Widerspruch zu den o.a. Grundsätzen, insbesondere B II G 1.2, 1.3 und 1.6, sowie zu dem Ziel B II Z 3.1.
Diesen bestehenden regionalplanerischen Bedenken kann Rechnung getragen werden, wenn die Einrichtungen im wesentlichen auf solche, die auf die freie Natur angewiesen sind, begrenzt werden. Deshalb ist eine Reduzierung bezüglich des Gesamtumfangs der an diesem Standort bestehenden Einrichtungen bzw. Gebäude (Holledauer Hof, Hotelanlage, Restauration und Fitnessbereich sowie Parkplätze) zu empfehlen. Das Ausmaß der Reduzierung bzw. eine mögliche Verlagerung einzelner Einrichtungen, z.B. des Hotels, an den Hauptort sollte im Zusammenhang mit den fremdenverkehrswirtschaftlichen Vorstellungen des Landkreises betrachtet und festgelegt werden.
5. Dem Vernehmen nach erhebt das Landratsamt Freising keine grundsätzlichen Einwände. Der Markt Au i.d.Hallertau, dessen Bürgermeister zur Planungsausschusssitzung eingeladen wurde, stimmt dem Vorhaben zu.
II. BESCHLUSSVORSCHLAG
Vom Vortrag wird Kenntnis genommen.
Mit der Errichtung der geplanten Golfanlage besteht Einverständnis.
Regionalplanerische Bedenken bestehen gegen die geplante Sport- und Freizeitanlage in der vorliegenden Form. Diese Bedenken können zurückgestellt werden, wenn die Anlage auf fremdenverkehrswirtschaftlich relevante und tragfähige Einrichtungen bzw. auf Einrichtungen, die auf die freie Natur angewiesen sind, begrenzt wird. Vor allem in den landschaftlich empfindlichen Lagen wird deshalb eine Reduzierung von Einrichtungen und Gebäuden empfohlen.
i.A.
Breu
Geschäftsführer